Dienstag, 6. Dezember 2011

Programmempfehlung heute abend: Akte 2011 (Sat 1) ab 22.20 Uhr

Thema u.a.: Geldfalle Handy-Apps, Teil 2: So haben die Abzocker bei Ihnen keine Chance!


Abofalle Handy-Apps von verbraucherinfoTV

1 Kommentar:

  1. Buongiorno wird nicht zimperlich, wenn sie irgendwo kritisiert werden:

    "Betreff: Rechtswidrige Äußerungen im *****-Forum

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Buongiorno Deutschland GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Buongiorno SpA, einer börsen-notierten Muttergesellschaft der Buongiorno Gruppe mit Sitz in Mailand. Die Buongiorno Gruppe ist mit mehr als 300 Mio. Euro Jahresumsatz einer der führenden Medienkonzerne im Bereich Mobile Content, Technology und Marketing und als solcher weltweit tätig. Bereits vor diesem Hintergrund ist es für Buongiorno unverzichtbar, sich in ihrem Marktverhalten absolut rechtstreu zu verhalten.

    Um das ein Handy-Entertainment-Angebot bei Buongiorno abzuschließen muss der Nutzer einen zweistufigen Kaufprozess mit zweifacher Einverständniserklärung (einem sogenannten ?double opt in?) durchlaufen. Dieses Verfahren wird von der geltenden Rechtssprechung, den Mobilfunkbetreibern und der Bundesnetzagentur vorgegeben. Buongiorno hält sich exakt und akkurat an diese Vorgaben: Zunächst muss der Kunde auf unserer Webseite seine Mobilfunknummer aktiv eingeben und versenden. Bitte beachten Sie hierbei, dass bereits auf dieser Webseite der mögliche Abschluss eines Vertrags inkl. der Angabe aller Konditionen angegeben wird.

    Anbei ein Auszug aus den Teilnahmevoraussetzungen:

    Websms.de Handy-Entertainmentflatrate ermöglicht Dir 4 Handy-Content Downloads (+ 1 Gratis Handy-Content Download) alle 5 Tage (exkl. Mobile Games & FSK 16 Content) im Abo. Nicht genutzte Downloads verfallen. Pro Tag ist im Flatrateangebot maximal 1 Handycontent-Download enthalten. [?]Websms.de rechnet alle 5 Tage für die Handy-Entertainmentflatrate EUR 2.99 (inkl. MwSt) ab. Zusätzlich erhältst du dafür auch noch 100 SMS gratis alle 5 Tage pro registrierter Handynummer.

    Der Kunde erhält erst im Anschluss an die aktiv eingegebene Mobilfunknummer per SMS (Sicherheits-SMS) einen aus vier Ziffern bestehenden PIN-Code inklusive dem Hinweis auf das Angebot mit zugrundeliegendem Preis und Laufzeit. Diesen PIN-Code muss der Kunde im nächsten Schritt auf der Webseite in der dafür vorgesehenen Eingabemaske eingeben und aktiv absenden.

    Erst mit dieser Handlung (zweistufige Einverständniserklärung) kommt der rechtsgültige Kaufvertrag zustande.

    Der Kunde musste daher seine Mobilfunknummer als auch den nachfolgenden PIN-Code aktiv auf der Webseite eingegeben haben. Ein anderer Ablauf ist technisch ausgeschlossen.

    Wir haben nach einem Hinweis durch Dritte unlängst feststellen müssen, dass Nutzer des von Ihnen betriebenen Internetdienstes in dem *****-Forum Äußerungen eingestellt haben, die unsere Rechte verletzen. Es handelt sich dabei um Postings unter dem Titel

    Buongiorno: Computerbetrug.de warnt vor SMS-Abo-Abzocke?, der unter ****** zum Abruf bereit gehalten wird.

    Dort wird unser Unternehmen als Betrüger und Abzocker dargestellt. Dies müssen wir nicht hinnehmen.

    Wir fordern Sie auf, den vorgenannten Nutzerbeitrage unverzüglich aus dem Forum zu entfernen. Als Frist haben wir uns

    ***, den **. September 2009, 12.00 Uhr

    vorgemerkt. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, erwägen wir rechtliche Schritte.

    Mit freundlichen Grüßen

    C. H."

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