Mittwoch, 26. August 2009

Akte 09 - Interview vom 25.08.2009

Für diejenigen, die gestern nicht Sat 1 / Akte 09 schauten: hier ist nun das Interview, welches Marc Rosenthal mit mir führte. An dieser Stelle ein Dankeschön an die Akte-Redaktion für die bisherige Berichterstattung und das angenehme Procedere. Da bereits Nachfragen seitens meiner Leser kamen: ich heiße Claus und nicht Carsten, der Form halber. Wobei das ja eigentlich unwichtig ist, denn es geht ja um das Thema an sich.

18 Kommentare:

  1. Haha da haben sie fastix in den Knast gelogen und jetzt räumt ein anderer den Laden auf :)
    Gut so, weiter machen!

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  2. Fastix wurde von anderen (Anwälten) in den Knast gelogen.

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  3. wie vermögend ist der frank der schützenkönig?

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  4. Fastix = Google fragen = Lösung bekommen

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  5. wie kommt man auf den namen fastix?

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  6. Fastix wurde von anderen (Anwälten) in den Knast gelogen.

    was kann man sich darunter vorstellen?
    kann das jemand näher erklären?

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  7. Nachdem sich alle fragen wer "Fastix" ist, möchte ich mal sagen, dass es ein schöner Bericht war! Ein wenig "traurig" hat mich der leere Parkplatz gestimmt! Wir haben hier zwar schon davon gehört, aber wenn man das so sieht ...!

    Woher haben die immer diese Bilder, BHH beim Schützenfest?

    P.S. Fastix = siehe "Empfehlenswerte Seiten zur Thematik" Rotglut.org

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  8. "Fastix wurde von anderen (Anwälten) in den Knast gelogen."

    Die hier als Pantalone Morte und als Venganza del oso fröhlich mit posten!

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  9. Und insbesondere als "Anonym" !

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  10. Fastix:

    Fastix ist ein Blogger und Verbraucherschützer aus Kassel.
    Er hat viele Zusammenhänge, in Bezug auf die Nutzlosbranche und auch insbesondere auf bekannte Abmahnanwälte auf seinem Blog „Rotglut.org“ veröffentlicht.
    Schon zum zweiten mal sitzt er nun in Ordnungshaft, weil er sich geweigert hat bestimmte Inhalte aus seinem Blog zu entfernen. Hier die Erklärung aus Wickipedia zum Thema Ordnungshaft:
    "Einen anderen Begriff des Ordnungsgeldes und der Ordnungshaft verwendet das deutsche Recht in § 890 ZPO. Dort handelt es sich um die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung in Fällen, in denen der Schuldner verpflichtet ist, eine Handlung zu unterlassen (z. B. Verwendung einer fremden Marke, Verbreitung einer falschen Tatsachenbehauptung, körperliche Annäherung an den Gläubiger) oder die Vornahme einer Handlung zu dulden (z. B. Betreten des Grundstücks durch den Nachbarn zum Ausbessern des Zaunes).
    Verstößt der Schuldner trotz Androhung des Ordnungsmittels (§ 890 Abs. 2 ZPO) gegen seine Verpflichtung, kann das Gericht ein Ordnungsgeld im gesetzlichen Rahmen von bis zu 250.000 Euro festsetzen oder (alternativ oder ersatzweise) Ordnungshaft. Aus dieser Festsetzung wird von Amts wegen zugunsten der Staatskasse vollstreckt.
    Ein Wahlrecht des Schuldners, ob er lieber zahlen oder in Haft gehen möchte, besteht nicht."

    Details gibt es auf der Rotglut zu lesen. Es dauert etwas bis man die Zusammenhänge versteht, dann ist es aber eine sehr kurzweilige und spannende Lektüre.

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  11. @ Anonyme von 00:17 und 08:46

    Fastix wurde von keinem Anwalt in den Knast gelogen, das OLG Frankfurt a.M. hat am 12.05.09 etwas anderes entschieden. Er sitzt in Ordnungshaft, weil er Gerichtsauflagen nicht befolgte und falsche Tatsachenbehauptungen auf seinem Blog verbreitete. Er hat seine Inhaftierung damit selbst veranlasst, denn er hätte diese Ordnungshaft auch abwenden können.

    Er hatte als Blogger mal sehr gut angefangen zu recherchieren, leider verfiel er immer mehr in fixe Ideen, die vor seiner Inhaftierung zu einem privaten Kleinkrieg entarteten, der nichts mehr mit "Verbraucherschutz" zu tun hatte.

    Und wer sich anmaßt, aus der Anonymität heraus andere Kommentatoren auf diesem Blog mit der Inhaftierung von Fastix persönlich in Verbindung zu bringen, ist ein übler Verleumder, der nicht mal so viel Arsch in der Hose hat, sich einen Nick zuzulegen.

    Das einzige, was an Deinem Kommentar korrekt ist, @ Anonym von 08:46, sind die letzten 3 Worte – und ich werde auch weiter "fröhlich mit posten", solange Herr Frickemeier es zulässt.

    Denn ich bin weder "Abzockanwalt", noch habe ich etwas mit dem gegenwärtigen Aufenthalt von J.R. zu tun – und wer jetzt sogar auf dem Schmuddelblog "Anti Abzock Zentrale" aus "Pantalone Morte" und "Venganza del oso" die Person des "Max Baumann" erstehen lässt, dem kann ich nur noch einen Besuch bei einem Facharzt empfehlen, denn es liegt der Verdacht auf eine psychotische Schizophrenie nahe.

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  12. @ Venganza del oso
    Duo cum faciunt idem, non est idem.

    Oder wie darf ich Ihren letzten Beitrag interpretieren?

    Zitat @ Venganza del oso 26. August 2009 18:57
    "- und mit dem "schwarzen Tier" unter den Lehrern wohl das Schaf gemeint ist - denn "scharf" ist etwas anderes, gelle Herr Diplomingenieur."

    Sind Sie etwa Hellseher? Das mit dem Oberstudienrat stand im Google Profil!
    Nicht das mich das stören würde, aber machen Sie das Gleiche nicht anderen zum Vorwurf!

    Sie Verstecken sich doch auch!

    Wechseln Sie nun doch bitte Ihren Nick, oder stehen Sie dazu das Sie der sind, der Sie sind!
    Man könnte sonst eine gewisse Doppelmoral vermuten!
    Gell?

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  13. @ Armaggedon

    "Libenter homines id, quod volunt, credunt."
    (Caesar)

    Mein von Ihnen zitierter Beitrag vom 26. August 2009 18:57 steht zwar an anderer Stelle, aber kann ja bei der fortgeschrittenen Zeit Ihres Kommentars schon mal vorkommen.

    Es ging mir dabei lediglich um Ihre Kleinlichkeit, wegen eines Tippfehlers des Herrn Oberstudienrates (wusste gar nicht, dass es in seinem Profil steht...) einen ganzen und dabei nicht sachbezogenen Kommentar zu schreiben, der eben auch nicht fehlerfrei war.

    Auch, wenn ich mit dem Dipl.Ing. offensichtlich voll ins Schwarze getroffen habe, bin ich noch lange kein "Hellseher", manchmal genügt schon ein bisschen gesunder Menschenverstand.

    Nun sehen Sie es doch auch ein wenig lockerer, Posten sollte doch auch ein klein wenig Spaß machen.

    Aber Sie haben schon recht - Ich bin, wer ich bin und auch immer schon war, nur eben nicht der, der Sie meinen, der ich sein könnte.

    Was haben Sie gegen meinen Nick? - Ich stoße mich doch auch nicht an Ihrem, den sie hier verwenden und an den vielen anderen, unter denen Sie auf anderen Blogs und in einem Frankfurter Verein unterwegs sind.

    Doppelmoral? - Unter einem Nick ein "selbsternannter Verbraucherschützer" sein und unter einem anderen ein die Gerichtsbarkeit missachtender Verleumder - das ist wirklich Doppelmoral!

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  14. Hallo,
    ich bin vor über einem Jahr durch einen angeblich kostenlosen Download diese Firma reingefallen. Nachdem ich, natürlich nach Ablauf der 14 Tage Widerrufsfrist, eine Rechnung erhalten habe, .... man kennt den Ablauf ja!

    Damals habe ich leider nicht recherchiert, sondern mich über meine Dusseligkeit geärgert und ... Gezahlt! - 96 EUR und sofort gekündigt (Kündigungsbestätigung per Mail erhalten, allerdings Mindestvertragslaufzeit 2 Jahre). Jetzt habe ich die 2. Rechnung für das 2. Jahr bekommen, bzw. gleich eine Mahnung (letzte Mahnung vor Übergabe an das Inkassobüro) ohne vorher eine Rechnung erhalten zu haben. Das Übliche. Da auf der Mahnung nichtmal drauf steht für was ich zahlen soll habe ich eine Mail mit Bitte um die Rechnung geschrieben (noch bevor ich so schlau war mal zu googeln). Keine Reaktion.

    Habe ich noch irgendeine Chance da raus zu kommen, oder habe ich durch die erste Zahlung den Vertrag rechtswirksam abgeschlossen? Falls ich zahlen muss: gehe ich ein weiteres Risiko ein, wenn ich zahle ohne die eigentliche Rechnung mit Angaben zur Leistung, vorliegen zu haben?
    Lohnt sich für mich überhaupt noch eine Beratung beim Verbraucherschutz, oder soll ich einfach zahlen und mir weiteren Ärger ersparen (habe echt keinen Bock mich damit noch länger zu beschäftigen)?

    Freue mich sehr, wenn ich einen Tipp bekomme.

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  15. Ja, es gibt unter Umständen tatsächlich die Möglichkeit, feststellen zu lassen, dass der Vertrag nichtig ist. Das ginge aber nur mit einem Anwalt über den Klageweg. Dann allerdings würde auch der erste Jahresbeitrag zurückgezahlt werden müssen.
    Hier ein Link zu einem Anwalt der das schon mal durchgezogen hat:
    http://www.kanzlei-thomas-meier.de/internetvertraege/29-content-services-limited/64-content-services-ltd-zahlt-ersten-jahresbeitrag-zurueck.html
    Der kann Sie auch beraten wie groß die Erfolgschancen in Ihrem Fall sind.

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