Mittwoch, 9. September 2009

Prozess-Vorbereitungen: Zeit, Farbe zu bekennen

Wie erwähnt soll mir seitens des Strohmanns Holger Brandes, "Geschäftsführer" der BWL Letter & Support GmbH, der Mund verboten werden. Aus diesem Grunde wurde eine Unterlassungsklage angestrebt, über welche am Freitag, 06. November 2009, 11.45 Uhr im Saal 1 des Arbeitsgerichtes Herford entschieden werden soll. Das Arbeitsgericht soll mir unter Strafandrohung von 250.000 Euro (ersatzweise Ordnungshaft im Falle der Wiederholung bis zu 2 Jahren) aufgeben, folgende Äusserungen aus diesem Blog zu löschen (und weiterhin nicht mehr in den Medien darzulegen), daß:

  • Holger Brandes "keine Ahnung von nix hat"
  • Holger Brandes nur ein Strohmann von Frank Babenhauserheide ist
  • Holger Brandes nur eine Marionette ist
  • Holger Brandes von der Abzocke weiß
  • Holger Brandes als "Alleinunterhalter" dargestellt wird
Weiterhin möchte man unterbinden, daß ich im Zusammenhang mit der Firma BWL Letter & Support GmbH folgende Begrifflichkeiten verwende:
  • Abzock-Methoden
  • Nutzlos-Branche
  • Abzock-Netzwerk
  • Abzockzentrale in Vlotho
  • Ratten (verlassen das sinkende Schiff)
  • mafiös anmutendes Netzwerk
  • deutsche Abzockzentrale der Abzock-Mafia
Diese Begriffe nutzte ich im Kontext um das Firmengeflecht und stehe nach wie vor dazu. Ausserdem soll ich keine Kontodaten (Interview Akte 09 / L & H GmbH vom 25.08.2009), externe Umsatzzahlen, Bankverbindungen oder sonstige sensible Daten mehr preisgeben dürfen. Strohmann und Alleinunterhalter Brandes fühlt sich "verleumnderisch diffamiert" und beruft sich auf die Datenschutzerklärung, die ich bei Abschluß meines Arbeitsvertrages unterzeichnete. Nun, zu diesem Zeitpunkt wusste ich auch noch nicht, wo ich gelandet bin. Heute fühle ich mich an selbige nicht mehr gebunden.

Wer aus dem Kreise der ehemaligen (oder noch aktiven) Mitarbeiter(-innen) ebenfalls der Ansicht ist, daß meine Aussagen, die mir nun verboten werden sollen, zutreffen, der möge mir bitte eine kurze Mail schreiben und klar Stellung beziehen. Einige Zeugen sind bereits vorhanden, an dieser Stelle ein Dankeschön für euren Support!

Der Form halber sei erwähnt, daß es bereits einen ähnlich gelagerten Fall gab, in dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung seitens des Gerichts abgelehnt wurde. Das Arbeitsgericht Stuttgart urteilte dort sehr deutlich, und das bereits 1992. Holger Brandes, der sich so echauffiert, daß ich ihn als Alleinunterhalter bezeichne und zeitgleich auf drei (!) Homepages, nämlich hier, hier und hier seine Dienste als selbiger anbietet, wird dem Arbeitsgericht eine Menge zu erklären haben. Vor allem die sehr interessante Firmenstruktur. Das Arbeitsgericht Herford wird dann sicherlich im Thema sein, denn diverse Klagen seitens ehemaliger Mitarbeiter werden vor unserem Termin dort ja bereits verhandelt worden sein - und ich möchte die Hand dafür ins Feuer legen, daß sie seitens der "ehrwürdigen" BWL Letter & Support GmbH verloren werden.

22 Kommentare:

  1. Komm mir doch aus einem anderen Blog fast bekannt vor mit "nicht mehr folgende Begriffe verwenden"
    Ob das Gericht netz zugang hat ? sollen sie mal einfach google begluecken und ein oder wenn sie mehr zum lachen brauchen 2 such begriffe eingeben zu diesem Thema, ersparrt denen sicher ein menge Arbeit und Gelder wie auch den geladenen Zeugen ;)

    Ich wuensche ihnen alles gute Herr Frickemeier, und viel durchhalte vermoegen.

    Gruss

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  2. Tja, irgendwie passt das nicht zusammen. Einerseits die unverhohlene Abzocke zu betreiben, aber andererseits dermaßen dünnhäutig zu sein, daß man nicht mal die Bezeichnung dafür akzeptieren möchte. Interessanterweise wehrt sich die Randfigur Brandes und nicht der/die Hauptabzocker Babenhauserheide oder die Fritzmänner. Oder sind deren Mäuler etwa gestopft genug, dass die das nicht mehr interessiert?

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  3. Bei dem Punkt "Holger Brandes von der Abuocke weiß" frage ich mich jetzt schon, ob sich die Herren da nicht ein bisserl in die Sackgasse begeben haben.

    Will er damit sagen, es gibt sie zwar, aber ich weiß nichts davon? Was auch immer, diese Formulierung ist auf alle Fälle mal sehr "ungünstig" gewählt.

    Ich kann die Strohmann-Geschichte sicherlich verstehen. Besser hört sich natürlich "Geschäftspartner ohne Entscheidungskompetenz". Der Unterschied ist natürlich gleich Null, aber jedem Narr gefällt sei Kapp!

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  4. Ich kann Ihnen nur raten,
    1. Sachlich bleiben
    2. Immer daran denken, dass es beim Arbeitsgericht keine Kostenerstattung in der ersten Instanz gibt.
    3. Keine Nebenkriegsschauplätze eröffnen

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  5. Hallo Herr Frickemeier,

    seit einiger Zeit lese ich schon still mit.Ich bin zwar nicht selbst betroffen, habe jedoch im Freundeskreis geholfen eine Minderjährige davor zu bewahren das Taschengeld an die Vlothoer zu überweisen.

    Bei Ihren Prozessvorbereitungen wünsche ich viel Erfolg, ich hoffe sie haben einen guten und vor allem vertrauenswürdigen Rechtsbeistand gefunden. Als angehende Juristin musste ich manches Mal herrlich schmunzeln über den Gebrauch des Rechtes als Instrument seitens der Gegenseite.

    Soweit mir bekannt ist,gelten Verschwiegensheitsklauseln verstärkt während des Arbeitsverhältnisses und danach nur eingeschränkt. So gilt die Klausel nach Arbeitsvertragsauflösung nur für Betriebsgeheimnisse im Besonderen. Beim Lesen Ihres Blogs habe ich jedoch kein Betriebsgeheimniss gefunden. Alle Angaben zum Firmengeflecht und der Struktur der GF´s und der eigentlichen Firmeninhaber können ohne weiteres im Netz gesucht und auch gefunden werden. Ein Blick ins Handelsregister und der Vergleich der Impressen auf den Firmenhomepages sind weder Strafbar, noch begründen sie ein Betriebsgeheimniss.
    Die Bankverbindungen der Firma/Firmen steht auf jeder Mahnung die abgeschickt wurde, insofern sind das sicher keine sensible Daten.
    Mit Metaphern zu arbeiten die die Handlungsweise der Firmen beschreibt mag die Firmen selbst zwar in keinem guten Licht darstehen lassen, jedoch sind Begrifflichkeiten wie "Nutzlos-Branche" und "Abzock-Methoden" eine Behauptung. Zu belegen dass diese Behauptungen nicht den Tatsachen entsprechen obliegt dem Anwalt der Gegenpartei =).
    Genauso verhält es sich auch in Bezug auf Herrn Brandes. Er bezeichnet sich selbst als "Alleinunterhalter" und das auch öffentlich, warum also sollte diese Äußerung von Ihnen über ihn strafbar sein?
    Ich nehme an hier wird versucht sie der üblen Nachrede oder gar der Verleumdung zu bezichtigen. Nun, als kleiner Exkurs: Objektive Bedingung der Strafbarkeit gem. § 186 StGB, der üblen Nachrede ist auch die Erweislichkeit der Wahrheit bzw. die Nichterweislichkeit der Wahrheit. Dementsprechend müsste Herr Brandes gemäß seiner Funktion als GF durchaus wissen was im Unternehmen wann passiert und wie dieses passiert. Insofern müsste erst einmal geklärt sein ob er Strohmann ist oder nicht. Alles andere in Bezug auf ihn sind sicherlich keine Angriffe auf seine Ehre, zu behaupten jemand habe "keine Ahnung" ist nicht strafbar.

    Die Datenschutzerklärung aus Ihrem Arbeitsvertrag wäre interessant,denn diese dürfte sich nur auf das bestehende Arbeitsverhältnis beziehen, nicht aber auf die Zeit nach Beendigung des selbigen.

    Ja,das Recht heisst nicht Gerechtigkeit. Ich bin gespannt wie die Richter urteilen. Allein mit dem was in diesem Blog steht müsste zumindest in Umrissen klar sein was da passiert und das es nicht sein kann und darf das rechtliche Grauzonen genutzt werden für den Profit Dritter.

    Gruss aus dem nicht so weit entfernten Minden!

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  6. Hallo Herr Frickemeier,

    auch ich verfolge jeden Ihrer Beiträge mit Interesse und Respekt vor Ihrem Mut.

    Ich drücke beide Daumen das die Richter Ihren Argumenten folgen, leider gibt es hier ja teilsweise auch haarsträubende Urteile wo man an der Justiz zweifelt.

    Was mir auffällt:
    Bislang haben Sie - sofern ich nichts überlesen habe - noch mit keiner Silbe erwähnt WER denn IHR Rechtsbeistand sein wird.

    Ich kann mir nicht vorstellen dass Sie diesen Kampf ganz ohne juristischen Fachbeistand bestehen wollen, oder?

    Warum also hat man noch nicht erfahren können wer Ihnen hier zur Seite stehen wird?

    Glücklicherweise gibt es ja auch eine Reihe bekannter Anwälte die sich gegen die Nutzlosbranche stellen und diese müssten sich doch eigentlich bei Ihnen die Türklinke in die Hand geben, sprich gerne Ihren Fall übernehmen.

    Wir auch immer, ich drücke wie gesagt beide Daumen. Es wird Zeit das diese Abzocke endlich aufhört und dieser Fall könnte (hoffentlich) eine riesige Welle auslösen welche diesen ganzen Schmutz aus dem Web spült ;-)

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  7. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß auch ich ein wenig taktiere und aus strategischen Gründen diesbezüglich noch keine Angaben machen möchte. Nur soviel: wenn es "ans Eingemachte" geht werde ich nicht alleine dastellen, soviel ist bereits sicher.

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  8. Vermutlich kann sich der Autor einfach keinen Rechtsanwalt leisten, sieht er doch multiplen Prozessen entgegen. In Anbetracht des von ihm verursachten Schadens dürfte auch der Streitwert jeweils entsprechend hoch sein.

    Oder werden diese Prozesse aus den entnommenen 75.000 Euro finanziert?

    Ich gehe davon aus, dass der Autor einem ähnlichen Schicksal wie der "Autor" von Rotglut.org entgegensieht.

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  9. @letzter Anonym

    Bah, was für ein fieser Charakter. Das würde Sie freuen, was ?

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  10. An den Anonymen über mir:

    Frage, welchen Schaden hat Hr. Frickemeier angerichet? Etwa dafür gesorgt, dass weniger abgezockt werden konnte?

    Kannst Du die Entnahme beweisen? Wenn ja, tue es und zeige Hr. Frickemeier an. Wenn nein, dann ist es halt eine üble Verleumdung, die ganz klar Deine Herkunft lokalisiert.

    In exakt dem Sinne ist ja auch Deine unverhohlene Drohung in Richtung zu teilendes Schicksal mit dem Autoren von rotglut.org zu verstehen. Kommst halt nicht aus Deiner Haut raus.

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  11. ich denke mal, dass es in deutschland einige anwälte gibt (die sich sicher auch sehr gut in dem bereich auskennen), die hr. frickenmeier auch für einen sehr geringen pauschalbetrag gerne vertreten würden.

    Einfach nur um gegen diese branche vorzugehen.
    die schadet ja auch dem ruf der ganzes anwaltsbranche (über welche wie katja günther).
    und es gibt sicher einige kanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, gegen diese abzocker vorzugehen.

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  12. @ kiesfurzer:

    dieser anonym über dir kann das beweisen, aber hey... ich schlag einfach mal vor dass du die akte 09 redaktion kontaktierst, denn denen liegen bereits ALLE unterlagen vor

    ob akte 09 darüber berichten wird, stelle ich mal in frage aber wennst mal dort nachfragst wirst du dich wundern wie viele interessante unterlagen die vorliegen haben ;)

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  13. "Vermutlich kann sich der Autor einfach keinen Rechtsanwalt leisten, sieht er doch multiplen Prozessen entgegen. In Anbetracht des von ihm verursachten Schadens dürfte auch der Streitwert jeweils entsprechend hoch sein."

    Ex ungue ursus!

    Hat aber lange gedauert bis Sie erkannt haben, dass es hier nicht nur um Fritzmänner geht!

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  14. Sehr interessant, was die "Anonymen" hier so zum Besten geben. Eine Klage gegen mich dürfte in aller Regel doch mir zugestellt worden sein, oder? Da ich bis heute keine erhielt wird Akte 09 sie wohl kaum vorliegen haben können ;-)

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  15. Diese beiden Aussagen, so Sie sie denn gemacht haben, dass

    - Holger Brandes "keine Ahnung von nix hat"
    - Holger Brandes von der Abzocke weiß

    widersprechen sich natürlich.

    Die Verteidigung wird wohl sein

    - wurde die Aussage gemacht?
    - Meinung oder Tatsachenbehauptung?
    - Falls Meinung, ist es Schmähkritik? (Verbotene Schmähkritik ist wenn nicht mehr die "Auseinandersetzung in der Sache", sondern die "Herabsetzung" im Vordergrund steht. Da kommt es auf den Kontext an. "Heftige" Wörter (Zwangsdemokrat, Durchgeknallter Staatsanwalt, Dummschwätzer) sind manchmal noch erlaubt wenn sie etwas vorheriges zusammenfassen / beschreiben)
    - Falls Tatsachenbehauptung, ist es beweisbar, z.B. durch Zeugen oder Dokumente?

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  16. Es war wahrscheinlich keine Klage im juristischen Sinne, sondern eine solche im biblischen Kontext

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  17. Was mir noch auffällt:
    1) Wenn Holger Brandes nicht "Alleineunterhalter" genannt werden will, dann muss er schon selbst klagen. Nicht die BWL. ("Aktivlegitimation" nennt sich das)
    2) Bei einem Antrag auf EV gibt es Fristen. Typischerweise 1 Monat nach Kenntnis der Aussagen (achte z.B. auf das Datum in screenshots). Falls Du beweisen kannst dass die Klage später als diese Zeit eingereicht wurde, wäre der Antrag schon aus formalen Gründen abzuweisen. Auch sonst muss die "Dringlichkeit" bewiesen werden. Das Stichwort "Nutzlosbranche" und "Abzocke" ist ja nicht gerade neu.
    3) Der späte Termin (in 2 Monaten!) zeigt dass das Gericht die Sache nicht besonders wichtig hält
    4) Beachte die Frist 10.10. und das Wort "abschliessend". D.h. Du musst die Hosen runter lassen und zeigen was Du zur Verteidigung hast, nicht bis zur Verhandlung warten. "Sensationen" und "Überraschungen" in der Verhandlungen gibt's nur im Film.
    Viel Glück!

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  18. „Oder werden diese Prozesse aus den entnommenen 75.000 Euro finanziert?“
    „dieser anonym über dir kann das beweisen, aber hey... ich schlag einfach mal vor dass du die akte 09 redaktion kontaktierst, denn denen liegen bereits ALLE unterlagen vor“

    Ach ist das nicht süß, Orakel unter sich! Dieses „Angedeute“ von den Anonymen ist doch wirklich ohne jede Substanz. Die 75.000 Euro – Frage kommt jetzt wieder einmal. Schön, gehen wir mal ganz kurz davon aus – es stimmt. Was hat die Firma gemacht?
    Gekündigt?! Super!! Warum wurde keine Strafanzeige wegen Betrug und Veruntreuung gestellt? Warum wurde kein Schadensersatz gefordert.
    Sind 75.000 (waren das nicht mal mehr?) Euro, dass nicht wert? Haben wir es so dicke? Akte 09 hat also die Unterlagen? Hey Klasse und was sollen die damit?

    Sollte das also tatsächlich stimmen, kann es doch nur sein, dass hier jemand auf alle Fälle verhindern möchte, dass Ihm ein Richter oder Staatsanwalt in die Bücher schaut. Warum jetzt allerdings jemand der dies verhindern möchte, ausgerechnet einer Produktionsfirma, welche nicht gut auf die Nutzlosen zu sprechen ist, diese Unterlagen geben sollte – wird wohl ein Geheimnis des Anonymen bleiben.

    Ich gehe davon aus, dass Akte 09 Herrn Frickemeier zu den Unterlagen befragt hätte. Da sie das wohl nicht getan haben, …!

    Ich weiß ehrlich nicht, wer diesen Mist – der Frickemeier hat 75.000 Euro geklaut – glauben soll. Also, bevor hier nicht mal Butter bei die Fische kommt, hab ich mit diesem Thema „fertig“!

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  19. @dem einen Anonymen

    Hm,mir stellt sich gerade folgende Frage:
    Wenn es denn tatsächlich der Wahrheit entspräche, dass Herr Frickemeier Geld "geklaut" (was für ein böses Wort) hätte und diese (wie behauptet) belegbar wäre,warum wendet sich der/die Geschädigte dann an eine Redaktion und nicht an die Polizei?
    Soweit ich weiss ist es in diesem Staate immer noch so:
    Straftat passiert, Anzeige bei der Polizei.

    Einfache Unterstellungen mit irgendwelchen "Belegen" die irgendwo liegen sollen interessieren niemanden. Die Gegenseite sollte sich ihre "schlagkräftigen" und "belegbaren" Argumente (falls man das so nennen darf....) für die aufheben, die es interessiert: Die Richter.

    Im übrigen spricht dieses schlammwerfen leider nur für das Getroffensein und nicht für das Rechthaben =)

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  20. @ anonym vom 12. September 2009 13:10

    gut ding hat weile, gedulde dich einfach noch ein wenig, ich denke wir werden hier vielleicht bald was hierzu lesen!
    oder vielleicht auch nicht, denn schließlich hat herr frickemeier bereits vor ein paar wochen einige relevante scans die ihm in einem "gesamtpaket" zugestellt wurden, bisher nicht veröffentlicht. wo hingegen herr frickemeier aber andere scans aus dem gleichen "gesamtpaket" bereits veröffentlicht hat!

    vielleicht hören/lesen wir bald auch gar nix mehr von ihm, was natürlich sehr schade wäre, für ihn, für seine frau, für sein kind und für dieses blog hier!

    siehste, es gibt zahlreiche "alternativen" oder lass es mich anders ausdrücken: "eventualitäten"

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  21. Jau und weil das alles so super für Euch lauft, nervt ihr hier als Anonym'e so richtig ab. Ja, klar und Schnee ist auch ganz sicher schwarz!

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  22. Hin und wieder lese ich mir die "alten" Kommentare noch mal durch. Kurze Info vom mittlerweile 06. November 2009: bis heute liegt mir nicht eine einzige der so vollmundig angepriesenen Anzeigen vor und auch Akte 09 hat bis heute keinerlei "Beweismittel" oder ähnliches erhalten.

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