Freitag, 22. Juni 2012

Herforder Fall, Wiener Ermittlungen: Betreiber von Internet-Abofallen im Blick

Herford/Wien (jwl). Von Herford aus wurde deutschlandweit Geld für Internet-Abofallen eingetrieben. Gleichzeitig gibt es Verbindungen zu der illegalen Film-Plattform kino.to, deren Betreiber gerade verurteilt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und die Staatsanwaltschaft Hannover ermitteln.

Quelle & vollständiger Artikel: Neue Westfälische Zeitung

8 Kommentare:

  1. "Neben den deutschen Strafverfolgern haben nun österreichische Behörden Ermittlungen aufgenommen, berichtet der TV-Sender ORF in seiner Sendung ZIB 2."

    Quelle:
    http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/6827598_Herforder_Fall_Wiener_Ermittlungen.html

    In der ZIP2-Sendung wurde genau das Gegenteil berichtet: "Die Staatsanwaltschaft ist nicht involviert, weil Urheberrechtsverletzungen {in Österreich} Privatanklagedelikte sind."

    Quelle:
    http://news.orf.at/stories/2125965/

    Anscheinend ermittelt der (private) Verein Anti Piraterie (VAP), aber nicht (staatliche) Behörden.

    "Wie berichtet, waren etwa über die Internet-Seite Megadownloads.net beliebte Gratis-Programme gebührenpflichtig angeboten worden.

    Quelle:
    http://www.nw-news.de/lokale_news/herford/herford/6827598_Herforder_Fall_Wiener_Ermittlungen.html

    Die Internetadresse hieß "Mega-Downloads.net", nicht "Megadownloads.net".

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  2. Zitat: "Anscheinend ermittelt der (private) Verein Anti Piraterie (VAP), aber nicht (staatliche) Behörden."

    Das ist meinen Informationen zufolge FALSCH.

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  3. "Die Staatsanwaltschaft ist nicht involviert, weil Urheberrechtsverletzungen kein Offizialdelikt sind"

    Quelle (ab Zeitpunkt 1m49s, ZIB 2: 15.6.2012 - Haftstrafen für Betreiber von "kino.to"):

    www.youtube.com/watch?v=07ooQQBQGYA#t=1m49s

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  4. Waren die Verimount FZE und die Blue Byte FZE (VAE, selbe Telefonnummer!) für ihre Abofallen-Leistungen Firstload.de bzw. Mega-Downloads.net in der EU zur Umsatzsteuer-Voranmeldung registriert?

    Wurde ein Verstoß gegen § 26c UStG vermieden?

    Zitat (11.8.2010): Leistungsort bei elektronischen Leistungen
    Quelle: http://www.steuli.de/ratgeber/merkblatt/aenderungen-bei-der-umsatzsteuer-ab-01012010.html#c404

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  5. Verlinkungsstruktur bei Mega-Downloads.net der Blue Byte FZE (stark vereinfachte Darstellung)

    Anm.: Die Blue Byte FZE sollte nicht mit der Blue Byte GmbH verwechselt werden, siehe:
    http://www.bluebyte.de/news.php?id=6

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  6. "RapidShare: Streaming-Seiten sind die Copyright-Übeltäter
    ...
    File-Hoster rät US-Regierung, sich im Kampf gegen Piraterie auf Link-Sammlungen zu konzentrieren
    ...
    Ähnlich wie das vom FBI geschlossene MegaUpload bietet RapidShare selbst keine Möglichkeit, nach konkreten Dateien zu suchen. Doch Seiten wie kino.to, die mittlerweile auch abgeschaltet wurde, verlinken direkt auf die Video-Dateien. So können Nutzer Filme oder Serien als Streams ansehen, ohne eine Datei über eine Tauschbörse herunterladen zu müssen. "

    Quelle:
    http://derstandard.at/1345164715391/RapidShare-Streaming-Seiten-sind-die-Copyright-Uebeltaeter

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  7. "Sharehoster Rapidshare unterliegt vor Gericht
    ...
    Das Oberlandesgericht München wies am Donnerstag die Berufung des Sharehosting-Anbieters in drei Verfahren ab.
    ...
    Auf Linklisten im Netz werden so auch illegale Kopien von Filmen für ein breiteres Publikum zugänglich – so geschehen bei den genannten Constantin-Streifen. Die Filmfirma klagte auf Unterlassung, RapidShare legte Widerspruch dagegen ein. Dieser wurde nun auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Eine Begründung der Entscheidung stand am Donnerstag noch aus."

    Quelle:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Sharehoster-Rapidshare-unterliegt-vor-Gericht-1707949.html

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    1. Danke für den Hinweis (ist auch bereits auf frickemeier.eu zu finden).

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