Sonntag, 4. Dezember 2011

Justizministerin will schärfere Gesetze gegen unseriöse Geldeintreiber

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit schärferen Gesetzen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen vorgehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier vor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geplant sind danach vor allem drei Schritte: eine Deckelung der Inkassogebühren, eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen, und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Firmen.

Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

5 Kommentare:

  1. Stöhn, wenn die Politik sich eines Problems annimmt, dann passt der Spruch, das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.

    Punkt 1 und 2 ist an Sinnlosigkeit kaum zu überbieten, bzw. erschwert es seriösen Inkassounternehmen nur das Dasein. Punkt 3 hätte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollen, bzw. fragt man sich, wie lange es dauert, bis eine Regelungslücke geschlossen wird.

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  2. Goofy schrieb bei Antispam:
    "Die bisher existierende kreative Freiheit der Inkassobüros, auch völlig frei erfundene Forderungen zu vertreten, wird aber wohl nicht auf den Prüfstand kommen. Die völlig frei erfundenen Forderungen sollen nur - bitteschön - ein wenig "transparenter" vertreten werden. Sprich: es wird dann empfohlen, eher nicht unbedingt den Mandanten gleich frei zu erfinden, sondern man sollte dann wenigstens eine englische Ltd. mit Strohmann als Mandanten angeben können - das ist dann transparent genug.

    Und wenn das Inkassobüro dann angeben kann, dass Oma Krause am Telefon selbstverständlich "Ja" gewimmert hat, als sie vom einohrigen Anton oder von Ayse aus Antalya gefragt wurde, ob sie das Gewinnspiel nach 6 Monaten kündigen möchte, oder ob das noch 100 Jahre weiterlaufen soll, dann erfüllt das voll und ganz die Transparenzvorstellungen des Bundesministeriums der Justiz. Schließlich wird die Forderung ja für eine tatsächlich im Handelsregister von Wyoming eingetragene "Millionenkasper Ltd." mit ladungsfähiger Anschrift in einer Holzbaracke eingetrieben, und selbstverständlich wird ein Voice-File mit Omas Wimmerstimme vorrätig gehalten. Damit ist für das Inkassobüro alles klar, die strengen Auflagen und gnadenlosen Vorschriften von Tante Schnarrenberger sind damit erfüllt.

    Und alles geht weiter wie gehabt - mit der modernen Dienstleistungsgesellschaft. "
    Quelle: Antispam

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  3. Ich weiß schon, warum ich Goofy sehr schätze. Treffend beschrieben!

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  4. Der zuständige Leiter des Referats "Berufsrecht der Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare" beim Bundesministerium der Justiz tönte erst noch kürzlich:

    "Durch die Neudefinition des Begriffs "Inkasso" in § 2 Abs. 2 RDG wurden darüber hinaus Schutzlücken, derer sich unseriöse Inkassounternehmen in der Vergangenheit teilweise bedient haben, geschlossen und der gesamte Bereich der Forderungsbeitreibung engmaschig gesetzlich reguliert.

    Weitere gesetzgeberische Maßnahmen halte ich zurzeit nicht für erforderlich.

    Soweit einzelne Rechtsanwälte und Inkassounternehmen die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreiten, ist es Aufgabe der zuständigen Aufsichts- und Registrierungsbehörden in den Ländern sowie der Staatsanwaltschaften und Gerichte, hiergegen die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen. Die berufsrechtlichen Möglichkeiten reichen bis zur Entziehung der Rechtsanwaltszulassung bzw. dem Widerruf einer Inkassoerlaubnis. Deshalb liegt kein Gesetzgebungsdefizit, sondern allenfalls ein Vollzugsproblem vor."

    Das ist halt die Bananenrepublik Deutschland!

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  5. "erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden"

    Am besten gefallen mir die Sanktionsmöglichkeiten im amerikanischen FDCPA: Die Inkassofirma schuldet anscheinend bei einem bewiesenen absichtlichen Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes jedem betroffenen Mahnungsempfänger eine zwecks Abschreckung gesetzlich auf 1000 Dollar festgelegte "Schadensersatz"-Zahlung + Anwaltskosten.

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