Mittwoch, 6. Januar 2010

Antrag auf Einstweilige Verfügung abgeschmettert - Urteil rechtskräftig!


Wie mir heute seitens des Arbeitsgerichtes Herford auf Nachfrage mitgeteilt wurde ist das Urteil vom 12.11.2009 rechtskräftig.

Zur Erinnerung: die BWL Letter & Support GmbH unternahm den Versuch, mich durch eine Einstweilige Verfügung mundtot zu machen und zerrte mich vor das Arbeitsgericht Herford. Konkret ging es um diverse Äusserungen in meinem Blog, welche gerichtlicherseits untersagt werden sollten. Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Herford wies die Klage vollinhaltlich ab, die Gegenseite hatte aber noch die Möglichkeit Berufung einzulegen.

Diese Option zogen die werten Rechtsanwälte Türcke und Hasenbäumer aus verständlichen Gründen jedoch nicht. Warum sollten Sie auch? Immerhin wissen sie, daß das, was ich schrieb, der Wahrheit entspricht. Ein Versuch war es aber dennoch wert - und selbiger wurde gerichtlicherseits deutlich abgewatscht.

9 Kommentare:

  1. Weiter so im neuen Jahr, aufräumen ist angesagt.

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  2. Respekt!
    Glückwunsch auch von mir, nur weiter so!

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  3. wie ich schon oft sagte:"es ist nicht immer alles recht wenn ein anwalt dir schreibt, dass er dich wegen dies und das verklagt". einige hätten das zwar gerne so aber da gibts halt juristen im staatsdienst die das zum glück oftmals anders sehen.

    gratulation!

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  4. Und wieder ein Tritt in die Eier...

    ... ich glaube , so langsam gewöhnt sich die Abzockseite an die Klatschen vor Gericht...

    Ist ja auch kein Wunder wenn man einen Anwalt hat, der mit der Tasche vor dem Kopf um sein eigenes? Auto rennt ;-)

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  5. Congratulations hoffe es geht so weiter !!!

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  6. Türcke und Hasenbäumer sind mit diesem Verfahren wohl nicht unter Kompetenzverdacht geraten. Die Fritzmännchen werden sich wohl andere Advokaten suchen müssen, wenn sie irgendwie wieder mit dieser Geschäftsidee Geld verdienen wollen.

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