Ist die Nutzlosbranche eigentlich wirklich so "nutzlos"? Sie zahlen schließlich Steuern und helfen damit mit, die HARTZ IV Bezüge der Kritiker zu begleichen.
ich finde solche menschen sind für mich verbrecher. Sie schaden privathaushalte genauso wie die wirtschaft an sich. Sie ruinieren zum teil existenzen einzelner menschen, vorallem von denen die sich nicht wehren können. Oft haben es solche Firmen auf renter abgesehen, die ja leider ab und an zu naiv sind, meist auch alleine so das auch niemand da ist um genau solche betrügerein zu verhindern.
"Sie zahlen schließlich Steuern" Ich würde mal davon ausgehen, dass diese Firmen mit Sitz in der Schweiz, in Dubai und wer weiß wo noch sicherlich keinen Cent Steuern in Deutschland bezahlen.
"Ist die Nutzlosbranche eigentlich wirklich so "nutzlos"? Sie zahlen schließlich Steuern und helfen damit mit, die HARTZ IV Bezüge der Kritiker zu begleichen.
Man könnte sie also als gemeinnützig bezeichnen.
Na, gut, das war Ironie !"
Ironie? Ist nicht gerade das Wort was mir bei diesen Sätzen einfallen würde...
A) Ist es sicherlich eine bösartige Unterstellung, dass die Steuern bezahlen. B)Aha, Kritiker der Nutzlosen sind also Arbeitslose und sozial Schwache, Danke für diese Feststellung. Also ich bin schon mal keines von beiden.
Nö, Ironie?! Ich denke da hat jemand entweder einen sehr schwarzen Humor oder wollte die Situation retten.
Zu dem Film, naja ganz nett. Aber wirklich helfen kann der einem Rentner (sorry, auch das bin ich nicht) auch nicht, wenn er den Abgezockt werden soll. Diese Masche kann wirklich fast jeden treffen. Einmal nicht so genau gelesen, oder gedacht "wenn die Geld haben wollen, fragen die schon nach der Bankverbindung" Bingo! Das geht von 12 bis 99 und kann den Sonderschüler wie den Akademiker treffen. Machen wir uns doch nichts vor.
Wo Hasimausi die 12 Jährigen als Zielgruppe hat gibt es genug andere Fallbeispiele.
Was hier hilft ist eine eindeutige Gesetzgebung, die wir locker in z.B. Frankreich abschreiben könnten.
"Was willst du denn noch für eindeutigere Rechtlage. Es gibt keinen Vertrag und damit keinen Zahlungsanspruch, eindeutiger geht es nicht mehr."
Was wir wollen? Das solche eindeutig falsch/illegal/was auch immer handelnden Halunken an den Eiern gepackt werden können und sie es für lange Zeit spüren und nicht mehr daran denken irgendetwas in dieser Richtung zu unternehmen! Das wäre eigentlich alles...
@Anonym 10:40 Das hat Tantalas aber nicht geschrieben, er wünscht sich eine eindeutige Gesetzgebung wie z.B. in Frankreich.
Die besteht aber. In Deutschland bestehen Verträge dann nicht, wenn die Preisauszeichnung nicht eindeutig war. In Frankreich muss ich bestätigen dass sie eindeutig war. Lässt nun ein Anbieter die Preisauszeichnung weg, dann habe ich in der BRD keinen Vertrag, das gleiche wäre würde er in Fr die Abfrage weglassen.
Das Ergebnis ist in beiden Fällen eindeutig, es gibt keinen Vertrag. Ob das Weglassen der Abfrage in Fr strafrechtliche Folgen hat weiss ich nicht.
In Deutschland ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach PAngV. und kann mit einem Bußgeld bis IMO 25 000.- € belegt werden. Ich kann jetzt allerdings nichts finden ob und gegen wen solche Bußgelder bisher verhängt wurden.
Zumindest Zivilrechtlich ist die Lage vergleichbar in Fr und in De, strafrechtlich ist es ungleich schwerer den "Anbietern" Herr zu werden, da weiss ich aber auch nicht ob das in Fr anders ist, evtl. weiss Tantalas da etwas zu.
Also "an den Eiern...", ist mir etwas zu hart. Die Frage mit dem "ob es nun einen Vertrag gibt oder nicht", ist bei uns eben nicht so ganz deutlich geregelt. Deshalb haben wir ja dieses Theater? Weil ein paar "Super schlaue", den Preis klein in eine Ecke schreiben und Dir das Blaue vom Himmel lügen.
Sicherlich könnte ein Gericht feststellen, dass die Forderung nicht besteht. Aber da ist es eben für 10-20% schon zu spät. Davon leben die Geier doch.
Hier ist das Modell in Frankreich eindeutiger. Als Unternehmer habe ich nachweisbar Nachzufragen. Willst Du wirklich 200 Euro für zwei Jahre für etwas ausgeben, was Du nicht beurteilen kannst? Außerdem gibt es dieses Inkassostalking auch nicht in vielen anderen Ländern. Mal ganz im Ernst, die seriösen Anbieter im Netz arbeiten doch ohnehin so. Wir will den schon diesen Inkassoterror? Außer den Nutzlosen eben.
Zum Beispiel, Österreich! Wenn die so eine Seite vor Gericht hatten, brummen die denen einen Zeitungsartikel auf. Finde ich lustig und kreativ!
Was wir brauchen, ist eine Rechtssprechung, die diese Hintertür (versteckter Preis usw..) eindeutig zu macht und auch jeglichen Inkasso versuchen hier einen Riegel vorschiebt.
Ist die Nutzlosbranche eigentlich wirklich so "nutzlos"? Sie zahlen schließlich Steuern und helfen damit mit, die HARTZ IV Bezüge der Kritiker zu begleichen.
AntwortenLöschenMan könnte sie also als gemeinnützig bezeichnen.
Na, gut, das war Ironie !
@ Anonym 9. November 2009 14:29
AntwortenLöschenTypische Bemerkung eines Vollpfostens.
ich finde solche menschen sind für mich verbrecher. Sie schaden privathaushalte genauso wie die wirtschaft an sich. Sie ruinieren zum teil existenzen einzelner menschen, vorallem von denen die sich nicht wehren können. Oft haben es solche Firmen auf renter abgesehen, die ja leider ab und an zu naiv sind, meist auch alleine so das auch niemand da ist um genau solche betrügerein zu verhindern.
AntwortenLöschen"Sie zahlen schließlich Steuern"
AntwortenLöschenIch würde mal davon ausgehen, dass diese Firmen mit Sitz in der Schweiz, in Dubai und wer weiß wo noch sicherlich keinen Cent Steuern in Deutschland bezahlen.
http://www.youtube.com/watch?v=Odl627XZmWc
AntwortenLöschen"Ist die Nutzlosbranche eigentlich wirklich so "nutzlos"? Sie zahlen schließlich Steuern und helfen damit mit, die HARTZ IV Bezüge der Kritiker zu begleichen.
AntwortenLöschenMan könnte sie also als gemeinnützig bezeichnen.
Na, gut, das war Ironie !"
Ironie? Ist nicht gerade das Wort was mir bei diesen Sätzen einfallen würde...
A) Ist es sicherlich eine bösartige Unterstellung, dass die Steuern bezahlen.
B)Aha, Kritiker der Nutzlosen sind also Arbeitslose und sozial Schwache, Danke für diese Feststellung. Also ich bin schon mal keines von beiden.
Nö, Ironie?! Ich denke da hat jemand entweder einen sehr schwarzen Humor oder wollte die Situation retten.
Zu dem Film, naja ganz nett. Aber wirklich helfen kann der einem Rentner (sorry, auch das bin ich nicht) auch nicht, wenn er den Abgezockt werden soll. Diese Masche kann wirklich fast jeden treffen. Einmal nicht so genau gelesen, oder gedacht "wenn die Geld haben wollen, fragen die schon nach der Bankverbindung" Bingo! Das geht von 12 bis 99 und kann den Sonderschüler wie den Akademiker treffen. Machen wir uns doch nichts vor.
Wo Hasimausi die 12 Jährigen als Zielgruppe hat gibt es genug andere Fallbeispiele.
Was hier hilft ist eine eindeutige Gesetzgebung, die wir locker in z.B. Frankreich abschreiben könnten.
Was willst du denn noch für eindeutigere Rechtlage. Es gibt keinen Vertrag und damit keinen Zahlungsanspruch, eindeutiger geht es nicht mehr.
AntwortenLöschen"Was willst du denn noch für eindeutigere Rechtlage. Es gibt keinen Vertrag und damit keinen Zahlungsanspruch, eindeutiger geht es nicht mehr."
AntwortenLöschenWas wir wollen?
Das solche eindeutig falsch/illegal/was auch immer handelnden Halunken an den Eiern gepackt werden können und sie es für lange Zeit spüren und nicht mehr daran denken irgendetwas in dieser Richtung zu unternehmen!
Das wäre eigentlich alles...
@Anonym 10:40
AntwortenLöschenDas hat Tantalas aber nicht geschrieben, er wünscht sich eine eindeutige Gesetzgebung wie z.B. in Frankreich.
Die besteht aber. In Deutschland bestehen Verträge dann nicht, wenn die Preisauszeichnung nicht eindeutig war. In Frankreich muss ich bestätigen dass sie eindeutig war. Lässt nun ein Anbieter die Preisauszeichnung weg, dann habe ich in der BRD keinen Vertrag, das gleiche wäre würde er in Fr die Abfrage weglassen.
Das Ergebnis ist in beiden Fällen eindeutig, es gibt keinen Vertrag.
Ob das Weglassen der Abfrage in Fr strafrechtliche Folgen hat weiss ich nicht.
In Deutschland ist das zumindest eine Ordnungswidrigkeit nach PAngV. und kann mit einem Bußgeld bis IMO 25 000.- € belegt werden.
Ich kann jetzt allerdings nichts finden ob und gegen wen solche Bußgelder bisher verhängt wurden.
Zumindest Zivilrechtlich ist die Lage vergleichbar in Fr und in De, strafrechtlich ist es ungleich schwerer den "Anbietern" Herr zu werden, da weiss ich aber auch nicht ob das in Fr anders ist, evtl. weiss Tantalas da etwas zu.
Also "an den Eiern...", ist mir etwas zu hart. Die Frage mit dem "ob es nun einen Vertrag gibt oder nicht", ist bei uns eben nicht so ganz deutlich geregelt. Deshalb haben wir ja dieses Theater? Weil ein paar "Super schlaue", den Preis klein in eine Ecke schreiben und Dir das Blaue vom Himmel lügen.
AntwortenLöschenSicherlich könnte ein Gericht feststellen, dass die Forderung nicht besteht. Aber da ist es eben für 10-20% schon zu spät. Davon leben die Geier doch.
Hier ist das Modell in Frankreich eindeutiger. Als Unternehmer habe ich nachweisbar Nachzufragen. Willst Du wirklich 200 Euro für zwei Jahre für etwas ausgeben, was Du nicht beurteilen kannst? Außerdem gibt es dieses Inkassostalking auch nicht in vielen anderen Ländern.
Mal ganz im Ernst, die seriösen Anbieter im Netz arbeiten doch ohnehin so. Wir will den schon diesen Inkassoterror? Außer den Nutzlosen eben.
Zum Beispiel, Österreich! Wenn die so eine Seite vor Gericht hatten, brummen die denen einen Zeitungsartikel auf. Finde ich lustig und kreativ!
Was wir brauchen, ist eine Rechtssprechung, die diese Hintertür (versteckter Preis usw..) eindeutig zu macht und auch jeglichen Inkasso versuchen hier einen Riegel vorschiebt.