Freitag, 16. Juli 2010

Matthias Müller & Xxxxxxxx Xxxxx (Megapreis AG, Digitale Welten GmbH) erneut auf Abzocktour

Über das mafiöse Firmengeflecht rund um Babenhauserheide (Herford, Vlotho), Fritzmann (Wien) und Müller/Xxxxx (München) habe ich umfangreich berichtet. Ebenso über die Entwicklungen und Umstrukturierungen im Firmengeflecht und die aufgrund des öffentlichen Drucks unternommenen Versuche, aus Abzockersicht zu retten was zu retten ist. So stellte die mymovies online GmbH (aktuell umbenannt in: Digitale Welten GmbH) gar die Abofallenprojekte namens:

www.movie-scout.net
www.netarena.tv
www.casting.ag
www.movie-tester.com
www.1000.gratisproben.com
www.webtunr.com
www.verkehrsprofi.com
www.das-tv-quiz.com
www.antivirus-security.net


vollständig ein. Keine Anmeldungen mehr möglich. Sowas aber auch: bei meiner routinemässigen Recherche sprang mir heute doch glatt das Abzockprojekt netarena.tv ins Auge. Die Seite ist immerhin noch online und enthält nicht den Hinweis darauf, daß Neuanmeldungen leider nicht mehr möglich seien. Versuchen wir es also einfach mal. Gesagt, getan: und *schwubbs*:




Ha! Endlich kann ich die Zukunft des Fernsehens in Echtzeit erleben! Nein, ich muss das wohl umformulieren: nun bin ich in die perfide Abzockfalle der altbekannten Herren Müller und Xxxxx getappt, denn nach dem Login werde ich dezent darauf hingewiesen, daß ich zum Betrachten des Streams zwingend ein Update benötige.




Merkwürdig. Ich bin nun offenbar umgeleitet worden (siehe oben links: archiv.to), das erinnert mich enorm an die Geschichte mit kino.to, auf der doch der umtriebige Fritzmann mit Firstloadwerbung sein Unwesen treibt. Viele Stimmen behaupten gar, die Wiener Schlawiner würden kino.to betreiben. NEIN, das kann nicht sein. Das mafiöse Dreigestirn wird doch nicht etwa klammheimlich das Abofallenprojekt netarena.tv umgebastelt haben? Dann müsste ja eigentlich auch top-of-software involviert sind, denn die gleiche dämliche Fehlermeldung (in meinen Augen ein glasklarer Betrug) erscheint bei kino.to und lotst die ahnungslosen User dann zur Abofalle des Herrn Varin, Antassia GmbH.



Und tatsächlich. Ein Blick auf die Eingabezeile des Browsers verrät: wir befinden uns auf der Seite der Antassia GmbH. So werden also nun gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: man meldet sich zunächst bei Netarena.tv an (Abofalle 1), möchte dann das vermeintlich kostenlose Angebot nutzen und wird darauf hingewiesen, daß das Betrachten nur mit einem (vermeintlich kostenlosen) Programm möglich ist und tappt so in Abofalle 2.


Es ist schon beachtlich, wie klein die Welt der Abzocker eigentlich ist und wer mit wem zusammenarbeitet. Man könnte es auch unter dem Motto: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" formulieren, denn in der doch recht rauhen Welt der Abzockmafia gilt es offenbar spätestens jetzt, die gemeinsamen, kriminellen Kräfte zu bündeln.

22 Kommentare:

  1. Babenhauserheide / Müller / Saleh: Haben diese Personen noch ihren regulären Wohnsitz in Deutschland?

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  2. das ist aber nun ein witz, oder??

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  3. Netarena ist im grunde die gleiche, aber abgespeckte Linksammlung auf Raubkopien wie kino.to. Daher auch die gleiche Werbung für andere Abzockprojekte, vermutlich hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun. Die Verlinkung auf top-of-software und ähnliche Angebote ist ein alter Hut bei kino.to und lässt sich umgehen.

    Erstaunlich ist aber, wie man es schafft, mit Links auf raubkopierte Filme dauerhaft unbehelligt abzuzocken. Jeder kleine Filesharer wird gleich mit tausenden Euro Kosten konfrontiert, wenn er sowas macht, und netarena betreibt das gewerblich.

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  4. Das ist falsch. Netarena bot damals Streams zu offiziellen Sendern, die allerdings nie erreichbar waren. Die "Kunden" haben dann binnen der Testphase gekündigt und erhielten dennoch Rechnungen und Mahnungen.

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  5. Werbung bei netarena.tv: "Die neuesten Kino-Highlights": Das und das folgende könnte für die GVU aus wettbewerbsrechtlichen Gründen interessant sein.

    Man könnte der Gesellschaft zur Verfolgung von
    Urheberrechtsverletzungen (GVU)
    ja den Tipp geben, dass netarena.tv genau wie kino.to zu archiv.to weiterleitet uns sie über die "Digitale Welten GmbH" und das Inkasso-Firmengeflecht informieren. Vielleicht finden die bei genauerer eigener Analyse Urheberrechtsverletzungen.

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  6. Leider kann man auf dem Archiv.to-Screenshot den unteren Bildschirmabschnitt nicht sehen. Befindet sich nach runterscrollen unten ein Wiedergabe-Button? Eventuell funktioniert der ja auch, wenn man den "Download"- und den "Update"-Button ignoriert.

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  7. Auf der dubiosen Seite
    h**p://w*w.fernsehen-gratis.com/
    befindet sich u.a. ein Button "sky SPORTSBAR LICENSED LOCATION". Ein Klick darauf leitet über

    h**p://w*w.profiliate.net/get_link9.php?auth=***632f962cc35bb

    zur Abofalle netarena.tv weiter.

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  8. Netarena.tv leitet(e) offensichtlich wie Kino.to außer zu Archiv.to auch zu anderen anonymen Upload-Servern weiter. Die Filme scheinen aber entfernt worden zu sein. Beispiel:

    h**p://netarena.tv/film.php?string=Keinohrhasen

    Andere Beispiele:

    http://www.google.de/#hl=de&q=site%3Anetarena.tv+film.php%3Fstring%3D&aq=f&aqi=&aql=&oq=site%3Anetarena.tv+film.php%3Fstring%3D&gs_rfai=&fp=59b175c254112e9f

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  9. Gute Idee ... Claus, informierst Du die GVU und belieferst die mit Hintergrundinfos? Das wäre zumindest mal eine berichtenswerte Maßnahme.

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  10. Die GVU würde der Filmindustrie hohe Verluste ersparen, wenn sie ihren Einfluss auf die Politik dazu nutzen würde, für Deutschland ein Gesetz für ein faires Inkassowesen, ähnlich diesem in den USA, zu fordern:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_Debt_Collection_Practices_Act

    Damit würde sie Abofallen den Boden entziehen, und so auch die Werbe-Geldquellen für urheberrechtsverletzende Seiten wie z.B. Kino.to durch die "Schlepper"-Verbindung zu Abofallen zerstören.

    Eine ähnliche "Schlepper"-Verbindung mit Abofallen und einem "Usenet-Provider" gibt es auch bei:

    h**p://w*w.movie2k.com/

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  11. dann zum zweiten mal in diesem Block:

    # Hours for phone contact: "Kein Telefonischer-Kontakt zwischen 21 und 8:00 Uhr."

    Sieht in der BRD nicht anders aus, nur das es zwischen 21 und 6 Uhr sein dürfte (Nachtzeit)

    #Causing a telephone to ring or engaging any person in telephone conversation repeatedly or continuously
    # Communicating with consumers at their place of employment after having been advised that this is unacceptable or prohibited by the employer[6]
    #Threatening arrest or legal action that is either not permitted or not actually contemplated

    Dürfte Nötigung sein und damit auch in der BRD nicht erlaubt

    # Contacting consumer known to be represented by an attorney[7]
    §12 Bora untersagt das zumindest Anwälten.

    #Misrepresentation or deceit:
    Das Vortäuschen eine öffentliche stelle zu sein ist in der BRD IMO sogar an mehreren Stellen verboten, das beginnt damit das man die Symbole nicht einfach verwenden darf und endet wohl bei Betrug.

    # Publishing the consumer's name or address on a "bad debt" list[10]
    Da bin ich jetzt überfragt, sollte es dabei um eine veröffentlich handeln, wäre das in der BRD verboten.
    Handelt es sich um die weitergabe der Daten an Auskunftteien so ist das relativ engen Grenzen unterlegen.
    Handelt es sich um das öffentliche Schuldnerverzeichniss, sind dafür in der BRD die Gerichte zuständig.

    #Seeking unjustified amounts
    Kein Vertrag, keine Forderung, kein Einziehen. Wenn bekannt ist das die Forderungsgrundlage nicht besteht dürfte das auch verboten sein.

    #Abusive or profane language
    Nötigung Beleidigung etc. auch nicht erlaubt.

    # Communication with third parties:
    # Contact by embarrassing media,
    # Reporting false information on a consumer's credit report

    Untersagt, Datenschutzverstoß bis hin zur schädigung der Kreditwürdigkeit.

    Von den verbotenen Dingen des Acts bleiben dann noch:

    #Failure to cease communication upon request

    Da bin ich etwas überfragt ob das weitere Versendung von Mahnungen bei einer widersprochenen Forderung schon als Nötigung ausgelegt werden könnte.
    Sinn macht es allerdings nicht, deswegen dürften sich das die meisten Inkassounternehmen und Anwälte genau so handhaben auch ohne das jemand sinnvolles kaufmännisches Verhalten einfordert.

    # Communicating with consumer after request for validation has been made:

    Da ist IMO so nicht geregelt in der BRD allerdings denke ich das das benennen des Gläubigers zur genauen Bezeichnung der Forderung gehört.



    Dann mal zu den Dingen die man tun soll:

    #Identify themselves and notify the consumer
    Ergibt sich bei uns ja schon aus den Vorschriften für Geschäftsbriefe.

    #Give the name and address of the original creditor
    Sieht hier nicht anders aus, wenn die Forderung nicht abgetreten wurde gehört der Inhaber der Forderung zur genauen Bezeichnung. Wenn die Forderung abgetreten wurde, muss spätestens bei Nachfragen auch wieder die Forderung genau bezeichnet werden (dazu gehört aber auch wieder der Ursprungsinhaber)

    #File a lawsuit in a proper venue
    Ergiebt sich in der BRD aus dem Gesetz.


    Bleib

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  12. Hmm, Blogspot nicht gerafft.

    Insgesamt ist der FDCPA kaum ein Fortschritt zu geltendem Recht in der BRD.

    Das hatte ich vor ein paar Monaten schon einmal gefragt, wo da der Fortschritt sein soll.

    IMO haben wir, wie oft in der BRD, eher ein Durchsetzungsproblem als ein Regelungsproblem.

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  13. "IMO haben wir, wie oft in der BRD, eher ein Durchsetzungsproblem als ein Regelungsproblem. "

    Das sehe ich auch so. Das wird aber durch das FDCPA gelöst:
    "Enforcement of the FDCPA
    ...
    The FDCPA is a strict liability law, which means that a consumer need not prove actual damages in order to claim statutory damages of up to $1,000 plus reasonable attorney fees if a debt collector is proven to have violated the FDCPA"

    Ausserdem haben wir ein Problem bei einer ausreichenden Verbraucheraufklärung. Die Verbraucher, die durch die Massenmedien diesbezüglich nicht erreicht werden, erreicht man aber durch die Inkassoschreiben:

    "Notify the consumer of their right to dispute the debt, in part or in full, with the debt collector."

    Das Inkassounternehmen in den USA muss u.a. in die Inkassoschreiben eine vorgeschriebene Verbraucheraufklärung hineinschreiben, muss bei einem Widerspruch das Inkassostalking beenden und schuldet dem Verbraucher 1000 Dollar beim Verstoss gegen díeses Gesetz.

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  14. Pauschaler Schadesnersatz widerspricht eigentlich der deutschen Rechtsaufassung, Schaden kann eigentlich immer nur das sein was an Schaden entstanden ist. Dafür gibt es für die meisten der Dinge die im FDCPA stehen empfindliche Strafen, so sie denn mal geahndet werden.

    Gerade bei den Seiten die je nach Uhrzeit und Herkunft unterschiedliche Seiten anzeigen (Mit und ohne Preis etc.)sollte es eigentlich nicht so schwer sein den Vorsatz zu sehen.

    Es gibt da noch einges mehr was mich erstaunt, das ein Inkassounternehmen damit durchkommt Forderungen für ein Unternehmen geltend zu machen dessen Existenz scheinbar nicht nachzuweisen ist.
    Völlig unverständlich bei den Prüfungspflichten die es nach Geldwäschegesetz gibt. Aber auch da scheint es an der Durchsetzung etwas zu hängen.

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  15. "Pauschaler Schadesnersatz widerspricht eigentlich der deutschen Rechtsaufassung"

    Dann muss halt die deutsche Rechtsauffassung geändert werden. Wenn z.B. ein Abofalleninkassounternehmen 1000 Verbraucher in gleichartigen Schreiben nicht über ihr Recht aufklärt, die Forderung zu bestreiten, ist es nach dem FDCPA auf einen Schlag 1 Mio. Dollar los. Das wirkt abschreckend. Dadurch erst wird das Durchsetzungsproblem gelöst.

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  16. "Gerade bei den Seiten die je nach Uhrzeit und Herkunft unterschiedliche Seiten anzeigen (Mit und ohne Preis etc.)sollte es eigentlich nicht so schwer sein den Vorsatz zu sehen."

    Beispiel: Unterschiedliche Anmeldeseiten bei Mega-Downloads.net

    A) Herkunft Google-Suche nach "openoffice":
    inoffizielle Anmeldeseite (Stand: April 2008)
    (Preis im Fließtext nicht unterstrichen, Überschrift "OpenOffice")

    B) Herkunft unbekannte, erstmals in der Email-Rechnung genannte Eingangsseite "mega-downloads.net" nach Klick auf "Jetzt Mitglied werden":
    offizielle Anmeldeseite (Stand: April 2008)
    (Preis unterstrichen, Überschrift "Hol dir deinen Account!")

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  17. "Es gibt da noch einges mehr was mich erstaunt, das ein Inkassounternehmen damit durchkommt Forderungen für ein Unternehmen geltend zu machen dessen Existenz scheinbar nicht nachzuweisen ist."

    Beispiel: Blue Byte FZE (Mega-Downloads.net)

    A) Im Firmenverzeichnis der RAK Free Trade Zone war ein Geschäftsführer aus dem Sudan angegeben, allerdings mit der Telefonnummer einer anderen Firma (Verimount FZE):
    www.raktrade.com/searchMemberText--blue byte/member.search.page.aspx (Screenshot vom 18.4.2010)

    B) Dieselbe Telefonnummer (+971 7 2046626) ist bei der Verimount FZE des Arztes Dr. Robert Fritzmann aus Wien angegeben:
    http://www.raktrade.com/pages/membersdirectory.aspx?keyword=verimount&ItemType=MemberCompany&Categories= (Screenshot vom 8.6.2010)

    Eine Firma "Load House FZE" war im Firmenverzeichnis nicht angegeben:
    www.raktrade.com/searchMemberText--load house/member.search.page.aspx (Screenshot vom 19.4.2010)

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  18. Zitat:
    "Wie ist die Situation im Vergleich dazu im Ausland?
    Fast überall im Ausland gibt es staatliche Behörden, die den fairen Wettbewerb überwachen. Im Ausland wird also das dort geltende Wettbewerbsrecht aktiv angewendet, indem bei krassen Verstößen saftige Ordnungsgelder verhängt werden. Und mit "saftig" meine ich nicht fünfstellige "Du, Du, Du!"-Ordnungsgelder wie bei uns, sondern das geht z.B. in England nicht selten gleich in die vollen, und zwar ggf. mit mehreren Millionen Pfund. Es muss also nicht erst mühsam ein Unterlassungsurteil erwirkt werden, sondern die Sanktion wird schon bei Bekanntwerden des Rechtsverstoßes verhängt.
    Wenn sich im Ausland der insolvente Strohmann zahlungsunfähig zeigt, fährt er eben ersatzweise in den Bau ein. Deswegen überlegt man es sich im Ausland auch gründlicher als bei uns in Deutschland, für welche Kasperfirma man als Strohmann seinen Namen als zeichnungsberechtigter Gesellschafter hergibt. In Deutschland wird die Strafzahlung (ersatzweise Ordnungshaft) nur bei erneuter Übertretung fällig. Aber, wie gesagt, dazu kommt es erst gar nicht, weil i.d.R. umfirmiert wurde.

    Der andere Grund, weshalb es im Ausland diese Abzockerszene nicht gibt, liegt im liberalen deutschen Inkassorecht, wodurch ein sogenanntes "Inkasso-Stalking" ermöglicht wird, wie es in dieser Form überall im Ausland nicht ungestraft stattfinden darf."

    Quelle:
    http://forum.computerbetrug.de/317361-post260.html

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  19. Immer wieder wird versucht neue, nutzlose Gesetze aus dem Boden zu stampfen. Beispiel:

    http://www.neue-oz.de/dpa/computer/2010/07/17/dpa-25605978.html

    Dabei wäre es ausreichend, die Bestehenden durchzusetzen. Dann müssten harmlose Bürger auch keinen "datenschutztechnischen Striptease" machen um bei Amazon einzukaufen. Ich glaube man versucht nur die Versäumnisse der letzten 10 Jahre zu vertuschen!

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  20. "Immer wieder wird versucht neue, nutzlose Gesetze aus dem Boden zu stampfen. Beispiel:"

    Was der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) da veröffentlicht hat, ist Schwachsinn.

    Dabei wäre es ausreichend, die Bestehenden durchzusetzen.

    Durchsetzen kann man Gesetze nur, wenn in ihnen auch Rechtsfolgen bei einem Verstoß festgelegt sind, die weh tun und daher abschrecken.

    Ein aus meiner Sicht gutes Gesetz in dieser Hinsicht:

    http://en.wikipedia.org/wiki/Fair_Debt_Collection_Practices_Act

    Wenn das Inkassounternehmen gegen dieses Gesetz verstößt, schuldet es dem Empfänger der Zahlungsaufforderung automatisch pauschal 1000 Dollar. Das dient vor allem dazu, eine Einhaltung dieses Gesetzes zu erzwingen.

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  21. Wolfgang Back vom WDR-ComputerClub hat im Oktober 2008 eine Rechnung wegen netarena.tv mit der "RS Web Services (JPC)" und einem Geschäftsführer "Gabriel N. C." (Nachname abgekürzt!) in der Signatur erhalten:

    Zitat 1:
    "Was ich nicht wusste ist, dass Dubai gar nicht weit weg ist, denn der Poststempel ist aus 32051 Herford."

    Quelle 1:
    http://www.cczwei.de/index.php?id=blog&blogid=404

    Zitat 2:
    "Das passt doch alles gut zusammen. Zusammengefasst: eine Firma mit Firmensitz in Dubai, eine Webadresse mit Host in Rumänien, eine GmbH und Co KG in Deutschland - das alles klingt nach bewusster Abzocke."

    Quelle 2:
    http://www.cczwei.de/index.php?id=blog&blogid=485

    Anm.:
    "(JPC)" = "Joint Participation Company" = keine juristische Person, nicht
    im Handelsregister einzutragen

    Quelle:
    http://www.schlueter-graf.de/pdf/leitfaden_wirtschaftsrecht_vae_juni_2009.pdf

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  22. Oktober 2008 Wie nicht anders erwartet legt die Collector nicht die vom Betroffenen angeforderte Originalvollmacht vor:
    Beleg

    Quelle:
    http://www.verbraucherabzocke.info/6-Online/Trickbetrug-weitere/Hintergrundmaterial/Inkassounternehmen/301-collector-inkasso.htm

    Wie soll man auch eine Originalvollmacht einer Firma vorlegen können, die als "Joint Participation Company" keine juristische Person ist?

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