Samstag, 5. September 2009

Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (3 Ga 26/09)

Heute morgen erreichte mich die Ladung zum Kammertermin im dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Rechtsstreit BWL Letter & Support GmbH ./. Frickemeier. Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet statt am

Freitag, den 06. November 2009 um 11.45 Uhr im Saal 1 des Arbeitsgerichtes Herford, Elverdisser Str. 12, 32052 Herford.




Dem Antrag der Gegenseite, wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung zu beschließen, wollte das Arbeitsgericht Herford trotz beigelegter Eidesstattlicher Versicherung des Geschäftsführers und Alleinunterhalters Holger Brandes offenbar nicht folgen. Stattdessen wird mir nun die Möglichkeit unter Fristsetzung bis zum 10.10.2009 gegeben, zur Antragsschrift Stellung zu beziehen und Einwendungen gegen die Klageforderung abschließend darzulegen. Dies werde ich selbstverständlich erschöpfend tun. Übrigens: das Arbeitsgericht hat das persönliche Erscheinen von Holger Brandes und mir angeordnet und soweit mir bekannt handelt es sich um eine öffentliche Sitzung. Weitere Zeugen, die meine in diesem Blog getroffenen Äusserungen über den Geschäftsführer Holger Brandes bestätigen können, mögen mich bitte kontaktieren. Danke!

12 Kommentare:

  1. Wollen Sie sich selbst vertreten?
    Wer sich selbst vertritt hat einen Narren als Mandanten!

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  2. "Wer sich selbst vertritt hat einen Narren als Mandanten!"

    wo haben Sie den denn ausgegraben??

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  3. Der Kommentar von Anonym von 11:20 ist schon ganz berechtigt.

    Der Ausgang dieses Verfahrens ist wohl ganz entscheidend, ob Herr Frickemeier auch in Zukunft auf seinem Blog offen über die Hintergründe und Zusammenhänge dieses ominösen Firmengeflechtes berichten kann.

    Bei negativem Ausgang des Verfahrens würde bei der Höhe des angedrohten Ordnungsgeldes wohl keiner der klugen Kommentatoren anschließend einfach so weitermachen – und die
    Gegenseite tritt garantiert mit Anwalt auf.

    Die Tücke vor Gericht liegt immer im Detail und manchmal fällt ein Urteil in eine bestimmte Richtung, nur weil beim Vortrag die überzeugende Formulierung den Ausschlag ergeben hat.
    Herr Frickemeier beherrscht Wort und Schrift in hervorragender Weise, dass zeigt jeder seiner Beiträge - aber bei den notwendigen, manchmal für einen Rechtslaien schwer zu durchschauenden Besonderheiten in einem Verfahren, sollte er sich doch besser auf einen erfahrenen Anwalt verlassen, der auch die "Szene" kennt.

    Und damit ich nicht missverstanden werde, ich bin kein Anwalt!

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  4. @ Venganza del oso

    um es lieber gleich vorweg zu nehemen, inhaltlich habe ich nichts an diesem Beitrag auszusetzen.

    Das Herr Frickemeier angedeutet hätte sich selbst vertreten zu wollen, sehe ich zwar nicht, aber das wird er im Zweifelsfalle schon selbst entscheiden können. Genauso wie er selbst entscheiden wird ob er das hier öffentlich kund tut oder nicht.

    Und warum der Autor (wohlgemerkt nicht Veröffentlicher) des Beitrages seinen Beruf verleugnet verstehe ich auch nicht.
    "sollte er sich doch besser auf einen erfahrenen Anwalt verlassen, der auch die "Szene" kennt."
    Meinen Sie einen von der Konkurenz? Charmante Idee!

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  5. Vielleicht habe ich diesen Blog auch bereits zum symbolischen Preis von einem Euro an eine Briefkastenfirma in Dubai verkauft? Wer weiß das schon ;-)

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  6. ebay fund der woche : inside-megadonwloads.blogspot.com zu verkaufen, top bieter die Firma L&H Gmbh :D

    [ende rumspiennerrei]

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  7. @ Armaggedon

    "um es lieber gleich vorweg zu nehemen, inhaltlich habe ich nichts an diesem Beitrag auszusetzen"

    am Beitrag oder am Kommentar ??? – Aber lassen wir das mal...

    "Und warum der Autor (wohlgemerkt nicht Veröffentlicher) des Beitrages seinen Beruf verleugnet verstehe ich auch nicht."

    Man versteht halt immer nur, was man auch verstehen will!

    Aber mal etwas Grundsätzliches, Armaggedon:
    Was ich veröffentliche ist auch von mir, und mein Beruf ist ein sehr ehrenhafter, den ich nicht verleugnen muss und den ich auch schon sehr lange ausübe.
    Übrigens verdiene ich damit durchaus soviel, dass ich mir auch einen erfahrenen Anwalt leisten kann. :-)

    Und was und wer Konkurrenz ist – das ist wiederum relativ, denn es hängt vom Standpunkt des Beobachters ab.

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  8. 1. Der Kommentar war gemeint, fühlen Sie sich also ruhig mal geschmeichelt!
    2. Ansonsten schreiben Sie nichts was mir neu wäre, oder was ich anders behauptet hätte :-)

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  9. "... und mein Beruf ist ein sehr ehrenhafter..."

    Die wenigsten Berufe, eigentlich keiner, ist von sich aus unehrenhaft! Wenn schon, dann ist es die Art wie die Menschen ihn ausüben!

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  10. @Armaggedon: Dont feed the Troll

    Das gibt es schon in jeden anderen Blog zu diesem Thema, dass muss nicht auch hier noch so weitergehen.

    Und es ist mir auch völlig egal, ob es nun ein Neubär, ein verarmter Freiherr oder sonstiges Geschwür schreibt.

    Auf diesen Mist antwortet man einfach nicht, wenn man Interesse an einer seriösen Berichterstattung hat.

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  11. Hier ein (älteres) Urteil in einer ähnlichen Sache, d.h. eine Ex-Arbeitnehmerin die über ihrem Arbeitgeber ausgepackt hat.
    http://www.ingo-heinemann.de/arb39-92.htm

    Sie sollten sich einen Anwalt nehmen, der sich im Thema Arbeitsrecht und/oder Äußerungsrecht auskennt. Also kein Wald- und Wiesen Anwalt der hauptsächlich Autounfälle und Kneipenschlägereien bearbeitet.

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  12. Vielen Dank für den Link zu diesem interessanten Urteil. Aus taktischen Gründen werde ich noch nicht kundtun, von wem ich mich anwaltlich vertreten lassen werde, es laufen derzeit noch so manche Gespräche mit versierten Rechtsanwälten, die definitiv im Thema sind. Ich sondiere noch....

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