"Rechtsanwalt" Ralf Hasenbäumer hatte mit soviel Interesse seitens ehemaliger Mitarbeiter und auch der Presse offenbar nicht gerechnet, nicht anders sind seine entglittenen Gesichtszüge zu beschreiben, als wir den Gerichtssaal betraten. Er wirkte fahrig und unbeholfen, als der Richter nach dem Firmenkonstrukt zwischen der IDS Wirtschaftsdienste und der BWL Letter & Support GmbH fragte.
Hierzu muss man wissen, daß die meisten Mitarbeiter sogenannte "Kombi-Verträge" hatten: auch diejenigen, die ausschließlich in der BWL Letter & Support GmbH in Vlotho arbeiteten hatten zusätzlich noch einen 400 EUR-Vertrag mit der IDS Wirtschaftsdienste. Die Klägerin verklagte dementsprechend beide Firmen, da ihr ja in Vlotho fristlos gekündigt wurde, da sie sich per Skype mit einer anderen Mitarbeiterin austauschte und feststellte, daß der Strohmann Brandes keine Ahnung habe. So die inoffizielle Begründung der Kündigung.
Der Anwalt der Mitarbeiterin stellte nun fest, daß seitens der IDS Wirtschaftsdienste gar keine Kündigung vorlag. Hasenbäumer kam ins Schwitzen, wühlte hektisch in seinen Unterlagen, um dem Gericht dann eine Kündigung zu präsentieren, die der Mitarbeiterin angeblich am heutigen Tage zugestellt werden würde. Erstes Gelächter machte sich breit. Aber es kam noch besser. "Rechtsanwalt" Hasenbäumer versuchte nun dem Gericht zu erklären, warum die Mitarbeiterin überhaupt fristlos entlassen worden sei: angeblich sei sie einfach nicht mehr zum Dienst in der Firma IDS Wirtschaftsdienste erschienen.
Erneutes Gelächter im Gerichtssaal und erneut ein unsicherer und sichtbar angeschlagener "Rechtsanwalt" Hasenbäumer. Die Mitarbeiterin stellte klar, daß sie für die Firma IDS Wirtschaftsdienste faktisch nie gearbeitet habe, sondern ausschließlich für die BWL Letter & Support GmbH in Vlotho. Weiterhin wäre ihr eine Arbeitsaufnahme in der IDS Herford gar nicht möglich gewesen, da sie (wie andere gekündigte Mitarbeiterinnen ebenfalls) ein Hausverbot erhielt.
Selten habe ich eine solch muntere Gerichtsverhandlung erlebt, in der "Rechtsanwalt" Ralf Hasenbäumer sich gar dazu hinreissen ließ, mich als Zuschauer persönlich anzugreifen, nachdem auch ich über seine Äusserungen dezent schmunzeln musste: "Sie brauchen gar nicht so zu lachen, Herr Frickemeier! Wir sehen uns bald vor dem Landgericht!". Wie zu erwarten wurde nichts aus einer gütlichen Einigung. Warten wir also ab, was die zweite Verhandlung vor dem gleichen Arbeitsgericht gibt, wenn es dann um die Firma BWL Letter & Support GmbH geht. An diesem Tage wird "Rechtsanwalt" Hasenbäumer viel zu tun haben, denn gleich zwei (!) Verhandlungen finden hier statt, da eine weitere Mitarbeiterin Klage einreichte und der Termin am gleichen Tag stattfindet. Weiter gehts also am:
Mittwoch, 07.10.2009 um 09.30 Uhr und um 12.00 Uhr, jeweils im Saal 2 des Arbeitsgerichts Herford |
Ein bisschen verstehe ich ja vom Arbeitsrecht :-)
AntwortenLöschenDas Gericht hat nichts vorgeschlagen und der RA hat sich auf keinen "Vergleich" eingelassen ?
Es gab offensichtlich nichts vorzuschlagen und die Anfrage des Richters, ob ein Vergleich in Frage käme, lehnten beide Parteien vehement ab.
AntwortenLöschenMoment mal, worauf hat die Mitarbeiterin den geklagt - Wiedereinstellung?
AntwortenLöschenIch bin mal gespannt! Dürfte eine zimliche Panne werden, wenn die Mitarbeiter die Klagen wiederkommen dürfen (-müssen).
Meine Prognose - das wird noch sehr viel lustiger. Arbeitsrichter lieben diese fadenscheinigen Kündigungsgründe.... Jeder der Zeit hat, sollte sich diese Show ansehen.
Dem Kollegen RA des Arbeitgebers sei gesagt, Arbeitsrichter lieben es garnicht, wenn man in der Verhandlung nach den Gründen im Koffer "suchen" muß. Die fühlen sich dann schnell mißachtet und veräppelt.
Hm ... Urlaub hab ich noch ausreichend.
AntwortenLöschenIst es weit vom Bahnhof Herford bis zum Gericht?
Mir ein paar von den >censored by author< mal life anzusehen, hätte schon was. :-)
John Doe