Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte, von Bloggern liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art, denn es gab ja weder ein Konto noch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut. Da half auch das vor Gericht vorgetragene Bestreiten nicht, "dass es eine „Abofallen-Szene“ gebe, geschweige denn die Geschäftsführer beziehungsweise der Prokurist der Klägerin dieser zuzuordnen seien."
Quelle & vollständiger Artikel: Antiabzockenet
Nun - dieses Urteil relativiert die Ergüsse eines bloggenden Krefelder Rechtsanwaltes, der einfach nicht müde wird, meiner bescheidenen Meinung nach Bullshit in die Welt zu setzen um endlich einen weitere Türe in der Branche aufzuschlagen, doch erheblich.
Ach Neuberle, der Du immer noch nicht verstehen willst, dass Dein Aufsätzlein eigentlich mit "Setzen, Sechs" beurteilt werden müsste.
AntwortenLöschenDu, ääääh, die Lore hat es doch geschrieben, dass die Verbraucherzentrale mit ihrer "Aufforderung zur Beendigung der Geschäftstätigkeit" ein wenig zu weit gegangen ist und was ihr per einstweiliger Ver(l)fügung untersagt worden ist.
1. Wissen wir denn, ob es dabei bleibt und die Verbraucherzentrale nicht doch gegen diese Verfügung vorgeht?
2. Wesentlicher aber ist der Punkt, dass der Abzocker sich kaum gegen den Beschwerdeführer, sprich den betroffenen Rechnungsempfänger, wird wehren können, also das was Sie da schreiben, ins Reich der "Märchen und Fabelwesen" für Abzockers Gutenachtgeschichten gehört
3. Wenn ich mir die ursprüngliche "Pandorabüchsenöffnung" ansehe, dann stelle ich fest, dass da eine gewisse Differenzierung stattgefunden hat, denn damals wurde munter die Kontrahierungsfreiheit mit dem abstrakten Schuldversprechen gegenüber einer gewissen Personengruppe durcheinander geworfen.
Da ich nicht glaube, dass das Neuberle diesen Beitrag freigeben wird, setze ich die Antwort noch woanders hin, Okay?
Was hat denn "das Neuberle" - hübscher Name - ursprünglich in seinem Artikel geschrieben, auf den er verweist, den ich aber nicht finden kann?
AntwortenLöschenIch muss mal wühlen, ob ich den Beitrag mit der geöffneten Pandora-Büchse noch irgendwo habe....erhaltenswert ist er schon, stellt sich nur die Frage aus wessen Perspektive? Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein gewisser Rechtsanwalt an den Beitrag nicht mehr erinnert werden möchte.
AntwortenLöschenIch will es mal gelinde so ausdrücken, dass ich selten so viel blühenden Blödsinn auf so engem Raum gesehen habe.
Wollt oder könnt ihr den Beitrag wirklich nicht finden?
AntwortenLöschenBevor wir uns an den einstigen Stilblüten des in der Abofallenszene nicht ganz unbekannten Rechtsanwaltes ergötzen, schauen wir uns doch mal die folgende, über div. Blogs hinweg geführte Konversation an:
AntwortenLöschenZunächst dröhnt es zornergrimmt und wutschnaubend auf des Rechtsanwalts Blog:
Andreas Neuber hat gesagt…
Nach mir vorliegenden Informationen sollen bald die Klarnamen derjenigen veröffentlicht werden, die diese Urteile "für" die bösen Abzocker erreicht haben.
Dann wird man die fragen können, welcher der Gutmenschen sie zu diesen Klagen veranlasst hat.
Mittwoch, Oktober 19, 2011
Irgendeinem "Gutmenschen" fiel aber da etwas ganz Entscheidendes auf und er kommentierte wie folgt:
Philipp Kässler hat gesagt…
Damit ist doch klar, wie diese Fülle an Prozessen zustande kommt. Ein in Abzockerkreisen nicht ganz unbekannter Rechtsanwalt schreibt heute auf seinem Blog, dass ihm zugetragen wurde, die Realdaten der Prozessgegner würden in Kürze mitveröffentlicht. Wie blöd kann man als Rechtsanwalt denn noch sein?
Wenn der "Prozessgegner" gekauft ist, dann lässt er auch seine Realdaten veröffentlichen. Ein echter unterlegener Gegner würde sich ja gegen die Veröffentlichung wehren!
Mann, Mann, Mann... man kann es gar nicht glauben, wie unglaublich dämlich die Abzocker inklusive ihrer Rechtsanwälte sind,
19. Oktober 2011 13:32
Da ist es dann wohl dem Rechtsanwalt wie Schuppen aus den Haaren gefallen, dass er der Prozessfakerei damit einen "Bärendienst" erweisen würde, weshalb es von des in der Abofallenszene nicht ganz unbekannten Rechtsanwalts Blog zurückpiepst:
Andreas Neuber hat gesagt…
Update insbesondere für Herrn P. Kässler
Es ist mir unter Aufbieten aller Kraft gelungen, die betreffenden Menschen davon zu überzeugen, die Klarnamen nicht zu veröffentlichen.
Das wäre auch zu zu böse gewesen :-)
Donnerstag, Oktober 20, 2011
Noch mal, werter Herr Rechtsanwalt: "blöde" heißt das, und nicht "böse"
Unglaublich aber wahr, was "das Neuberle" da offenbart hat.
AntwortenLöschenKlar, die Abzocker haben wirklich mit dem Gedanken gespielt, die Klarnamen der Prozessgegner zu veröffentlichen. Bei gekauften Prozessgegnern wäre das ja auch ungefährlich.
Genau dagegen würde aber ein echter unterlegener Prozessgegner inklusive seines Rechtsbeistands vorgehen.
Wahnsinn, dann weiß "das Neuberle" natürlich auch um die Prozessbetrügerei, bzw. wie diese Prozesse zustande kommen und in aller Offenheit kündigt er das als nächsten Eskalationschritt an, um die "Echheit" der finigierten Prozesse zu verifizieren, ohne zu merken, dass er sich selbst Schachmatt gesetzt hat.
Offener und ehrlicher geht es ja gar nicht mehr. Fast möchte man sich bei "dem Neuberle" über dieses Geständnis bedanken.
Wow. Das Neuberle als Drahtzieher der fingierten Prozesse.
AntwortenLöschenNa ja, das glaube ich jetzt nicht so ganz, aber definitiv gehört er zu dem Kreis, der hinter den Abzockern die Fäden zieht.
nö, das Neuberle ist nur so ein kläffender Befehlsempfänger, mehr nicht.
AntwortenLöschenDer hiesige Blogbetreiber hat zwar die neue Rubrik "Leserbriefe" eingerichtet, sollte aber überlegen ob er noch um die weitere Rubrik "Bullshit" oder "geistiger Dünnschiß" erweitern sollte. Nun gut, Interesse an Neuberles BlBl = blühendem Blödsinn war vorhanden. Wohlgemerkt, als Vorgeschmack darauf, was gleich das Auge ergötzen wird, das Neuberle ist ein Deutschland zugelassener Rechtsanwalt. Okay, genug gequatscht, here we go:
AntwortenLöschenDas OLG und die Sparkasse
Zur Zeit stark diskutiert wird die Entscheidung des OLG Dresden bezüglich der Fortführung einer Bankverbindung eines nicht unbekannten Inkasso-Instituts. Das Gericht hatte die „Unzumutbarkeit“ für die Sparkasse Leipzig festgestellt, weil die Forderungsbeitreibung, die das Institut über die Sparkasse abwickeln wollte, aus Sicht des Senats zum Teil nicht rechtmäßig sei. Der Sparkasse drohe ein Imageschaden, den sie nicht hinnehmen müsse.
Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Zum einen fragt man sich, in welchem Umfang die Bank Prüfungspflichten habe, was ein Kunde mit seinem Konto auf Guthabenbasis anstellt.
Im Jahre 2005 urteilte das Landgericht Bremen, dass es sich bei der Empfehlung „Girokonto für Jedermann“ des Zentralen Kreditausschusses um eine Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft handeln würde, die den Charakter eines abstrakten Schuldversprechens habe. Daher sei die Empfehlung des Ausschusses bindend und die angeschlossenen Banken seien verpflichtet, ihren Kunden ein solches Konto einzurichten. Anscheinend soll diese wichtige Selbstverpflichtung aufgeweicht werden, wobei die Kriterien für die Bank nicht feststehen.
Ist es für die Postbank fürderhin unzumutbar, die Konten für Herrn Zumwinkel weiter zu führen ?
Wann wird es für Banken unzumutbar, den Geldverkehr eines HARTZ IV Empfängers abzuwickeln ?
Wurde in Dresden die Büchse der Pandora geöffnet ?
Man bemerke das Leerzeichen vor dem Fragezeichen, was die Authentizität - ein Wort dessen korrekte Schreibweise dem Neuberle bis heute unbekannt war - des Artikels unterstreicht.
Und was soll an diesem Beitrag nicht korrekt sein ?
AntwortenLöschenAbsatz 1: Die Entscheidung des OLG Dresden wurde so getroffen – das Urteil wurde im Netz in Kommentaren zum Teil konträr „gewürdigt“.
Absatz 2: Stellt die Frage nach der Prüfungspflicht der Bank, was ein Kunde mit seinem Konto auf Guthabenbasis anstellt – was ist daran falsch oder verwerflich? Ich würde die Bank wechseln, wenn sie mein Konto diesbezüglich kontrolliert !
Absatz 3: Ist ein Hinweis auf ein Urteil des LG Bremen aus dem Jahre 2005. Was ist falsch an der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, für Jedermann (Hartz IV-Empfänger, Rentner, Großverdiener usw.) ein Konto zur Verfügung zu stellen ?
Mancher Schreiberling auf diesem Blog hätte wahrscheinlich sonst keins.
Ja, Peterle – lesen und verstehen sind eben doch zwei sehr unterschiedliche Dinge. Und wenn man einem Rechtsanwalt etwas anhängen möchte, dann versucht man es eben auch mit so einem harmlosen Blog-Beitrag, in dem sogar noch eine ganze Menge Ironie mitschwingt.
Aber den Humor des „großen Bären“ hast Du ja noch nie verstanden, dazu muss man eben selbst welchen haben.
Ach Neuberle, dass Du immer noch um Aufklärung bettelst, was an Deinem Aufsätzlein falsch ist und das, obwohl Du die vielen Kommentare nicht hast überlesen können, das ist doch eines zugelassenen Rechtsanwalts nicht mehr würdig. Deshalb erspare ich mir jegliche Kommentierung und habe stattdessen das unsäglich-klägliche Aufsätzlein eingestellt.
AntwortenLöschenAch so,
AntwortenLöschen"Aber den Humor des „großen Bären“ hast Du ja noch nie verstanden, dazu muss man eben selbst welchen haben."
Welchen Humor solltest Du haben, den man nicht erkennen könnte? Etwa den katzenfressenden Humor, sich hinter anonymen Nicks zu verstecken? Guckst Du hier:
http://www.angelfire.com/planet/absahner/nachrichten/
Oder findest Du Dein Cyber-Stalking spassig? Findest Du es ulkig, unter übernommenen Nicks Eigenkommentierungen auf Deinem Blöckchen vorzunehmen? Hat es für Dich einen Lachfaktor, bestimmten Usern gefälschte Identitäten anzuhängen, andere wiederum mit Prozessen und Law-Hunting zu überziehen und dann noch unschuldig zu fragen, ob Law-Hunting überhaupt verwerflich sei?
Dann Meiser Problempetz, dann haben wir in der Tat sehr unterschiedliche Auffassungen von Humor.