Freitag, 13. November 2009

Gekaperte Domains nun mit lächerlichen Startseiten versehen...

Ob die Gegenseite weiß, was sie da tut?

Nicht nur, daß die von mir -privat- gehosteten Domains samt Webspace vom Abzocker Babenhauserheide mit Hilfe des Verkehrsanwalts Ralf Hasenbäumer rechtswidrig und betrügerisch gekapert wurden. Nein, man möchte mich offenbar auch noch provozieren, in dem man mir (exemplarisch zwei Screenshots: hier und hier zu sehen) mit einem kindischem Smilie die Zunge herausstreckt.

Liebe Abzocker, noch mal zum mitschreiben: diese billigen Versuche, mich zu provozieren und zu unüberlegtem Handeln zu bewegen, schlagen leider fehl. Weiterhin ist die tolle Ansage "hier wird zur Zeit nicht gearbeitet" vollkommen falsch. Solche Provokationen bewirken nämlich, daß (nicht nur ich) mich -noch intensiver- mit Ihrem mafiös anmutenden Netzwerk befassen werde als bisher.

Die strafrechtliche Konsequenz aus dieser Aktion ist ein willkommener Nebenkriegsschauplatz für mich und zeigt einfach nur, wie hilflos Sie mittlerweile sind, um zu solch lächerlichen Mitteln zu greifen. Ein Armutszeugnis, welches ich schmunzelnd, aber durchaus ärgerlich und nicht minder aufmerksam zur Kenntnis nehme.

9 Kommentare:

  1. ach komm schon claus, ist doch lustig. wenn das das einzigste ist was die typen können...

    du stehst doch über sowas :)

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  2. Zumindest scheinen sie sich ihrer Sache dort sehr sicher zu sein, die werden ja auch das Blog hier lesen.

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  3. Ich bin zwar kein Jurist, aber...

    Das Einloggen in deinen Account ohne dein Einverständnis ist ein Ausspähen von Daten (insbesondere, wenn deine Mails gelesen werden).

    StGB § 202a Ausspähen von Daten
    (1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.


    Weiterhin haben die deine Startseite geändert, um dir Schaden zuzufügen.

    § 303a Datenveränderung
    (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.
    (3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Absatz 1 gilt § 202c entsprechend.

    StGB § 303b: Computersabotage
    (1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch erheblich stört, dass er
    1. eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht,
    2. Daten (§ 202a Abs. 2) in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt oder
    3. eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Ich wünsche den freundlichen Herren schonmal einen angenehmen Aufenthalt in der Staatspension ihres Vertrauens. Vollpension, Unterkunft, 24-Stunden-Bodyguards, ...

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  4. MT
    Was ist aus dem einst "so gefährlichen" Megadownloads geworden? Nichts als eine lächerliche Hinterlandpostille. So schießt
    man sich noch schneller ins AUS

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  5. Zitatanfang: "ja,ja ... meldet Domains über Firmendaten an & wundert sich, wenn jetzt der eigentliche Eigentümer Ansprüche stellt ... betitelt es dann "Identitätsdiebstahl?" Ist doch etwas lächerlich Herr C.F.

    Interessant ist auch die Textstellung entsprechenden Beitrags zwische Tag Erstellung und jetzt.

    Stand doch gestern noch (sinngemäß) "vor einigen Wochen stellte ich fest, das der Vertrag noch über die Firma lief und hatte eine Änderung bereits bei Strato eingeleitet" - dieser Textauszug fehlt heute komplett. Wie kommt das?

    Und wenn ich mir dann überlege - letzte Rechnung 25.10.2009. Jede Rechnung wird dem Domaininhaber gestellt, also Domaininhaber VWL ... - also keine Privatperson.

    Selbiges gilt auch für die Domain´s, welche als PRIVAT tituliert werden. ha ha ha - lh-hannover.de/braincal.de/email-support.biz/web-betrug.info/supportcenter-deutschland.de/vwl-dialogmarketing.de ... - PRIVAT - schon klar.

    Ein Schelm der Böses denkt - ich bild mir mein eigenes Urteil." Zitatende.

    Was ich Witzig finde - jetzt werden die Aussagen juristisch - boa Betrug!!!!

    "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ..." - gilt das nicht für C.F.?

    Mom: Domain über Firma angemeldet - wurde nach Ausscheidem aus dem Unternehmen von C.F. nicht abgeändert - FAZIT - Domaininhaber ist & bleibt die Firma. Also kann hier rechtlich seitens Zugangsberechtigung NICHT von Betrug gesprochen werden, wenn der Firmeninhaber jetzt reagiert.

    Würde einmal sagen, das der Rechnungsempfänger für diese Domains NICHT C.F.ist/war, sondern die Firma.

    Das ganze hier hat NICHTS mehr mit der SACHE ansich zutun - HIER WIRD NUR NOCH SCHMUTZIGE WÄSCHE GEWASCHEN !!!
    Und wen interessiert das eigentlich nocht - jeder hat doch Dreck am Stecken - auch ein Herr Claus Frickemeier (der angebliche Saubermann)

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  6. Was auch mal Interessant wäre, wie die Strato AG dazu steht bzw. auf das Fax reagiert hat...

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  7. Hier ist inzwischen eine animierte Grafik zu sehen:

    h**p://online-journalist.info/

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  8. Sorry für das Offtopic, aber gibt es die animierte Grafik irgendwo zum freien Download? Weiss da jemand genaueres?

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