Samstag, 19. Mai 2012

TAZ-Artikel zu kino.to: "Ein Wiener Geschäftsmann mit Bubi-Face..."

Johannes Gernert von der TAZ hat heute einen lesenswerten Artikel zum Thema kino.to veröffentlicht. Auszusgweise heißt es dort unter anderem:
"Ein Wiener Geschäftsmann mit Bubi-Face meldet sich bei Dirk B. und verspricht, er könne deutlich mehr Werbegeld einstreichen, wenn sie kooperierten. Dirk B. macht mit. Die Besucherzahlen steigen, die Werbeeinahmen auch. B. kauft ein Haus in Leipzig, die Familie zieht nach Mallorca, er bestellt den Mercedes SL AMG, schwarz, mit dem er nachts über die Inselstraßen bläst. Er arbeitet meist vom frühen Abend bis in den frühen Morgen. Cola, Red Bull, Kaffee. Tagsüber schläft er."
Der Artikel an sich verdient bereits das Prädikat "lesenswert". Der Hinweis auf den kleinen Prinzen Valentin Fritzmann lässt mich erneut die Frage stellen, warum Fritzmann bis heute noch nicht verhaftet wurde.

Quelle & vollständiger Artikel: TAZ

8 Kommentare:

  1. Man sollte sich mal mit der Personalie "Narvaez Hoyos, Lorena Magaly, spanische Staatsangehörige, in Lachen" befassen. Diese Spanierin war nämlich bis zum Bust von kino.to die GF der Usepro FZE.

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  2. Recherche beim deutschen Patent- und Markenamt

    Wortmarke Firstload:
    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/305667254/DE

    Wort-Bildmarke Firstload:
    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/305667297/DE

    Detail anzeigen ergibt:
    "Früherer Inhaber ... Fritzmann, Valentin, Wien, AT"

    Via:
    http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

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  3. Alexa-Statistik: Werbung für Firstload.com

    Mich wundert, dass die GVU nicht rechtlich gegen die Verantwortlichen für Filestube.com und Firstload.com vorgeht.

    Zitat:
    "FilesTube lets you search for shared files from various file hosting sites like:
    Uploaded.to, Rapidgator.net, Netload.in, 4shared.com, Extabit.com, Turbobit.net, Mediafire.com and many others."

    Quelle:
    h**p://w*w.filestube.com/

    Zitat:
    "OLG Hamburg: Alphaload
    OLG Hamburg, Urteil v. 28.01.2009, Az. 5 U 255/07
    ...
    Ein Usenet-Provider haftet aber jedenfalls dann als Störer nach §§ 823, 1004 BGB analog für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Dienst begangen werden, wenn er den Missbrauch seines Dienstes nicht nur kennt, sondern hiermit auch unmissverständlich wirbt und Software zur Verfügung stellt, die gerade eine missbräuchliche Nutzung des Usenets maßgeblich erleichtert. Die Verpflichtung zur Unterlassung umfasst in diesem Fall nicht nur die Bewerbung des Dienstes, sondern dessen gesamten Betrieb."

    Quelle:
    http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/Filesharing/705-OLG-Hamburg-Az-5-U-25507-Alphaload.html

    Gilt das dann nicht auch für "Download"-Werbelinks zu Firstload.com auf Seiten wie Filestube.com ?

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    1. Korrektur:
      Alexa-Statistik: Werbung für Firstload.com

      Ergänzung:
      Unter den "Top Sites in Germany" ist Filestube.com laut Alexa auf Platz 170.

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  4. Video: Werbung für Firstload auf Filestube.com zum Suchbegriff "das boot"
    (Vollbild: Klick auf Lupe unten rechts!)

    Filestube.com hat abwechselnd folgende IP-Adressen:
    78.140.188.242 (NL),
    78.140.188.237 (NL),
    149.13.65.47 (USA),
    149.13.65.49 (USA).

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