Donnerstag, 12. November 2009

Heutiger Termin vor dem Arbeitsgericht Herford: BWL Letter & Support GmbH ./. Frickemeier


11.30 Uhr: ich stehe vor dem Arbeitsgericht Herford und rauche genüsslich eine Zigarette, als plötzlich jemand freundlich lächelnd auf mich zu schlenderte: Christian K. und Ilex reisten doch tatsächlich extra aus Hannover an, um mich moralisch zu unterstützen und der Verhandlung beizuwohnen. Eine gelungene Überraschung, über die ich mich sehr gefreut habe!

Kurze Zeit später erschien dann auch mein Anwalt sowie tatsächlich sechs ehemaligen Mitarbeiterinnen, die ebenfalls der Verhandlung beiwohnen und sich, falls nötig, als Zeugen zur Verfügung stellen wollten. Ich muss an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für euren Support loswerden - zeigt es mir doch, daß meine Berichterstattung so falsch nicht sein kann und vielen aus der Seele spricht.

Das sieht naturgemäß die Gegenseite vollkommen anders. Mürrisch erschienen Strohmann Brandes sowie sein Anwalt Türcke und bahnten sich wortlos den Weg zum Gerichtssaal, vor dem bereits, man höre und staune, Verkehrsanwalt Hasenbäumer wartete.

Nach Aufruf der Sache ging es also los. Ohne mich vorab in Details zu verlieren, die ich möglicherweise falsch wiedergebe bitte ich daher um Verständnis, daß ich bis zur vorliegenden, schriftlichen Urteilsbegründung (die ich selbstverständlich hier veröffentlichen werde) nur ein paar Stichpunkte nenne und beleuchte, über die vorrangig diskutiert wurde: es ging um Eilbedürftigkeit, Verfügungsansprüche, Zulässigkeiten, Floskeln (O-Ton des Vorsitzenden Richters), Begründetheit, Aktivlegitimation, Werturteile, unzulässige Schmähkritik und letztlich um die Begrifflichkeiten "Abzocke" und "Ratte".

Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer wollte gleich zu Beginn für eine Überraschung sorgen, die mich allerdings gähnen ließ. Höchstwichtig präsentierte er dem Vorsitzenden Richter einige Bilderkopien hochwertiger, mechanischer Armbanduhren und glaubte einen Skandal zu präsentieren: diese dargestellten Bilder stammen von meinem Server (welcher ja auf kriminelle Art gekapert wurde, Strafanträge sind heute von mir gegen Babenhauserheide und Hasenbäumer gestellt worden) - und da ich angeblich als Sammler Uhren im Werte von rund 20.000 EUR besitzen würde wäre dem gestellten Prozesskostenhilfeantrag dringend zu widersprechen.

Den Vorsitzenden Richter ließ das vollkommen kalt, da der PKH-Antrag bereits positiv entschieden sei; und wenn Herr Verkehrsanwalt Hasenbäumer gegen meine Eidestattliche Versicherung vorgehen wolle, so stehe ihm das natürlich frei, habe mit dem hier aktuell geführten Verfahren aber mal so gar nichts zu tun. Bedröppelt nahm Verkehrsanwalt Hasenbäumer wieder Platz, während wir nun endlich zum Thema kamen. Während Strohmann Brandes mit dem Rücken zum Publikum saß und während der gesamten Verhandlung nicht ein einziges (!) Wort sagte, versuchte sich recht hilflos der Herr Türcke in Erklärungen, stets unterbrochen von Verkehrsanwalt Hasenbäumer, der ihn offensichtlich auch so richtig aus dem Konzept brachte, zumal er wie ein Schulkind stets und ständig mit ihm tuschelte.

Als der Vorwurf kam, der Begriff "Alleinunterhalter" sei herabwürdigend zu verstehen, sah ich mich veranlasst, das etwas genauer auszuführen. Ich erwähnte, daß eine solche Tätigkeit sicher nicht leicht zu handeln sei (jeder von uns kennt doch die typischen Dorffeste, wo ein Alleinunterhalter sich die Gunst der oftmals betrunkenen Dorfgäste erarbeiten muss).

Hängen geblieben sind wir letztlich an dem Begriff "Abzocker" und ob die Verwendung rechtlich haltbar wäre. Nun, das Gericht fragte, ob die Möglichkeit auf einen Vergleich möglich wäre, was wir aber kategorisch ablehnten. Es wurde seitens des Vorsitzenden Richters nun verkündet, daß das Urteil bis Geschäftsschluss gesprochen werden würde. Nun gilt es also abzuwarten, wie das Gericht entscheidet. Sollte (was ich nicht glaube!) das Gericht heute der Gegenseite recht gegeben haben, so steht bereits jetzt fest, daß wir in Berufung gehen werden. Sobald mir das Urteil vorliegt werde ich weiter berichten.

Im Anschluss an die Verhandlung gingen wir dann noch gemeinsam einen Kaffee trinken - und siehe da, so ein Zufall: am Nebentisch saß doch glatt Rechtsanwalt Türcke mit seinem Mandanten Brandes. Als wir das Café betraten wurde hektisch bezahlt und die beiden zogen von dannen. Nicht schlimm :-)

Mein Fazit: ich habe mich sehr gefreut, die Mitarbeiterinnen mal wiedergesehen und mit ihnen geplauscht zu haben - und wurde dank Christian K. und Ilex sogar noch richtig überrascht. Hat mich gefreut, danke an alle!

11 Kommentare:

  1. Aktivlegitimation = hat der richtige geklagt. Ich denke, wegen "Alleinunterhalter" kann nur der Strohmann selbst klagen, nicht die BWL.

    Eilbedürftigkeit = hat die Firma die Klage 30 Tage nach Kenntnis der Aussagen eingereicht.

    bis Geschäftsschluss = Dein Anwalt hat bereits ein Fax.

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  2. Warum hat das Gericht die Anwesenheit von Brandyman als zwingend erforderlich angesehen und ihn dann nicht mal wenigstens nach seiner Meinung gefragt.
    Das wäre doch mal `ne Show geworden.

    Ein Ehemaliger

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  3. Ich hatte subjektiv den Eindruck, daß das nicht mal nötig war, um zu einer Entscheidung zu finden.

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  4. Warten wir mal ab, wie das gericht entschieden hat! Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das, was die Jungs sich hier geleistet haben, keine Abzocke nennen darf. Das ist eine zulässige Meinungsäußerung. Auch wenn sie hart und schonungslos ist. Aber nach allen Details, die hier veröffentlicht wurden, trifft sie genau ins Schwarze.

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  5. Ja, aber Richter am Arbeitsgericht, sehen es gerne, wenn der zuständige "ja, wie soll ich das Kind nun nennen?" die Sache auch wichtig nimmt. Wenn nicht .... kann es schon mal angeordnet werden, dass er es tut.

    Richter sind auch nur Menschen, wie Du und ich!

    Mal sehen was dabei raus kommt... Blumen kommen dann vielleicht morgen.

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  6. Hallo,
    ich kenne Herrn Hasenbäumer und auch wenn er mit seinen sexistischen Witzen oft genug genervt hat, hätte ich nicht gedacht, dass er so tief sinken würde. Ich bin entsetzt! SO etwas lächerliches habe ich meinen Lebtag nicht gesehen. Ich bin nur froh, dass ich da raus bin. Für so ein Witz-Unternehmen zu arbeiten...nee, also das geht nicht. Ich möchte mich an dieser Stelle auch recht herzlich bei Herrn Frickemeier bedanken, dass, auch wenn Sie das nicht gerne hören, wir durch Sie (natürlich nicht nur durch Sie aber das war ja der Tropfen auf den heissen Stein), gekündigt wurden. Und natürlich auch bei Herrn Rogalski, welcher die Kündigungen gegeben hat. Vielen Dank!!!! Dadurch ist mir jede Menge ersparrt geblieben. Sperren bei der BA usw. Das witzige ist, am Tag als ich die Kündigung erhalten habe, habe ich am morgen bei der BA angerufen und nach einem Termin gefragt, weil ich erfragen wollte, ob bei solch einer Arbeit von einer Sperre abgesehen wird. Denn nach der Schikane die wir zuletzt miterleben "durften" wollte ich keine Sekunde länger bleiben. Also Herr Frickemeier, auch wenn ich Sie nie mit Informationen gefüttert habe, wünschte ich heute, ich hätte es gemacht. Anders haben die es garnicht verdient! Ich wünsche weiterhin viel Erfolg! Und nochmal danke für alles!
    Gruß

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  7. Das mit dem "Rücken zum Publikum" hat wohl damit zu tun, wie die Stühle angeordnet sind (wie hast Du denn gesessen?). Schliesslich wird für das Gericht verhandelt und nicht "für das Publikum". (Deswegen ist es auch unangebracht, bei Gericht zu klatschen o.ä.).

    Das persönliche Erscheinen kann auch einfach damit zu tun haben, dass das Gericht es gerne hat, wenn ein Entscheidungsbefugter da ist, und nicht ständig herumtelefoniert werden muss.

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  8. Liegt das Urteil schon vor ?

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  9. "Das persönliche Erscheinen kann auch einfach damit zu tun haben, dass das Gericht es gerne hat, wenn ein Entscheidungsbefugter da ist, und nicht ständig herumtelefoniert werden muss.
    "

    Und warum war dann Brandyman da und nicht BHH? Alle haben doch inzwischen mitbekommen dass Brandes NICHT Entscheidungsbefugt ist! =o)

    Ein Ehemaliger

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