Donnerstag, 5. November 2009

Erinnerung: Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Herford

In eigener Sache erinnere ich noch einmal an den Termin beim Arbeitsgericht Herford (Antrag der BWL Letter & Support GmbH / Strohmann Holger Brandes auf Einstweilige Verfügung gegen von mir getätigte Äusserungen in diesem Blog).

Der Termin findet heute in einer Woche, also am Donnerstag, 12.11.2009, 12.00 Uhr, statt.

In der Zwischenzeit scheint die Gegenseite sich veranlasst zu sehen, vehement gegen meinen Prozesskostenhilfeantrag zu schießen und wird nicht müde, das Gericht erneut mit einem vierseitigen Schreiben zu penetrieren und sich als "saubere Firma" darzustellen:

Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4

Auf Gedeih und Verderb wird einmal mehr versucht darzustellen, daß die BWL Letter & Support GmbH doch lediglich ein "externer Dienstleister" sei, der er aber nicht ist. Der Form halber sei übrigens angemerkt, daß ich Strohmann Brandes nie als "Betrüger" bezeichnete (das steht allerdings in dem Schreiben ans Arbeitsgericht, Seite 4). Für mich klingt das ganze Schreiben übrigens sehr aufgeregt ist desweiteren schlecht formuliert und ein deutliches Zeichen dafür, wie der Gegenseite offensichtlich langsam aber sicher die Muffe zu gehen scheint. Verständlich.

Nur ein kurzer Auszug (bitte den von einem Rechtsanwalt verfassten Satz genau lesen):



Es wird also weiterhin versucht, den Gerichten weisszumachen, daß die User über die Standard-Startseite aus vermeintlicher Dummheit (da die Kostenpflicht auf den "Vorzeigeseiten" ja deutlich sichtbar ist) in eine Abofalle gerutscht sind.

Auch, wenn seitens der Abzocker gebetsmühlenartig immer wieder diese mittlerweile nachgewiesene Lüge (siehe meinen Beitrag über 320 Landingpages und zahlreiche Beiträge in den Print-Medien und im TV) das ganze erschreckende Ausmaß des kriminellen Vorgehens zeigt wage zu behaupten, daß sich das Arbeitsgericht Herford nicht von solchem Blödsinn blenden lässt und inhaltlich im Thema sein wird.

10 Kommentare:

  1. Sorry, aber so schreibt bei uns auf dem Lande der Huber Sepp dem Meier Bepp wenn er schon 3 oder auch 4 Halbe intus hat und es sich nimmer am Stammtisch klären liess ;) Herzlichen Claus ^^ !

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  2. Es gibt keine AGB´s, da rollen sich mir beim Lesen die Fußnägel hoch. Peinlich für einen Rechtsanwalt, korrektes Deutsch sollte gerade in der Branche eine Selbstverständlichkeit sein!

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  3. > Das Geschäfts-Modell und die Beteiligung daran ist und war keineswegs rechtswidrig...

    Es war sehr wohl rechtswidrig, weil alle User darüber belogen wurden, welche Anmeldeseite von ihrem PC aus benutzt wurde.

    > Einer der Auftraggeber der BWL war die Fa. Load House FZE und noch zwei weitere.

    Auffällig, daß zwei weitere erwähnt, aber nicht benannt werden.

    Wenn alles angeblich juristisch top war, warum hält dann keiner den Kopf hin und warum hat bisher außer dem "beauftragten" Inkassounternehmen niemand die von der StA beschlagnahmte Million beansprucht und eingefordert?

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  4. Die Argumentation der Nutzlosen beschränkt sich letztlich, wie immer auf die Aussage:

    "Der User war zu dumm zum Lesen, und deshalb ist er unbewusst einen Vetrag eingegengen! Pech für ihn, aber das ist nun mal so!"

    Dem ist leider nicht so meine Herren:

    Ein Vertrag ist eine GEGENSEITIGE Willenserklärung oder wie es im Gesetz heißt:

    "Wesentliches Merkmal dieser "Rechtsgestaltung durch Vertrag" ist der Konsens der Parteien."

    Wenn also eine der Parteien, über eine westenliche Vereinbarung (hier Kostenpflich) im Irrtum ist, wird der Vertrag damit zumindest in Teilen unwirksam.

    Dass, die Betreiber ihre Seiten, trotz einer offensichtlichen Missverständlichkeit, nicht so ändern, dass die Kostenpflich für jeden klar ersichtlich ist, mag in dem Fall sogar eine Absicht dokumentieren, was das Ganze strafrechtlich relevant machen würde! Das es anders möglich ist kann man im Web in jeden zweiten Shop sehen (Warenkorbmodell).

    Und mein lieber Herr Türk, ich würde sagen, die Verschwiegenheitspflicht, endet da, wo das Strafrecht anfängt! Denken Sie mal drüber nach!
    Da haben Sie angesichts der Ermittlungen der StA ihre Argumentation auf sehr wackelige Beine gestellt! Ob Sie andere Möglichkeiten gehabt hätten, wage ich mal zu bezweifeln, insofern, haben Sie schon einen guten Job gemacht!:-)

    Das ein Inkassodienstleister KEINE Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Forderung hätte, durfte spätestens seit dem Katja Guenther Urteil Schnee von Gestern sein. Zu klären wäre allenfalls noch ob die BWL hätte wissen müssen, dass die Ursprungsforderungen ungerechtfertigt waren? Angesicht der vielen Verstrickungen und Überschneidungen bei Gesellschaftern, und Geschäftsführern, dürfte aber schwer glaubhaft zu machen sein, dass dies nicht der Fall war.

    Das dieser Beitrag, soviele Konjunktive enthält, beruht nur auf der Tatsache, das ich mir und Claus weitere Abmahnungen ersparen will. Der geneigte Leser möge sich diese bei belieben wegdenken!

    Dir Claus alles Gute nächste Woche!

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  5. Das Schreiben ist wirklich sehenswert! Da waren wohl alle Anwaltsgehilfen abwesend?

    Aber, es muß auch "solche" Anwälte geben, sonst wären ja wirklich "alle gleich"!?

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  6. Was hat dieser Türcke eigentlich zu rauchen? Das Gras im Großraum Hannover scheint auf jeden Fall deutlich schlechter zu sein, als jenes, das hier im Westen gehandelt wird - die Nähe zur niederländischen Grenze ist offenbar von Vorteil! ;-)

    Ansonsten: Lehn Dich gemütlich bis nächste Woche zurück, Claus. Wer für so wenig Sachverhalt vier ganze Seiten vollmüllt, der hat keine echten Argumente und weiß das auch. Im wesentlichen kann man den Aussagegehalt auf einen Satz eindampfen: "Bitte stoppt diesen verdammten Frickemeier, weil der sonst unsere (halb-)illegalen Einkunftsmöglichkeiten kaputtmacht!"

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  7. Wir wollen mal alle hoffen, dass die Justiz endlich aufwacht, sich mit der Materie und vor allem dem Umfang, nämlich der geschäftsmäßigen Nutzbarmachung wettbewerbswidriger Verstöße, befasst und endlich Urteile verfaßt, die die Abzockmodelle dahin stellen, wo sie hingehören, in die Ecke klarer Kriminalität.

    Andererseits deckt kein Arbeitsvertrag das Wissen um und das Mitwirken bei kriminellen Aktivitäten. Claus, wir drücken Dir die Daumen!

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  8. Also da finde ich die Frage "was bekommt der Herr Notar zu rauchen" wirklich sinnvoll. Eine "nachrangige" Vertragserklärung hebt also das Grundgesetz aus - Ok, nee ist schon klar.

    Ist immer so in der Arbeitswelt - Vertrag gilt vor allem anderen. Scheiß, auf Tarifverträge und Gesetze!! LOL Ich finde nicht, das der ein schwaches Kraut raucht.

    Mich würde mal der genaue Wortlaut aus diesem Arbeitsvertrag interessieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da steht - sage nicht das der Brandes ein Strohmann ist! Mit Daten sind hier in der Regel Kunden und Lieferantendaten usw. gemeint!

    Also ich bin sehr gespannt was das Arbeitsgericht zu der Sache sagen wird. Dazu sollte man aber wissen, das die Arbeitsgerichte gerne Entscheidungen, zu Gunsten der Arbeitnehmer fällen. Der Arbeitgeber geht in der Regel eh vor das LAG und muss dann die Kosten tragen.

    Ist dieser Notar mit Arbeitsrecht vertraut? Schauen wir doch mal...
    Meine Tätigkeits - Schwerpunkte:
    - Familienrecht (Ehescheidungen, Unterhaltssachen)
    - Arbeitsrecht
    - Erbrecht (mit Firmen- und Unternehmensnachfolgen)
    Meine Interessenschwerpunkte:
    - Verkehrstrafrecht
    - Immobilienrecht

    Na, wenn das so ist... Claus, ich würde schon mal anfangen zu zittern.

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  9. Eine ziemlich seltsame Ausdrucksweise, hat er schon, dieser Anwalt. Er wiederholt sich mehrmals, als ob er immer wieder Merker setzen wollte. Die Argumentationslinie ist auch ziemlich schwach und confus, so als hätte es jemand ernsthafte Konzentrationsschwierigkeiten.

    Dies ist Gewäsch auf 4 Seiten. Um das in klare Worte zu fassen, hätte eine auch gereicht.

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