Samstag, 21. November 2009

Hier nun der Antrag des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer


Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7, Seite 8, Seite 9, Seite 10, Seite 11, Seite 12, Seite 13, Seite 14, Seite 15, Seite 16, Seite 17, Seite 18.

Ob dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Begriffe wie "Schikane" oder aber "Rechtsmissbrauch" bekannt sind? Falls nicht helfe ich hier gerne weiter und zitiere mal aus Wikipedia:

Eine Schikane ist ein absichtlich errichtetes Hindernis oder ein mutwillig verursachtes Erschwernis, das den Hauptzweck hat, jemandem Schwierigkeiten zu verursachen, insbesondere sein Vorankommen zu bremsen oder allenfalls ganz zu unterbinden.

In zwischenmenschlichen Beziehungen wird mit Schikane eine Maßnahme – häufig von Amtspersonen oder anderweitig weisungsberechtigten Menschen wie beruflichen Vorgesetzten durchgeführt – bezeichnet, die zwar an sich legal ist, aber mit der wesentlichen Absicht angewendet wird, jemandem Schwierigkeiten zu machen. Diese Schwierigkeiten können entweder Selbstzweck sein oder als Druckmittel dienen, um den Schikanierten zu einem gewünschten Verhalten zu bewegen.
Im bundesdeutschen Recht ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, „wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen“ (Schikaneverbot, (§ 226 BGB)[1]

Rechtsmissbrauch wird als zweckwidrige Inanspruchnahme einer Rechtsposition definiert und begrenzt die Möglichkeit, ein bestehendes Recht auszuüben. Dies bedeutet, dass die Inanspruchnahme eines formal gegebenen Rechtsanspruchs durch den Grundsatz von Treu und Glauben beschränkt ist. Auch wer über ein formal einklagbares Recht verfügt, darf dieses nicht missbräuchlich ausüben. Versucht er es dennoch, kann der Benachteiligte dagegen vorgehen.

Selbstverständlich werde ich innerhalb einer angemessenen Frist die in der Einstweiligen Verfügung untersagten Begrifflichkeiten und Beiträge bearbeiten.  

Und selbstverständlich werde ich am Montag Strafantrag gegen den Verkehrsanwalt Hasenbäumer wegen Schikane, Rechtsmissbrauch sowie alle weiteren in Betracht kommenden Delikte stellen. 

Freitag, 20. November 2009

Achtung, Herr Hasenbäumer, eine Bitte!


Werter Herr Verkehrsanwalt,

ich möchte Sie nunmehr bitten, meinen Rechtsanwalt nicht länger mit Telefonanrufen zu belegen. Gestern bereits kündigten Sie dort telefonisch an, daß das LG Bielefeld eine Einstweilige Verfügung erlassen habe, heute (direkt nachdem mein Artikel dazu erschien) riefen Sie ihn erneut an. Er teilte Ihnen bereits mit, daß er in dieser Sache gar kein Mandat habe. Wenn Sie mir etwas mitteilen wollen, so tun Sie das gefälligst direkt. Telefonisch oder aber schriftlich.

Vielen Dank!

Verkehrsanwalt Hasenbäumer, die 6.te (Hasenbäumer ./. Frickemeier VI)


Der Fachanwalt für Verkehrsrecht macht munter weiter mit seinem Law Hunting: erneut erwirkte er eine Einstweilige Verfügung beim Landgericht Bielefeld, erneut -ohne- mündliche Verhandlung:

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Sobald mir die Einstweilige Verfügung offiziell zugestellt wird ist meinerseits natürlich Handlungsbedarf geboten. Seitens des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer wurde mir ja lediglich eine unbeglaubigte Kopie zugesandt. Im Besonderen interessiert mich die Eidestattliche Versicherung des Herrn Verkehrsanwaltes Hasenbäumer sowie die ursprünglich beantragten Zitate aus meinem Blog, die er ebenfalls gerne verschwinden gesehen hätte. Sobald mir der Schriftsatz des Landgerichts Bielefeld vorliegt werde ich berichten.

Übrigens, Herr Verkehrsanwalt: Sie sollten die Größe Ihrer Unterschrift mal überdenken, immerhin bedeckt sie fast den ganzen Bereich des Textes und das erschwert das Lesen ungemein. Merke: Ihre Dynamik und Wichtigkeit brauchen Sie aber nun wirklich nicht über Ihre XXL-Unterschrift zu transportieren!

Ob ich meinen Blog nun nach Dubai verkaufe, um dem Law Hunting zu entgehen? Nun, sagen wir so: es liegen diverse Angebote vor - aus Dubai, Mexico, der Elfenbeinküste, aus Peking, den Antillen und aus Russland. Ich sonderiere in Ruhe die Angebote und spiele tatsächlich mit dem Gedanken, symbolisch für einen Euro zu verkaufen. Dann, Herr Verkehrsanwalt, wäre Ihr Law Hunting aber sowas von vorbei...

Donnerstag, 19. November 2009

Weitere Änderungen im Firmengeflecht: diesmal mymovies-online GmbH

Offenbar hat es erneut eine Änderung im mafiös anmutenden Netzwerk rund um Vlotho / Wien / München gegeben, denn die Geschäftsführung der mymovies-online GmbH hat klamm und heimlich gewechselt: zeichnete noch bis vor kurzem Matthias Müller als Geschäftsführer verantwortlich, so ist es nun Simone Bentele. Ein neuer Strohmann? Ups: Klub der Fans - da war doch was? Richtig: es taucht mal wieder Bennette Buchwald auf.

Simone Bentele war innerhalb der "Müller-Projekte" zu meiner aktiven Zeit so etwas wie eine bessere Sekretärin von Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx, nun hat sich Matthias Müller offenbar aus der Geschäftsführung (zumindestens auf dem Papier) entzogen. Ich schrieb bereits über die Gerüchte, daß Müller und Xxxxx zu Bewährungsstrafen verurteilt worden sein sollen (Urteil vom 14.10.2009, 1 Jahr und 10 Monate Haft auf Bewährung, sagt man), insofern passt diese Änderung eigentlich ins Bild. Mal abwarten, was sich in den nächsten Wochen noch so ereignet. Irgendwie spüre ich, daß das noch lange nicht das Ende ist, denn auch in Sachen PBS GmbH (Bennette Buchwald) soll sich derzeit so einiges tun.

Wie ich hier berichtete ist die Briefkastenanschrift der L & H GmbH, unter der auch die PBS GmbH der Buchwald residierte, nicht mehr erreichbar. Heute erreichte mich ein erster Hinweis darauf, daß die PBS GmbH offenbar verzogen ist - und zwar in den Osten Deutschlands.

Ich werde peinlich bemüht sein, diesen Hinweis akribisch zu recherchieren.

Dienstag, 17. November 2009

Hamburg machts vor: Bekanntmachung der Staatsanwaltschaft Hamburg

Staatsanwaltschaft Hamburg

6802 Js 11/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 [7450 Js 226/09]) gegen die Beschuldigten Rechtsanwalt Sven Schulze und Sa* A* Sc* wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit den unter der Firma Belleros Premium Media Limited über die Webseite http://www.99downloads.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

Forderungen des Sven Schulze gegen

a) die Commerzbank AG, Service Center Pfändungen Dresdner Bank, Koppenstraße 93, 10243 Berlin, aus dem Konto Nr. 200/ 09 383 128 00 bei der Dresdner Bank in Höhe von 63.900,73 € (Stand: 09.06.2009),

b) die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, Marienplatz 9, 19053 Schwerin, aus dem Konto Nr. 171 000 9370 in Höhe von 733,50 € (Stand: 24.09.2009),

c) die Volksbank Osterburg-Lüchow-Dannenberg eG, Amtsweg 4, 29439 Lüchow, aus dem Konto Nr. 170 2058 100 in Höhe von 21.302,91 € (Stand: 06.11.2009).

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtzahl der Geschädigten mindestens 2.232 beträgt und sich der Gesamtschaden auf mindestens 246.167,28 € beläuft.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 226/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 11/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf.

Quelle: http://www.ebundesanzeiger.de
Suchen: Gerichtlicher Teil
Vorläufige Sicherungsmaßnahmen
6802 Js 11/09 (7450 Js 226/09)
eingestellt: 17.11.2009

Heute abend, 22.20 Uhr bei Akte 09 (Sat 1)

Alte Rechnung, teures Inkasso! Wer jetzt mit aller Gewalt Gebühren eintreibt / "So zocken wir Leute am Telefon ab!" Exklusiv: Ein Callcenter-Insider packt aus!

Montag, 16. November 2009

Titel gelöscht (5 O 394/09)


Dieser Beitrag steht leider nicht mehr zur Verfügung aufgrund einer gegen mich erwirkten Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bielefeld unter dem Aktenzeichen 5 O 394/09.

Sonntag, 15. November 2009

Kostenloser Service: Support Live-Chat auf online-journalist.org

Viele Mails mit interessantem Inhalt erreichen mich täglich, manchmal bietet sich aber auch an, sich in einem Live-Chat auszutauschen. Aus diesem Grunde habe ich ein Support-System auf meine Homepage gesetzt (zu finden im Menü unter "Support"). Der entsprechende Button zeigt an, ob ich gerade für einen Live-Support zur Verfügung stehe oder nicht. Sollte ich bereits im Gespräch sein, so besteht die Möglichkeit, eine Nachricht zu hinterlassen, so daß ich, sobald ich wieder frei bin, zu einem Gespräch einladen werde.

Dieser Service ist selbstverständlich kostenlos.

Kapituliert mega-downloads.net?


Es ist schon merkwürdig: seit Wochen erreichen die vermeintlichen Kunden von mega-downloads.net keine Rechnungen oder Mahnungen mehr. Die Droh- und Mahnkulisse scheint entgültig enttarnt zu sein, vielleicht konnte ich einen kleinen Beitrag dazu leisten.

Diese Tatsache zeigt einfach, daß es wichtig und richtig ist, Klartext zu schreiben und auch das Risiko einzugehen, mit Law Hunting überzogen zu werden. Ich bin der festen Überzeugung, daß die Abzocker trotz großem Gebahren letztlich den Kürzeren ziehen werden. Sie haben einfach die Macht derer unterschätzt, die sich austauschen und informieren. Sie unterschätzten die Macht der Medien, die konsequent berichtet haben. Sie unterschätzten schlichtweg die von mir so oft formulierte Symbiose, die User, Presse, Strafverfolgungsbehörden, Interessierte unbemerkt an einen Tisch brachte.

Es wäre ja auch wahnwitzig, nun noch Rechnungen und Mahnungen für mega-downloads.net zu verschicken; immerhin muss in weiser Voraussicht damit gerechnet werden, daß bei Bekanntgabe einer neuen Bankverbindung das Konto direkt wieder eingefroren wird. Da nützt mittlerweile kein neuer Strohmann mehr, denn die Banken sind sensibilisert - ein Blog wie dieser in Kooperation mit vielen weiteren Mitstreitern trägt weiterhin dazu bei für Sensibilisierung zu sorgen.

Der Fokus muss dennoch auf das Firmengeflecht gerichtet bleiben. Immerhin ist mega-downloads.net nur eines von vielen Projekten der Abzocker. Persönlich kommt es mir mittlerweile allerdings so vor, als daß der Wind, der den Abzockern entgegenweht nur noch wenig Raum für Entfaltung lässt, und genau so soll es sein.

Warten wir also mal ab, ob mega-downloads.net noch mal einen Mahnlauf wagt. Ich glaube nicht daran.                

Das Law Hunting von Verkehrsanwalt Hasenbäumer reisst nicht ab

Gestern erreichte mich erneut eine förmliche Zustellung des Landgerichts Bielefeld. Verkehrsanwalt Hasenbäumer stellte einen Ordnungsmittelantrag nach §980 ZPO, da ich zwar die per Einstweiliger Verfügung vom LG Bielefeld untersagten Äusserungen aus meinem Blog nahm, wohl aber den Schriftsatz veröffentlichte.

Nun, Herr Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, ich werde selbstverständlich binnen der 14-tägigen Frist zur Stellungnahme reagieren. Bei Ihrem Engagement, mich mit Klagen zu überziehen, frage ich mich langsam, ob Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht noch die Zeit finden, sich um Ihre Mandanten zu kümmern?

Nein, ich verlinke nun nicht zur Antiabzockzentrale und zitiere nicht, wie diese heute über den ehrenwerten (?) Verkehrsanwalt titelt. Nein, das tue ich nicht. Da wartet der Herr Verkehrsanwalt sicher nur drauf. Und dennoch spricht mir der Artikel aus der Seele.

Samstag, 14. November 2009

Nun bestätigt: Mails an online-journalist.info landen bei Abzocker Babenhauserheide

Ich schickte am 13.11.2009 eine Testmail an redaktion@online-journalist.info und erhielt heute doch tatsächlich eine Antwort darauf - und zwar von Abzocker Babenhauserheide. Somit dürfte bewiesen sein, daß die Abzocker Mails lesen, welche an mich adressiert sind. Da nützt es nichts nun davon zu sprechen, die Mail irrtümlich erhalten und gelöscht zu haben. Danke für den Beweis, Herr Babenhauserheide!

Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer, reagieren Sie!

Ich gebe Ihnen hiermit die Möglichkeit, bis morgen, Sonntag, 12.00 Uhr diesen Mist bei Strato zu bereinigen. Bis zu diesem Zeitpunkt werde ich die mir vorliegenden SMS (Stichwort: dunkle Seiten der Kanzlei, etc.) und weitere Details für mich behalten. Wenn Sie halbwegs Herr Ihrer Sinne sind, so werden Sie diesem Vergleich zustimmen. Falls nicht: selber schuld. Es liegt nun an Ihnen.

Well done!


Ab sofort ist online-journalist.org erreichbar. Soviel zum Thema Smilie mit herausgestreckter Zunge und dem Hinweis, hier werde nicht gearbeitet, liebe Abzocker! Es gelang den Abzockern zwar, durch Betrug und Computersabotage STRATO hinters Licht zu führen, meinen neuen Hoster werden sie allerdings nicht veralbern können, soviel ist sicher. Während mein Anwalt sich um STRATO kümmern wird werde ich mich weiter meiner Tätigkeit widmen: nämlich diesem mafiösen Netzwerk um Babenhauserheide und Verkehrsanwalt Hasenbäumer ein Ende zu bereiten. Ein Blick in die Glaskugel verrät mir übrigens, daß im Laufe des Montag der kommenden Woche Schluss damit sein wird, über meine Accounts zu verfügen. Wir dürfen gespannt sein!

An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei Eugen Rieker, Inhaber der GermanByte,  für den vorzüglichen Support spät in der Nacht. Zeigt es doch deutlich, daß es Service und Hilfsbereitschaft in der Servicewüste Deutschland doch noch gibt.

Neue Domain: www.online-journalist.org in Kürze erreichbar!


Zeit für eine ausgiebige Massage habe ich heute nacht leider nicht, obwohl ich sie gebrauchen könnte: es gilt immerhin, die gekaperten Domains zurück zu erlangen - und desweiteren und insbesondere meine Homepage, die ursprünglich unter online-journalist.info erreichbar war, wiederherzustellen.

Ich habe soeben übergangsweise die Domain online-journalist.org registriert und warte nun darauf, meine Seiten dort hochladen zu können. Das wird im Laufe der Nacht, spätestens morgen, möglich sein.

Die Gegenseite darf sich nun der Tatsache versichert sein, daß es ab jetzt erst so richtig losgehen wird. Dazu gehört auch, daß es in der kommenden Woche bezüglich der Computersabotage sowie des damit verbundenen Betruges ins Eingemachte geht. Die Staatsanwaltschaft Hannover ist dabei von mir ebenso involviert worden wie die Kriminalpolizei in Herford. Nun warten wir mal ab, wie lange Abzockchef Babenhauserheide und Verkehrsanwalt Hasenbäumer noch Spaß an der kriminellen Übernahme meiner Domains samt Webspace haben. Ich tippe mal darauf, daß der Spuk am Montag ein Ende hat.
 
In der Zwischenzeit ist meine Homepage bereits jetzt wieder erreichbar.

Freitag, 13. November 2009

Strafantrag gegen Babenhauserheide & Hasenbäumer wegen Computersabotage und Betrug

Wie erwähnt habe ich gegen Abzockchef Babenhauserheide und Verkehrsanwalt Hasenbäumer  Strafanzeige wegen Computersabotage und Betrugs erstattet. Das Aktenzeichen lautet 406000-032866-09/9. Weitere Maßnahmen, die ich hier aus taktischen Gründen (noch) nicht ausführen möchte, folgen bereits. Das mafiös anmutende Netzwerk rund um den Kalletaler Pferdehändler mit seinen Strohmännern samt Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer darf sich auf einiges gefasst machen.

Teile dieses Beitrages stehen leider nicht mehr zur Verfügung aufgrund einer gegen mich erwirkten Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bielefeld unter dem Aktenzeichen 5 O 394/09.

Nun, wir werden es sicher herausfinden. Mich giert nach einem Interview mit dem Notar Laeube und ich kann mir vorstellen, daß eine Stellungnahme meine Leser interessiert. Also werde ich mal eine Anfrage formulieren und schauen, ob Herr Notar Laeube zu einer Stellungnahme bereit ist.

Antrag auf Einstweilige Verfügung abgeschmettert!


Die Klage des Strohmannes Brandes gegen mich auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung unter dem Aktenzeichen 3 Ga 26/09 wurde auf Nachfrage beim Arbeitsgericht Herford ABGEWIESEN. Die Verfahrenskosten wurden der Verfügungsklägerin auferlegt, der Streitwert beträgt 10.000 Euro.

Ob die Abzocker in Berufung gehen werden bleibt abzuwarten. Das wäre zwar schön dumm für sie, aber so pfiffig, wie sie sich immer darzustellen versuchen, sind sie ja bekanntlich nicht.

Zur Feier des Tages gibt es heute mittag türckischen Hasenrücken!

Aufgrund mehrfacher Nachfragen zum Thema Strohmann Brandes


Viele Nachfragen erreichten mich. Tenor: Warum wurde das  persönliche Erscheinen  von Strohmann Brandes gerichtlicherseits angeordnet, wenn er nicht gehört wird?

Tja, so recht kann ich diese Frage nun wirklich nicht beantworten und äussere daher lediglich meine Vermutung, denn immerhin muss man bedenken, daß seltsamerweise Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer, ohne geladen gewesen zu sein, auflief. Meine Vermutung: der vermeintliche  Zampano in Rechtssachen des Firmengeflechts wurde eiligst seitens des Pferdehändlers zur Verhandlung beordert, da ganz offensichtlich alles aus dem Ruder zu laufen schien (Schreiben des RA Türcke, welches hier u.a. diskutiert wurde). Vermutlich hat Babenhauserheide laut "Sch****" geschrien und Hasenbäumer entsandt, um einen möglichen, peinlichen Auftritt des Strohmanns Brandes und RA Türcke zu unterbinden.

Auch Strohmann Brandes schien instruiert worden zu sein, denn er saß in Demutshaltung, mit dem Rücken zu den Anwesenden, biss sich vermutlich klammheimlich auf die Zunge und hielt sich daran, den Mund zu halten. Ich finde es sehr schade, daß er nicht selbigen aufmachte, um sich zu artikulieren und klar Stellung zu beziehen. Als "Geschäftsführer" wäre das doch wohl das Mindeste gewesen, oder etwa nicht? Nun, wollen wir nicht zu sehr mit Strohmann Brandes abrechnen; meiner Ansicht nach weiß er nicht einmal, was um ihn herum geschieht und verließ sich blind auf die möglichen und nicht abwägigen Versprechungen von Babenhauserheide ("du brauchst dich um nichts zu kümmern, wir machen das schon. Schau einfach schlau aus der Wäsche, das reicht!"). Ob das gereicht hat, wird sich in Kürze zeigen.

Gekaperte Domains nun mit lächerlichen Startseiten versehen...

Ob die Gegenseite weiß, was sie da tut?

Nicht nur, daß die von mir -privat- gehosteten Domains samt Webspace vom Abzocker Babenhauserheide mit Hilfe des Verkehrsanwalts Ralf Hasenbäumer rechtswidrig und betrügerisch gekapert wurden. Nein, man möchte mich offenbar auch noch provozieren, in dem man mir (exemplarisch zwei Screenshots: hier und hier zu sehen) mit einem kindischem Smilie die Zunge herausstreckt.

Liebe Abzocker, noch mal zum mitschreiben: diese billigen Versuche, mich zu provozieren und zu unüberlegtem Handeln zu bewegen, schlagen leider fehl. Weiterhin ist die tolle Ansage "hier wird zur Zeit nicht gearbeitet" vollkommen falsch. Solche Provokationen bewirken nämlich, daß (nicht nur ich) mich -noch intensiver- mit Ihrem mafiös anmutenden Netzwerk befassen werde als bisher.

Die strafrechtliche Konsequenz aus dieser Aktion ist ein willkommener Nebenkriegsschauplatz für mich und zeigt einfach nur, wie hilflos Sie mittlerweile sind, um zu solch lächerlichen Mitteln zu greifen. Ein Armutszeugnis, welches ich schmunzelnd, aber durchaus ärgerlich und nicht minder aufmerksam zur Kenntnis nehme.

Donnerstag, 12. November 2009

Neuigkeiten zur InQnet Games-Tec GmbH von Valentin Fritzmann

Schlechte Nachrichten für die Gläubiger der Inqnet Games-Tec GmbH. Diese werden wohl leider auf ihren Forderungen sitzen bleiben und leer ausgehen. Aus einer Mitteilung, welche der Redaktion in Kopie zur Verfügung gestellt wurde, geht hervor, dass die Forderungen gegen die Inqnet Games-Tec GmbH abgelehnt werden. Zur Begründung wird in der Mitteilung angegeben, dass die Geschäftsanteile an die Astromedia Limited veräußert und der Verwaltungssitz nach London verlagert wurde. In den letzten Schreiben war im Briefkopf der Inqnet Games-Tec GmbH als Zusatz ein Hinweis auf die Astromedia Ltd. vorhanden.
InQnet Games-Tec GmbH
c/o Astromedia Ltd. 196 High Road, N22 8 HH London
Bei der Astromedia Ltd. handelt es sich um ein Unternehmen, dass der Firmenbestatt dient und zur sogenannten Berliner Juricon-Bande gehört.
Neu an der Masche mit den betrügerischen Firmenbestattungen ist, dass die maroden Unternehmen an britische Briefkastenfirmen verkauft werden. Diese sind kurz nach der Übernahme dann selber Insolvent. So auch bei der Astromedia Ltd., die zuvor Valentin Fritzmanns Firma InQnet Games-Tec GmbH übernommen hatte. Die Astromedia Ltd. befindet sich laut britischem Handelsregister derzeit in Auflösung: "Company in a pre-dissolution state". Trozdem werden von ihr weitere marode Unternehmen übernommen. Inzwischen ist die Astromedia Ltd. alleiniger Gesellschafter von fünf Firmen. Nachfolgend ein paar aktuelle Beispiele, welche die Vorgehensweise der Gauner dokumentiert.
ProVenum GmbH
c/o AIDA Wirtschaftsdienste GmbH (siehe weiter unten)
Kurfürstenstraße 79
10787 Berlin
Amtsgericht: 70049 Stuttgart (HRB 109011)
Geschäftsführer: Winfried Piltz, Berlin, *01.09.1943
Insolvenzantrag! beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 IN 398/09
Amtsgericht Stuttgart
6 IN 398/09 
Der Antrag der ProVenum GmbH, c/o Astromedia Ltd., 196 High Road, Wood Green, London, N22 8HH, (AG Stuttgart, HRB 109011), über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen wurde kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsstellerin gem. § 4 InsO, 91 ZPO.

Gründe: Herr Winfried Piltz hat mit Schreiben vom 17.03.2009 (Eingang: 01.04.2009) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der ProVenum GmbH beantragt. Nach Angaben des Herrn Piltz wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 27.02.2009 der Verwaltungssitz der Gesellschaft nach London verlegt und er zum neuen Geschäftsführer bestellt. Laut Handelsregisterauszug des Amtsgerichts Stuttgart, HRB 109011 ist die ProVenum GmbH mit Sitz in Heilbronn eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Robert Berg vertreten. Ob die Sitzverlegung nach London und die Geschäftsführerbestellung wirksam sind, kann nicht überprüft werden. Jedenfalls war die Zuständigkeit des Amtsgerichts Stuttgart -Insolvenzabteilung- zu keinem Zeitpunkt gegeben. Dieser Sachverhalt wurde dem Antragssteller mit Schreiben vom 07.04.2009 mitgeteilt. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, seine Bestellung zum Geschäftsführer nachzuweisen und einen Verweisungsantrag an das örtlich zuständige Gericht zu stellen. Eine Antwort auf dieses Schreiben ist bisher nicht eingegangen, so dass der Insolvenzantrag kostenpflichtig zurückzuweisen war. ...
artograv Kunststoff- und Lasertechnik GmbH
Lindengarten 12-14
73265 Dettingen unter Teck
Amtsgericht: 70049 Stuttgart (HRB 231715)
Geschäftsführer: Klaus Hoben, Berlin, *28.09.1940,
Insolvenzantrag! beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 IN 582/09
Amtsgericht Stuttgart
6 IN 582/09
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der artograv Kunststoff- und Lasertechnik GmbH, c/o Astromedia GmbH, 196 High Road, Wood Grenn, N22 8HH London, GROSSBRITANNIEN (AG Stuttgart, HRB 231715), vertreten durch: Klaus Hoben, (Geschäftsführer), über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen wurde mit Beschluss vom 9. Juni 2009 kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsstellerin gem. § 4 InsO, 91 ZPO. ...
Nachdem der Antrag der Gauner vom AG in Stuttgart abgelehnt wurde, hat man einfach in Esslingen einen zweiten Insolvenzantrag gestellt.
Az.: 1 IN 218/09
Amtsgericht Esslingen
Beschluss vom 04.11.2009 
Über das Vermögen der
artograv Kunstoff- und Lasertechnik GmbH, Lindengarten 12-14, 73265 Dettingen (AG Stuttgart, HRB 231715), vertreten durch:
Klaus Hoben, (Geschäftsführer),  derzeit unbekannten Aufenthalts
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung  heute, am 04.11.2009, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Offfensichtlich ist der Geschäftsführer Klaus Hoben untergetaucht, denn nur einen Monat zuvor wurde er in den Insolvenzbekanntmachungen des AG Darmstadt noch mit seiner Londoner Adresse erwähnt.
Beschluss vom 07.10.2009
Amtsgericht Darmstadt
9 IN 905/09
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Phones for You GmbH, Hauptstraße 75, 64668 Rimbach (AG Darmstadt, HRB 41363), vertr. d.: Klaus Hoben, 196 High Road, Wood Green, LONDON, GROSSBRITANNIEN, (Geschäftsführer) ist am 07.10.2009 um 9.00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden.
Vermögensverwaltungs GmbH Objekt Eitelstraße
Schlossheide 42
65366 Geisenheim
Amtsgericht: 65185 Wiesbaden (HRB 22924)
Geschäftsführer: Tino Hironymus, Potsdam, *23.01.1978
Insolvenz beim Amtsgericht Wiesbaden, Aktenzeichen 10 IN 247/09
Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Vermögensverwaltungs GmbH Objekt Eitelstraße, c/o Astromedia Ltd., 196 High Road Wood Green, London N22 8HH, GROSSBRITANNIEN, (bisherige Geschäftssitz: Schlossheide 42, 65366 Geisenheim) (AG Wiesbaden, HRB 22924), vertreten durch: Tino Hironymus, (Geschäftsführer), ...
Die Liste lässt sich noch beliebig fortsetzen. Auffällig ist, dass die Geschäftsführer der bestatteten Firmen fast alle aus dem Raum Berlin kommen und bei vielen Firmen und Insolvenzen auftauchen.
Alle Firmen, die von der AIDA Wirtschaftsdienste GmbH betreut werden, haben eine britische Limited als Gesellschafter (einschließlich AIDA selbst). Die AIDA Wirtschaftsdienste GmbH gehört dem früheren Geschäftsführer der Juricon GmbH, Siegfried Lang. Wegen der betrügerischen Firmenbestattungen hat die Berliner Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen Siegfried Lang erhoben.
In einem der bundesweit größten Fälle illegaler Firmenbestattungen hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den mutmaßlichen Drahtzieher erhoben. Wie eine Sprecherin der Behörde gestern auf Anfrage der Neuen Westfälischen bestätigte, wird Siegfried L. (76) der gewerbsmäßigen Untreue beschuldigt.
Bei der sogenannten Firmenbestattung werden von der Insolvenz bedrohte Unternehmen durch dubiose Transaktionen und kriminelle Handlungen aufgelöst. Meistens geschieht dies unter Einsatz von "Strohleuten" als Geschäftsführer und der Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland. Vorrangiges Ziel ist es, die Gläubiger der maroden Unternehmen zu schädigen. Ihre Forderungen sollen bei dem Verwirrspiel ins Leere laufen.
Quelle: firmenbestatter.blogspot
AIDA Wirtschaftsdienste GmbH
Kurfürstenstraße 79
10787 Berlin
Amtsgericht: 14057 Berlin (HRB 113451)
Geschäftsführer: Siegfried Lang, Berlin, *06.12.1932
Gesellschafter:
ATC - ARCOR TRADING COMPANY LIMITED
196 HIGH ROAD
WOOD GREEN
LONDON
N22 8HH

zuvor:
Bernhard Saladin Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Marienbader Str. 10 a
61440 Oberursel (Taunus)
Amtsgericht: 61352 Bad Homburg (HRB 2743)
Geschäftsführer: Nikolaus Weber, Berlin, *21.01.1976
ehem Geschäftsführer: Bernhard Saladin, Oberursel
Nachdem die Juricon GmbH verschwunden ist und der Geschäftsführer zahlreicher bestatteter Unternehmen, Karlheinz Thierbach in Haft war, haben die Firmenbestattungen in letzter Zeit wieder stark zugenommen.
Schon seit langem gilt Karlheinz Thierbach als der Firmenbestatter von Xxxxxxx Xxxxxx sowie der Familie de Soet.
  • europe media AG (2005)
  • Ad2media GmbH (2006)
  • customer connect worldwide GmbH (2007)
  • IBS - Business Service GmbH (2007)
Lesen Sie dazu auch den Beitrag über die Firmenbestatter der Swiss Connection.

Quelle: antiabzockenet.blogspot.com

Heutiger Termin vor dem Arbeitsgericht Herford: BWL Letter & Support GmbH ./. Frickemeier


11.30 Uhr: ich stehe vor dem Arbeitsgericht Herford und rauche genüsslich eine Zigarette, als plötzlich jemand freundlich lächelnd auf mich zu schlenderte: Christian K. und Ilex reisten doch tatsächlich extra aus Hannover an, um mich moralisch zu unterstützen und der Verhandlung beizuwohnen. Eine gelungene Überraschung, über die ich mich sehr gefreut habe!

Kurze Zeit später erschien dann auch mein Anwalt sowie tatsächlich sechs ehemaligen Mitarbeiterinnen, die ebenfalls der Verhandlung beiwohnen und sich, falls nötig, als Zeugen zur Verfügung stellen wollten. Ich muss an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für euren Support loswerden - zeigt es mir doch, daß meine Berichterstattung so falsch nicht sein kann und vielen aus der Seele spricht.

Das sieht naturgemäß die Gegenseite vollkommen anders. Mürrisch erschienen Strohmann Brandes sowie sein Anwalt Türcke und bahnten sich wortlos den Weg zum Gerichtssaal, vor dem bereits, man höre und staune, Verkehrsanwalt Hasenbäumer wartete.

Nach Aufruf der Sache ging es also los. Ohne mich vorab in Details zu verlieren, die ich möglicherweise falsch wiedergebe bitte ich daher um Verständnis, daß ich bis zur vorliegenden, schriftlichen Urteilsbegründung (die ich selbstverständlich hier veröffentlichen werde) nur ein paar Stichpunkte nenne und beleuchte, über die vorrangig diskutiert wurde: es ging um Eilbedürftigkeit, Verfügungsansprüche, Zulässigkeiten, Floskeln (O-Ton des Vorsitzenden Richters), Begründetheit, Aktivlegitimation, Werturteile, unzulässige Schmähkritik und letztlich um die Begrifflichkeiten "Abzocke" und "Ratte".

Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer wollte gleich zu Beginn für eine Überraschung sorgen, die mich allerdings gähnen ließ. Höchstwichtig präsentierte er dem Vorsitzenden Richter einige Bilderkopien hochwertiger, mechanischer Armbanduhren und glaubte einen Skandal zu präsentieren: diese dargestellten Bilder stammen von meinem Server (welcher ja auf kriminelle Art gekapert wurde, Strafanträge sind heute von mir gegen Babenhauserheide und Hasenbäumer gestellt worden) - und da ich angeblich als Sammler Uhren im Werte von rund 20.000 EUR besitzen würde wäre dem gestellten Prozesskostenhilfeantrag dringend zu widersprechen.

Den Vorsitzenden Richter ließ das vollkommen kalt, da der PKH-Antrag bereits positiv entschieden sei; und wenn Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer gegen meine Eidestattliche Versicherung vorgehen wolle, so stehe ihm das natürlich frei, habe mit dem hier aktuell geführten Verfahren aber mal so gar nichts zu tun. Bedröppelt nahm Verkehrsanwalt Hasenbäumer wieder Platz, während wir nun endlich zum Thema kamen. Während Strohmann Brandes mit dem Rücken zum Publikum saß und während der gesamten Verhandlung nicht ein einziges (!) Wort sagte, versuchte sich recht hilflos der Herr Türcke in Erklärungen, stets unterbrochen von Verkehrsanwalt Hasenbäumer, der ihn offensichtlich auch so richtig aus dem Konzept brachte, zumal er wie ein Schulkind stets und ständig mit ihm tuschelte.

Als der Vorwurf kam, der Begriff "Alleinunterhalter" sei herabwürdigend zu verstehen, sah ich mich veranlasst, das etwas genauer auszuführen. Ich erwähnte, daß eine solche Tätigkeit sicher nicht leicht zu handeln sei (jeder von uns kennt doch die typischen Dorffeste, wo ein Alleinunterhalter sich die Gunst der oftmals betrunkenen Dorfgäste erarbeiten muss).

Hängen geblieben sind wir letztlich an dem Begriff "Abzocker" und ob die Verwendung rechtlich haltbar wäre. Nun, das Gericht fragte, ob die Möglichkeit auf einen Vergleich möglich wäre, was wir aber kategorisch ablehnten. Es wurde seitens des Vorsitzenden Richters nun verkündet, daß das Urteil bis Geschäftsschluss gesprochen werden würde. Nun gilt es also abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Sollte (was ich nicht glaube!) das Gericht heute der Gegenseite recht gegeben haben, so steht bereits jetzt fest, daß wir in Berufung gehen werden. Sobald mir das Urteil vorliegt werde ich weiter berichten.

Im Anschluss an die Verhandlung gingen wir dann noch gemeinsam einen Kaffee trinken - und siehe da, so ein Zufall: am Nebentisch saß doch glatt Rechtsanwalt Türcke mit seinem Mandanten Brandes. Als wir das Café betraten wurde hektisch bezahlt und die beiden zogen von dannen. Nicht schlimm :-)

Mein Fazit: ich habe mich sehr gefreut, die Mitarbeiterinnen mal wiedergesehen und mit ihnen geplauscht zu haben - und wurde dank Christian K. und Ilex sogar noch richtig überrascht. Hat mich gefreut, danke an alle!