Sonntag, 17. Oktober 2010

antivirus-security.net und netarena.tv mit neuem Impressum

Merkwürdiges tut sich bei den Abofallenprojekten des Matthias Müller, Xxxxxxxx Xxxxx und Frank Babenhauserheide: seit Dezember 2008 wurde im Impressum der Abofallen noch die Strohfirma

Global Online Inc.
UP House - 5th Floor, Port Saeed Road, P.O. Box 43659, Deira, Dubai, United Arab Emirates
Geschäftsführer: J. Thakurdas Gianchandani

angegeben. Offenbar wurde die Tarnfirma nun klamm und heimlich entsorgt, denn das Impressum hat sich bei beiden Abofallen nun geändert:





Als Impressum muss also nun eine simple Mailadresse reichen. Auch in den auf den Websites befindlichen AGB und Kundeninformationen erscheint die Global Online Inc. nicht mehr. Ungeachtet der Tatsache, dass gewerbliche Webseiten einer Impressumpflicht unterliegen und gewisse Angaben gesetzlich gefordert sind dürfte interessant zu beobachten sein, wer denn zukünftig für antivirus-security.net im Rahmen der Mahnschreiben als Auftraggeber genannt wird.

13 Kommentare:

  1. Schade, dass diese "Anbieter" keine "Mitbewerber" haben. Ansonsten könnte man diese bestimmt wegen solcher und anderer Verstöße mal abmahnen... :-)

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  2. Zitat;
    dass gewerbliche Webseiten einer Impressumpflicht unterliegen
    ------
    Aber nur solange diese einen Standort in Deutschland haben und dort auch gehostet sind. Wenn ein deutscher in den USA lebt, und dort seine Webseite hostet und diese in deutsch gehalten ist. Gilt die Impressumpflicht nicht für ihn

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  3. Ist aber die Seite/das Angebot für den deutschen Markt vorgesehen, ist trotzdem ein richtiges Impressum erforderlich.

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  4. einfach denen hier melden www.wettbewerbszentrale.de die machen das dann völlig umsonst. kostet den der es meldet null. da brauchs dann auch kein andi aus krefeld zu.

    gruß
    labby

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  5. Wie willst du abmahnen, wenn du keine ladungsfähige Anschrift hast???
    Das Instrument der Abmahnung wurde zur Wettbewerbskontrolle unter SERIÖSEN Marktteilnehmern eingeführt. Gegenüber diesen Dubai-Abzockern ist das leider ein stumpfes Schwert.

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  6. Wenn die aber keine Ladungsfähige Anschrift haben brauch auch keiner Bezahlen ob der Vertrag gewollt ist oder nicht. Also wie immer bei solchen Firmen "Nicht Bezahlen und Briefe entsorgen".
    Und Emails mit Rechnungen gelten für mich als nicht zugestellt.
    Bei mir waren auch mal 2 Anwaltskanzleien an den Hacken ich hatte mir Illegal Pornos gezogen, hab denen geschrieben sie sollen erst mal beweisen das sie im Auftrag von den Rechte- inhaber handeln und die Rechteinhaber soll mir beweisen das er die Rechte hat an den Film.
    Hab von denen nie wieder was gehört. (man kann es ja mal versuchen vielleicht zahlen die Leute auch)

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  7. Für antivirus-security.net:
    http://whois.domaintools.com/antivirus-security.net

    für netarena.tv:
    http://whois.domaintools.com/netarena.tv

    Fragen?

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  8. Zitat;
    Ist aber die Seite/das Angebot für den deutschen Markt vorgesehen, ist trotzdem ein richtiges Impressum erforderlich.
    ----
    Beispiel: Ich bin deutsch/amerikaner, lebe in den USA, habe eine Webseite die in deutsch gehalten ist und die ist auch in den USA gehostet. Was glaubst Du wohl, welches Recht dann gilt???? Ganz sicher nicht deutsches Recht. Und wo steht das, das in so einem Fall trotzdem ein Impressum erforderlich ist???

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  9. > Und wo steht das, das in so einem Fall trotzdem ein Impressum erforderlich ist???

    Siehe:
    http://www.jurpc.de/rechtspr/20030153.htm

    Siehe auch:
    "Übrigens besteht die Impressumspflicht unabhängig davon, wo die Website gehostet wird und welche Domainendung sie aufweist. Eine Website, die sich beispielsweise auf einem Server in den U.S.A. befindet und deren Domain keine .de-Endung, sondern eine beliebige andere Domainendung besitzt, unterliegt dennoch den Regelungen des TMG bzw. RStV, wenn sie von einer Person oder Firma mit Sitz in Deutschland betrieben wird oder sich an deutsche Internetnutzer richtet (vgl. auch untenstehenden Abschnitt zur Impressumspflicht im Ausland)."

    Quelle:
    http://anbieterkennung.de/

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  10. Zitat:
    wenn sie von einer Person oder Firma mit Sitz in Deutschland betrieben wird oder sich an deutsche Internetnutzer richtet
    -----

    Wer redet denn von Firmensitz in Deutschland? Einem US-Bürger interessiert das deutsche Recht nach TMG nicht, für ihn gilt das US-Recht. Und im Land der unbegrenzen Möglichkeiten gibt es nun mal kein TMG. Es gibt tausende von Webseiten die auch in deutsch gehalten sind, und wo der Firmensitz "nicht" in Deutschland ist. Denen kannst Du ja mal ne Abmahnung wegen Verletzung nach TMG schicken.

    --Zitat--(Quelle: http://anbieterkennung.de/ )
    Webseiten, die Adult Content (Erotik) oder andere Inhalte anbieten, die als jugendgefährdet eingestuft werden, müssen einen Jugendschutzbeauftragten benennen.
    ----
    Erklär das mal einem US-Adult-Webmaster.... Die lachen sich tot...., vorausgesetzt die verstehen überhaupt was Du von denen willst. ( Ich kenne übrigens welche, die solche oder ähnlich gelagerte Briefe bekommen haben, rate mal was die damit gemacht haben.......

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  11. "VI. Anbieterkennzeichnungspflicht für ausländische Anbieter

    Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (vgl. dazu JurPC Web-Dok. 153/2003 - Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht auch bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung führte an, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben."

    Quelle:
    http://www.juraforum.de/forum/specials/das-impressum-auf-der-webseite-6803

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  12. > Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M.
    LoL Und? Das ist ein Urteil eines deutschn LG, das ändert nichts daran, das ein US-Bürger sich auch daran halten muß/wird. Wie ich schon mal sagte, Du kannst ja die Webseiten-Inhaber alle mal abmahnen. Viel Spaß dabei, ich hoffe Deine Brieftasche ist auch dick genug dafür.

    PS: Mal wieder typisch Deutsch, so nach dem Motto;
    Am deutschen Wesen............. ( der Rest sollte bekannt sein )

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  13. > "PS: Mal wieder typisch Deutsch.."

    Das könnte daran liegen, dass wir uns hier in Deutschland befinden und uns die Abofallenmafia hier in Deutschland penetriert und die Täter desweiteren hier aus Deutschland und Österreich kommen - und nicht etwa aus den USA ;-)

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