Montag, 12. Oktober 2009

Nun muss Herr Brandes DOCH persönlich erscheinen!


Man muss es sich wirklich auf der Zunge zergehen lassen: da bittet die Gegenseite darum, den anstehenden Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Herford, welcher am 06.11.2009 anberaumt war, aufgrund der Dringlichkeit vorzuverlegen und erhält einen neuen, früheren Termin. In der Zwischenzeit jedoch bucht Strohmann Brandes noch schnell einen Urlaub, um nicht persönlich zum Termin erscheinen zu müssen. Das wir uns das nicht gefallen lassen würden hätte die Gegenseite eigentlich ahnen können.

Mein Anwalt regte also an, den Termin zu verlegen und erneut das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers anzuordnen (Seite 1, Seite 2). Mit Erfolg! Das Arbeitsgericht Herford folgte der Einlassung meines Anwaltes, somit findet der neue Termin am

Donnerstag, 12. November 2009 um 12.00 Uhr

statt. Sehr schön zu sehen, daß das Arbeitsgericht Herford offenbar unserer Auffassung folgte, daß Herr Brandes im Verfahren einfach zu wichtig ist, um auf ihn verzichten zu können. Ich könnte mir auch vorstellen, daß so manch ehemaliger Mitarbeiter daran interessiert sein wird, was Herr Brandes eigentlich mit dem Versuch, mich mundtot zu machen, erreichen möchte und wie er dem Gericht glaubhaft machen mag, daß das, was ich hier in meinem Blog schreibe, Unwahrheiten sind, die es gesetzlich zu verbieten lassen gilt. Ich würde mich über zahlreiches Erscheinen freuen, wir könnten dann danach noch einen Cappuchino trinken gehen und uns an die guten, alten Zeiten erinnern!

10 Kommentare:

  1. Sehr schön. Freut mich außerordentlich.
    Ich versuche dabei zu sein.

    John Doe

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  2. Ob der Antragssteller ggf. dann noch einmal einen Urlaub bucht ?

    Mhh Herford mal schauen ob ich das Zeitlich einrichten kann, dann komme ich gerne.

    Wenn es bei dem Termin bleibt :D

    Gruss

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  3. Da kann er dann ja noch ein paar Tage seine Aussage vor Gericht einstudieren :)

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  4. Nicht zu früh freuen. Er kann sich immer noch vertreten lassen (§141 (3) ZPO), allerdings muss dieser Vertreter zur Aufklärung des Tatbestandes in der Lage und zur Abgabe der gebotenen Erklärungen, insbesondere zu einem Vergleichsabschluss, ermächtigt sein.

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  5. Na das ist doch mal ein Grund einen Ausflug nach Herford zu machen, erst ein bisschen Shopping und dann auf zur Muppet Show und Statler & Walldorf spielen.

    Gruß
    Andreas

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  6. Er wird nicht kommen, sondern "nur" den Anwalt schicken.

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  7. Also mir ist es ja egal ob wer kommt oder nicht, solange es nicht in meinem Bett ist. :-p

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  8. Na, da sag mal einer die Gericht in Deutschland würden langsam arbeiten.
    Am 12.10 den Antrag gestellt und am gleichen Tag noch die Bestätigung vom Gericht bekommen über die Rechtmäßigkeit des Antrags welches gleichzeitig die entsprechende Anordnung vom Gericht ist.

    Was mich wundert, warum RA Niemeyer 6 Tage gebraucht hat um diesen Antrag zu stellen. Oder hat mein Posting vom 8.10 bezüglich den Zeitlichen Ablauf der Ereignisse erst den Anstoss dazu gegeben? Wenn ja, freut es mich, wenn nicht, auch egal. Hauptsache die "Blinde Lady" kommt auch mal zum zuge.

    @Jens: Zuviel info =o) und gehört hier bestimmt nicht hin.

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  9. Herr Brandes, wir sehen uns. Ich bin gespannt, wie Sie diesen lebensfremden Sachverhalt vor Gericht erklären möchten. Wird sicher lustig!

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  10. Danke Carsten , du bist einfach der Burner!

    Mach weiter so!!!

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