Samstag, 5. Mai 2012

Neue Abofalle: scarica-software.net (Hinweis eines anonymen Kommentators)

Die Ereignisse überschlagen sich: gerade erst ging die Recherche zur Novaflat ein, schon erreicht mich der nächste Hinweis im Kausalzusammenhang; diesmal per Mail. Im gleichen IP-Pool von Novaflat befindet sich eine weitere brandaktuelle Abofalle, die meines Erachtens als Nachfolger von italia-programmi.net gehandelt werden dürfte. Ein Blick ins Impressum:


Indirizzo postale:
MPLOADS LTD
Beau Vallon 4/3
Victoria
Repubblica delle Seychelles
E-Mail:support@scarica-software.netServizio telefonico: +3904711888306

Servizi Internet:
MPLOADS LTD
Beau Vallon 4/3
Victoria
Repubblica delle Seychelles
Registro di commercio: No. 079143, Seychelles Company Book
Quelle: scaria-software.net

Irgendwie kommt mir da ein interessanter Artikel von Abzocknews in den Sinn. Und, so ganz am Rande mal bemerkt: die Reaktionszeiten werden immer kürzer. Gut so!

Freitag, 4. Mai 2012

Neue Abofalle: Novaflat (Recherche eines anonymen Kommentators)

Folgender Hinweis eines anonymen Kommentators zum Thema InQnet GmbH verdient es, in Form eines Artikels präsentiert zu werden:

Die deutsche Estesa GmbH wurde anscheinend umbenannt und bewirbt derzeit auf Movie2k.to die neue Abofalle Novaflat.com (IP 91.184.63.61), welche Firstload.com sehr ähnlich sieht.

"Impressum /Disclaimer
Novaflat® ist ein Usenet-Index-Service der:

EMEDIA IBC, Rue de la Perle, Providence Mahe, Seychelles

Technischer Ansprechpartner SERVICE novaflat care center

GZ Finanzcenter GmbH,

Antonstr. 18,

01097 Dresden,

Deutschland "

Quelle:
h**p://www.novaflat.com/s/imprint/

"24.02.2012
GZ Finanzcenter GmbH, Dresden, Antonstr. 18, 01097 Dresden
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, bisher ESTESA GmbH und Sitz, bisher Buxtehude, Amtsgericht Tostedt HRB 202275) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen."

Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=127057&land_abk=sn

Klickt man bei Movie2k.to (deutsche Spracheinstellung) auf "Film herunterladen!", so gelangt man in die Abofalle:
Landingpage zu Novaflat.com
Anmeldeseite 1/2 zu Novaflat.com
Anmeldeseite 2/2 zu Novaflat.com

Siehe auch:
http://who.is/domain_archive-com/novaflat.com/
Es darf ja ruhig mal gesagt werden: die Art und Weise des Anonymous gefällt mir ausserordentlich, da Fakten präsentiert und durch Quellenangaben verifiziert werden können. Kurz, prägnant, inhaltlich wertvoll. Das sowas viel Zeit und Aufwand erfordert steht ausser Frage. Dankeschön.

Interessant ist übrigens der Whois-Eintrag der Novaflat.com-Seite:

owner-name: Nikos Michaelides
owner-company: EMEDIA IBC
owner-address: Rue de la Perle
owner-city: Mahe
owner-state: SC
owner-country: SC
owner-postcode: 0000
owner-telephone: +248.491622824103

Über den Nikos Michaelides gibts hier Interessantes. Willkommen bei den Branchenbüchlern...

Donnerstag, 3. Mai 2012

Die Reise nach Jerusalem endet für die InQnet GmbH in der Dresdnerstraße

Adrian Fuchs (Abzocknews.de) berichtet aktuell darüber, dass die InQnet GmbH des "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann umgezogen ist:
  
"Wie uns ein Blick in das Impressum von inqnet.at der Inqnet GmbH des Valentin Frizmann (Mega-Downloads.net, Gulli.com, Firstload und vermeintlicher Finanzier von Kino.to) zeigt, ist man nun offenbar aus dem Galaxy Tower, Praterstraße 31 in 1200 Wien in das Big Biz B, Dresdnerstraße 89 / 8 in 1200 Wien gezogen."

Quelle: Abzocknews.de

Vielleicht ist diese Anschrift ja "medienfreundlicher" zu erreichen als der feine Galaxy-Tower, in dem die InQnet GmbH zuvor residierte. Wie ich so höre scheint derzeit ein erhöhtes Interesse verschiedener Medienvertreter vorzuherrschen, den "kleinen Prinzen" samt Papa für einen O-Ton zu bekommen. Wie auch immer: der Beitrag von Adrian Fuchs ist, as usual, lesenswert!

Sonntag, 29. April 2012

Das Wort zum Sonntag

Verdammt. Das legendäre "Wort zum Sonntag" verfasste einst der Präsident des ominösen Vereins Nicht-Abzocken e.V. Somit habe ich also falsch getitelt; möchte aber dennoch darauf hinweisen, dass das nächste Interview mit dem Buchautor Andreas Sterntal im Laufe des Tages veröffentlicht wird.

Donnerstag, 26. April 2012

RS Web Services zieht um nach Berlin

Nachdem die Digitale Welten GmbH nun ein Problem hat (Stichwort: Liquidation durch "Firmenbestatter", stattdessen Sicherungsmaßnahmen per Gericht) gibt es eine weitere Registerveröffentlichung, die mich schmunzeln lässt. Dieses Mal betrifft es die berühmt-berüchtigte RS Web Services aus dem gleichen Netzwerk:

RS Web Services GmbH & Co. KG, Berlin, Allee der Kosmonauten 28 a, 12681 Berlin. Firma: RS Web Services GmbH & Co. KG Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Allee der Kosmonauten 28 a, 12681 Berlin Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter:; 1. BWA Büroservice GmbH, Ottobrunn (Amtsgericht München, HRB 175826); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Ottobrunn, Landkreis München (Amtsgericht München, HRA 93087) nach Berlin verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 28.10.2008.
Och? Das ist ja spannend. Zumindestens für den, der bezüglich dieses Netzwerkes im Thema ist. Möchte man mit einer Sitzverlegung nach Berlin gar.... och ne, das formuliere ich nicht. Lassen wir die Meldung einfach mal so faktisch im Raume stehen.

Sicherungsmaßnahmen gegen die Münchner Abzocker der Digitale Welten GmbH

Über die Digitale Welten GmbH (vormals: mymovies-online GmbH) der Münchner Abzocker aus dem Netzwerk Fritzmann / Wien, Babenhauserheide / Vlotho und Müller, Xxxxx / München habe ich in meinem Blog hinreichend informiert.  Ob Simone Bentele und Xxxxxxxxx Xxxxx wegen den Drogengeschäften (Sweed, Freedom) noch in Untersuchungshaft sitzen, ist mir derzeit nicht bekannt. Bekannt ist hingegen die Meldung des Amtsgerichts München (Insolvenzgericht), denn dort wurde gerade der folgende Beschluss veröffentlicht:

In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Digitale Welten  GmbH, Schloßstr. 23, 82031 Grünwald

gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Simone Bentele,

- Schuldnerin -

1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 18.04.2012 um 16:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Heiliggeiststr. 7+8, 80331 Mün­chen, Telefon: 089/1891717-0, Fax: 089/1891717-26

2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO

angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustim­mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. 

Quelle: Unternehmensregister.de

Dumm gelaufen für die Strohfrau Simone Bentele. Aber das war ja absehbar. Irgendwie scheint das Jahr 2012 nicht das Jahr der sonst so siegessicheren Abofallen- und Designerdrogen-Händler aus diesem Netzwerk zu sein.

GVU veröffentlicht Jahresbericht 2011

Die Gesellschaft zur Verwertung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat heute den Jahresbericht 2011 veröffentlicht. 

Unter anderem heißt es dort:

"In 2011 wurden insgesamt 473 neue Ermittlungen wegen des Verdachts von strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverletzungen aufgenommen. Insbesondere im Nachgang zu der erfolgreichen Stilllegung von kino.to wandten sich vermehrt Personen an die GVU, die Informationen zu mutmaßlichen Urheberrechtsverletzern anboten. Unter den zahlreichen 2011 eingegangenen Hinweisen Dritter identifizierte die GVU nach Prüfung insgesamt 69 Mitteilungen als glaubhaft und hilfreich für ein Strafverfahren."
Ich bin mal gespannt, wann es in diesem Zusammenhang Neuigkeiten in Sachen Valentin Fritzmann zu vermelden gibt. Es dürfte nicht mehr lange dauern...

Quelle & vollständiger Jahresbericht: GVU-Homepage
Jahresbericht 2011 als Download: PDF (3 MB)

Dienstag, 24. April 2012

Programmempfehlung: ORF konkret, heute um 18.30 Uhr

"Die ORF-Sendung Am Schauplatz hat schon vor zwei Jahren die Machenschaften der sogenannten Glücksspielmafia aufgedeckt. Mit falschen Gewinnversprechen am Telefon entlocken Abzocker vor allem älteren Menschen die Kontonummer - um danach illegal Geld abzubuchen. Doch jetzt ist den Ermittlern ein entscheidender Schlag gegen das internationale Firmengeflecht gelungen wie Christine Grabner berichtet."

Quelle: ORF konkret - das Servicemagazin, heute um 18.30 Uhr
Quelle: Fernsehbeitrag anschauen

Nachtrag zur Abmahnung durch IPA GmbH / Thorsten Trejtnar

Die IPA Internationale Presseagentur GmbH teilte mir heute mit, dass sie die Abmahnung gegen mich zurückgezogen habe. Falls Thorsten Trejtnar weiterhin daran festhalten wolle, so müsse dieser alleine gegen mich vorgehen.

Freitag, 20. April 2012

Das Wiener Karussell dreht sich nicht mehr

Gut unterrichteten Quellen zufolge wurde das Betrugskartell mit Zentrale in Wien am Dienstag in Österreich verhaftet. Festgenommen worden seien Stephan Kleinander, Robert Marek sowie Dr. Gerald Arismendi wegen des Verdachts des schweren gewerbsmässigen Betruges, Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Geldwäsche und Steuerhinterziehung.

Zum Thema Luck24 hat Stephan Kleinander nach zahlreichen Berichterstattungen in den Medien noch wie folgt eine Richtigstellung bei YouTube veröffentlicht:

Quelle: YouTube

Zum Wiener Karussel finden sich zahlreiche Beiträge auf diversen Verbraucherschutzseiten, empfehlenswert sind sicher die Recherchen von Antiabzockenet sowie Abzocknews. Dort finden sich auch entsprechende Fernsehbeiträge zu diesem kriminellen Kartell.

Die Frage, die sich nun Informierte stellen: warum wird in diesem Zusammenhang nicht auch gegen Gerhard Bruckberger ermittelt?

Nachtrag vom 24.04.2012: Hier nun der Fernsehbeitrag vom ORF.


Donnerstag, 19. April 2012

Nicht-Abzocken e.V.-Präsident Thorsten Trejtnar mahnt ab

Heute erreichte mich ein Schreiben der Rechtsanwälte Diem & Partner aus Stuttgart und teilte mir mit, dass sie (Zitat):

"in der oben genannten Angelegenheit vertreten wir die Interessen der ipa internationale Presse Agentur GmbH, Rheinufer 11, 55252 Mainz-Kastel von Herrn Thorsten Trejtnar persönlich, geschäftsansässig ebenda."

Ich habe angeblich verschiedene Rechtsverletzungen im von mir betriebenen Forum begangen. Konkret bezieht sich die Abmahnung auf einen Beitrag zum Verein Nicht-Abzocken e.V., der unter der Rubrik "Erfüllungsgehilfen der Abofallenbetreiber" zu finden ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist an Lächerlichkeit kaum zu unterbieten. Frei dem Motto: man kann es ja mal probieren, nicht wahr?

Möge sich die geneigte Kanzlei mit dem -nach Diktat verreisten-  Dr. Carsten Ulbricht M.C.L. ein wenig informieren. Ich zumindestens habe das getan - und mal in das Handelsregister geschaut. Die ipa internationale Presse-Agentur GmbH gibt es tatsächlich und stammt offenbar aus einer Vorratsgesellschaft, die zunächst wie folgt firmierte:

Webestates GmbH, Wiesbaden, Am Rheinufer 11, 55252 Mainz-Kastel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.07.2007 Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital/Stammeinlagen) , die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2010 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg HRB 101706) nach Wiesbaden beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Rheinufer 11, 55252 Mainz-Kastel. Gegenstand: die Vornahme von IT-Dienstleistungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Anger, Niels, Hamburg, *10.05.1982. Geschäftsführer: Bohland, Taj Ahmad, Wiesbaden, *19.08.1986.

Quelle: Unternehmensregister.de

Schon bald wurde in IPA umfirmiert - und gleich auch der Geschäftszweck geändert:

Veränderungen
08.07.2010
Webestates GmbH, Wiesbaden, Am Rheinufer 11, 55252 Mainz-Kastel.Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: IPA Internationale Presse Agentur GmbH. Neuer Gegenstand: Betrieb einer international tätigen Presseagentur, jegliches Verlagsgeschäft, die Vermittlung von Anzeigenkunden sowie Verkaufsförderungen für Verlagsprodukte.

Quelle: Unternehmensregister.de

Die Veränderungen gingen dann munter weiter, denn der GF wechselte erneut. Datum: 18.11.2010, bekanntgemacht am 22.11.2010:


IPA Internationale Presse Agentur GmbH, Wiesbaden, Am Rheinufer 11, 55252 Mainz-Kastel. Nicht mehr Geschäftsführer: Bohland, Taj Ahmad, Wiesbaden, *19.08.1986. Bestellt als Geschäftsführer: Kraus, Daniel, Karlsruhe, *27.10.1981.

Quelle: Unternehmensregister.de

Irgendwie finde ich das komisch. Ich sehe weder in den Handelsregisterbekanntmachungen, noch in den letzten Bilanzen der illustren Firma den Namen Thorsten Trejtnar als Verantwortlichen. Noch nicht einmal unter seinem Geburtsnamen Thorsten Eckstein ist da etwas zu finden. Ich finde, das steht im krassen Gegensatz zum einleitenden Satz der werten Kanzlei:

"in der oben genannten Angelegenheit vertreten wir die Interessen der ipa internationale Presse Agentur GmbH, Rheinufer 11, 55252 Mainz-Kastel von Herrn Thorsten Trejtnar persönlich, geschäftsansässig ebenda."

Die ipa internationale Presse Agentur GmbH war mir bis dato unbekannt. Es lohnt sich aber sicher, sich ein wenig mit dieser Firma zu beschäftigen. Und was den hervorgerufenen Eindruck angeht, so liegt das doch stets im Auge des Betrachters, der sich über den werten Herrn Thorsten Trejtnar, geborenen Eckstein informiert. Auch hier im Blog findet man interessante Beiträge zu der Personalie Trejtnar, geborener Eckstein. Zum Beispiel hier, hier oder auch hier. Und hier natürlich.

Ich sollte mich vielleicht nach langer Zeit mal wieder mit Tobias Huch in Verbindung setzen. Immerhin haben wir uns mal über die Personalie Thorsten Trejtnar, geborener Eckstein ausgetauscht und dieses Gespräch war sehr interessant. Wer sich übrigens nun fragt, ob ich das Thema "Hate-Blogs" in diesem Beitrag thematisiere, den muss ich leider enttäuschen. Darüber schreibe ich dann, wenn die Zeit reif ist. Bis dahin werde ich mich -noch- akribischer mit der Personalie Thorsten Trejtnar, geborener Eckstein beschäftigen.

Das ich die Unterlassungserklärung selbstverständlich -nicht- abgeben werde versteht sich von selbst. Möge sich die Kanzlei mit ihrem illustren Mandanten doch vor Gericht blamieren...













Mittwoch, 18. April 2012

Verständnisfrage: was passiert eigentlich nun mit den "zufriedenen" Kunden der Abofallen-Abzocker?

Es ist an der Zeit, die ultimative Gretchenfrage zu stellen. Spätestens seit dem Bust von kino.to bekamen die Abofallen-Netzwerke ja eine Hiobsnachricht nach der Anderen präsentiert in Form von Durchsuchungen, Festnahmen und nicht zuletzt auch Vermögenssicherstellungen. Im Ergebnis wurden zahlreiche Abofallenseiten einfach mal so, sang- und klanglos, vom Netz genommen.

Bleibt doch nun die Frage offen, wie die "zufriedenen Kunden", wie stets von den Abofallenbetreibern postuliert, denn nun noch in den Genuss der bereits im Voraus bezahlten Leistungen kommen oder aber wie sich die Betreiber der Websites eine Regulierung für nichterbrachte Leistungen so vorstellen?

Man wäre ja glatt versucht, von einem Leistungsbetrug zu sprechen. Immerhin wurden tausende Kunden per Vorkasse für eine "Dienstleistung" zur Zahlung genötigt, die letztlich nicht mehr erbracht werden kann, da die Seiten schlichtweg offline sind, nicht wahr?


Strohmann von italia-programmi.net (Estesa Ltd.) in Italien verhaftet

Die Carabinieri aus dem Küstenregion La Spezia haben einen ungarischen Verantwortlichen der Firma Estesa Ltd. verhaftet. Die Estesa Ltd. ist Eigentümer der Webseite Site italia-programmi.net. Der Betrüger, der als Verantwortlicher hinter dem Portal italia-programmi.net steckt, wurde verhaftet. Die Carabinieri der Region La Spezia haben in Zusammenarbeit mit den Behörden in Rom schnell einen 64 Jahre alten Ungarn als verantwortliche Person identifiziert. Für den Betrug über das Onlineportal italia-programmi.net trat der Mann vermutlich aber nur als Strohmann in Erscheinung.

Quelle & vollständiger Bericht: Antiabzockenet

Dienstag, 17. April 2012

Telefongespräch mit dem Buchautor Andreas Sterntal

Plötzlich klingelte das Telefon. Vollkommen überrascht meldete ich mich höflich mit meinem Namen und tat mich schwer, mein Gegenüber als den Buchautoren Andreas Sterntal (Brieffreundschaft mit einem Abzocker)  zu identifizieren. Das Glucksen und Gackern bekam er jedoch glücklichweise in den Griff, so dass wir uns über die neuesten Ergüsse des Rodgauer Schreihalses austauschen konnten.

Den Inhalt des Telefongespräches finden Sie im Kaminzimmer.

Fernsehbericht zum Thema Legal Highs

Sie haben harmlos klingende Namen wie Badesalz, Raumlufterfrischer oder Räuchermischungen. Doch in Wahrheit stecken hinter diesen sogenannten "Legal Highs" gefährliche Drogen.

Schauen Sie sich hier den Fernsehbeitrag von Galileo zum Thema an.

Die Zeit ist gekommen: Silbertablett 2012

Unter dem Motto "Silbertablett 2012" werden in Kürze Einladungen an ermittelnde Behörden, welche sich mit den Netzwerken rund um die hier thematisierten Abofallen beschäftigen, versandt. Gleichwohl werden einige Blogger, die seit Jahren zum Thema Abofallen recherchieren und berichten, referieren.

Wir liefern Faken, Zusammenhänge, Schnittstellen - und tragen so unseren Teil dazu bei, die derzeitigen Entwicklungen voranzutreiben. "Silbertablett 2012" wird eine reale Veranstaltung, welche in Nordrhein-Westfalen stattfinden wird. Flipcharts, Beamer, Kaffee und Käsehäppchen werden vorhanden sein, der spitze Bleistift ist mitzubringen. Medienvertreter sind nicht zugelassen, dürfen aber über das Ergebnis gerne berichten.

Freitag, 13. April 2012

Ermittlungen im Fall kino.to: Affiliate-Dienstleister nach Razzien verhaftet

Nun geht es endlich ans Eingemachte: wie Rechtsanwalt Stefan Richter heute in seinem Blog mitteilt geht die Staatsanwaltschaft Dresden nun auch gegen die Profiteure von kino.to vor.

Nach einer Meldung des Spiegel wurden nach bundesweiten Razzien zwei Personen, darunter ein Betreiber eines Affiliate-Netzwerkes aus Rheinland-Pfalz, verhaftet. Während der Hauptwerbevermarkter im EU-Ausland nicht greifbar sei, sei man nun gegen dessen in Deutschland sitzenden Geschäftspartner vorgegangen. Diese würden strafbarer Beihilfehandlungen zu Urheberrechtsverletzungen verdächtigt.

Zitat aus Spiegel Online:
" Die Zugriffe und Hausdurchsuchungen vom Mittwoch richteten sich offenbar gegen Dienstleister in Deutschland, die diesem Werbevermarkter zuarbeiteten. Das Konstrukt mehrerer Affiliates in Reihe ist Branchenüblich und dient der Verschleierung gegenüber den Werbekunden, ist aber auch ein Versuch, sich aus der rechtlichen Verantwortung zu stehlen. Sollte es im Fall der am Mittwoch Inhaftierten zu Anklage und Prozess kommen, dürfte auf dieser Linie auch die Verteidigung laufen: Vertragspartner der deutschen Dienstleister war nicht kino.to, sondern der Werbevermarkter im europäischen Ausland."
Grafik: Spiegel Online


Quelle & vollständiger Artikel: Spiegel Online
Lesenswert auch der Artikel in der Welt 

Lesenswert ist in diesem Zusammenhang auch der Kommentar von Rechtsanwalt Stefan Richter zur Thematik. Und selbstverständlich auch meine Beiträge in diesem Blog zur Personalie Valentin Fritzmann. So, wie es aussieht, steht der kleine Prinz nämlich endlich vor dem wohlverdienten Ende seiner kriminellen Karriere.

Mittwoch, 11. April 2012

kino.to: Nach Urteilsspruch DDoS-Attacke auf Homepage des Justizministeriums

Am Mittwoch tobte ein kleiner Krieg im Netz: Es habe eine DDoS-Attacke auf die Seite des Justizministeriums gegeben, bestätigte die Pressestelle. Bekannt hat sich dazu eine Gruppe mit Namen "Anonymous Austria". Hintergrund ist offenbar ein Gerichtsurteil gegen einen Programmierer.

Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

kino.to: Programmierer zu drei Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt

Die nächste Verurteilung in Sachen kino.to gabs am heutigen Tage, wie der Tagesspiegel berichtet:

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals kino.to ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen am Mittwoch der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.

Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein „angemessenes Strafmaß“.
Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

Bleibt abzuwarten, was nun mit Valentin Fritzmann passieren wird. Immerhin soll er, darf man den diversen Aussagen der bereits Verurteilten Glauben schenken, kino.to finanziert haben.

Lesen Sie ebenfalls die Pressemitteilung der GVU.
Diskutieren Sie darüber im Diskussionsforum.

Freitag, 6. April 2012

Interview mit dem Buchautor Andreas Sterntal, Teil IV (Update)

Das Interview mit dem Buchautor Andreas Sterntal ("Brieffreundschaft mit einem Abzocker") geht in die nächste Runde: ab sofort ist Teil IV online, weitere Teile werden beizeiten folgen.

Update vom 09.04.2012: Teil V ist nun online.

Ich wünsche allen Lesern ein frohes und besinnliches Osterfest!

Donnerstag, 5. April 2012

Nach 2000 Anzeigen: Polizei fasst Internet-Abzocker

Tausende Internetnutzer hat der Rostocker Alexander H. in die sogenannte Abo-Falle gelockt. Am Mittwoch saß der 25-Jährige selbst in der Falle – er wurde festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt Waldeck gebracht.

Seit März 2010 soll H. als Betreiber von mindestens vier Webseiten Software zum Herunterladen angeboten haben, die eigentlich frei verfügbar ist. Die Kostenhinweise waren geschickt versteckt. „Eine Bezahlpflicht war für die Geschädigten nicht erkennbar“, sagt Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner.

Die arglosen Nutzer wurden mit Rechnungen, Mahnungen, Inkassoforderungen von H.s Firmen bedrängt. Der Staatsanwaltschaft Rostock liegen bisher mehr als 2000 Anzeigen von Geschädigten aus ganz Deutschland und Österreich vor. „Täglich kommen neue hinzu“, teilt Gärtner mit.

Quelle & vollständiger Artikel: Ostsee-Zeitung via Abzocknews

Dienstag, 3. April 2012

Interview mit dem Buchautor Andreas Sterntal, Teil III

Es ist mir gelungen, mit dem Buchautor Andreas Sterntal (Brieffreundschaft mit einem Abzocker) ein weiteres Interview zu führen. Mich interessierte einfach seine Einschätzung zu den doch beachtlichen Entwicklungen rund um die Abzockmafia und damit verbunden die konkreten Entwicklungen rund um die Firmengeflechte, deren Geschäftsmodelle ja identisch sind.

Lesen Sie hier die Fortsetzung zum ersten Interview, welches ich erneut im Kaminzimmer geführt habe.

Montag, 2. April 2012

Die Tankstelle ist trockengelegt

4 Js 4156/10
Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Landshut, Maximilianstraße 25, 84028 Landshut, Aktenzeichen 4 Js 4156/10, gegen Olaf Tank, wh. Josefaweg 5, 85551 Kirchheim b. München, wegen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrestes in Höhe von 4.652.720,12 Euro des Landgerichts Landshut vom 06.02.2012, Az. 6 Qs 209/11 gegen den Olaf Tank die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern. Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.
Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.
Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:
Bargeld 520 Euro
Smartphone „mobistel“
Smartphone Blackberry
Herrenuhr Rolex „Collini“
Arresthypothek für das Wohnanwesen über 500.000 Euro
Arresthypothek für zwei Tiefgaragenstellplätze über je 30.000 Euro
Kontoguthaben über insgesamt 75.273,20 Euro.

Selbsternannter "Finanz-Nachrichtendienst" Gomopa (mal wieder) in den Medien (Video)

Der zweifelhafte, selbsternannte "Finanz-Nachrichtendienst" Gomopa ist mal wieder in den Medien. Aktuell in einer Berichterstattung des NDR zum Thema "Verleumdete Journalisten: Von Drohung bis Rufmord".

Mich persönlich wundert ja, dass es Gomopa überhaupt noch gibt. Die aktuelle Bilanz spricht eigentlich eine deutliche Sprache und weist einmal mehr aus, dass es sich bei dem vermeintlichen "Finanznachrichtendienst", der noch vor Kurzem ein eigenes Rating einführen wollte, eine Luftnummer ist.

Die bemerkenswerte Bilanz von Gomopa können Sie übrigens hier einsehen und den Rest können Sie sich denken.

Freitag, 30. März 2012

Valentin Fritzmann erneut schwer belastet - Chefprogrammierer sagt vor Gericht aus, Fritzmann sei "der Finanzier von kino.to"

Wie Golem heute berichtet hat der Chef-Progammierer von kino.to, Bastian P., vor dem Landgericht Leipzig umfassend ausgesagt. Er habe in der Zeit rund eine Million Euro verdient und die schlechte Zahlungsmoral des Chefs der Gruppe beklagte.

"Finanzier von Kino.to sei der Besitzer der Plattform Gulli.com gewesen, sagte P."

Quelle und vollständiger Artikel: Golem

dapd berichtet unter anderem wie folgt:

"Die Werbung auf den Seiten von kino.to sei von einem Wiener Unternehmer organisiert worden. Der Unternehmer habe im Monat Werbeeinnahmen von rund 150.000 Euro an B. überwiesen. Der Angeklagte schilderte, er habe von Mai 2010 an ein Drittel dieser Einnahmen erhalten, nachdem er formell die Führung von kino.to übernommen habe, zu Beginn 50.000 Euro im Monat und später 30.000 Euro."

Quelle und vollständiger Artikel: dapd


Weitere Informationen finden Sie in Kürze im Forum.

Montag, 26. März 2012

Forum zum Blog ab heute online

Liebe Leser,

das angekündigte Diskussionsforum zum Blog ist ab sofort online. Bitte beachten Sie, dass es sich derzeit noch um eine Rohfassung handelt, die in den nächsten Tagen komplettiert wird. Eine Registrierung ist aber bereits jetzt -selbstverständlich kostenlos- möglich.

Zögern Sie also nicht und melden Sie sich an!  Die Frühlingsoffensive ist hiermit gegen die Abzocker eröffnet.

>>> HIER GEHTS ZUM FORUM <<<

Mittwoch, 21. März 2012

Abofallenbetreiber vor Gericht (Video)



...was lange währt, wird endlich gut. Meinen Informationen zufolge wird es in Kürze munter weitergehen mit den Prozessen, auf die Abofallenopfer bereits seit Jahren warten. Schon bald wird der Schreihals aus Rodgau verurteilt und dann kommt ja auch noch der mit Spannung erwartete Prozess gegen das Netzwerk rund um Megadownloads.

Gut Ding will halt Weile haben!

kino.to: Prozess gegen "Chef-Programmierer" hat begonnen - er will aussagen

Vorsicht, kleiner Prinz: der nächste Prozess in Sachen kino.to  findet seit gestern vor dem Landgericht Leipzig statt. Dem 28jährigen Bastian P. wird die gewerbsmäßige und unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in 1.​110.​543 Fällen vorgeworfen.

Zum Prozessauftakt führt der Anwalt des Angeklagten wie folgt aus:
"Mein Mandant ist durch die U-Haft mitgenommen. Der 29-jährige ehemalige Philosophie-Student habe sich nur um die technischen Fragen gekümmert. Der war eigentlich nur der Programmierer. Ihm war gar nicht klar, was er da machte. Sein Mandant kooperiere mit den Ermittlern. Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Seite abgeschaltet wurde. Ohne ihn wäre die Seite heute noch in Betrieb."
Quelle: Focus

Der kleine Prinz Valentin Fritzmann sowie Papa Dr. Robert Fritzmann dürften erneut unruhige Nächte haben, da bereits andere, mittlerweile zu teils unerwartet hohen Haftstrafen verurteilte Täter Fritzmann vor Gericht belastet hatten. Sollte nun der (vermeintliche) Chef-Programmierer erneut den Namen Fritzmann thematisieren, so dürfte es endlich eng werden für die Wiener Abzocker.

Donnerstag, 5. Januar 2012

1,5 Millionen Euro Strafe für Internet-Kostenfalle italia-programmi.net

Die italienische Antitrustbehörde hat gestern eine Millionenstrafe aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken über die Firma Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen drangsaliert bereits seit Monaten zahlreiche italienische Verbraucher, die sich unwissentlich auf der Seite angemeldet haben, mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.  Seit Sommer 2011 haben sich beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Italien, Büro Bozen Hunderte Verbraucher gemeldet, die sich auf der Seite italia-programmi.net registriert und unbewusst ein zweijähriges Abo zum Preis von 96 Euro jährlich (8 Euro im Monat) abgeschlossen hatten. Bei der italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) gingen über 25.000 Meldungen ein, aber die eigentliche Anzahl der Betroffenen ist wohl weit höher.

Die Antitrustbehörde hatte im Juli ein Untersuchungsverfahren gegen die Betreiber der Internetseite eingeleitet und damals bereits vorbeugend verfügt, dass jegliche Tätigkeit, die auf Bewerbung der kostenlosen Nutzbarkeit der von der Seite herunterladbaren Software abzielt, eingestellt werden musste. Bei sogenannte Kostenfallen geraten Verbraucher auf eine Anmeldemaske und schließen unbewusst ein Abonnement für die Nutzung der Seite mit Laufzeit von üblicherweise 2 Jahren zum Preis von etwa 100 € pro Jahr ab. Die Webseitenbetreiber senden daraufhin zahlreiche Zahlungsaufforderungen an die überraschten Verbraucher, in der Hoffnung, dass "dank" der Mahnungen und "dank" der Furcht vor Mehrkosten und eventuellen gerichtlichen Folgen, immer mehr Verbraucher zahlen um den Spuk ein Ende zu bereiten.

Seit gestern liegt die Entscheidung der Behörde vor, die drei unlautere Geschäftspraktiken festgestellt hat: Erstens hatte die Betreiberfirma der Website durch die Nutzung von sogenannten Brückenseiten und durch irreführende Werbung die Verbraucher zur Annahme verleitet, dass die Software auf der Website zum kostenlosen Download verfügbar sei. In der Folge schlossen die Verbraucher unwissentlich ein zweijähriges Abonnement ab. Die zweite unlautere Geschäftspraktik bestand im Senden von Zahlungserinnerungen, mit welchen den Verbrauchern erhebliche Mehrkosten - z. B. für Gerichtsverfahren und Anwalt - angedroht wurden und somit ein psychischer Druck auf jene Verbraucher ausgeübt wurde, die nicht bereit waren zu zahlen. Als dritte unlautere Praktik wurde schließlich beanstandet, dass durch das Verhalten des Unternehmens der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten wurde. Für jede der drei festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat die Behörde jeweils eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro, also insgesamt 1,5 Millionen Euro, verhängt.

Die Behörde hat ferner bestätigt, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass Estesa Ltd gegen Verbraucher, die zu Opfern dieser unlauteren Geschäftspraktiken wurden und nicht gezahlt hatten, gerichtlich vorgegangen sei.

Zudem hat die Antitrustbehörde der Staatsanwaltschaft in Rom, die bereits in der Sache ermittelt, eine Kopie der Maßnahme zukommen lassen, sowie die Postpolizei und der Finanzpolizei informiert. Diese Behörden sind bereits dabei, eventuelle strafrechtlich relevante Aspekte abzuklären. Estesa Ltd. muss außerdem den Auszug der Maßnahme auf der besagten Internetseite veröffentlichen.
 Es bleibt nun zu hoffen, dass diese Entscheidung der italienischen Antitrustbehörde andere Unternehmen davon abhält, ähnliche Abzockseiten zu betreiben.

Die Entscheidung (in italienischer Sprache) kann in voller Länge auf der Internetseite der italienischen Wettbewerbsbehörde nachgelesen werden.

Quelle: Pressemitteilung vom Europäischen Verbraucherzentrum via Antiabzockenet

Samstag, 31. Dezember 2011

Hinweis in eigener Sache: aus "IMD" wird Netzfurore.de!

Liebe Leser,

passend zum Jahreswechsel wird dieser Blog durch einen würdigen Nachfolger ersetzt. Auf Netzfurore.de geht es thematisch in die Breite, nachdem das hier ursprünglich besprochene Netzwerk erfolgreich zerschlagen wurde. Inside Megadownloads wird selbstverständlich online bleiben und dient fortan als Mahnmal, als Informationsquelle für Ermittler und Interessierte. Und selbstverständlich wird "IMD" auch weiter mit Artikeln gefüttert, sofern es explizit Neuigkeiten aus dem Netzwerk gibt. Diese werden dann simultan auf Netzfurore und hier gepostet, um den Übergang zu erleichtern. Ebenfalls wird dieser Blog quasi als Backup-System fungieren für den Fall der Fälle.

Um bereits gestellten Anfragen gerecht zu werden eine kurze Info: Nein, dieser Blog ist NICHT zu verkaufen.

Ich bin mir sicher, dass Sie sich auf Netzfurore.de wohlfühlen werden.

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht Ihnen

Claus Frickemeier

Nachtrag vom 04.01.2012: Netzfurore.de muss leider noch einmal überarbeitet werden, da ein eingespieltes Software-Update nicht so funktioniert hat, wie es sollte. Daher leitet die Seite Netzfurore.de derzeit auf IMD. Bis zur Behebung des Fehlers wird es also hier munter weitergehen ;-)

Nachtrag vom 07.01.2012: Netzfurore.de ist wieder online und wird in den nächsten Tagen komplett fertiggestellt.

Jahresrückblick: Fakten & Prognosen - mit der Bitte um Kenntnisnahme

Das Jahr 2011 war in vielerlei Hinsicht ein Besonderes: endlich bewahrheitet sich das, was ich seit langer, langer Zeit kommuniziere, obwohl ich dafür hier und da vor Gericht gezerrt wurde und mich in sinnlosen Prozessen genötigt sah, zu argumentieren. Faktisch kann ich für 2011 feststellen: jeden Prozess, in dem ich angehört wurde, habe ich gewonnen. 

Es gab aber auch einige wenige Einstweilige Verfügungen, die ohne vorhergehende, mündliche Verhandlung quasi "durchgewunken" wurden. In einigen Fällen legte ich Widerspruch ein und sorgte damit dafür, dass nun doch eine Verhandlung angesetzt wurde. In jedem einzelnen Fall gewann ich die jeweiligen Prozesse, nicht ein einziger wurde verloren. Warum ich nicht gegen jede einzelne Aktion vorging? Nun, das ist einfach eine Geldfrage. Die Abzocker aus dem von mir beschriebenen Netzwerk haben eine vermeintliche Macht, da sie mir finanziell überlegen sind und mich stets vor ein Landgericht zerren. Hier herrscht Anwaltszwang - und Anwälte wollen bezahlt werden.

Trotzdem bestand ich bis heute den Kampf David gegen Goliath. Nicht ohne Blessuren: So "durfte" ich Mitte des Jahres rund 24 Stunden im Gefängnis verbringen, da ich einen Ordnungsmittelbeschluss nicht rechtzeitig zahlen konnte. 2.000 EUR Ordnungsgeld waren fällig dank eines durchgewunkenen Antrages des Verkehrsanwalts Hasenbäumer. Trotz Hinweis auf die Tatsache, am nächsten Werktag zahlen zu können, nahm mich der Bezirksbeamte mittags fest und verbrachte mich in die JVA Herford. Morgens um 9.00 Uhr hat mein Anwalt mich dann "ausgelöst". Das ZKB Herford hat am nächsten Tag dann auf Nachfrage und meine Beschwerde geäussert: "So ein Blödsinn, das hätte nicht sein müssen. Ein übereifriger Beamter hat da über die Stränge geschlagen.".

In diesem Zusammenhang sei folgendes ausdrücklich klargestellt: es ist mittlerweile bekannt, dass Frank Babenhauserheide sich eines Informanten aus Kreisen der Polizeibehörde Herford bedient, wie sich spätenstes zum Thema "Sweed" zeigt. Soviel ist schon heute sicher, werter Kriminalbeamter: ich werde dich virtuell fressen und thematisieren. Und deine Uniform kannst du ausziehen. Wetten?

Desweiteren versuchte man, meine Berichterstattung zum Thema sweed.to und freedom.to zu unterbinden - die Designerdrogen, die über das Netzwerk Babenhauserheide & Co. aus der Abzockzentrale Vlotho aus vertrieben wurde zu unterbinden. Dumm nur: in einer Widerspruchsverhandlung zum Thema lieferte der werte Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer seine Lebensgefährtin, Frau -Rechtsanwältin- Corinna Lubbe, aufgrund der Beweislast selbst ans Messer und gab kleinlaut vor den Richtern zu, dass sie selbst (!) zeitweise das Zeug abgewogen, verpackt und versandt hat.  Zeitgleich wurde, ganz dezent, eine weitere angedachte Einstweilige Verfügung gegen mich in gleicher Sache zurückgezogen.

Kommen wir zu kino.to: wer meinen Blog aufmerksam liest (und das empfehle ich fast schon gebetsmühlenartig), der wird festellen, dass ich hinter kino.to stets einen Valentin Fritzmann vermutete. Okay, er ist "der kleine Prinz" und somit nur der Sohnemann aber immerhin zeichnet er offiziell für Firstload verantwortlich. Da hat der werte Dr. Robert Fritzmann schick das Söhnchen vorgeschickt.  What shells: eine kriminelle Bagage. Oder: mitgehangen, mitgefangen - wie wir in Deutschland zu sagen pflegen.


Das, was die GVU nun toll präsentiert war bereits 2009 klar. In einem konspirativen Treffen in Bonn Mitte des Jahres haben wir einige Stunden darüber siniert, wer hinter kino.to steckt. Dumm nur: kompetente Meinungen wurden offenbar überhört. Man sollte einem Adrian Fuchs oder auch einem Claus Frickemeier einfach mal zuhören. Und auch ein simples Dankeschön seitens der GVU (hey, die haben mal 1 Mio. ausgelobt und Kapelle gemacht!) wäre das Mindeste gewesen. Möge die GVU ihre Rechnungen bezahlen und gut ist es.

Last, not least: der werte Rechtsanwalt Neuber. Nur soviel, Herr Neuber: Ihre erneute Attacke gegen jene, die sich gegen Abofallen auflehnen, macht Sie (spätestens jetzt) zu einer Nullnummer. Fred Kaier als Betreiber von Konsumer.info ist Ihnen um Längen voraus. Ich bin Ihnen auch um Längen voraus, denn ein Blog lebt von dem, was erzählt wird. Sie wiederum biedern sich durch Ihre Beiträge nur denen an, die zweifelos zum Abschaum des Internets gehören. Schaut man sich Ihre Vita an, so lässt das tief blicken - aber auch verstehen, warum Sie so agieren. Übrigens, Herr Rechtsanwalt Neuber: soweit mir bekannt sitzt der letzte Mandant, den Sie gegen mich hatten, derzeit in Untersuchungshaft - wir sprechen von Xxxxxxxx Xxxxx / Digitale Welten. Die Klammern, weil er sich mal so, mal so ausgegeben hat.

Ich wage mal einen Blick in die Kristallkugel und unke: im ersten Quartal 2012 wird für ein Stückchen Gerechtigkeit gesorgt. Der kleine Prinz samt Papa gehen in U-Haft, der derzeit ausser Vollzug befindliche Haftbefehl von Babenhauserheide wird vollstreckt und zeitgleich zieht das korrupte Arschloch aus der KPB Herford die Uniform aus oder offenbahrt sich den mittlerweile ermittelnden Behörden. Zum Verrschleiern ist es längst zu spät, Scheisserchen!

Freitag, 30. Dezember 2011

Interview mit der GVU zum Thema kino.to

Vielen Dank an den anonymen Kommentator mit dem Hinweis auf dieses Interview, in dem es auszugsweise wie folgt heisst:

"Es hat sich heute, das war noch ganz interessant, herausgestellt, dass offenbar das Portal kino.to von einem Mann, der in Österreich gemeldet ist und den Usenet-Zugang Firstload betreibt, monatlich mit Geld ausgestattet worden ist, und zwar im Hunderttausend-Euro-Bereich."
Ich muss immer und immer wieder schmunzeln, wenn ich das höre. Die GVU verkauft das nun als vollkommen neue Erkenntnis. Dabei hat es bereits im vorletzten Jahr (!) ein interessantes, konspiratives Treffen gegeben um kino.to den Gar auszumachen. Bereits damals habe -nicht nur ich-  sowohl dem Vertreter von Warner Bros. als auch dem GVU-Ermittler deutlich zu machen versucht, wie kino.to funktioniert und wer denn eigentlich davon profitiert.

Das komplette Interview gibt es hier.

Update: in der Textversion gehts dann endlich in die richtige Richtung (danke an den anonymen Kommentator!):
"Dieser Mann scheint noch eine Ebene über kino.to zu stehen. Wir prüfen jetzt, inwieweit er auch zu anderen Portalen und kriminellen Seiten wie z.B. Abofallen in Beziehung steht. Diese Person kennen wir schon, haben aber von Deutschland aus momentan keine Handhabe, weil er in Österreich ist. "
Quelle: Lokalradio der Uni Leipzig 

Soso. Von Deutschland aus also keine Möglichkeiten. Michael Manger, übernehmen Sie...

Samstag, 24. Dezember 2011

Öffentliche Frage an Valentin Fritzmann: wollen wir nicht endlich mal ein Interview führen?

Es ist Weihnachten, Das Fest der Liebe. Das Fest der Vergebung. Das - was auch immer. Zeit, dem "kleinen Prinzen" erneut anzubieten, sich zu erklären. Seit 2009 habe ich hier und da versucht, Valentin Fritzmann ein paar virtuelle Silben zu entlocken und stieß stets auf Ignoranz. Sowas tut, und das gestehe ich hier öffentlich, ein wenig weh.

Meinem Verständnis nach sollte jemand, der 250.000 Euro monatlich in kino.to gesteckt haben soll doch wirklich in der Lage sein, ein Interview zu geben. Immerhin sind Sie von Beruf Sohn ein Mann von Welt. Und noch dazu Buchautor. Die aktuellen Entwicklungen werfen definitiv Fragen auf. Sie wissen schon, was ich meine. Glaubten Sie, LuMovies oder gar payinf wären neben den anderen, illustren Projekten einfach so an mir vorüber gegangen?

Wie auch immer: einem Interview mit Ihnen würde ich mich aufgeschlossen zeigen. Und wenn der eigene Mumm nicht reicht würde ich mich glatt dazu verleiten lassen, dieses auch im Beisein von Papa, Dr. Robert Fritzmann, zu führen. Doch Vorsicht: ich bin nicht Netzwelt. Oder, anders formuliert: was damals funktionierte, funktioniert heute nicht mehr. Sie unterschätzen das Web, denn es vergisst nicht.

Frohe Weihnachten wünscht,

Ihr Claus Frickemeier

Donnerstag, 22. Dezember 2011

kino.to: Valentin Fritzmann erneut schwer belastet!

Valentin Fritzmann
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hat heute erneut eine Pressemitteilung zu dem aktuellen Urteil veröffentlicht. Und erneut wurde Valentin Fritzmann (InQnet GmbH Wien) schwer belastet. Nach Aussage des rechtskräftig verurteilten 47-jährigen, der als Mitglied der Kerngruppe von kino.to gilt habe Fritzmann 250.000 Euro monatlich gezahlt:
  • In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle. 
Die gesamte Pressemitteilung der GVU finden Sie hier.

Mittwoch, 21. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt: 3 Jahre, 5 Monate Haft

Leipzig.  Es ist das vierte Verfahren gegen einen ehemaligen kino.to-Mitarbeiter. Das Strafmaß, eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten, ist bislang das höchste. kino.to war ein illegales Internet-Filmportal. Der heute Verurteilte hatte über eine Million Fiilme dort illegal hochgeladen.

Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.

Quelle & vollständiger Artikel: der Westen

Vorsicht, Satire: Die Weihnachtsansprache von Christian Wulff



Quelle: Weihnachtsansprache 2011 von Bundespräsident Wulff by satirelupe

Donnerstag, 15. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt. Dennis B.: "Ich wurde ausgenutzt."

Leipzig/dapd. Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus. Richter Mathias Winderlich sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken schuldig ist.
Dennis B. gab zu, von Juli 2009 bis Juni 2011 in mehr als 53.600 Fällen Filme auf das Portal hochgeladen zu haben. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte habe knapp zehn Prozent aller Filme beschafft und hochgeladen, die bei kino.to verfügbar gewesen seien. Innerhalb von knapp zwei Jahren habe er damit bis zu seiner Festnahme im Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient.
Angeklagter hat sich ausnutzen lassen
Monatlich habe der 24-Jährige, der als arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld II («Hartz IV») bezogen hatte, 30 Euro für Server zahlen müssen, auf die er die Filme hochgeladen hatte. Das verdiente Geld hatte er bis zu seiner Festnahme für seinen Lebensunterhalt ausgegeben. «Ich habe mich ausnutzen lassen», sagte Dennis B., «ich habe nicht viel verdient.» Er berichtete, dass er zuvor Computerspiele gespielt habe und dann über Jerome E., der ebenfalls Beschuldigter in den Verfahren gegen Mitarbeiter von kino.to ist, in die kriminelle Szene hinein gerutscht sei. Der am 7. Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte frühere Hauptadministrator Martin S. hatte rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt, bei dem am 2. Dezember zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren verurteilten ehemaligen Webdesigner Marcus V. waren es rund 160.000 Euro gewesen.
Zehn Cent pro Raubkopie verdient
Richter Winderlich sagte, der Angeklagte, der eine Ausbildung als informationstechnischer Assistent absolviert hatte, sei ein «kleiner, aber notwendiger Teil von kino.to» gewesen. Die Betreiber von kino.to seien auf Leute wie Dennis B. angewiesen gewesen, die für sehr wenig Geld sehr viele Filme hochgeladen hätten. Bluhm sprach bei dem sogenannten Uploader von einem Lohnarbeiter, der für jede hochgeladene Raubkopie etwa zehn Cent verdient habe, sein Verteidiger Dirk Petri aus Köln nannte ihn einen «Handlanger oder Wasserträger». Die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to werden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Am 8. Juni hatte sie zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsuchen und 13 Haftbefehle vollstrecken lassen. Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

kino.to: Angeklagter legt Geständnis ab

Leipzig (RPO). Im Prozess gegen einen weiteren früheren Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.

Der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) gestand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die gemeinschaftliche und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Dennis B. gab zu, Filme auf das Portal in mehr als 53.000 Fällen hochgeladen zu haben. Es ist bereits das dritte Verfahren gegen frühere kino.to-Betreiber. Der Angeklagte soll innerhalb von zwei Jahren rund 12.000 Euro mit dem Hochladen von Filmen verdient haben und gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Quelle: RP-Online

Mittwoch, 14. Dezember 2011

kino.to: der nächste Prozesstermin findet am kommenden Donnerstag statt

Aus gut unterrichteter Quelle wurde mir zugetragen, dass es in Sachen kino.to offenbar Schlag auf Schlag geht. So soll bereits am kommenden Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die Verhandlung gegen Dennis B. stattfinden.

Donnerstag, 15.12.2011, Saal 100, Beginn: 9.00 Uhr

Montag, 12. Dezember 2011

sweed.de beendet aus "aktuellem Anlass" den Verkauf

Screenshot sweed.de vom 12.12.2011
Nach sweed.to ist vor sweed.to - die Domains sind beliebig austauschbar, wenn man sich an kino.to erinnert, denn auch hier stand sofort nach dem Bust der Nachfolger bereits in den Startlöchern. In meinem Artikel zu sweed.de war ich höchstpersönlich allerdings der Überzeugung, dass es sich hier um einen simplen Fake-Shop handelt, der als Trittbrettfahrer nur ein wenig abkassieren möchte. Darüber täuschte auch die Möglichkeit der angebotenen Nachnahme nicht hinweg. Heute bestärkt mich nach erneuter Sichtung der Website sogar noch mehr die Vermutung, dass es sich hierbei um einen Fake-Shop handelt, denn in roten Lettern wird angekündigt, den Verkauf zum 31.12.2011 zu beenden. Zeitgleich mit dem Hinweis besteht nun die Möglichkeit, gar 36 Gramm-Lieferungen für schlappe 279.- EUR zu erwerben. Nach dem Bestellprocedere bekommt man folgende Kontodaten mitgeteilt:

Empfänger:  Web Service
Kontonummer:  316764000
Bankleitzahl:  10077777
Bank:  norisbank
Verwendungszweck:
Bitte nur den Nachnamen angeben!

Natürlich soll der Empfänger "Web Service" den Konsumenten die ursprünglich als Verrechnungsadresse von sweed.to angegebene "RS Web Services" suggerieren. Das identische Design tut ihr übriges.

Warum die Norisbank Berlin trotz entsprechender Hinweise bis heute noch nicht reagiert hat bleibt mir persönlich ein Rätsel. Eine "Firma" ohne Rechtsform ist mehr als ungewöhnlich, ebenso der Hinweis, beim Verwendungszweck nur den Nachnamen anzugeben. Was macht eigentlich ein Herr Müller, Meier oder Schulze, wenn er seine Lieferung nicht erhalten hat?

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum, Teil Drölf

Screenshot vom 12.12.2011
Die aktuellen Entwicklungen um kino.to scheinen den "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann irgendwie aus der Bahn geworfen zu haben. Nicht anders ist zu erklären, dass das Impressum von Firstload nun erneut verändert wurde und eine Kreditkartenzahlung über das aus Adjerbaijan stammende "Unternehmen" augenscheinlich nicht mehr möglich ist.

Apropos Valentin Fritzmann - ich persönlich bin mir ziemlich sicher, dass er sich die Vorweihnachtszeit irgendwie anders vorgestellt hat, denn weite Teile seines in Deutschland implementierten Abzock-Imperiums liegen derzeit brach, wichtige Partner brachen einfach mal so weg. Die Führungsriege der Digitale Welten GmbH z.B. sitzt nach erfolgreichem Zugriff der Nürnberger Zollfahndung in Haft und auch der Kalletaler Pferde- und Designer-Drogenhändler Frank Babenhauserheide wurde kalt erwischt und erst einmal kaltgestellt nach den umfangreichen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen. Dann hätten wir desweiteren noch ein Landeskriminalamt Niedersachsen, welches in Sachen Megadownloads akribisch ermittelt - und nicht zuletzt die Tatsache, dass die vermeintliche "Führungsspitze" von kino.to den werten Herrn Valentin Fritzmann ganz böse belastet und zu Protokoll gab:
Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.
Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung der GVU

Ich komme nicht umhin an meinen öffentlichen Brief an Papa und Sohnemann Fritzmann zu denken. Richtig: er stammt aus 2009 und blieb leider unbeantwortet. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Immerhin ist bald Weihnachten - und der kleine Prinz wird zukünftig vielleicht ja mehr Zeit haben als ihm lieb ist...

Mittwoch, 7. Dezember 2011

kino.to: 2. Urteil lautet 3 Jahre Haft - Valentin Fritzmann schwer belastet!

Berlin, 7. Dezember 2011. Am 7. Dezember 2011 fand ab 8.30 Uhr die zweite Verhandlung beim Schöffengericht Leipzig im Fall kino.to statt. Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das "öffentlich Zugänglichmachen" der Raubkopien sei.

Das Strafmaß begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. "Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck", so der Richter. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus.

Der gelernte Kfz-Mechaniker, der in familiärer Beziehung zu dem mutmaßlichen Kopf der kino.to-Bande steht, erwirtschaftete im System kino.to nahezu 400.000 Euro aus "Wartungs- und Verwaltungsarbeiten" sowie "Nutzung von Werbeflächen", wie aus den von der Anklage vorgetragenen Rechnungen des Martin S. hervorgeht. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011. Die Werbe-Einnahmen stammten überwiegend aus Abofallen, die unbedarften Nutzern wiederkehrende Gebühren für ansonsten frei erhältliche Software oder minderwertige Angebote in Rechnung stellten.

Der nunmehr Verurteilte war seit August 2009 der Haupt-Administrator der Portalseite kino.to und betrieb zudem einen eigenen Filehoster mit zuletzt 16.780 Raubkopien, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to von Nutzern gefunden und genutzt werden konnten.

Als Haupt-Administrator war er zugleich "die Stimme von kino.to", wie es die Anklage formulierte. Er kommunizierte über das kino.to-eigene Forum mit den Nutzern nach außen und intern mit den Uploadern, welche die Raubkopien auf die Filehoster hochluden sowie mit den so genannten Freischaltern. Diese hatten die Aufgabe, die Links nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen zu prüfen und erst danach auf der Portalseite zu aktivieren. Martin S. war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Hauptuploader für aktuelle Kinofilme.

Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.

Das Portal kino.to listete nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) zuletzt Links zu mehr als 30.000 unterschiedlichen Kino- und Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien. Zumeist waren zu jedem einzelnen Titel mehrere Raubkopien über kino.to erhältlich, so dass die Linkzahl weitaus höher lag. Im Juni 2011 belegte www.kino.to laut Alexa-Ranking, welches die Beliebtheit von Internetseiten bewertet, Platz 47 der in Deutschland am meisten aufgerufenen Internetseiten. Damit verzeichnete das Portal mehr Besucher als die Webseiten des FOCUS, von N-TV, Amazon und der Tagesschau. Einnahmen generierten die Köpfe des Systems kino.to über Werbebanner und Abofallen. Die GVU stellte seit 2008 insgesamt drei Strafanträge gegen die Betreiber von kino.to. Mit dem Strafantrag vom 28. April 2011 stieß die GVU das aktuelle, erfolgreiche Verfahren an.

Quelle: Pressemittelung der GVU

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum

Quelle: firstload.de / Screenshot
Seit heute hat das Projekt des "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann (mal wieder...) ein geändertes Impressum. Offenbar gibt es ein neues Unternehmen, welches für "Firstload" nun die Kreditkartenzahlungsabwicklung übernommen hat. Dabei wurde nun ein "Unternehmen" mit Sitz in Adjerbaijan gewählt.