Donnerstag, 14. Juni 2012

kino.to: Spiegel Online bringt es auf den Punkt - und thematisiert Fritzmann

Unter der Überschrift "Wie kino.to Millionen verdiente" erschien heute ein sehr interessanter Artikel bei Spiegel Online. Endlich wurde die Gretchenfrage gestellt, deren Antwort ich hier im Blog fast schon gebetsmühlenartig gegeben habe. Die Frage lautet: Wer sind eigentlich die Hintermänner?

Spiegel Online hat offenbar eine Antwort auf diese Frage gefunden - und führt unter anderem wie folgt aus:

"Das System rechnet sich, und das liegt vor allem an einem Werbekunden: Firstload, einem kostenpflichtigen Usenet-Zugang. Die Firmennamen wechseln, ebenso der Firmensitz, aber dahinter stecken offenbar immer Vater und Sohn F. aus Wien. Die F.s wurden in der Vergangenheit mit dubiosen Internet-Geschäften und Abofallen in Verbindung gebracht, Hunderte Anzeigen gingen ein, wie das Schweizer Fernsehen berichtete. Allein im ersten Jahr zahlt eine Blue Byte FZE 1,5 Millionen Euro für Firstload-Werbung auf kino.to, über die Verimount FZE LLC gibt es 21.000 Euro für archiv.to. In den folgenden Jahren fließt noch viel mehr Geld."

Man könnte fast den Eindruck haben, der Spiegel-Redakteur hätte in meinem Blog gestöbert. Wäre ja nicht die schlechteste Wahl gewesen, denn Dr. Robert Fritzmann und seinen "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann thematisiere ich hier immerhin schon seit Bestehen meines Blogs. Ein weiterer Auszug aus dem Spiegel-Artikel sei noch gestattet:

"Auch soll Dirk B. zu einem Treffen mit seinem wichtigen Werbepartner nach Wien gereist sein, sagt einer der Beschuldigten aus. Im Prozess gegen den Serverbeschaffer erklärte die Anklage, es handele sich bei Michael H. nicht um den großen Hintermann. Das sei vielmehr F. junior. Auch bei den Nachfolgeseiten gebe es Werbung für Produkte der F.'s. Man habe es mit einer "zentral gesteuerten Internetmafiastruktur" zu tun. Offenbar sind nicht nur die Firmen im EU-Ausland registriert, auch F. senior hält sich wohl im Ausland auf, dem Zugriff der Justiz entzogen."

Quelle & vollständiger Artikel: Spiegel Online 

Die einzige Frage, die ich mir -seit langer Zeit bereits- stelle: warum sitzt ein Valentin Fritzmann eigentlich noch nicht in Untersuchungshaft?



20 Kommentare:

  1. 1) Fritzmann sitzt nicht in Deutschland.
    2) Fritzmann "schaltet nur die Werbung" wenn auch wissentlich auf illegalen / fragwuerdigen Seiten.
    3) Bis auf Steuerhinterziehung ( Dubai usw. ) wird der Fritzmann wohl alles rechtlich soweit korrekt machen, dass ihm keiner was anhaben kann.

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    1. Soll heißen: Fritzmann unantastbar? Nö, mitnichten.

      zu 1): er agiert aber in Deutschland.
      zu 2): Falsch. Fritzmann ist ein "Business-Angel", wie es einst auch Faustus Eberle war.
      zu 3): "Bis auf Steuerhinterziehung" ist ja witzig ;-)

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    2. er agiert in deutschland?

      er sitzt nicht in deutschland wäre daher kann ihm das deutsche recht am arsch vorbei gehen

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  2. @Post 1

    1.) Fritzmann wird mit Sicherheit juristisch zur Rechenschaft gezogen werden.
    2.) Wie das im Detail aussehen wird muss von (deutschen) Gerichten entschieden werden.
    3.) Selbst wenn er in Thailand "sitzen" würde, hülfe ihm das in keinster Weise vor (Straf)rechtlichen Konsequenzen.
    4.) Bevor Sie mit Bergriffen wie "Steuerhinterziehung" um sich werfen, informieren Sie sich bitte über die steuerechtlichen Rahmenbedingungen zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Arabischen Emiraten.
    Dann werden Sie eventuell zu der Erkenntnis gelangen, dass seit 2005 ein sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den VAE und Österreich besteht und somit ein Firmensitz in den VAE nicht grundsätzlich zur Steuerhinterziehung führt.
    Abgesehen davon ist davon auszugehen, dass Fritzmann Senior seinen Wohnsitz in die VAE verlegt hat und dadurch aus steuerrechtlicher Sicht ein völlig anderer Sachverhalt besteht.

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    1. he? er ist kein deutscher er sitzt nicht in deutschland wie sollen da deutsche gerichte bitte urteilen?

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  3. 1.) Würde einen Präzendenzfall schaffen. Ein Werbevermarkter wurde bisher nicht wegen Beihilfe der gewerblichen Urheberrechtsverletzung schuldig gesprochen. Also juristisches Neuland ;)
    2.) Es gibt keine Beweise, dass er wissentlich Werbung schaltet. Ohne Beweise gilt immer noch die Unschuldsvermutung.
    3.) Solange er in den Emiraten sein Einkommen versteuert und seinen gewöhnlichen Aufenthalt dort unterhält, ist er in Österreich nicht mehr steuerpflichtig. D.h. er muss in Österreich, geschweige denn Deutschland, 0% Steuern bezahlen, also den regulären "Steuersatz" wie in den UAE.

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  4. Geld, welches in Deutschland verdient wird, muss auch in Deutschland versteuert werden, ihr Pappnasen! Selbst wenn die Firmensitze diverser Abzockportale in den Emiraten sind, wird die Leistung in Deutschland angeboten und muss hier versteuert werden. Und die Tatsache, dass das Geld wohlwissend über deutsche Scheinfirmen eingetrieben wurde, erübrigt die Frage nach der Schuldbarkeit und dem Wissen von der Steuerbetrüge. Und anders als in Betrugsdelikten schützt Unwissenheit in Steuerstrafsachen nicht vor Strafe! AB

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    1. Mein Post ist eine als direkte Antwort auf Post Nr.1 gemeint.

      Gemeint war die Versteuerung des persönlichen Einkommens Fritzmanns in Österreich.

      Ich setzte voraus, dass die von Fritzmann in der BRD kontrollierten Unternehmen alle Steuerabführungen korrekt vorgenommen haben.

      Herr Frickemeier, würden Sie mir freundlicherweise eine kurze Antwort auf die Frage geben, ob in den von Fritzmann kontrollierten Unternehmen,
      in dem Zeitraum Ihrer dortigen Tätigkeit,
      A eine ordnungsgemäße Steuerabführung erfolgt ist und
      B wohin die erziehlten Gewinne transferiert wurden,
      soweit Sie Einblick in obige Sachverhalte erlangen konnten?

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    2. was du hast ja null plan... willst du mir erzählen wenn du im bei einer firma im ausland was als Deutscher was bestellst dann muss die firma im ausland weil du deutscher bist hier steuern zahlen und nicht im heimatland?

      lol

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    3. "wenn du im bei einer firma im ausland was als Deutscher was bestellst dann muss die firma im ausland weil du deutscher bist hier steuern zahlen und nicht im heimatland?"

      Wenn z.B. eine Firma in den Vereinigten Arabischen Emiraten an Internetuser in Deutschland und in anderen EU-Ländern elektronische Leistungen verkauft, dann muss sie in Deutschland Umsatzsteuer zahlen.

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  5. "Allein im ersten Jahr zahlt eine Blue Byte FZE 1,5 Millionen Euro für Firstload-Werbung auf kino.to"

    Die Blue Byte FZE war ja formell Betreiberin der Abofalle Mega-Downloads.net:

    "Es wird aber noch weitaus interessanter, denn nach mir vorliegenden Schriftstücken wurde noch am 25.05.2009 eine Auslandsüberweisung der L & H GmbH nach Dubai über 500.000 Euro vorgenommen. Empfänger: BlueByte FZE. Hierbei handelt es sich laut Überweisungsbeleg um die "Abrechnung Januar bis Mai 2009"."

    Quelle:
    http://inside-megadownloads.blogspot.de/2010/02/uber-die-schwierigkeit-einen.html

    Wenn das Konto der Blue Byte FZE schon für andere Firmen mitbenutzt wurde, ob es dann auch für die Abofalle win-loads.net (DOMEMBER FZE) verwendet wurde?

    "Gegen einen der Helfer von win-loads.net (Domember UG) wurde ebenfalls bereits schon am 05.12.2011 Anklage zum Landgericht Paderborn zum Az. 111 Js 470/10 erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die Konten angelegt und das Geld ins Ausland (Dubai) transferiert zu haben.
    Gegen einen weiteren Betreiber aus Wien wird noch ermittelt und die Anklage steht noch aus."

    Quelle:
    http://www.verbraucherzeit.de/2012/01/04/verfahren-gegen-abcload-de-softwaresammler-de-wieder-aufgenommen

    "Die DOMEMBER FZE existiert in der RAK-FTZ definitiv nicht!
    ...
    Wohl bekomm's.
    Gruß aus Dubai"

    Quelle:
    http://web.archive.org/web/20100501063807/http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?f=78&t=4291

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  6. Zitat:
    "Valentin Fritzmann: "Die Familie Fritzmann hat mit Mega-Downloads.net nichts zu tun und daher auch nicht davon profitiert. Firstload.de gehört, wie viele wissen, meinem Vater und ist wohl kaum als Abzocke zu bezeichnen...""

    Quelle:
    http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=282

    Anscheinend sind die Mega-Downloads.net-Einnahmen auf dem Umweg über das Konto der Blue Byte FZE (VAE) an den deutschen Betreiber von Kino.to geflossen und nicht an die Fritzmänner. Vielleicht hat V.F. das mit seiner schriftlichen Aussage gegenüber GoMoPA gemeint. Trotzdem scheinen sie ja indirekt profitiert zu haben, weil mit dem Geld laut dem Spiegel-Artikel Firstload-Werbung auf Kino.to bezahlt wurde, und dadurch zusätzliche User auf die Firstload.de-Seite gelenkt wurden (Währung: Internet-Traffic).

    Quelle 1:
    http://inside-megadownloads.blogspot.de/2010/02/uber-die-schwierigkeit-einen.html

    Quelle 2:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/die-geschichte-von-kino-to-wer-mit-den-raubkopien-verdiente-a-838816.html

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  7. ist ja süß, dass hier nun Postings von Herrn Kräter heran gezogen werden um die sachverhalte zu erhellen....

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  8. http://www.auwi-bayern.de/awp/inhalte/Aktuelle-Meldungen/2010/VAE-Neues-Doppelbesteuerungsabkommen-mit-Deutschland.html

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  9. "Der Anwalt des "Vereins Anti Piraterie" sagt, dass es eine "heiße Spur" zu Werbungs-Verantwortlichen des illegalen Filmportals in Österreich gibt."

    Quelle:
    http://diepresse.com/home/techscience/internet/766383/Rechtsanwalt-vermutet-KinotoMittaeter-in-Oesterreich-?_vl_backlink=/home/techscience/internet/index.do

    "6,7-Millionen-Geschäft
    Es gäbe entsprechende Infos aus der Szene und "eine heiße Spur, der wir jetzt nachgehen", heißt es beim VAP. Allerdings: Die Justiz ist nicht involviert. Denn Urheberrechtsverletzungen sind bei uns Privatanklagedelikte."

    Quelle:
    http://www.oe24.at/digital/Kino-to-Spur-fuehrt-auch-nach-Oesterreich/69534025

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    1. Wow. Die "heiße Spur" steht in diesem Blog bereits seit 2009. Und zwar sehr, sehr deutlich formuliert in zahlreichen Artikeln. Setzen, 6, Herr Anwalt!

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  10. "Er sagt: "Es war ein und derselbe Film, der bei Kino.to und in allen anderen Portalen und im Usenet immer wieder auftaucht.""

    Quelle (ab Zeitpunkt 2m31s)
    www.youtube.com/watch?v=s3cMRiWAK0k#t=2m31s

    "24.08.2008 11:02 ...
    Anti-Piraterie-Verein geht gegen Firstload vor ...
    Ein Sprecher des VAP erklärte, bereite man derzeit eine Klage gegen das Portal vor."

    Quelle:
    http://winfuture.de/news,41749.html

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  11. "Es geht vielmehr um Phänomene der (hervorragend) organisierten Kriminalität wie das inzwischen geschlossene Internet-Angebot kino.to samt seinen weiterhin aktiven „Erben“ namens kinox.to, movie2k.to etc. pp., die mit Werbebannern und betrügerischen Abo-Fallen Kasse machen sowie um millionenschwere Kriminelle vom Schlage eines Kim Schmitz alias Dotcom (Megaupload).
    ...
    Sondern sie nutzen zudem erfolgreich die Tatsache, dass die deutsche Justiz sich im Internetzeitalter immer noch in kleinstaaterisch abgegrenzte Zuständigkeits-Sprengel aufteilt und keine annähernd adäquaten Strukturen der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung der sogenannten „IuK-Kriminalität“, also der Deliktsbegehung mittels des Internets, bereithält – weder zum Schutz des Urheber- noch des sonstigen Rechts."

    Quelle:
    http://www.gvu-blog.de/?p=492

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