Dienstag, 27. September 2011

Strafanzeige gegen RA Corinna Lubbe und Frank Babenhauserheide gestellt

Ein kurzer Hinweis in eigener Sache: wie bereits angekündigt habe ich nun sowohl Widerspruch gegen die beiden "durchgewunkenen" Einstweiligen Verfügungen eingereicht als auch fristgerecht auf den Ordnungsmittelantrag reagiert.

Weiterhin habe ich mit heutigem Datum Strafanzeige gegen die Rechtsanwältin Corinna Lubbe sowie Frank Babenhauserheide gestellt, und zwar jeweils wegen des Verdachts der vorsätzlichen falschen Abgabe einer Versicherung an Eides Statt.

5 Kommentare:

  1. Also Lügen vor Gericht ist erlaubt:
    http://www.dialog.igmetall.de/Newsansicht.32.0.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=7515

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  2. Vor Gericht ja, aber nicht an Eides Statt! Da gibt es deftige Strafen für!

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  3. Nein, Lügen an Eides Statt ist kein Problem:
    http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=16397

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  4. Für die beiden IST das ein Problem. Sogar ein sehr ernsthaftes...

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  5. Ein RA, der absichtlich eine falsche VaE abgibt? Oh ja, der dürfte (sollte zumindest) seine/ Zulassung verlieren.
    Da heißt es, sich nach einem anderen Job umzuschauen.

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