Montag, 14. September 2009

Interview mit Rechtsanwalt Bender zu seinem Gutachten über Megadownloads

Hallo, Herr Bender. Zunächst einmal vielen Dank, daß Sie sich für  dieses Interview Zeit genommen haben. Sie erstellen im letzten Jahr ein Gutachten zum Thema Megadownloads.  Wer gab dieses Gutachten in Auftrag und was sollte durch Ihr Gutachten bewiesen werden?
Zunächst weise ich darauf hin, dass ich als Anwalt zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Da das Gutachten von der damaligen Mandantin selbst veröffentlicht wurde, gehe ich aber davon aus, dass hier keine Einwände entgegenstehen. Das Gutachten wurde von der damaligen Betreiberin von www.mega-downloads.net im April 2007 in Auftrag gegeben. Es ist also inzwischen 2 Jahre alt. Es sollte Stellung dazu genommen werden ob die Seite www.mega-downloads.net die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben in der geforderten Art und Weise enthält.

Es ging also lediglich um die Startseite von mega-downloads.net, auf der bekanntlich deutlich auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde?
Ja. Es ging im Grunde genommen darum, ob bei einer Anmeldung des Nutzers über die Seite www.mega-downloads.net ein Vertrag zustande kommt.

Im November 2008 stand in Ihrer Kanzlei plötzlich und unerwartet Sat 1 / Akte 09 vor der Tür. Fielen Sie aus allen Wolken?
Das nicht gerade, aber ich war schon sehr überrascht.

Wussten Sie, daß Ihr Gutachten dazu missbraucht wurde, den geneppten Kunden von Megadownloads Seriosität vorzugaukeln? Immerhin wurde es zeitweise als Anhang mit verschickt.
Nein, das war mir erst später bekannt geworden, als mir von Rechnungsempfängern, die auch das Gutachten erhielten, davon berichtet wurde. Nach Erstellung des Gutachtens im Jahre 2007 hatte ich keinen Kontakt mehr zu der Mandantin.

Erlebten Sie Reaktionen auf dieses Gutachten, und falls ja, wie haben Sie darauf reagiert?
Es gab einige Rückmeldungen. Ich erhielt Anrufe von Rechnungsempfängern, die aufgrund des beigefügten Gutachtens der Meinung waren, ich sei mit dem Forderungseinzug beauftragt. Ich habe deshalb die damalige Mandantin gebeten, das Gutachten nicht in dieser Weise zu verwenden.
 
Heute ist bekannt, daß die wenigsten Nutzer über die eigentliche Startseite von Megadownloads in die Abofalle tappten, sondern vielmehr über sogenannte "Landingpages", die eben keine Kostenpflicht auswiesen. Wie beurteilen Sie dies nun im Kontext?
Ob das so war, kann ich nicht beurteilen. Wenn jedoch auf die Kostenpflicht nicht hingewiesen wird, handelt es sich um eine Abo-Falle. Ich lasse mich ungern für solche Zwecke einspannen.

Würden Sie mit Ihrem heutigen Kenntnisstand erneut ein solches Gutachten erstellen?
Es ist Teil meiner Arbeit, Rechtsgutachten zu erstellen. Ich bin seither jedoch bei der Auswahl der Aufträge etwas vorsichtiger. Ein solches Gutachten wird es von mir nicht mehr geben. Wie gesagt, ich lasse mich nicht gerne für solche Zwecke einspannen.

Möchten Sie meinen Lesern sonst noch etwas mitteilen?
Letztendlich muss der Internetnutzer darauf achten, wem er seine persönlichen Daten übermittelt. Hier wird oft zu sorglos gehandelt. Betreiber von Abo-Fallen profitieren davon, dass die Nutzer ihre persönlichen Daten unüberlegt preisgeben. Ich kann hiervor nur warnen.

Herr Rechtsanwalt Bender, ich bedanke mich für das Interview!

3 Kommentare:

  1. Schade das sich Anwälte nicht vorher informieren mit wem und was sie es zu tun haben. Da wird teilweise blind was rausgehauen, es muss ja schließlich Geld in die Kasse.

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  2. @Kommentar1:
    Deine Vorwürfe gegen die ahnungslosen RA's kann ich nicht im geringsten nachvollziehen. Soll jetzt JEDER Unternehmer/Freiberufler JEDEN Kunden auf ALLE möglichen Dinge im Vorfeld überprüfen? Machst du der Deutschen Post, der Arbeitsagentur und allen anderen involvierten Dritten ebenfalls den gleichen Vorwurf?

    Der Großteil hat doch gar keine Ahnung von Internetkriminalität geschweige denn von Abofallen.

    Erst denken, dann schreiben!

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  3. Es duerfte nicht ungewoehnlich sein, bei groesseren "Projekten" eine rechtliche Pruefung vorab zu beauftragen. Das sei auch jedem kommerziellen Betreiber einer Website ans Herz zu legen - es gibt einfach zu viele abmahnfaehige Fallen. Ich denke nicht, dass einem Rechtsanwalt vorzuwerfen ist, sich nicht genau genug ueber seine Mandanten informiert zu haben - immerhin hat das Gutachten ja das "alles in Ordnung" attestiert. Ein wenig Skrupel, mit einer bestimmten Klientel zusammezuarbeiten duerfte aber angebracht sein :)
    Das Konzept mit den landing pages ist im Zusammenhang mit diesem Gutachten genial (evil), man kann nur hoffen dass die Staatsanwaltschaft und der Richter dieses Konzept verstehen und entsprechend mit ein, zwei, drei Jahren ohne Schluessel ahnden...
    Schoen waere es, wenn Herr Bender in diesem Zusammenhang ein Gegengutachten erstellen wuerde, dass die landing pages gerade als nicht-rechtskraeftige Vertraege (oder was auch immer) herausstellt. Damit waere seinem Ruf und allen Betroffenen sicherlich geholfen.

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