Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verffügung wird bestimmt auf
Dienstag, 03.07.2012, 15.00 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 18, Niederwall 71, 33602 BielefeldFolgende Artikel in chronologischer Reihenfolge könnten für Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls interessant sein:
Vergessen Sie nicht einen Anwalt mitzunehmen. Allerdings befürchte ich, dass Ihnen auch das nichts helfen wird. Wenn das stimmt, was bisher zu lesen war, dann werden Sie bitterböse auflaufen.
AntwortenLöschenNa, dann warten wir es doch einfach mal ab ;-)
LöschenWenn "nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden soll" dann ist es ein gutes Zeichen, d.h. die Sache war zumindest nicht so deutlich, dass die E.V. "blind" erlassen würde. Viel Glück!
AntwortenLöschenDie Gegenseite wurde bereits jetzt 2x abgewatscht: 1. wurde seitens des LG Stuttgart klar gemacht, dass der "fliegende Gerichtsstand" hier nicht greift, um unnötige Kosten zu verursachen, 2. wurde die EV - wie gewünscht - nicht einfach durchgewunken. Der Rest wird sich dann in der mündlichen Verhandlung ergeben, denn ich werde vorbereitet sein. Nicht nur ich, übrigens.
LöschenDas wird ein lustiger Tag, da bin ich mir ziemlich sicher. Man kann auch in eine selbst ausgelegte Tretmine latschen wenn man Panamera fährt....
AntwortenLöschen@Frickemeier
AntwortenLöschen1. Das mit dem Gerichtsstand ist keine Watsche sondern eine neuere Rechtsauffassung. Wenn man hier wirklich Lawhunting hätte betreiben wollen, hätte man sich vertrauensvoll an Meister Buske wenden können.
2. Die mündliche Verhandlung ist zwingendes Recht. Aus dem hier geschriebenen schließe ich, dass es einen Verweisungsantrag gegeben haben muss. Diese hat zwingend eine Anhörung der beklagten Partei zur Folge. Nach einer solchen Verweisung wird dann regelmäßig nicht mehr ohne mündliche Verhandlung entschieden. Allerdings hat das keinerlei richtungsweisende Aussage bezüglich der Verfügung. Im Gegenteil wäre der Antrag nicht sehr gut begründet wäre er abgewiesen worden.
Also in meiner langjährigen Erfahrung ging es gerade bei solchen Verhandlungen zu 90 Prozent zu Lasten des Verfügungsbeklagten.
Dennoch viel Glück Herr Frickemeier.
Nicht zu vergessen, viel Glück, Kollege Stefan Richter
AntwortenLöschen@RA Neuber, ist das verifiziert. Booaah dieser Richter ist sich zu nichts zu schade. Aber geil wenn er sich jetzt mal eine blutige Nase holt.
AntwortenLöschenIch setze 1000 Euro auf Cheffe!!!!
Auch von meiner Seite viel Glück, allerdings ohne jegliche Häme.
AntwortenLöschen@ Dr. Klusenbreuker,
AntwortenLöschenich glaube die Schreibweise ist "Trejtmine".
@Dr.Klusenbreuker
AntwortenLöschenPanamera ist längst out. Der "Herr von Welt" fährt Maybach.
Ich könnte kotzen, wenn ich den sehe.
Lieber Herr Frickemeier,
AntwortenLöschendanke für die Terminankündigung. Eine Frage, gibt es eine Chance, dass der Dicke persönlich erscheint? Überlege nämlich ob ich den langen Weg auf mich nehmen soll, wenn eh keine Show zu erwarten ist.
Es ist keine "Show", sondern eine Gerichtsverhandlung.
LöschenAuf der Seite www.nicht-abzocken.eu befindet sich unterhalb der Schrift "Maschmeyer: Unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit
AntwortenLöschenMittwoch, den 26. Januar 2011 um 23:04 Uhr" linksbündig ein leeres Rechteck. Wenn man darauf mit der rechten Maustaste klickt und dann je nach Browser "Eigenschaften" oder "Grafik-Info anzeigen" auswählt, sieht man, dass dahinter folgender (toter) Link steckt:
http://static.internet-optimize.de/pics/original/55.png
Impressum der verlinkten Domain laut Web-Archiv (01.07.2010):
"Anbieterinformationen
IO Internet Optimize GmbH
Mergenthaler Allee 79-81
65760 Eschborn
Deutschland "
Quelle:
http://web.archive.org/web/20100701184012/http://internet-optimize.de/impressum
Vergleiche:
http://www.fastix.org/fastix-cms/Referenzen.htm
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=188991&land_abk=he
Siehe auch:
http://web.archive.org/web/20110205210842/http://static.internet-optimize.de/pics/original/55.png