Mittwoch, 23. September 2009

Offener Brief: Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Neuber!

Ich freue mich darüber, daß Sie fleissiger Leser meines Blogs sind, so wie ich mich über jeden einzelnen Leser freue, egal aus welchem Lager er kommt. Immerhin herrscht in Deutschland Demokratie, es gibt glücklicherweise das Recht auf freie Meinungsäusserung und nicht zuletzt finde ich die Tatsache spannend, mit Menschen unterschiedlicher Meinungen und Ansichten in den offenen Dialog zu treten.  Das macht für mich unter anderem Demokratie aus.

Ich habe Ihrem Wunsch entsprechend den direkten (!) Link zu dem Satire-Beitrag (er wurde als solcher explizit formuliert) entfernt. Ihrer neuen Forderung, die mich per Fax erreichte, werde ich aber zunächst nicht nachkommen, da Sie eine für mich nicht nachvollziehbare Vermutung in den Raum stellen. Sie schreiben nämlich von einer "liebevollen, aber sicherlich rechtswidrigen Betrachtung dieses Herren".

Zugegebenerweise bin ich nun ein wenig verwirrt, denn ich bin kein Jurist. "Liebevoll" und "rechtswidrig" schließt sich aber meinem Rechtsempfinden  zufolge irgendwie aus. Sehen Sie das anders? War es vielleicht nur unglücklich formuliert? Falls dem so sein sollte, so gebe ich Ihnen gerne die Möglichkeit, Ihre Ausführungen erneut zu formulieren und mir darzulegen, wie sich die Rechtswidrigkeit aus Ihrer geschätzten Sicht nun tatsächlich darstellt. Nichts liegt mir nämlich ferner, als mir rechtswidrige Inhalte zu eigen zu machen!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Claus Frickemeier

27 Kommentare:

  1. Mann kann es aber auch übertreiben Herr Neuber -.-

    Nur weil ein link der sicher auch Bericht entfernt wurde, muss man nicht direkt versuchen das nächste entfernen lassen nur weil es einem Bauchweh verursacht.

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  2. Die Kommunikationsdienstleister sind schuld! Gäbe es keine Flatrates für Festnetztelefonie, gäbe es sicher auch weniger Faxe!?

    Herr Frickemeier, Sie haben mein Mitgefühl!

    Allerdings würde ich aber auch nicht zum Fastix verlinken, das wäre mir zu viel (Kontroll-)Arbeit!

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  3. wirklich erstaunlich, welche Anziehungskraft Blogs auf den Anwalt aus Krähfeld ausüben, wenn es dort um die diversen Schweinereien aus Abzockbranche und gewissen Kreisen so genannter Organe der Rechtspflege geht. Scheinbar kann er da einfach nie widerstehen.

    Wahrscheinlich hat er immer seine Nase im Wind. Und wenn von irgend woher ein merkwürdig aromatisiertes Düftchen weht, läuft er automatisch drauf zu und muß sein Bein heben.

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  4. Verehrter Herr Frickemeier,

    nichts läge mir ferner,als Ihnen Nachhilfe in Demokratie (hier: Recht der freien Meinungsäußerung)zu geben.Bedenken Sie aber bitte,dass der besagte Artikel des GG auch einen Absatz 2 hat, in dem es heißt :"Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre."

    Wem es nicht um die Auseinandersetzung in Sache geht, sondern "nur" darum,Personen in ihrem Ansehen herabzusetzen,der wird durch das GG eben nicht geschützt. Ich meine, eine sachliche Behandlung des Themas (Ihres Themas!!)ist möglich, ohne den Hass-Geifer vor dem Mund zu haben. Bisher konnten Sie (!!) das, andere nicht, was bekanntlich deutlich quittiert worden ist.

    Ich hatte das Adjektiv "liebevoll" in Anführungszeichen gesetzt und bedaure, dass Sie es nicht als Ironie verstanden haben, sondern verwirrt wurden.

    Aber gut, ich habe verstanden, dass Sie rechtswidrige Inhalte nicht selbst erkennen (wollen?) und ziehe meine Schlüsse daraus.

    Freundliche Grüsse
    Neuber

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  5. Werter Herr Neuber,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Auch mir liegt an einer sachlichen Klärung und mich persönlich interessieren die zahlreichen Streitereien nicht, die Sie mit anderen Blogbetreibern seit Jahren austragen. Hier geht es ja schließlich um Megadownloads und das Firmengeflecht drum herum. Insofern erachte ich unseren Meinungsaustausch derzeit als "Nebenkriegsschauplatz" und werde selbstverständlich innerhalb der Gesetzgebung agieren. Wie ich Ihnen bereits mitteilte bin ich kein Jurist und würde mich daher freuen, wenn Sie mir verwertbare Beweise liefern würden, die Ihre Aussagen in Hinblick auf die von Ihnen dargestellte "Rechswidrigkeit" untermauern. Sicher haben Sie ja bereits rechtliche Schritte gegen Herrn Reinholz eingeleitet. Wie ist der Verfahrensstand?

    Freundliche Grüße,
    Frickemeier

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  6. Neuber verlangt das Internet abzuschalten. Was dann aber der Neuber macht? Etwa wieder seriöse Arbeit?

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  7. Jetzt schreibt der Abzocker persönlich...

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  8. "Nebenkriegsschauplatz"

    genau das habe ich auch gerade gedacht.

    und da auf about fastix.blogspot.com auch über die nutzlos Branche wozu ja auch megadownloads zu zählt sehe ich da eigentlich kein Problem und auch dort keine "Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre." verstoss sehen bzw. das was die Jugend betrifft, der eine schießt der andere dann zurück hier bitte dann aber nicht, das Thema ist ja "inside-megadownloads"
    und nicht RA Neuber vs. fastix, oder wurde der Betreff bereits geändert ? :D

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  9. "Hier geht es ja schließlich um Megadownloads und das Firmengeflecht drum herum."

    Na dann passt es doch, daß sich Herr Neuber zu Wort meldet. Eine vereinfachte Darstellung:

    Er vertritt u. a. Herrn Syndikus und den Großteil des "Frankfurter Kreisels", Herr Syndikus vertritt u. a. Katja Günther und Olaf Tank und es gab/gibt Kooperationen mit den Gebrüder Schmidtlein, als auch Verbundenheiten zu Randolf Jorberg (Dialer & Co.). Randolf Jorberg gehörte Gulli und schon sind wir wieder beim Wiener Schlawiner Valentin Fritzmann, dem neuen Gulli-Mann.

    Betrachten wir seine "Eingebungen" doch einfach als "außergewöhnlichen Einsatz" für seine Mandanten.

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  10. Zitat: "Aber gut, ich habe verstanden, dass Sie rechtswidrige Inhalte nicht selbst erkennen (wollen?) und ziehe meine Schlüsse daraus.

    Freundliche Grüsse
    Neuber"

    Der Schluss wird sein, dass er die einstweilige Verfügung, die er mit Sicherheit bereits veranlasst hat, nochmal erwähnt, um davon abzulenken, dass er in jedem Fall mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln draufhaut, so ist der Neuber halt.

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  11. Nun, möge er mir nachvollziehbar darlegen und BElegen, daß es sich bei dem Link zum Blog von Fastix um einen rechtswidrigen Blog handelt, so werde ich ihn selbstverständlich entfernen. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, so wäre es ja noch schöner, wenn ich ihn einfach so entfernen würde. Immerhin halte ich persönlich den Blog für durchaus lesenswert.

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  12. Hallo Herr Frickemeier,

    da ich gerade (zugegeben mit einem Schmunzeln) den Auftritt Herrn Neubers auf Ihrem Blog lese,möchte ich Ihnen zu der von ihm angesprochenen Thematik kurz etwas schicken:
    Es ist zwar richtig,dass ein Webseiten-Betreiber für verlinkte Seiten verantwortlich ist,jedoch schliesst dieses eine Verantwortlichkeit wie Herr Neuber sie gerne hätte aus. Hierzu wurde auch ein Rechtsstreit ausgetragen,den er eigentlich als "Jugendschutzbeauftragter [...] hinsichtlicher aller Aspekte des Medienrechts [..]" (Zitat von seiner Homepage www.pnw.de/neuber.html) kennen müsste. Zu finden ist das sowohl das Urteil vom LG Hamburg aus dem Jahre 1998 als auch das BGH Urteil aus dem Jahre 2004 unter diesem Link http://www.dkp-karlsruhe.de/links/bgh_I_ZR_317_01.pdf, auch gab es vor geraumer Zeit auf heise.de (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/12/12721/1.html) dazu einen interessanten Artikel der aber einer Überarbeitung bedarf.
    Warum ich Ihnen dieses darlege? Ganz einfach: Durch einfügen eines kleinen,aber feinen Textes bezüglich Ihrer "Empfehlenswerte Seiten zur Thematik" wie z.B. diesen hier: Das Webangebot enthält Links zu anderen Webadressen im Internet. Für alle Links gilt: Das Fach Medienwissenschaft hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Sie distanziert sich daher von allen fremden Inhalten, auch wenn von Seiten des Faches auf diese externen Seiten ein Link gesetzt wurde. Diese Erklärung entspricht den Anforderungen des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 12.5.1998.
    (zu betrachten auf dem Trierer Medienblog unter http://weblog.medienwissenschaft.de/about und die sollten es wissen! =) ),umgehen sie ganz einfach die Anmerkungen Herrn Neubers.Im übrigen schützt das GG dieses Landes jeden,allein die garantierten Rechte sind durch Schranken geschützt,dazu zählt allerdings nicht anderen eine Meinung zu untersagen,nur weil man selbst diese nicht schätzt.
    Aufgrund der vielen Artikel die sich mit Herrn Neuber und seiner Tätigkeit befassen wage ich zu bezweifeln dass es sich dabei um rein rechtswidrige Inhalte handelt,aber dieses ist sicherlich zu beweisen.

    Außerdem macht sich bei mir eine gewisse Tendenz zum "Fremd-Schämen" bemerkbar,wenn ich als Jurastudentin soetwas lese und das auch noch von einem bereits ausgebildeten RA.Leider bringen sich die Herren und Damen als Rechtsbeistände dieser Branche (megadownloads und Co.) in eine Position die das Ansehen des ganzen Berufsstandes in ein anderes Licht rückt.
    Diese ganze Günther-Syndikus-Tank Connection ist ein Beweis dafür,dass Gier Gehirn frisst.

    Gruss!

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  13. Ein rechtswidriger Blog ist zum Beispiel dieser hier:

    http://frankfurter-kreisel.blogspot.com/
    Die Macht des Frankfurter Kreisels

    Selbstverständlich ohne Impressum und mit "Identitätsmissbrauch" erstellt.

    Fake- Blog: Die Macht des Frankfurter Kreisels - Google-Blogger - "Identitätsdiebstahl"
    (Aktenzeichen Staatsanwaltschaft Saarbrücken: 38 UJS 4331 / 09)

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  14. Na, aus Ihnen wird sicher mal eine rechtschaffende Rechtsanwältin. Danke für den Hinweis (den ich übrigens sofort übernommen habe) und schön zu sehen, daß auch Sie sich offenbar klar von Ihren zukünftigen Berufskollegen distanzieren!

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  15. Law-Podcasting.de: Neuigkeiten im Bereich der Linkhaftung 2009

    http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20090402022937.html


    Das Thema "Haftung für Links" ist praktisch im Bereich des Onlinerechts ein Dauerbrenner. Immer wieder ergehen neue Gerichtsentscheidungen zu diesem Problembereich, aus denen sich neue juristische Facetten ergeben. Bereits mehrfach war dieses Thema daher auch Gegenstand eines Law-Podcast.

    Heute beschäftigen wir uns mit drei aktuellen Gerichtsentscheidungen zu den Problembereichen:

    - Inline-Linking: Erlaubt oder verboten?

    - Überprüfungspflichten nach dem Setzen eines Links?

    - Kann eine Linksetzung eine Urheberrechtsverletzung sein?

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  16. Sehr geehrter Herr Neuber,
    Ihre Bemerkung "Ich meine, eine sachliche Behandlung des Themas (Ihres Themas!!) ist möglich, ohne den Hass-Geifer vor dem Mund zu haben." ist völlig richtig. Also bitte die Zuordnung eines Blogs zu einem J.R. nachweisen oder Geifer abwischen.

    Weiter schreiben Sie: "Aber gut, ich habe verstanden, dass Sie rechtswidrige Inhalte nicht erkennen (wollen?) und ziehe meine Schlüsse daraus."
    Meine Meinung: Sie haben nicht verstanden. Der Schluss ist damit zwangsläufig ein Fehlschluss.

    Und für mein Verständnis entscheidet ein Gericht über die Rechtswidrigkeit und nicht ein Anwalt.

    Gern lasse ich mich belehren.

    Für Herrn Frickemeier:
    Lassen Sie sich nicht in den Disput Neuber/Fastix reinziehen.

    Wäre ich ein Vertreter der dunkelen Seite der Macht, würde ich versuchen, gewisse Urteile auf Sie bzw. Ihre gerichtlichen Auseinandersetzungen abfärben zu lassen...

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  17. @Anonym: nein, das werde ich sicher nicht tun. Dennoch ist im Kontext ein Bezug zu meinem Blog zu sehen, und von daher reagiere ich natürlich. Nicht ohne Kenntnis, daß es sich um einen Nebenkriegsschauplatz handelt. Ergo werde ich hübsch beim Thema bleiben und die "externen" Streitereien zwar zur Kenntnis nehmen, mich jedoch nicht weiter involvieren.

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  18. das Fax der Grafik ist Original?

    Das Ding hätte mir mein damaliger Chef so um die Ohren gehauen. Und ich war damals nur "normaler" kaufmännischer Angestellter.

    "Schöner" Header, alles sagender Briefkopf, keine Unterschrift und fehlende Fax-Statuszeile. Das könnte im Prinzip auch Hans Müller aus Pusemuckel verschickt haben, um dir einen Streich zu spielen.

    Es gibt ein Sprichwort welches besagt, dass einige Leute brilliante Köpfe in ihrem Fach sind, aber nicht einmal einen Nagel gerade in die Wand kloppen. Ein Schelm, wer hier Böses denkt...

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  19. Wenn ich das richtig sehe, können sich die Inhalte die sich hinter einem Link verbergen doch quasi sekündlich verändern.
    Ist man da tatsächlich verpflichtet, dauernd zu prüfen? Was ist mit Links, die in Postigs gesetzt werden?

    Bin ich froh das ich keinen Blog betreibe!

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  20. Aus diesem Grunde prangt bestensfalls der Haftungsausschluss in einem Blog, der in etwa so aussieht:

    Dieses Webangebot enthält Links zu anderen Webadressen im Internet. Für alle Links gilt: Ich habe keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten.

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  21. Da sind ne Menge Nebelbomben geworfen worden im letzten halben Jahr um Fastix/Neuber. Seiten wurden angeblich gehackt, Idenditäten gekleut ... ich würde in diesem Zusammenhang absolut nichts ungeprüft übernehmen. Das Fax sieht zumindest mehr als merkwürdig aus für ein Anwaltsfax.

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  22. Herr Frickemeier,

    Sie sind gesellschaftlich abgestiegen! Warum? Herr Neuber hat Sie von seiner Blog-Liste geschmissen! Ich hoffe, Sie tun sich nix an^^!?

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  23. Diese "Faxen" des Andreas Neuber sind bekannt, insofern kann es als echt durchgehen. Was dumm von Andreas Neuber ist: er verschickt diese "Faxe" tatsächlich als eMail und darin als Anhang im doc- Format: Jeder könnte es ändern. Ein "Rechtsanwalt" sollte solche elektronischen Faxen nicht machen.

    Die Analyse des Headers des eMails ergab, dass es sehr wahrscheinlich von Andreas Neuber stammt oder dass es jemand gefälscht haben müsste, dessen Kenntnisse sich mindestens auf meinem, also sehr deutlich über dem Niveau der Informatikerin des Kassler ZK50 (Zentralkommisariat für Internetkriminaltät) liegen. Zudem müsste die Person über örtliche Beziehungen in den Großraum Düsseldorf verfügen, dort einen Arcor-Kunde kennen und wenigstens das über das "Firmennetz" des Andreas Neuber wissen, was man herausbekommt, wenn man öfters in die Header seiner eMails schaut. Das ist ja nicht illegal.

    Ich bin zu dem Schluss gekommen, das Mail und damit die Abmahnung ist echt und ich möchte den sehen, der dies mit guten Argumenten bestreitet.

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  24. Herr Neuber ist ja auch ein sehr merkwürdiger "Rechtsanwalt"

    John Doe

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  25. Herr Neuber ist ja auch ein sehr merkwürdiger "Rechtsanwalt"

    Rechtsanwälte handeln zielgerichtet, so auch Herr Neuber!

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  26. "Rechtsanwälte handeln zielgerichtet, so auch Herr Neuber!"

    Ja, ja, ich weiß: Und der Weg ist das Ziel, es gibt Nebel und andere Widrigkeiten ...

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  27. Was sind zwanzig RAs am Grunde des Meeres????

    EIN guter Anfang :-)))

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