Donnerstag, 2. September 2010

Nur am Rande erwähnt: Verfahren gegen mich eingestellt

Wir erinnern uns? Seitens der Abzockbranche wurde und wird ja zwingend versucht, mich durch permanentes Law-Hunting vor Gericht zu zerren, um mich zu zermürben und meine Berichterstattung zu unterbinden. So wurde auch ein Strafverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gegen mich eingeleitet und dies in diversen Foren von anonymen Schreiberlingen postuliert. Heute fand der Termin vor dem Amtsgericht Bielefeld statt. Ergebnis: das Verfahren gegen mich wurde -auflagenfrei- gemäß § 153 StPO (geringe Schuld) eingestellt. Der nächste, bitte...

3 Kommentare:

  1. Nicht schlecht; §153 (ohne "a") ist die Silbermedaille bei den Einstellungen. Die Goldmedaille ist der §170 (2) StPO.

    Eine interessante Frage wäre aber, woher "die" von dem Verfahren überhaupt wussten.

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  2. Ja Herr Hausherr man kann sich so etwas auch schönreden. 153 bedeutet eben doch schuldig, zwar nur in geringem maße aber trotzdem, also wieder eine undurchsichtige Geschichte bei der Herr Frickemeier nicht mit weißer Weste heraus gekommen ist.

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  3. Ich nehme an, dass "die" die Unterhaltsbedürftige ausgequetscht haben. Und sei es unter der Angabe von falschen Tatsachen am Telefon in der Art von "Ja, Hallo, mein Name ist N., ich bin der Anwalt von Herrn F....".

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