Ist dem tatsächlich so? Ein klares NEIN - auch, wenn gerne Meldungen in Foren oder anderen Medien lanciert werden, die einem genau das weiszumachen gedenken.
Schauen wir uns doch einmal an, was aktuell Fakt ist: ein Geschädigter von Megadownloads erstattete Anzeige wegen Betruges gegen die L & H GmbH, welche derzeit für den Forderungseinzug zuständig war. Heutiger Geschäftsführer: Strohmann Andreas Schilling.
Die Antwort der Staatsanwaltschaft Hannover vom 05.07.2010 möge sich der geneigte Leser aufmerksam durchlesen. Für mich ist dieses Schreiben ein deutliches Signal, daß die Angelegenheit eben NICHT, wie häufig vermutet, "unter den Teppich" gekehrt wird, sondern vielmehr, daß die Strafverfolgungsbehörden ermittlungstechnisch offenbar viel weiter in die Tiefe gehen als von den Geschädigten angenommen und den Abzockern erwartet. Stichworte diesbezüglich könnten vielleicht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Urheberrechtsverletzungen, etc. pp. lauten.
Nicht nur die Staatsanwaltschaft arbeitet also nach wie vor - auch die kontoführenden Banken und nicht zuletzt die Softwarehäuser, mit deren guten Namen im Kontext Missbrauch betrieben wird positionieren sich klarer als je zuvor. Exemplarisch nachfolgend zwei Antwortschreiben, die das deutlich dokumentieren:
"Sehr geehrte Damen und Herren,Quelle: Schreiben der Avira GmbH, vorliegend
herzlichen Dank fuer Ihren Hinweis!
Ich kann Ihnen versichern, dass die Avira GmbH in keinerlei Geschaeftskontakt mit der Betreiberin der von Ihnen genannten Webseite steht. Sie wurde weder damit beauftragt unsere Software zu verkaufen noch ist sie in irgendeiner Weise dazu berechtigt.
Mit unserem staendig wachsenden Erfolg wuchs leider auch die Zahl derer, die mit gefaelschten Avira Angeboten auf Kosten argloser Anwender illegal Geld verdienen. Natuerlich schoepfen wir alle erfolgversprechenden rechtlichen Mittel aus um solchen Machenschaften Einhalt zu gebieten - deswegen sind Hinweise wie der Ihre auch so wichtig fuer uns!
Falls Ihnen in Zukunft wiederholt ein Missbrauch auffallen sollte, waeren wir Ihnen fuer eine kurze Nachricht an fake@avira.com dankbar.
Informationen wie Betroffene sich verhalten sollten, finden Sie z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentrale (http://www.vzbv.de/go/aktuell/98/index.html).
Herzlichen Dank fuer Ihre Hilfe - und bleiben Sie sicher!
--
Mit freundlichen Grüßen / Best regards
Nadja PXXX
Nadja PXXX, Customer Care Center, Avira GmbH
Sehr geehrter Herr XXX,Quelle: Commerzbank Hannover, vorliegend
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. August 2009, in der Sie uns auf die Geschäftspraktiken der Firma Mega-Download hinweisen.
Da die Commerzbank sehr großen Wert darauf legt, ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, haben wir die Angelegenheit in Hinblick auf Ihre Vorwürfe überprüft und die aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen jedoch aus rechtlichen Gründen keine detaillierteren Auskünfte über die Konsequenzen mitteilen dürfen.
Sehr geehrter Herr XXXX, wir möchten Ihnen für Ihre offenen Worte danken und Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir stets alles Erforderliche tun, um betrügerische Handlungen zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Annett WXXXXXXX
C O M M E R Z B A N K
Aktiengesellschaft
Kundenzufriedenheitsteam
In den letzten Wochen und Monaten erreichten mich viele derartiger Schreiben, eingesandt von Geschädigten, die mich stets über den derzeitigen Stand auf dem Laufenden halten. Insofern ist dies ein guter Gratmesser, in welche Richtung die rechtliche Bewertung von Abofallen tendenziell geht. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, daß Justiz und Behörden nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks durch die Medien gleichwelcher Art mittlerweile sensibilisiert wurden und das auch in Zukunft der Fall sein wird. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Es gilt einfach, weiter zu kämpfen und nicht locker zu lassen. Daher ein herzliches Dankeschön an all jene, die neue Bankverbindungen melden, Banken informieren, Strafantrag stellen und zeitnah handeln. Genau DAS ist der richtige Weg - und das probate Mittel, der Abzockmafia in die Suppe zu spucken.
Wie lange arbeiten andere Staatsanwaltschaften und stellen letztlich ein, weil doch kein Betrug gesehen wird.
AntwortenLöschenIn der Zwischenzeit wird z.B. weiter massig Inkasso-Stalking betrieben und das nur weil die Staatsanwaltschaften es nicht hinbringen mal eine schöne Razzia, auch Länderübergreifend, zu machen, alles mitzunehmen und das ganze Pack in U-Haft zu stecken.
So viel dazu wie tätig die Staatsanwaltschaften doch sind und zu deinem Artikel.
Bitte das Schreiben genau lesen.
AntwortenLöschenhui, betrug nicht wichtig genug??? dann gehts nun wirklich um noch mehr und der betrug an sich ist peanuts...klingt nach richtig aufräumen, klasse!!!
AntwortenLöschenHmmm, tja, strafrechtlich ist die Abofallen-Masche (noch) nicht relevant, weshalb die Staatsanwaltschaften die eingeleiteten Verfahren auch alle einstellen. Sie mussten halt dem Vorwurf nachgehen, tun sich aber dann entsprechend leicht, die Anzeigen niederzuschlagen. Man merkt halt deutlich, die Hand von Anwälten, ihre aufgezogene Masche nur zivilrechtlich und hier auch nur wettbewerbsrechtlich relevant zu gestalten.
AntwortenLöschenAaaaber, bitte nicht in die Luft gehen, deshalb. Ein kleines Abzockerlein, das entfernt dem Frankfurt-Münchener Kreisel zuzuordnen ist, genauer die Waldorfschulconnection hat sein kleines, leeres Köpflein ein wenig zu weit hinausgewagt und mal eine ganze Serie von Anmeldern verklagt. Da soll es doch einen rührigen Richter an einem Amtsgericht gegeben haben, der dem kleinen Abzockerlein aufgrund dem Zustandekommen des angeblichen Vertrages und der Aufmachung seiner Webseite so etwas wie "arglistige Täuschung" attestiert hat.
Na so was aber auch, wird sich der Laie fragen. Der Profi könnte fast auf den Gedanken kommen, hierin so etwas wie organisierte Kriminalität zu entdecken.
"klingt nach richtig aufräumen, klasse!!!"
AntwortenLöschenEcht? Naja, so lange die Typen alle frei rumlaufen dürfen, wird da nichts aufgeräumt.
Na ja, Herr Schilling scheint ja den Joker gezogen zu haben, wenn die StA sich so sicher ist, dass er eine hohe Strafe zu erwarten hat.
AntwortenLöschenHerr Schilling, darauf ein Bier, Prost!
Kiesfurzer, wie kommst Du überhaupt darauf, dass die Abofallenmasche nicht strafrechtlich relevant ist, wo doch hier bei Megadownloads die Landingspages ohne Preishinweis gesichert wurden?
AntwortenLöschen@ Volker,
AntwortenLöschenles dir den Scan der STA. Han. durch, mit meinem mangelnden Wissen in den Sachen, lese ich daraus das die betrügereien mit den Abofallen, nur ein Tropfen auf einen bereits glühenden Stein sind.
"strafrechtlich ist die Abofallen-Masche (noch) nicht relevant"
AntwortenLöschenAus meiner Sicht kann man nicht alle Download-Abofallen diesbezüglich pauschal gleich einstufen. Obwohl das Schema immer sehr ähnlich ist, gibt es entscheidende Unterschiede im Detail.
Bei Mega-Downloads z.B. findet man den Betrug nicht, wenn man nur die unterschiedlichen Anmeldeseiten betrachtet.
Entscheidend ist bei Mega-Downloads aus meiner Sicht eine unwahre "Erklärung" in der Mahnungs-Email darüber, auf welcher Seite man angeblich sein Häkchen gemacht haben soll.
"strafrechtlich ist die Abofallen-Masche (noch) nicht relevant"
AntwortenLöschenStrafrechtlich relevant, ist jeder Betrug! Das Problem, dabei ist meistens nur den Vorsatz zu beweisen. Und wenn jemand nicht so "strubbel Doof" ist wie der hier:
http://www.kanzlei-thomas-meier.de/internetvertraege/40-versehentliche-vertraege-im-internet/77-opm-media-legt-bei-gericht-falsche-agb-vor.html
dann fällt der Beweiß der Absicht halt entsprechend schwer. Aber wie das Beispiel zeigt, früher oder später macht jeder Fehler!
Der Download-Abofallen-Anbieter muss zum Erreichen seines Ziels 2 Hürden überwinden:
AntwortenLöschen1. Der User meldet sich an.
2. Der User zahlt.
Die erste Hürde überwindet er durch einen undeutlichen Preis, die zweite, wenn der User nach überraschendem Erhalt einer Email-Rechnung beim betrachten der Anmeldeseite einen deutlich sichtbaren Preis sieht. Betrug liegt z.B. vor, wenn ein Doppelspiel mit unterschiedlichen Anmeldeseiten gespielt wird, wie das bei Mega-Downloads.net der Fall war.
Hallo zusammen !
AntwortenLöschenwww.softwaresammler.de bettelt um Spenden für deren "Dienst". (vom 12.07.2010)
Kontoinhaber: Content Services Ltd.
Kontonummer: 4276005
Bankleitzahl: 60050101
Bank: Baden-Württembergische Bank
Soviel ich weiß hat der "Kunde" falsche Angaben bei der Angabe des Geburtsdatums gemacht :-o .
Jetzt hat er Angst, weil wohl ein Betrugsdelikt vorliegt. So schreibt jedenfalls der "Dienstanbieter".
Übrigens haben diese Gauner das Konto bereits seit mindestens dem 08.08.2009 !
AntwortenLöschenHier hat das "Kontoklatschen" wohl nicht so richtig funktioniert.
Ist auch nicht wirklich Werbung für die Baden-Württembergische Bank,
oder Herr Tilmann Herzog ?
Das Zauberwort heisst wohl "vorlaeufig" - sollte der grosse Fall scheitern (am besten im Vorfeld nicht viel Staub aufwirbeln, wg. Verdunkelungs- und Fluchtgefahr) koennte immer noch dieser Fall verfolgt werden.
AntwortenLöschenHeute liebe Kinder wirds was geben. Frank Drescher von der Waldorfschul-Connection hat was auf seine dicken Backen bekommen und Akte wird sich heute seiner Machenschaften annehmen. Leider werden keine Bilder von ihm gezeigt werden. Aber lieber Franky-Boy, was Du Dumpfbackenkönig Dir gemeinsam mit Freund Bernhard Soldwisch in Richtung Prozessbetrug ausgedacht hast, wird sich als gewaltiger Schuss in den Ofen erweisen, damit hast Du als erstes Abzockerlein Neuland betreten, das ist nämlich deutlich strafbewehrt. Hättest ja mal vorher den Bernhard Syndikus fragen sollen, der weiß wie sich das Klicken von Handschellen anhört.
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