Mittwoch, 25. November 2009

Arbeitsgericht Herford: das Urteil

Hier nun das schriftliche Urteil, wie bereits angekündigt, in Sachen BWL Letter & Support GmbH ./. Frickemeier:

Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4, Seite 5, Seite 6, Seite 7, Seite 8, Seite 9, Seite 10, Seite 11.

Ob die Gegenseite Berufung einlegen wird bleibt ungewiss. Falls ja sehen wir uns halt vor dem Landesarbeitsgericht Hamm wieder. Ich werde rechtzeitig informieren.

13 Kommentare:

  1. Sag mal, ist rotglut.org von den Abzockern übernomme worden? nachbarschaft24 ist dort plötzlich ein Vorzeigeunternehmen und Michalak der seriöseste Anwalt Deutschlands ...

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  2. Traurig, aber wahr. Rotglut.org ist in Nassau/Bahamas "whois protected" registriert und wird von der Nutzlosbranche betrieben.

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  3. Was hat Rotglut.org mit diesem Beitrag zu tun?

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  4. Ich würde sagen, Seite 9, dritter Absatz ist am wichtigsten :-)

    Im übrigen ist das Urteil vor allem eine Ohrfeige gegen die Anwälte, siehe Seite 5 mit Verweis auf §253 ZPO: Setzen, 6.

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  5. "Was hat Rotglut.org mit diesem Beitrag zu tun?"

    Nichts, außer dass es in diesem Blog keine andere Möglichkeit gibt, die Community bzw. ähnlich interessierte Leute darauf aufmerksam zu machen.
    Allerdings kann man jetzt die Diskussion bei fastix weiterführen, dort gibt es mittlerweile einen Beitrag dazu.

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  6. Das Urteil ist interessant und auch gut. Isoliert betrachtet ist auch der Absatz 3 der Seite 9 interessant, wenn auch nicht das Wichtigste.
    Was man bei aller Freude nicht vergessen sollte ist, dass das Gericht ein Recht auf Unterlassung im Grunde zugestimmt hat.
    Es bemängelt "nur" die Konkretheit, um zu entscheiden zu können, ob es in dem konkreten Fall ein Anspruch auf Unterlassung gibt.
    Wichtig ist auch der Satz, wo das Gericht das Persönlichkeitsrecht vor der Meinungsfreiheit setzt.
    Auch wenn man in diesem Fall mit Claus sympatisiert, ist es doch gut, dass Persönlichkeitsrechte geachtet werden. Es ist die Freiheit die wir aushalten müssen (frei nach dem Kabarettisten Richard Rogler "Freiheit Aushalten"), dass das Recht auch für die Nutzlosbranche gilt.
    Trotzdem sollte man dieses Urteil feiern, da es ein Sieg für das Recht ist. Dazu gratuliere ich Dir, Claus!

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  7. Ich habe es mit Genuss gelesen ... komplett ... zwei mal :)

    John Doe

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  8. Als Anwalt muß sich dieser Türcke doch eigentlich in Grund und Boden schämen, in einem öffentlichen Urteil derart abgewatscht zu werden. Werbung für die eigenen Fähigkeiten ist das auf jeden Fall nicht...

    Im Übrigen dürfte die Berufung wohl ähnlich ablaufen. Nachdem der Urteilstext ja deutlich auf die Mängel des Antrages abzielt (und sowohl Claus' Anwalt, als auch das Gericht das vor der Verhandlung vorgetragen hatten), ist ein Nachbessern zur Berufung wegen Präklusion wohl nicht drin.

    Ich schüttel immer noch den Kopf, wie die Gegenseite ihre ohnehin schon schwache Position grob fahrlässig noch weiter versemmelt hat.

    Frage an die, die sich damit besser auskennen: Handelt es sich bei diesem Urteil beim Thema Kostenerstattung um eine der seltenen Fälle der Arbeitsgerichtbarkeit, wo die unterlegene Seite auch die Anwaltskosten des anderen löhnen muß (siehe Hinweis auf §91 ZPO)?

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  9. Ich habe es zwar nur einmal gelesen, bis auf Seite 5, welches bei mir nicht komplett abrufbar ist, aber auch ich habe es mit Genuss und einen Schmunzeln gelesen.
    Wie schön die Argumentation von der "Verfügungsklägerin" Stück für Stück auseinander gepflückt worden ist und für Nichtig erklärt wurde, einfach Super.

    Weiter so Claus.

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  10. Darauf lässt sich im nächsten Prozess doch aufbauen...

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  11. Liest sich wie eine Nachilfestunde in Jura :-)

    Eigentlich sagt die Begründung, wie man den Antrag hätte stellen müssen, um wenigsten den Hauch einer Chance haben zu können.

    Ich bedauere auch, dass die Entscheidung offensichtlich mehr aus formellen, als aus Sachlichen Erwägungen resultiert!

    Es wird wohl noch lange dauern, bis ein Richter sich mal zu klaren Worten durchringen werden kann! Offensichtlich ist der Druck noch nicht groß genug, damit sich Gerichte mit der eigentlichen Thematik ernsthaft beschäftigen wollen!

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  12. @Maxdermiese
    Völlig richtig. Ob die die Anwälte ein zweites Mal solche handwerklichen Fehler machen ?

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  13. @Claus: Glückwunsch zum Urteil

    Schöne Negativwerbung für RA Türcke :) wenn ich mal eine Verhandlung verlieren möchte, werde ich auch diesen RA nehmen und jemand als Vertretung für mich schicken.

    Hier scheint "Recht haben und Recht bekommen" doch das gleiche zu sein.

    Toll Claus, weiter so.

    Nur nicht unterkriegen lassen.
    (Ein ehemaliger Postempfänger von Abmahnanwältin Katja Günther)

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