...erinnern Sie sich noch an das Interview, welches Sie Netzwelt.de gewährten? Ich helfe Ihnen gerne auf die Sprünge, da es doch schon recht lange zurückliegt. Es datiert, um genau zu sein, am 21.08.2005, die Überschrift lautete:
Konkret ging es um den Verwurf, daß sie sich auf virtuellem Beutezug mit diversen Abofallen befänden und die Leute abzocken. Die Redakteure von Netzwelt.de waren eine der ersten, die Ihre Machenschaften durchschauten und darüber berichtet haben:
Quelle & vollständiger Bericht: Netzwelt.de
Nun dürften Sie, werter Herr Fritzmann, im Thema sein, nicht wahr? Okay, dann erlaube ich mir höflichst, Ihnen folgendes Zitat um die Ohren zu hauen. Es stammt aus dem Interview, welches Sie gegeben haben. Vor fast 5 (in Worten: fünf) Jahren:
Quelle & vollständiges Interview: Netzwelt.de
Zeitsprung. Wir schreiben den 23. Juni 2010 - und rein zufällig gebe ich bei Google den Suchbegriff "T Com-Downloads" ein. Wie jeder weiß bietet der magentafarbene Riese auch kostenlose Software für seine Kunden an. Ob nun Treiber oder sonstwas - es gibt auf der Homepage eine entsprechende Rubrik.
Ich wähle das erste Suchergebnis - und siehe da: da bin ich ja schon auf der T-Com Homepage. Und: Respekt, Herr Fritzmann! T-Com empfiehlt sogar ausdrücklich Ihr jahrelang in der Kritik stehendes Projekt namens Firstload.de!
Dumm nur, daß es sich hierbei nicht etwa um die Originalseite von T-Com handelt, sondern um eine bewusst inszenierte Fake-Seite, die auf einem berühmt-berüchtigten russischen Server liegt, der vielen Abofallenbetreibern Unterschlupf gewährt. Selbstverständlich ist Ihnen, Herr Fritzmann, dieser Anbieter nicht unbekannt, oder?
Sagen Sie mal, Herr Fritzmann - in Anbetracht der Tatsache, daß diese Landingpage auf Firstload.de verweist - wie hoch ist eigentlich so der Umsatz durch diesen Betrug? Wieviele User fielen bislang auf diese Falle herein und, noch interessanter: wie beurteilen Sie heute, fast 5 (in Worten: fünf) Jahre nach Ihrem klaren Statement Ihre Rolle in der Abzockliga? Möchten Sie Ihre Aussagen von damals vielleicht korrigieren?
Gerne würde ich ein Interview mit Ihnen führen. Trauen Sie sich doch einfach mal!
Mittwoch, 23. Juni 2010
Sagen Sie mal, Herr Valentin Fritzmann....
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Netzfundstücke
Dienstag, 22. Juni 2010
Neue Abofalle mit alten Bekannten - oder: so klein ist die Abzockwelt
Da spreche noch wer von Sommerloch. Die Abzockmafia ist fleissiger denn je unterwegs und macht keineswegs davor halt, mit stoischer Gelassenheit weiterzumachen. Beispiel gefällig? Okay, erarbeiten wir uns doch einmal gemeinsam das brandaktuelle Projekt, auf das ich durch einen Leser meines Blogs hingewiesen wurde (an dieser Stelle einen herzlichen Dank!):
Sie suchen eine kostenlose Software? Fein! Gibt es ja zuhauf im Netz, ganz legal. OpenOffice ist hinlänglich bekannt, also laden wir uns diese doch einfach mal kostenlos herunter. Dumm nur, wenn man ausgerechnet auf diese Landingpage gerät:
Sehen wir hier einen Preishinweis? Nein, natürlich nicht. Warum auch? OpenOffice ist doch bekanntermassen kostenlos erhältlich. Nur noch ein Klick auf den schicken, grünen Button mit der Aufschrift "JETZT DOWNLOADEN" und schon können wir uns die Freeware herunterladen. Nö, können wir nicht. Warum? Weil wir uns auf einer Landingpage der Abofallenbetreiber befinden - und die natürlich Geld verdienen wollen durch klare Täuschung und Betrug. Wir werden nun also weitergeleitet auf eine brandneue Abofalle, die soeben erst das Licht der virtuellen Welt erblickte und landen letztlich hier:
Tja, weil wir pfiffig und aufgeklärt sind erkennen wir natürlich, daß rechts unten im Fliesstext plötzlich ein Preishinweis enthalten ist. Dieser Preishinweis fällt neben dem ganzen anderen Text nicht ins Auge, zumal wir von einer -kostenlosen- Software ausgehen. Wir füllen nun das Anmeldeformular aus, klicken auf den präsenten Button "JETZT ANMELDEN" und sind in der Abofalle. So gelangen täglich tausende User in die Fänge der Abzockmafia und dürfen sich monatelang mit der Mahn- und Drohkulisse der Abzocker rumschlagen.
Natürlich haben wir uns nicht angemeldet und interessieren uns lieber dafür, mit wem wir es hier zu tun haben, und ganz offenbar führt die Spur nach Wien. Ein Blick ins Impressum zeigt uns gleich, dass hier keineswegs alles mit rechten Dingen zugehen kann:
Merkwürdig, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer "xxx" ist defintiv nicht gültig, die Rechtsform "Verein & Co KG" ist zumindestens mir nicht geläufig und insgesamt fehlen uns hier nähere Angaben, die ein gewerbliches Impressum vorweisen müsste. Der Slapstick kommt aber noch, denn was hat die ominöse "Connect Solutions Verein & Co KG" denn mit der berühmt-berüchtigten Abofalle top-of-software.de der Antassia GmbH zu tun? Offenbar eine ganze Menge, wenn man der Widerrufsbelehrung Glauben schenken darf! Wir lesen diese also brav Zeile für Zeile durch:
Im letzten Absatz heißt es wörtlich: "Nach der Betätigung des Buttons "Anmelden" geben Sie gegenüber der Antassia GmbH eine verbindliche Erklärung über die kostenpflichtige Nutzung des Memberbereichs ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.".
So klein ist die Abzockwelt, nicht wahr? Ob hier nun einfach mal Texte geklaut und versäumt wurde, diese mit eigenem Firmennamen zu versehen oder aber bewusst getäuscht werden soll wird sich bald zeigen. Ebenso interessant wird es zu beobachten sein, wo diese Seiten zukünftig beworben werden. Stichwort: Kino.to, nicht wahr? Top-of-software.de dürfte mittlerweile "ausgelutscht" sein, und so wäre es nicht verwunderlich, wenn sich auf Kino.to bald Werbung für freewarearchiv.net finden würde.
Warten wir mal ab, was sich in den nächsten Wochen diesbezüglich noch so tun wird. Dieses Appetithäppchen macht es auf jeden Fall nötig, weiter zu recherchieren und die Augen offenzuhalten.
Sie suchen eine kostenlose Software? Fein! Gibt es ja zuhauf im Netz, ganz legal. OpenOffice ist hinlänglich bekannt, also laden wir uns diese doch einfach mal kostenlos herunter. Dumm nur, wenn man ausgerechnet auf diese Landingpage gerät:
Sehen wir hier einen Preishinweis? Nein, natürlich nicht. Warum auch? OpenOffice ist doch bekanntermassen kostenlos erhältlich. Nur noch ein Klick auf den schicken, grünen Button mit der Aufschrift "JETZT DOWNLOADEN" und schon können wir uns die Freeware herunterladen. Nö, können wir nicht. Warum? Weil wir uns auf einer Landingpage der Abofallenbetreiber befinden - und die natürlich Geld verdienen wollen durch klare Täuschung und Betrug. Wir werden nun also weitergeleitet auf eine brandneue Abofalle, die soeben erst das Licht der virtuellen Welt erblickte und landen letztlich hier:
Tja, weil wir pfiffig und aufgeklärt sind erkennen wir natürlich, daß rechts unten im Fliesstext plötzlich ein Preishinweis enthalten ist. Dieser Preishinweis fällt neben dem ganzen anderen Text nicht ins Auge, zumal wir von einer -kostenlosen- Software ausgehen. Wir füllen nun das Anmeldeformular aus, klicken auf den präsenten Button "JETZT ANMELDEN" und sind in der Abofalle. So gelangen täglich tausende User in die Fänge der Abzockmafia und dürfen sich monatelang mit der Mahn- und Drohkulisse der Abzocker rumschlagen.
Natürlich haben wir uns nicht angemeldet und interessieren uns lieber dafür, mit wem wir es hier zu tun haben, und ganz offenbar führt die Spur nach Wien. Ein Blick ins Impressum zeigt uns gleich, dass hier keineswegs alles mit rechten Dingen zugehen kann:
Merkwürdig, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer "xxx" ist defintiv nicht gültig, die Rechtsform "Verein & Co KG" ist zumindestens mir nicht geläufig und insgesamt fehlen uns hier nähere Angaben, die ein gewerbliches Impressum vorweisen müsste. Der Slapstick kommt aber noch, denn was hat die ominöse "Connect Solutions Verein & Co KG" denn mit der berühmt-berüchtigten Abofalle top-of-software.de der Antassia GmbH zu tun? Offenbar eine ganze Menge, wenn man der Widerrufsbelehrung Glauben schenken darf! Wir lesen diese also brav Zeile für Zeile durch:
Im letzten Absatz heißt es wörtlich: "Nach der Betätigung des Buttons "Anmelden" geben Sie gegenüber der Antassia GmbH eine verbindliche Erklärung über die kostenpflichtige Nutzung des Memberbereichs ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.".
So klein ist die Abzockwelt, nicht wahr? Ob hier nun einfach mal Texte geklaut und versäumt wurde, diese mit eigenem Firmennamen zu versehen oder aber bewusst getäuscht werden soll wird sich bald zeigen. Ebenso interessant wird es zu beobachten sein, wo diese Seiten zukünftig beworben werden. Stichwort: Kino.to, nicht wahr? Top-of-software.de dürfte mittlerweile "ausgelutscht" sein, und so wäre es nicht verwunderlich, wenn sich auf Kino.to bald Werbung für freewarearchiv.net finden würde.
Warten wir mal ab, was sich in den nächsten Wochen diesbezüglich noch so tun wird. Dieses Appetithäppchen macht es auf jeden Fall nötig, weiter zu recherchieren und die Augen offenzuhalten.
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freewarearchiv.net,
Netzfundstücke,
toolarchiv.org
Collector GmbH mahnt erneut für mega-downloads.net
Und erneut jagt eine Bettelpost die nächste: die Collector mahnt aktuell mal wieder für mega-downloads.net. In den letzten Wochen scheinen die Abzocker noch einmal richtig Kasse machen zu wollen - denn zeitgleich wird auch für die Abofallen netarena.tv und antivirus-security.net gemaht. Ahnen die Abzocker um Rogalski, Babenhauserheide, Müller, Xxxxx, Fritzmann & Co. bereits, daß ihre perfide Mahn- und Drohkulisse langsam aber sicher bröckelt und sich die vermeintlichen "Kunden" nicht mehr so leicht über den Tisch ziehen und einschüchtern lassen?
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Antivirus-Security.net,
Babenhauserheide,
Collector GmbH,
Megadownloads,
Müller,
netarena.tv
Freitag, 18. Juni 2010
Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen
Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.
Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.
Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.
(Aktenzeichen 10 ME 77/10).
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Kommentar: lesenswert
Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.
Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.
(Aktenzeichen 10 ME 77/10).
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Kommentar: lesenswert
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Netzfundstücke
Neue Mahnwelle der Collector GmbH & Co. KG für antivirus-security.net und Netarena.tv
Sowohl Zahlungserinnerungen als auch Folgerechnungen für ein vermeintliches zweites Jahr der "Mitgliedschaft" verschickt derzeit wieder einmal die Collector GmbH & Co. KG im Auftrag der Global Online Inc. aus Dubai für die Abzockprojekte antivirus-security.net sowie Netarena.tv der Münchner Abzocker Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx der mymovies-online GmbH.
Bezeichnend, daß die Bankverbindung noch immer die gleiche ist und die Sparkasse Weserbergland offenbar keine Veranlassung sieht, das Konto zu kündigen. Keine gute Werbung für die Sparkasse, wo der Konzern doch auf eine positive Publicity wert legt und sich doch eigentlich von solch unseriösen Geschäftspartnern klar distanziert.
Falls sich noch wer befleissigt fühlt, die Sparkasse Weserbergland zu informieren, nur zu:
Sparkasse Weserbergland
Konto: 3100 18 86 (IBAN: DE78 2545 0110 0031 0018 86)
BLZ: 254 501 10 (SWIFT/BIC: NOLADE21SWB)
Kontoinhaber: Collector GmbH & Co. KG
Rechnungsbetrag: 79,80 EUR
Bezeichnend, daß die Bankverbindung noch immer die gleiche ist und die Sparkasse Weserbergland offenbar keine Veranlassung sieht, das Konto zu kündigen. Keine gute Werbung für die Sparkasse, wo der Konzern doch auf eine positive Publicity wert legt und sich doch eigentlich von solch unseriösen Geschäftspartnern klar distanziert.
Falls sich noch wer befleissigt fühlt, die Sparkasse Weserbergland zu informieren, nur zu:
Sparkasse Weserbergland
Konto: 3100 18 86 (IBAN: DE78 2545 0110 0031 0018 86)
BLZ: 254 501 10 (SWIFT/BIC: NOLADE21SWB)
Kontoinhaber: Collector GmbH & Co. KG
Rechnungsbetrag: 79,80 EUR
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Babenhauserheide,
Collector GmbH,
Global Online Inc.,
Müller,
mymovies-online GmbH,
Rogalski
Mittwoch, 16. Juni 2010
PBS Verwaltungs GmbH wird nun auch liquidiert
Nach der L & H GmbH und der BWL Letter & Support GmbH befindet sich nun auch die PBS Verwaltungs GmbH der Bennette Buchwald in Liquidation:
Das Firmensterben geht also munter weiter. Ein Schelm, der da an Verschleiern denkt...
PBS Verwaltungs GmbH, Hannover, Färberstraße 3, 30453 Hannover.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Buchwald, Bennette, Dornum, *18.04.1965. Die Gesellschaft ist aufgelöst.Quelle: Unternehmensregister
Das Firmensterben geht also munter weiter. Ein Schelm, der da an Verschleiern denkt...
Schlagworte:
Buchwald,
PBS Verwaltungs GmbH
Dienstag, 15. Juni 2010
Empfehlung: Akte 2010, Sat 1
Vor ein paar Tagen berichtete ich über eine amüsante Gerichtsverhandlung in Bonn - heute abend gibts dazu bunte Bilder bei Akte 2010. Prädikat: Sehenswert!
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Netzfundstücke,
Sven Schulze
Freitag, 11. Juni 2010
Das Law Hunting geht weiter: RA Frhr. von Münchhausen sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt
Heute erreichte mich Post der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner aus Berlin. Wer war noch gleich Thomsen & Partner? Ach ja, die Kanzlei, welche mir vor einigen Wochen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusandte und die Persönlichkeitsrechte des Martin Kraeter (KLP-Group Dubai) beschnitten sah und mit Klage drohte.
Ich berichtete hier in einem Artikel darüber und veröffentlichte selbstverständlich auch das ominöse Schreiben des Rechtsanwaltes Freiherr von Münchhausen.
Heute also erreichte mich eine weitere Abmahnung und dieses mal sieht gar der Anwalt Freiherr von Münchhausen seine höchsteigenen Persönlichkeitsrechte verletzt. Mein Verhalten sei durch die Veröffentlichung in meinem Blog rechtswidrig, der werte Freiherr von Münchhausen verweist diesbezüglich auf angeblich gleichgelagerte Fälle der ständigen Rechtssprechung u.a. auch des LG Berlin und zitiert gar daraus:
Der werte Herr Freiherr von Münchhausen hätte gut daran getan, das vorgenannte Zitat ein wenig ausführlicher zu zitieren, denn es folgte noch folgendes:
Ich berichtete hier in einem Artikel darüber und veröffentlichte selbstverständlich auch das ominöse Schreiben des Rechtsanwaltes Freiherr von Münchhausen.
Heute also erreichte mich eine weitere Abmahnung und dieses mal sieht gar der Anwalt Freiherr von Münchhausen seine höchsteigenen Persönlichkeitsrechte verletzt. Mein Verhalten sei durch die Veröffentlichung in meinem Blog rechtswidrig, der werte Freiherr von Münchhausen verweist diesbezüglich auf angeblich gleichgelagerte Fälle der ständigen Rechtssprechung u.a. auch des LG Berlin und zitiert gar daraus:
"Nach der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts, und zwar auch dann, wenn der Festigungsform Urheberschutzfähigkeit nicht zugebilligt werden kann, Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers. Daraus folgt, dass grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, zu entscheiden ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."Dummerweise endet hier das Zitat, stattdessen geht es mit der Aufforderung weiter, die angeblich beigefügte Unterlassungserklärung (welche NICHT vorhanden ist!) zu unterzeichnen und desweiteren die Kostennote über 775,64 EUR bis zum 15.06.2010 zu bezahlen.
Der werte Herr Freiherr von Münchhausen hätte gut daran getan, das vorgenannte Zitat ein wenig ausführlicher zu zitieren, denn es folgte noch folgendes:
"Auch dieses Recht ist allerdings nicht schrankenlos gewährleistet. Ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite, hier insbesondere mit der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) sowie der Meinungsfreiheit des Antragsgegners (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), bestimmt werden (BGH NJW 1991, 1532). So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416)."Das aktuelle Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner, welches bis heute kein Impressum auf der Homepage unter www.thomsenpartner.de hat und somit abgemahnt gehört, werde ich selbstverständlich ebenfalls veröffentlichen. Hier ist es: Seite 1 - Seite 2.
Schlagworte:
Freiherr von Münchhausen,
KLP Group,
Kraeter,
Law Hunting
Freitag, 4. Juni 2010
Schmähblog, die Dritte. Oder: über die Berechenbarkeit der Nutzlosbranche
Und täglich grüsst das Murmeltier. Ein neuer Schmähblog über den bösen, bösen Frickemeier erblickte das Licht der virtuellen Welt. Wir erinnern uns? Bereits im letzten Jahr wurde unter der URL http://inside-frickemeier.blogspot.com ein Blog veröffentlicht in dem man mir Lügen unterstellte und schonungslos aufklären wollte. Großmündig angekündigt las sich der letzte Beitrag wie folgt:
Was fällt uns auf? Die groß angekündigten "Infos und weitere spannende Details in Kürze" datierten am 12. Januar 2010 und waren zugleich der letzte Beitrag in diesem lächerlichen Blog. Es folgte Schmähblog Nr. 2 - dieses Mal unter der URL http://www.boocompany.blogspot.com. Und wieder wurde versucht, meine Glaubwürdigkeit durch abstruse Gedankengänge und gezielte Falschinformationen in Frage zu stellen. Nachdem die Verfasser dieses Blogs bedingt durch dumme Fehler aufgeflogen waren und ich dies deutlich kommunizierte in einem internen Forenbereich eines einstmal seriösen Verbraucherschutzforums war dieser Blog, von heute auf morgen, nicht mehr erreichbar:
Aktuell gibt es den Schmähblog Nr. 3 unter der URL http://frickestilzchen.blogspot.com. Auch hier wird zwingend versucht mich zu misskreditieren, Fakten umzudrehen, Falschmeldungen zu verbreiten sowie Verwirrung zu stiften. Auch wird die URL in zahlreichen anderen Blogs und Foren gespammt um für eine entsprechende Verbreitung zu sorgen.
Ich empfehle meinen Lesern ausdrücklich, sich diesen Schmähblog aufmerksam durchzulesen, denn er ist immerhin ein Lehrbeispiel par excellance, wie die Nutzlosbranche und deren Helfershelfer funktioniert. Vergleichen Sie dort getroffene Aussagen mit denen in meinem Blog, sollten Sie gar in die Tiefe gehen wollen überprüfen Sie den Wahrheitsgehalt einfach selber, in dem Sie sich an die entsprechenden Stellen wenden, die dort als Quellen benannt sind.
Ein Beispiel gefällig? Okay: es heißt dort u.a.:
Liest sich ja toll, nicht wahr? Dumm nur, daß es nicht stimmt. Eines von vielen Beispielen in diesem Schmähblog, der das Zwerchfell zu Überstunden veranlasst. Und das Schöne daran: leicht überprüfbar. Selbstverständlich habe ich ein begründetes Interesse daran, den bzw. die Urheber dieser gezielten Falschinformationskampagne zu ermitteln. Und selbstverständlich werde ich jene Subjekte ins gleissende Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stellen und rechtlich belangen. Solchen Subjekten möchte ich gerne vor einem ordentlichen Gericht in die Augen schauen, wenn sie sich für ihre Taten zu verantworten haben. Über sachdienliche Hinweise auf die Urheber freue ich mich natürlich. Und bis diese suspekten Subjekte ermittelt sind muss halt noch das Zwerchfell leiden.
Was fällt uns auf? Die groß angekündigten "Infos und weitere spannende Details in Kürze" datierten am 12. Januar 2010 und waren zugleich der letzte Beitrag in diesem lächerlichen Blog. Es folgte Schmähblog Nr. 2 - dieses Mal unter der URL http://www.boocompany.blogspot.com. Und wieder wurde versucht, meine Glaubwürdigkeit durch abstruse Gedankengänge und gezielte Falschinformationen in Frage zu stellen. Nachdem die Verfasser dieses Blogs bedingt durch dumme Fehler aufgeflogen waren und ich dies deutlich kommunizierte in einem internen Forenbereich eines einstmal seriösen Verbraucherschutzforums war dieser Blog, von heute auf morgen, nicht mehr erreichbar:
Aktuell gibt es den Schmähblog Nr. 3 unter der URL http://frickestilzchen.blogspot.com. Auch hier wird zwingend versucht mich zu misskreditieren, Fakten umzudrehen, Falschmeldungen zu verbreiten sowie Verwirrung zu stiften. Auch wird die URL in zahlreichen anderen Blogs und Foren gespammt um für eine entsprechende Verbreitung zu sorgen.
Ich empfehle meinen Lesern ausdrücklich, sich diesen Schmähblog aufmerksam durchzulesen, denn er ist immerhin ein Lehrbeispiel par excellance, wie die Nutzlosbranche und deren Helfershelfer funktioniert. Vergleichen Sie dort getroffene Aussagen mit denen in meinem Blog, sollten Sie gar in die Tiefe gehen wollen überprüfen Sie den Wahrheitsgehalt einfach selber, in dem Sie sich an die entsprechenden Stellen wenden, die dort als Quellen benannt sind.
Ein Beispiel gefällig? Okay: es heißt dort u.a.:
Liest sich ja toll, nicht wahr? Dumm nur, daß es nicht stimmt. Eines von vielen Beispielen in diesem Schmähblog, der das Zwerchfell zu Überstunden veranlasst. Und das Schöne daran: leicht überprüfbar. Selbstverständlich habe ich ein begründetes Interesse daran, den bzw. die Urheber dieser gezielten Falschinformationskampagne zu ermitteln. Und selbstverständlich werde ich jene Subjekte ins gleissende Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stellen und rechtlich belangen. Solchen Subjekten möchte ich gerne vor einem ordentlichen Gericht in die Augen schauen, wenn sie sich für ihre Taten zu verantworten haben. Über sachdienliche Hinweise auf die Urheber freue ich mich natürlich. Und bis diese suspekten Subjekte ermittelt sind muss halt noch das Zwerchfell leiden.
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BooCompany,
Netzfundstücke,
Nutzlosbranche,
Stalking,
Thorsten Trejtnar,
Uwe Kanig
Mittwoch, 2. Juni 2010
Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung: voilá!
Schlagworte:
Collector GmbH,
Leserbriefe
Aus aktuellem Anlass noch einmal: das Kalletaler Dreieck
Schlagworte:
Netzfundstücke
Folgerechnungen der Collector - dieses Mal für Antivirus-Security.net
Die Collector GmbH & Co. KG mahnt aktuell per Mail für Antivirus-Security.net, einer jener Abofallen der "Herren" Müller, Xxxxx / München sowie deren Anteilseigner am Projekt, Frank Babenhauserheide.
Zur Abofalle Antivirus-Security.net fand G-Data bereits im Februar 2009 in einer eigens veröffentlichten Pressemitteilung sehr deutliche Worte, hier ein Auszug:
Sämtliche Verbraucherschutzportale warnten eindringlich vor der Abzocke rund um den Kalletaler Pferdehändler und seinen Münchner Freunden, auch Computerbild setzte die Seite auf den Index. Und auch das ZDF / Wiso berichtete bereits über Antivirus-Security.net:
Zur Abofalle Antivirus-Security.net fand G-Data bereits im Februar 2009 in einer eigens veröffentlichten Pressemitteilung sehr deutliche Worte, hier ein Auszug:
Nico Reiners, Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, empfiehlt Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen und gelassen zu bleiben auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden. Auch von der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage solle man sich nicht beeindrucken lassen. „Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne weiteres möglich,“ erklärt der Jurist.Quelle: G-Data
Sämtliche Verbraucherschutzportale warnten eindringlich vor der Abzocke rund um den Kalletaler Pferdehändler und seinen Münchner Freunden, auch Computerbild setzte die Seite auf den Index. Und auch das ZDF / Wiso berichtete bereits über Antivirus-Security.net:
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Antivirus-Security.net,
Babenhauserheide,
Collector GmbH,
Müller
Donnerstag, 27. Mai 2010
Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!
Derzeit quillt mein Postfach fast über mit ständig den gleichen Fragen verunsicherter Opfer von mega-downloads.net. Tenor: "Ich habe dummerweise im ersten Jahr bezahlt, nun bekomme ich die Folgerechnung für das zweite Jahr. Muss ich diese Rechnung nun auch bezahlen, weil ich ja die erste Rechnung bereits zahlte?".
Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (
Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).
Computerbetrug.de hat zu diesem Thema einen sehr schönen Artikel geschrieben. Lesen, verstehen - und danach handeln; und vor allem nicht einschüchtern lassen lautet die Devise!
Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (
Computerbetrug.de hat zu diesem Thema einen sehr schönen Artikel geschrieben. Lesen, verstehen - und danach handeln; und vor allem nicht einschüchtern lassen lautet die Devise!
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Computerbetrug.de,
Leserbriefe,
Netzfundstücke
Sonntag, 23. Mai 2010
Empfehlung: der Abzockhilfeautomat von Jens

Wer kennt ihn nicht? Katzenjens hat lange Zeit auf YouTube und später dann auf Sevenload Videos zum Thema Abzocke veröffentlicht und sich leider kürzlich aus dem Bereich Aufklärung per Video zurückgezogen.
Nicht allerdings, ohne allen Betroffenen und Interessierten diesen "Abzockhilfeautomat" zu hinterlassen, in dem die immer wiederkehrenden Fragen noch einmal wunderbar erklärt und beantwortet werden.
Prädikat: hörenswert!
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Katzenjens,
Netzfundstücke
Samstag, 22. Mai 2010
Letzte Mahnung der Collector / Achtung, neue Bankverbindung!
Soeben erreicht mich der Hinweis, daß die Collector GmbH & Co. KG mal wieder eine Mahnwelle durch Deutschland rollen lässt. Der Ton wird noch einmal rauher, nun heißt es:
Na, was haben wir denn da? Richtig: wieder mal eine neue Bankverbindung! Offenbar tragen die zahlreichen Beschwerden und Infos an die kontoführenden Banken tatsächlich Früchte und somit wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieses Konto bankseitig gekündigt wird. Nicht nur ich werde mich nach den Pfingsttagen mal mit der Sparkasse Weserbergland in Verbindung setzen und dann warten wir mal ab, wann auch dieses Konto der Abzocker der Vergangenheit angehört.
Na, was haben wir denn da? Richtig: wieder mal eine neue Bankverbindung! Offenbar tragen die zahlreichen Beschwerden und Infos an die kontoführenden Banken tatsächlich Früchte und somit wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieses Konto bankseitig gekündigt wird. Nicht nur ich werde mich nach den Pfingsttagen mal mit der Sparkasse Weserbergland in Verbindung setzen und dann warten wir mal ab, wann auch dieses Konto der Abzocker der Vergangenheit angehört.
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Collector GmbH,
Megadownloads
Sonntag, 16. Mai 2010
Was macht eigentlich Bennette Buchwald?
Es herrscht wirklich Bewegung in der Abzockbranche rund um das mafiöse Netzwerk des Frank Babenhauserheide. Heute erreichten mich Informationen, daß Bennette Buchwald zu einem Rundumschlag ausholt und anderen Blogs der Verbraucherschutz-Szene unter Fristsetzung untersagen möchte, das über sie berichtet wird.
Wer war noch gleich Bennette Buchwald? Genau, es handelt sich um jene Bennette Buchwald, die ich z.B. hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier thematisierte, da sie zweifelsfrei zum mafiösen Netzwerk gehörte. Ob das heute noch der Fall ist oder sie nun ausschließlich Frauenwünsche nach Dessous, High Heels und sonstigem Gedöns erfüllt vermag ich nicht zu beurteilen.
Bezeichnend ist jedoch, daß sich nun plötzlich die Abzocker zu Wort melden. Babenhauserheide gibt ein öffentliches Statement, die Buchwald schreibt Blogbetreiber an und entzürnt sich über Berichte über sie, die teils jahrelang zurückliegen. Sorry, Frau Buchwald, aber: wer Ihren werten Namen bei Google eingibt wird sich sehr darüber wundern, daß Sie sich so aufregen. Ebenso wie ich mich darüber wundere, nicht selbige Mail wie die anderen erhalten zu haben. Beehren Sie mich doch bitte auch mit Ihrem blabla!
Wer war noch gleich Bennette Buchwald? Genau, es handelt sich um jene Bennette Buchwald, die ich z.B. hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier thematisierte, da sie zweifelsfrei zum mafiösen Netzwerk gehörte. Ob das heute noch der Fall ist oder sie nun ausschließlich Frauenwünsche nach Dessous, High Heels und sonstigem Gedöns erfüllt vermag ich nicht zu beurteilen.
Bezeichnend ist jedoch, daß sich nun plötzlich die Abzocker zu Wort melden. Babenhauserheide gibt ein öffentliches Statement, die Buchwald schreibt Blogbetreiber an und entzürnt sich über Berichte über sie, die teils jahrelang zurückliegen. Sorry, Frau Buchwald, aber: wer Ihren werten Namen bei Google eingibt wird sich sehr darüber wundern, daß Sie sich so aufregen. Ebenso wie ich mich darüber wundere, nicht selbige Mail wie die anderen erhalten zu haben. Beehren Sie mich doch bitte auch mit Ihrem blabla!
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Babenhauserheide,
Buchwald,
KLP Group,
Kraeter,
L+H GmbH,
Müller,
mymovies-online GmbH,
Staatsanwaltschaft Detmold
Freitag, 14. Mai 2010
Interessantes Netzfundstück (KLP-Group)
Es wird immer spannender. Während ich mir bereits vor Monaten Gedanken über die Rolle des Martin Kraeter (KLP-Group, Dubai) machte und dies in meinem Blog thematisierte, mich desweiteren erst kürzlich öffentlich darüber wunderte, daß selbiger offenbar zum neuen Verbraucherschützer mutierte und ich dafür gar eine Abmahnung bekam werde ich heute zufällig im Sat 1 - Forum darauf hingewiesen, daß ich doch auf der Homepage der KLP-Group gar namentlich erwähnt werde:
Quelle: KLP-Group, Dubai (Homepage, englische Version)
Sehr interessant, Herr Kraeter. Es geht also um Joint Venture mit der SSC Support & Service Centrum GmbH & Co. KG und der RS Web Services S.R.L.? Bezeichnenderweise geben Sie mich dort als Referenz an, angeblich sei ich "Head of Service" der SSC gewesen?
Ein Schmunzeln kann ich mir leider nicht verkneifen, denn zum Zeitpunkt meines Eintritts in das mafiöse Netzwerk rund um den Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide war die SSC längst Geschichte. Und als Referenz für gleichwelche Joint Ventures aus Ihrem "Hause" halte ich definitiv nicht her, denn mit einer Butze wie der Ihren möchte ich ungerne in Verbindung gebracht werden. Muss ich Sie erst abmahnen, oder entfernen Sie roten Kopfes diese lächerliche Passage freiwillig von Ihrer Homepage?
Moment, in dem Zusammenhang war da doch noch was? Ah, richtig:
Link:
Quelle: KLP-Group, Dubai (Homepage, englische Version)
Sehr interessant, Herr Kraeter. Es geht also um Joint Venture mit der SSC Support & Service Centrum GmbH & Co. KG und der RS Web Services S.R.L.? Bezeichnenderweise geben Sie mich dort als Referenz an, angeblich sei ich "Head of Service" der SSC gewesen?
Ein Schmunzeln kann ich mir leider nicht verkneifen, denn zum Zeitpunkt meines Eintritts in das mafiöse Netzwerk rund um den Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide war die SSC längst Geschichte. Und als Referenz für gleichwelche Joint Ventures aus Ihrem "Hause" halte ich definitiv nicht her, denn mit einer Butze wie der Ihren möchte ich ungerne in Verbindung gebracht werden. Muss ich Sie erst abmahnen, oder entfernen Sie roten Kopfes diese lächerliche Passage freiwillig von Ihrer Homepage?
Moment, in dem Zusammenhang war da doch noch was? Ah, richtig:
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Netzfundstücke
Mittwoch, 12. Mai 2010
Reaktion von Frank Babenhauserheide
Na, das ging aber schnell: der Chef himself, Frank Babenhauserheide, äussert sich erstmals überhaupt in einem Forum - und dann auch noch in einem Verbraucherschutzforum, in dem er zu den veröffentlichten Auszügen der Ermittlungsakte Stellung bezieht:
Das ist ja erstaunlich: Frank Babenhauserheide bedauert die Veröffentlichung und trägt die volle Verantwortung dafür. Welch ein Edelmann mag man denken. Doch wer das allen ernstes vermutet zieht sich die Hose vermutlich auch mit der Kneifzange an und glaubt an rosa Elefanten, welche am Himmel schweben.
Ich werde die Vermutung nicht los, daß dieses selbstlose Eingeständnis gar nicht so selbstlos ist, sondern lediglich dazu dienen soll, den Verkehrsanwalt Hasenbäumer aus der Schusslinie der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu zerren, denn sollte sich herausstellen, daß dieser die Akte anforderte und der Veröffentlichung im Forum zuführte, so hätte das sicherlich strafrechtliche Konsequenzen für ihn.
Leider hat Frank Babenhauserheide es versäumt, sich auch zu dem anonymen Schreiberling namens "News_MD" zu äussern. So bleibt also die Frage offen, ob Frank Babenhauserheide selbst unter dem Pseudonym schrieb oder jemanden damit beauftragte. Früher oder später wird auch diese Frage geklärt werden. Mit oder ohne Zutun des Kalletaler Pferdehändlers.
Quelle: Forum (Original-Beitrag)
Sehr geehrte Damen und Herren,
bedauerlicher Weise ist eine Unterlage aus einer Akte der Staatsanwaltschaft Bielefeld in die Öffentlichkeit gelangt, welches hätte nicht passieren dürfen.
Die gemachten Angaben des Verfassers stimmen vollkommen mit meinen Einschätzungen überein und entsprechen der Wahrheit, sind aber zum jetzigen Zeitpunkt
taktisch und aus rechtlichen Gesichtspunkten vollkommen falsch.
Da ich bis heute weder eine Stellungnahme oder sonstige Kommentare über den von Herrn Frickemeier veröffentlichten Blog abgegeben habe,
werde ich mich auch heute nicht dazu hinreisen lassen einen solchen Schmähblog zu kommentieren.
Ich habe heute meinen Rechtsbeistand angewiesen die notwendigen Erklärungen, gegenüber der zuständigen Sachbearbeiterin abzugeben, dass ich alleine die
vollumfängliche Verantwortung für diese veröffentlichte Seite übernehme.
Das bedeutet aber nicht, dass ich diese Veröffentlichung billige oder unterstützen würde.
Somit kann Herr Frickemeier sich die weiteren atemberaubenden Ermittlungen sparen und zu seinen allgemeinen Themen zurückkehren.
Alles weitere wird in der Angelegenheit mit der StA Bielefeld geregelt und bedarf eines Herrn Frickemeier nicht mehr.
Eine Frage müssen sie sich aber in ihrem Bog BooCompany.com gefallen lassen:
„Die Daten und Verbindungen ihrer Mitglieder sind die für jeden zugänglich?“
Und an die Adresse von Herrn Frickemeier:
1.) Hier steht keinem das Wasser bis zum Hals sondern ich wandere noch ganz bequem im Watt.
2.) Glauben sie nicht, dass hier keine Verantwortung für das eigene Handeln übernommen werden würde aber staatsrechtliche Grundsätze
die jeder Bürger dieses Landes hat (Verteidigungsanzeige, Akteneinsicht und Stellungnahme), lasse ich auch von ihnen nicht wegschreiben.
3.) Meinen sie wirklich, dass ich von einem Rechner mit fester IP diese Artikel schreiben würde? Doch wohl mit Nichten!
Ich würde gleich einen eigenen Blog oder eine Homepage fertigen, welches sich bei ihrer Person aber nicht lohnen würde. Sie sind für diese Gesellschaft nicht interessant genug.
gez. Frank Babenhauserheide
Das ist ja erstaunlich: Frank Babenhauserheide bedauert die Veröffentlichung und trägt die volle Verantwortung dafür. Welch ein Edelmann mag man denken. Doch wer das allen ernstes vermutet zieht sich die Hose vermutlich auch mit der Kneifzange an und glaubt an rosa Elefanten, welche am Himmel schweben.
Ich werde die Vermutung nicht los, daß dieses selbstlose Eingeständnis gar nicht so selbstlos ist, sondern lediglich dazu dienen soll, den Verkehrsanwalt Hasenbäumer aus der Schusslinie der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu zerren, denn sollte sich herausstellen, daß dieser die Akte anforderte und der Veröffentlichung im Forum zuführte, so hätte das sicherlich strafrechtliche Konsequenzen für ihn.
Leider hat Frank Babenhauserheide es versäumt, sich auch zu dem anonymen Schreiberling namens "News_MD" zu äussern. So bleibt also die Frage offen, ob Frank Babenhauserheide selbst unter dem Pseudonym schrieb oder jemanden damit beauftragte. Früher oder später wird auch diese Frage geklärt werden. Mit oder ohne Zutun des Kalletaler Pferdehändlers.
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Staatsanwaltschaft Bielefeld
Dienstag, 11. Mai 2010
Ob Sie aus der Nummer herauskommen werden, News_MD?
Der anonyme Schreiberling im besagten Verbraucherschutzforum wird nicht müde, weiterhin die Leserschaft darüber aufzuklären, wie böse der Frickemeier doch sei:
Nun will er gar ein ehemaliger Kollege von mir sein, das finde ich äusserst interessant. Irgendwie häufen sich die Zufälle. Erst die unverständliche Erklärung, woher denn eigentlich die Ermittlungsakte stamme, dann auch noch ehemaliger Kollege? Mir wird das Ganze zunehmend suspekt, muss ich gestehen.
Mich wundert allerdings nicht, von WO aus die Beiträge des ominösen "News_MD" so geschrieben werden. Ein Trace führt uns direkt in die Höhle des Löwen:
Nun, Herr oder Frau Nebelkerze. Da waren wir wohl ein wenig unvorsichtig, nicht wahr? Ein ursprünglich geschickt geplanter Schachzug, mich in Verbraucherschutzforen zu verunglimpfen. Immerhin lenkt man damit zum einen ab, zum anderen hat es natürlich den Vorteil, seine Abzocker-Message plazieren zu können, die da stets lautet "das, was wir tun, ist rechtens, der Kunde muss zahlen, der Frickemeier ist ein Lügner und wir sind seriös!"
Ich muss Ihnen leider mitteilen, daß Sie mich/uns maßlos unterschätzen. Das sehen Sie alleine daran, daß ich mich nicht dazu hinreissen ließ, Ihrem ach so geschickt inszenierten Pfad zu folgen, den Sie mir im Rahmen der Verschleierung Ihres Auftretens und der nachvollziehbaren Fakten quasi als Sahnestückchen hinwarfen.
Ihr Verhalten zeigt einmal mehr, wie sehr Ihnen das Wasser bis zum Hals stehen muss, um zu solchen Mitteln zu greifen. Amüsant.
Nun will er gar ein ehemaliger Kollege von mir sein, das finde ich äusserst interessant. Irgendwie häufen sich die Zufälle. Erst die unverständliche Erklärung, woher denn eigentlich die Ermittlungsakte stamme, dann auch noch ehemaliger Kollege? Mir wird das Ganze zunehmend suspekt, muss ich gestehen.
Mich wundert allerdings nicht, von WO aus die Beiträge des ominösen "News_MD" so geschrieben werden. Ein Trace führt uns direkt in die Höhle des Löwen:
Nun, Herr oder Frau Nebelkerze. Da waren wir wohl ein wenig unvorsichtig, nicht wahr? Ein ursprünglich geschickt geplanter Schachzug, mich in Verbraucherschutzforen zu verunglimpfen. Immerhin lenkt man damit zum einen ab, zum anderen hat es natürlich den Vorteil, seine Abzocker-Message plazieren zu können, die da stets lautet "das, was wir tun, ist rechtens, der Kunde muss zahlen, der Frickemeier ist ein Lügner und wir sind seriös!"
Ich muss Ihnen leider mitteilen, daß Sie mich/uns maßlos unterschätzen. Das sehen Sie alleine daran, daß ich mich nicht dazu hinreissen ließ, Ihrem ach so geschickt inszenierten Pfad zu folgen, den Sie mir im Rahmen der Verschleierung Ihres Auftretens und der nachvollziehbaren Fakten quasi als Sahnestückchen hinwarfen.
Ihr Verhalten zeigt einmal mehr, wie sehr Ihnen das Wasser bis zum Hals stehen muss, um zu solchen Mitteln zu greifen. Amüsant.
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Staatsanwaltschaft Bielefeld leitet Ermittlungsverfahren ein
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld war heute "not emused" als sie von mir erfuhr, daß Auszüge aus einer Ermittlungsakte öffentlich im Internet verfügbar sind und kündigte eine lückenlose Aufklärung an.
Bei der Ermittlungsakte, deren Inhalt ja zum Anlass genommen wurde, dem Leser zu suggerieren, das gegen das Firmennetzwerk um Babenhauserheide & Co. eingeleitete Strafverfahren stehe kurz vor der Einstellung, handelte es sich übrigens lediglich um ein Ermittlungsverfahren gegen den Alleinunterhalter und Strohmann Holger Brandes und keinesfalls um das Hauptverfahren gegen das Netzwerk, welches - nach wie vor - in Hannover und nicht in Bielefeld geführt wird.
Die zuständige Staatsanwältin Frau Dr. Bammel, mit der ich heute ausgiebig telefonierte, überzeugte sich im Internet selbst von der Veröffentlichung und teilte mir mit, daß Sie enstprechende Verfahren einleiten würde. Es verstände sich von selber, daß der Rechtsanwalt, der die Ermittlungsakte anforderte und offenbar rechtswidrig weitergab, ab sofort keinen Antrag mehr auf Akteneinsicht stellen bräuchte, da ihm dieser nicht mehr gewährt würde - weiterhin werde selbstverständlich ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die Angelegenheit werde sofort an die Abteilung 26 (Sonderabteilung für Verfahren gegen Justizbedienstete und Rechtsanwälte der Staatsanwaltschaft Bielefeld) weitergeleitet.
Wie mir heute auch Oberstaatsanwalt Görlich von der StA Hannover auf Nachfrage mitteilte werde das komplexe Hauptverfahren rund um das Firmengeflecht nach wie vor in Hannover geführt. Das Verfahren sei nicht nach Bielefeld abgegeben worden, von einer angeblich bevorstehenden Einstellung sei nicht ansatzweise die Rede, das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Kripo Hannover sei nach wie vor mit weiteren Ermittlungen betraut.
Bei der Ermittlungsakte, deren Inhalt ja zum Anlass genommen wurde, dem Leser zu suggerieren, das gegen das Firmennetzwerk um Babenhauserheide & Co. eingeleitete Strafverfahren stehe kurz vor der Einstellung, handelte es sich übrigens lediglich um ein Ermittlungsverfahren gegen den Alleinunterhalter und Strohmann Holger Brandes und keinesfalls um das Hauptverfahren gegen das Netzwerk, welches - nach wie vor - in Hannover und nicht in Bielefeld geführt wird.
Die zuständige Staatsanwältin Frau Dr. Bammel, mit der ich heute ausgiebig telefonierte, überzeugte sich im Internet selbst von der Veröffentlichung und teilte mir mit, daß Sie enstprechende Verfahren einleiten würde. Es verstände sich von selber, daß der Rechtsanwalt, der die Ermittlungsakte anforderte und offenbar rechtswidrig weitergab, ab sofort keinen Antrag mehr auf Akteneinsicht stellen bräuchte, da ihm dieser nicht mehr gewährt würde - weiterhin werde selbstverständlich ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die Angelegenheit werde sofort an die Abteilung 26 (Sonderabteilung für Verfahren gegen Justizbedienstete und Rechtsanwälte der Staatsanwaltschaft Bielefeld) weitergeleitet.
Wie mir heute auch Oberstaatsanwalt Görlich von der StA Hannover auf Nachfrage mitteilte werde das komplexe Hauptverfahren rund um das Firmengeflecht nach wie vor in Hannover geführt. Das Verfahren sei nicht nach Bielefeld abgegeben worden, von einer angeblich bevorstehenden Einstellung sei nicht ansatzweise die Rede, das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Kripo Hannover sei nach wie vor mit weiteren Ermittlungen betraut.
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