Sonntag, 8. August 2010

Die (vermutlich unvollständige) Konten-Historie der Collector GmbH

Viele Nachfragen erreichten mich zur Collector GmbH und deren Konten. Warum wird allgemein empfohlen, bei Erhalt ungerechtfertigter Mahnungen der Collector GmbH u.a. auch die kontoführende Bank zu informieren? Noch einmal ganz deutlich: ohne Bankverbindung keine Abzocke! Schauen wir uns mal die (sicher unvollständige) Konten-Historie der Collector GmbH an:

Juli 2010
Volksbank Bochum Witten eG BLZ 430 601 29 KTO 128 540 700
Mai 2010
Sparkasse Weserbergland BLZ 254 501 10 im Juni 2010 weiterhin aktiv
Ende September 2009
Volksbank Beckum BLZ 412 600 06 KTO 1343 22 400
Ende August 2009
Sparkasse Beckum-Wadersloh BLZ 412 500 35 KTO 62406
Juli 2009
Sparkasse Dortmund BLZ 440 501 99 KTO 181 044 195
April 2009
Dresdner Bank Dortmund BLZ 440 800 50 KTO 0161 6717 00 - Ende Juni 2009 immer noch aktiv
März 2009
Dortmunder Volksbank BLZ 441 600 14 KTO 640 5933 500
Januar 2009
Sparkasse Münsterland Ost BLZ 400 501 50 KTO 341 888 96
November 2008
Volksbank Oelde eG BLZ 412 614 19 Kto. 508 608 2600
Oktober 2008
Commerzbank Gütersloh BLZ 478 400 65 KTO 157 80 2000
August 2008
SEB Bank AG Bielefeld BLZ 48010111 KTO 173 910 3000 im September immer noch aktiv
Juni 2008
Commerzbank Bielefeld BLZ 480 400 35 KTO 7700 750 01

Ständig wurden neue Konten eröffnet, da die Banken nach Bekanntwerden mit wem sie es mit der Collector GmbH zu tun haben, die aktiven Kontoverbindungen gekündigt haben. Die Banken sind mittlerweile sensibilisiert und möchten nicht mit Abzockunternehmen in Verbindung gebracht werden. Daher ist es wichtig, die Banken über die Sachverhalte zu informieren, denn nur dann können diese handeln. Das so eine Kontokündigung ein herber Schlag für die Abzocker ist liegt auf der Hand: immerhin kostet jede Mahnwelle durch den Versand -zigtausender Bettelbriefe bares Geld: Portokosten, Personalkosten, Druckkosten, etc. pp.

Wenn dann noch, wie aktuell mit der Merlinapoli UG geschehen, die dummerweise überwiesenen Gelder auch noch mit dem Hinweis zurücküberwiesen werden, das Konto sei erloschen, so tut das dem Abzocknetzwerk schon richtig weh, denn die Kosten laufen immerhin weiter. Je öfter und schneller die Kontoverbindungen bankseitig gekündigt werden, umso mehr Verlust für Babenhauserheide, Rogalski & Co.

13 Kommentare:

  1. Oh je, was habe ich nur getan, dass ich mir das Mitgefühl der abzockenden Branche dermaßen zugezogen habe, dass die sich jetzt schon genötigt fühlen, mich zu Diskussionen auf zweifelhaften Blogs einzuladen?

    Wenn man sich die entsprechenden Blogs und Foren durchliest, kommt man zu dem Schluß, dass nahezu jeder An- oder Abgezockte schon mal die Idee entwickelt hat, es den Abzockern heimzahlen zu wollen, bzw. ein wenig Salz in die Suppe zu streuen.

    Mit Bezug auf den obenstehenden Beitrag hat sich dabei das "Kontobashing" als die für Außenstehende einfachste, billigste und probateste Methode herausgestellt, den Abzockern Beifall für ihr Geschäftsmodell zu zollen.

    So etwas mögen unsere innig geliebten Abzocker natürlich ganz und gar nicht. Also werden Gegenstrategien entwickelt, um sich gegen das perfide "Kontobashing" zu wehren und wie denn der vielerorts propagierte und wirkunsvolle Aktionismus in leerlaufende Betriebsamkeit umgewandelt werden könnte.

    Da darf dann ein "Anonym" schon mal posten, er wäre selbst Bankmitarbeiter, aber die Kontolöschung könne nur vorgenommen werden wenn "polizeilich bestätigter Betrug" vorläge.

    Ein rumpelndes Stilzchen bezeichnet das Kontobashing gar als niedrigste Stufe der Abwehrmaßnahmen, um gleich selbst das Anzeigen bei Finanzämtern aufgrund angeblich nicht abgeführter Vorsteuer zu empfehlen.

    Na ja, man kann sicherlich die Finanzämter anschreiben, um auf angeblich nicht abgeführte Vorsteuer hinzuweisen, wenn man zuviel Zeit und Geld für Porto übrig hat. Wie gesagt, die Abzocker trauen sich vieles, halt nur nicht die Vorsteuer nicht richtig abzuführen, denn bei den Mengen an Rechnungen geraten sie sehr schnell ins Visier der Finanzbehörden. Alle in diese Richtung laufenden Aktionen würden ins Leere und unsere Abzocker zu Hochform auflaufen.

    Das ich es gewagt habe, so etwas öffentlich auszusprechen, hat unserem rumpelnden Stilzchen offensichtlich sehr weh getan, denn es hat sogleich auf seinem Blog wütend mit dem Füßchen aufgestrampft "Ach wie blöd, dass ihr es wißt, was uns Abzockern die Suppe vermiest."

    TsssTsssTsss, was bin ich wieder gemein gewesen, das arme kleine Frickestilzchen zu entblößen, dabei hat es sich doch inzwischen mit dem rotglühenden Krefelder Inkassobezwinger fraternisiert, der es auch immer weniger schafft, seine Nähe zu den abzockenden Kreisen zu verdecken. TsssTsssTsss, och das war schon wieder böse, böse, böse von mir.

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  2. "Wie gesagt, die Abzocker trauen sich vieles, halt nur nicht die Vorsteuer nicht richtig abzuführen"

    Und wenn doch? Soll man dann nichts dagegen unternehmen?

    ", denn bei den Mengen an Rechnungen geraten sie sehr schnell ins Visier der Finanzbehörden."

    Das ist kein Beweis für Deine obige Tatsachenbehauptung. Gilt die auch für die Dubai-Abzocker? Die haben ja auch schon andere Fehler gemacht, mit denen sie z.B. ins Visier der StA Hannover geraten sind.

    Vergleich bitte mal die unter "Quelle 1" und "Quelle 2" gezeigten Abzockrechnugnen! Was fällt Dir auf?

    Zitat 1:
    "Antassia GmbH
    ...
    Im Bruttobetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

    Bitte begleichen Sie den Gesamtbetrag von 96,00 EUR bis zum
    10.06.2010 auf das nachfolgende Konto:
    ...
    Handelsregister: HRB 42223, Amtsgericht Mainz
    USt-IdNr.: DE268492322
    Geschäftsführer: Alexander Varin"

    Quelle 1:
    http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/top-software-verlangt-96-669779-post149.html

    Zitat 2:
    "Win-Loads.net - Ihre Rechnung

    Postanschrift:
    Win-loads.net
    Postfach 151
    1235 Wien
    Österreich
    ...
    Betrag: 96,00 EUR

    Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 96,00 EUR
    ...
    Mit freundlichen Grüssen

    DOMEMBER FZE
    Win-Loads.net"

    Quelle 2:
    http://board.drei.to/thread.php?postid=2595527#post2595527

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  3. Hi, ich lasse mich gerne eines Besseren belehren. Also wenn Du der Meinung bist, die Finanzämter anschreiben zu müssen, dann tu es bitte. Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass die Abzocker sich nicht mit dem Finanzamt anlegen würden, wozu denn auch, sie bekommen ja genug Kohle.

    Jetzt zu Teil 2 Deiner Frage, die ich so verstehe, dass Du nicht sicher bist, wo z.B. bei win-loads die VSt. abgeführt werden soll, weil der Dienst ja angeblich aus Dubai heraus betrieben wird.

    Die AO (Abgabenordnung) gibt hier relativ eindeutig Auskunft: am Ort des Geschäftssitzes bzw. am Wohnort des Steuerpflichtigen, an dem er die überwiegende Zeit seiner Tätigkeit nachgeht. Im Falle win-loads wäre das wohl Wien, weil der Betrieb von dort geführt wird, wie dem Impressum zu entnehmen. Die Dub(ios)ai-Adresse wird als angeblicher Medieninhaber genannt, als Geschäftsadresse wird aber Wien angegegeben.

    Mit der Dub(ios)ai-Firma wäre es ja auch schwer, wenn nicht gar unmöglich, ein Konto in Deutschland oder Ösiland zu bekommen.

    Frage beantwortet?

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  4. "Frage beantwortet? "

    Nicht ganz!

    "als Geschäftsadresse wird aber Wien angegegeben"

    Also zahlt Deiner Ansicht nach das Postfach 151 die Mehrwertsteuer? Oder wer?
    :-)

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  5. Ist ja schon krass, wie hier hendsärmelig übers Umsatzsteuerrecht mittels AO diskutiert wird. Brauchste keinen Steuerberater, nimmste Kiesfurzer und bekommst dafür ganz schnell einen Bewährungshelfer. Für die Fragestellung der Umsatzsteuerpflicht gibt es in Deutschland ein Umsatzsteuergesetz (UStG), erweitert um diverse EU-Richtlinien, die insbesondere für eCommerce gelten. Aber macht ja nichts. Hauptsache, diverse Noops können hier weiter rumschwadronieren und die Leute verblöden.
    Cheers

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  6. Ein meiner Ansicht nach zu Win-loads.net/DOMEMBER UG paralleler Fall ist Mega-Downloads.net/MERLINAPOLI UG:

    Quelle:
    http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=43984#p43984

    Zitat:
    "Damit ist 'durch die Blume' zumindest mitgeteilt: Load House FZE ist - zumindest in Deutschland - nicht zur USt registriert.
    Die Bemühungen gemäß § 85 AO haben also begonnen . . . "

    Quelle:
    http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=44056#p44056

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  7. Wenn da stünde win-loads.net, Goethealle 17 in Wien, zahlt dann etwa die Goethealle 17 oder etwa der Dichter Wolfgang von Goethe?

    Komm, schreib das Finanzamt Wien an, und gut ist es.

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  8. "Komm, schreib das Finanzamt Wien an, und gut ist es. "

    Also doch ein Finanzamt anschreiben? Das hört sich ja schon anders an.

    "Wenn da stünde win-loads.net, Goethealle 17 in Wien, zahlt dann etwa die Goethealle 17 oder etwa der Dichter Wolfgang von Goethe? "

    Meine Frage mit dem Postfach hatte didaktische/rhetorische Zwecke. Weiter käme man in Wien nur, wenn da, wie gesetzlich vorgeschrieben, der Firmenname stünde. Daß er nicht da steht, deutet für mich auf mögliche Hinterziehung u.a. der Mehrwertsteuer hin. Die Betreiber des Wiener Postfachs werden sich wahrscheinlich nur als Service-Center für Kontaktanfragen ausgeben (s. auch Impressum) und die Verantwortlichkeit nach Dubai schieben (mutmaßliche Scheinfirma DOMEMBER FZE).

    Impressum ("Kontaktdaten für Ihre Anfrage an:"):
    http://www.win-loads.net/impressum.php

    Die einzigen Firmen, die Finanzämter wirklich mit einer Überprüfung greifen können, sind nach meiner Ansicht die Geldeintreiber in Deutschland, also wahrscheinlich z.B. DOMEMBER UG, Bielefeld, oder Collector. Wenn die z.B. sagen, sie würden das Geld nur einsammeln und brutto nach Dubai überweisen, dann würden die wahrscheinlich Schwierigkeiten bekommen, wenn die dortige DOMEMBER FZE nicht in Deutschland zur Umsatzsteuer angemeldet ist.

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  9. Ergänzung zum Kommentar 9. August 2010 19:02

    Zitat (im Zusammenhang Mega-Downloads.net):
    "wieso macht sich eigentlich kein Anzeigenerstatter die geringfügige Mühe, einer STA den Annahmeverdacht zu übermitteln, dass dem in Deutschland ansässigen Dienstleister die Betreibereigenschaft zugeordnet werden muss, da die im Ausland ansässige Firma als Domizilgesellschaft einzustufen ist? Bei AStG-Zusammenhängen bestehen erweiterte Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen (da gibt's Fragebägen, da fällt man vom Glauben ab), die selbstredend im Wege der Amtshilfe auch von einer STA eingesehen werden können."

    Quelle:
    http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=45894#p45894

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  10. Guten Tag,

    als mein Vater auf MD reinfiel, residierte MD noch in Wien. Ich habe daraufhin das zuständige Finanzamt in Wien angeschrieben und die Rechnung weitergeleitet. Die Fragestellung lautete, ob die in der Rechnung angegebene MWSt. ordnungsgemäß abgeführt wurde.
    Kurz danach zog MD in ein neues Postfach in Vlotho um. Ich weis nicht ob es da einen Zusammenhang gab.
    Fakt ist jedoch, wenn (in Deutschland) auf einer Rechnung die MWSt. ausgewiesen wird oder der Hinweis auf die MWSt. angegeben wird, muss diese auch an das zuständige Finanzamt weitergeleitet werden.
    Ich denke mal das eine Anfrage bei zuständigen Finanzamt auch in Deutschland zum Grübeln führt.

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  11. vielleicht hätten die abzocker auch spass an einer prüfung wie diese beiden hier.

    http://www.youtube.com/watch?v=l1b1SGhkl_8&feature=related

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  12. Auch Abzock-Inkassofirmen darf offensichtlich das Konto gesperrt werden.

    Zitat:
    "Kein Konto für Abzocker: Gericht gibt Sparkasse Recht
    Die Sparkasse Leipzig bremst Abzocker aus - und bekommt dabei richterliche Unterstützung: Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte, dass der Deutschen Inkassostelle (DIS) das Konto gesperrt werden darf, wenn sie für Abzocker wie nachbarschaftspost.com Geld kassiert."

    Quelle (19.03.2009):
    http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/kein-konto-fuer-abzocker-gericht-gibt-sparkasse-recht-090319/

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  13. Nur um noch mal ins Gedächtnis zu rufen, wes Geistes Kind so manch ein gutmenschlich bloggender RA ist, denn der hat es geschafft, den folgenden Beitrag auf seinem Blog zu veröffentlichen:

    "Das OLG und die Sparkasse
    Zurzeit stark diskutiert wird die Entscheidung des OLG Dresden bezüglich der Fortführung einer Bankverbindung eines nicht unbekannten Inkasso-Instituts. Das Gericht hatte die "Unzumutbarkeit" für die Sparkasse festgestellt, weil die Forderungsbeitreibung, die das Institut über die Sparkasse abwickeln wollte, aus Sicht des Senats zum Teil nicht rechtmäßit sei. Der Sparkasse drohe ein Imageschaden, den sie nicht hinnehmen müsse.

    Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.

    Zum einen fragt man sich, in welchem Umfang die Bank Prüfungspflichten habe, was ein Kunde mit seinem Konto auf Guthabenbasis anstellt. Im Jahre 2008 urteilte ein Landgericht, dass es sich bei der Empfehlung "Girokonto für Jedermann" des zentralen Kreditausschusses um eine Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft handeln würde, die den Charatkter eines abstrakten Schuldversprechens habe. Daher sei die Empfehlung des Ausschusses bindend und die angeschlossenen Banken seien verpflichtet, ihrem Kunden ein solches Konto einzurichten. Anscheinend soll diese wichtige Selbstverpflichtung aufgeweicht werden, wobei die Kriterien für die Bank nicht feststehen. Wann wird es für Banken unzumutbar, den Geldverkehr eines HARTZ IV-Empfängers abzuwickeln? Wurde in Dresden die Büchse der Pandora geöffnet?"

    Noch Fragen?

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