Dienstag, 26. Juni 2012

TV-Empfehlung: "Die unseriösen Geschäfte des Michael Burat"

Stern TV titelt heute wie folgt (Auszug):

"Jetzt musste sich der Abofallenbetreiber vor Gericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schwerem Fall verantworten. Das Urteil: Eine Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Nun will er gegen das Urteil Einspruch einlegen. Die unseriösen Geschäfte des Michael Burat: Eines der Themen bei stern TV."
Quelle: Stern TV, via Abzocknews

Lesenswert hierzu: Der Burat-Prozess (1 Ws 29/09)

2 Kommentare:

  1. Mit einem Einspruch gegen das Urteil ist es nicht getan, das geht nämlich gar nicht. Die einzige Möglichkeit, dieses Urteil zu revidieren, ist Revision einzulegen, was Burat und m.W. auch der Staatsanwalt angekündigt haben.

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  2. Burat verzögert durch seine Revisionen nur das unvermeidliche: Seinen Knastaufenthalt!

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