Montag, 21. Dezember 2009

Ein aktueller Leserbrief mit der Bitte um einen Hinweis

Folgender Leserbrief erreichte mich heute abend per Mail:
Guten Abend Herr Frickemeier.
Ich möchte Ihnen herzlich für Ihre Aufklärungsarbeit auf Inside mega-downloads.net danken und Ihnen ein Feedback von mir geben.
Auch ich bin auf mega-downloads reingefallen, wie so viele andere auch über einen externen google-Link bei der Suche nach einem kostenlosen Video-Abspielprogramm.

Nachdem ich dann das gewöhnliche Prozedere durchlaufen habe, habe ich aus Angst vor größerem Ärger das Geld bezahlt. Einige Zeit später habe ich dann die Akte-Reportagen bei Sat.1 gesehen und ich begann, mich schlau zu machen.

In Ihrem Blog habe ich viele Informationen über die Machenschaften der Betrüger gefunden (schön auch die Links zu verschiedenen TV-Reportagen) und kann jetzt wieder beruhigt schlafen. So wie es scheint, kommen ja keine Mahnungen mehr von mega, wir wollen aber nicht den Tag vor dem Abend loben.

Sollte ich noch weitere Rechnungen oder Mahnungen erhalten, ist es Ihnen und Ihrer Arbeit zuzuschreiben, dass ich diese nicht bezahlen werde! :)

Ich hätte auch noch einen kleinen Vorschlag:
Oft scheinen mir die Inkasso-Unternehmen mit Schufa-Einträgen zu drohen. Ich komme aus einer ländlichen Gegend, was bedeutet: wenn ich z.B. mit meinen Eltern darüber spreche, zieht immer noch die Angst vor der Schufa ins Gespräch. Ich finde, dass bei dieser Drohung noch etwas Aufklärungsarbeit besteht, wie z. B. ein Unternehmen jemanden bei der Schufa meldet und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen? Wäre das nicht auch eine interessante Info für evtl. Geschädigte?
Hallo Herr B.,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihren Vorschlag, den ich gerne aufgreife. Der drohende Hinweis, man würde im Falle der Nichtzahlung einen negativen Schufa-Eintrag erhalten, gehört zur Drohkulisse der Abzocker und ist einfach lächerlich.


Rechtsanwalt Udo Vetter hat diesbezüglich in einem vergleichbaren Abzock-Projekt in seinem empfehlenswerten Law-Blog wie folgt ausgeführt (Auszug):
Geht das mit dem Schufa-Eintrag überhaupt?
Soweit auf der Seite ersichtlich, wird der Besucher beim Vertragsschluss gar nicht aufgefordert, in eine Schufa-Meldung einzuwilligen. Ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden ist die Übermittlung von Daten an die Schufa nicht zulässig.
Dazu kommt die Problematik, dass der Seitenbetreiber überhaupt nicht verifiziert, ob der Besucher tatsächlich die Person ist, die als Vertragspartner gespeichert wird. Der Betreiber wird also gar nicht belegen können, dass eine angebliche Schufa-Einwilligung per Mausklick tatsächlich von dem angeblichen Vertragspartner stammt.
Außerdem sollte es sich mittlerweile rumgesprochen haben, dass standardmäßige Drohungen mit Schufa-Einträgen rechtswidrig sind, sofern die Forderung nicht unbestritten oder gerichtlich festgestellt ist (aktuelles Urteil des Amtsgerichts Plön). Meine Mandantin ist jedenfalls so stinkig, dass sie uns um das volle Programm gebeten hat. Die Online Service Ltd. wird also eine Unterlassungserklärung wegen der Schufa-Drohung abgeben müssen. Sonst steht ein Prozess ins Haus. Die Strafanzeige wegen Nötigung haben wir uns vorbehalten.
Weiterhin empfehle ich Ihnen auch den interessanten Artikel auf Antispam e.V. zum Thema Schufa, welchen Sie hier lesen können.

7 Kommentare:

  1. Nun, inzwischen hat das Amtsgericht Halle entschieden, dass bereits die Drohung mit einem Schufa-Eintrag rechtswidrig ist, wenn die Forderung bestritten wird:

    Az.: AZ 105 C 4636/09

    s. http://antiabzockenet.blogspot.com/2009/12/outletsde-drohung-mit-schufaeintrag.html

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  2. > über einen externen google-Link bei der Suche nach einem kostenlosen Video-Abspielprogramm

    War das die Anmeldeseite?
    Ausschnitt 1, Ausschnitt 2

    Falls ja: Der Preis im Fließtext ist nicht (z.B. durch Fettdruck) hervorgehoben. U.a. daher gibt es einen Grund für Irrtum. Bei begründetem Irrtum kommt aber kein Vertrag zustande. Die im Impressum angegebene "Firma" Blue Byte FZE scheint nie existiert zu haben. Eine nicht existierende "Firma" kann auch keine Schufa-Meldung durchführen.

    Der tatsächliche Betreiber in Wien scheint den Kopf für die Abofalle nicht hinzuhalten, da die strafrechtlichen Betrugs- und die mit dieser Vortat verbundenen Geldwäsche-Vorwürfe offensichtlich berechtigt sind.
    Lüge in der Mahnungs-E-mail:
    "Sie haben unsere Dienstleistung (redaktionelle Inhalte) auf
    www.mega-downloads.net am...bestellt
    ...
    Erklärung:
    Auf dieser Internetseite haben Sie durch das explizite Setzen eines Hakens..."

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  3. Im BDSG (Nach Novelle 1 die zum 01.04.2009 in Kraft tritt) ist diese Meldung an Auskunfteien endlich gesetzlich geregelt.
    Der hier wichtige Passus lautet verkürzt, eine Meldung ist okay, wenn der Kunde
    -2 mal gemahnt wurde
    -zwischen 1. Mahnung und Meldung 4 Wochen liegen
    -er auf die Übermittlung hingewiesen wurde
    -die Forderung nicht bestritten wurde.

    Die ganzen behauptungen nachdem eine Meldung erst mit der Titulierung möglich wäre sind damit wohl vom Tisch.

    ABER das ganze ist natürlich magulatur wenn die Forderung mangels Preisauszeichnung von Anfang an nicht bestand.

    Zum nachlesen nach Novelle 1 BDSG (Scoring) suchen. Einen schönen Link hab ich gerade nicht zur Hand.

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  4. Die Krake Schufa und die dort gesammelten Informationen sind tatsächlich ein wenig geheimnisumwittert, und die Schufa tut alles, um diese Intransparenz aufrecht zu erhalten.

    Tatsächlich können nur Mitglieder (sehr preisintensiv) der Schufa Meldungen erstatten, die diese auch registriert. All die drohenden Inkassobuden- und anwälte sind i.d.R. überhaupt keine Mitglieder der Schufa und können von daher schon gar nichts melden. Aus der Vergangenheit bekannt ist, dass es der Bernhard Syndikus über die Katja Günther dereinst versucht hat, deren Schufa-Mitgliedschaft auszunutzen, um der Schufa Negativ-Meldungen unterzujubeln. Da die Schufa aber nur einwandfrei belegte Zahlungsstörungen tatsächlich registriert, ist das nach hinten losgegangen, als die von Katja Günther Gemeldeten abgezockten Personen sich an die Schufa gewendet haben, um den Vorgang aufzuklären. Die Reaktion der Schufa war dann auch sehr eindeutig: sie hat der Katja Günther umgehend die Mitgliedschaft gekündigt. Dass die Schufa immer wieder als Druckmittel für die Abzocker herhalten muß, zeigt wie niedrig das Niveau der Abzocker und ihrer Anwälte tatsächlich ist: nämlich unterirdisch!

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  5. Wenn eine Drohung von einem Inkassobüro mit der Schufa kommt s. nachfolgenden Link. Er erklärt expliziet Ihre Antwort hierauf. Musterschreiben usw. bis hin zur Klage - alles vorbereitet !!
    http://antiabzocke.blog.de/2009/06/24/musterschreiben-unterlassung-einstweilige-verfuegung-deutsche-zentral-inkasso-gmbh-6376739/

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  6. Hier ein Video über Mega-Downloads. Leidet wird wieder nur die offizielle, noch vorhandene Anmeldeseite gezeigt, nicht aber Ende 2008 gelöschte inoffizielle Anmeldeseiten wie z.B. diese.

    "Thorsten R. hat zwar schon mal seine persönlichen Daten im Internet angegeben, auf Mega-Downloads aber nicht, versichert er." (Quelle s. Zeitpunkt: 01:25)

    Meine Vermutung: Thorsten R. hat wahrscheinlich auf einer der inoffiziellen Anmeldeseiten von MD seine Daten sehr wohl angegeben, wähnte sich aber dabei auf einer Seite des kostenlosen Originalanbieters, da diese täuschend ähnlich aufgemacht waren, incl. Original-Logos, und der im Fließtext versteckte Preis nicht unterstrichen war.

    Er hat aber recht, wenn es behauptet, dass er seine Daten nicht auf der offiziellen MD-Anmeldeseite (mit unterstrichenem Preis) angegeben hat, wie in der Mahnungs-E-mail suggeriert.

    URL der offiziellen Anmeldeseite:
    http://www.mega-downloads.net/anmelden
    URL einer inzwischen gelöschten inoffiziellen Anmeldeseite z.B.:
    http://openoffice.mega-downloads.net/anmelden/149

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  7. Beschreibung eines "Anmelde"-Vorgangs

    Zitat (18.8.2008):
    "hier nun paar fotos wie ich zu md gekommen bin. hatte icq gesucht
    1. Google-Ergebnisseite bei Suche nach ICQ
    2. Landing Page http://icq.software-archiv.info/
    3. inoffizielle Anmeldeseite http://icq.mega-downloads.net/anmelden/170"

    Inoffizielle Anmeldeseitehttp://openoffice.mega-downloads.net/anmelden/149"

    Quelle

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