Die Gegenseite versucht ständig abzulenken und scheut auch nicht davor zurück, klare Lügen zu verbreiten. Der Tisch ist gedeckt, guten Appetit!
Babenhauserheide hat nie etwas mit der L & H GmbH zu tun gehabt und war erst recht nicht weisungsbefugt. Schon gar nicht war er in gleichwelcher Art und Weise in die L & H GmbH involviert.
Lüge. Nicht nur diese Mail, welche er von seinem Handy aus versandte gibt mir eine klare Arbeitsanweisung und zeigt, daß er involviert war.
Weiterhin wurde Babenhauserheide in Mails, die vom Buchhalter der InQnet GmbH, Herrn Reinhard Pils, kamen, stets im CC vermerkt, wie an dieser Mail exemplarisch deutlich wird:
Was fällt uns weiterhin auf? Richtig: nicht, wie von der Gegenseite vorgetragen, Helmut Steffel war der Buchhalter, sondern Reinhard Pils von der InQnet GmbH - deren Inhaber Valentin Fritzmann ist. Dabei hat Fritzmann doch angeblich nichts mit Megadownloads zu tun?
Frickemeier hat 75.000 Euro unterschlagen. Das fiel dem Herrn Steffel auf und das war der Grund für Frickemeiers Kündigung!
Eine amüsante und zeitgleich abenteuerliche Geschichte, da (wie erwähnt) Steffel überhaupt keine Zugangsdaten zu den Konten hatte sondern Reinhard Pils derjenige war, der die Buchungen ausführte und die Konten überwachte. Als ich einmal (auf Wunsch von Babenhauserheide) ein CMS orderte und dieses fälschlicherweise vom Fremdgeldkonto abgebucht wurde schlug Pils binnen weniger Minuten Alarm und rügte mich, wie diese Mail zeigt:
Interessant. Eine ungerechtfertigte (da vom falschen Konto abgebuchte) Summe in Höhe von rund 200 EUR fällt sofort auf - und weitere 14 Abbuchungen von Provisionen über einen Zeitraum von vielen Wochen, die sich teils im fünfstelligen Bereich bewegten, blieben angeblich unerkannt? Ne, ist klar!
Der Anfang vom Ende: Hasenbäumer spielt sich als Bevollmächtigter der L&H GmbH auf und lässt in seinen Äusserungen tief blicken. Aus heiterem Himmel schreibt er mir im Skype zunächst folgendes:
Zu dieser Zeit arbeitete ich übrigens längst mit der Staatsanwaltschaft Detmold zusammen und war wohl mittlerweile im Firmennetzwerk aufgeflogen. Am nächsten Tag schrieb mich dann der werte Herr Verkehrsanwalt erneut an:
Man beachte im Kausalzusammenhang den letzten Satz des Herrn Verkehrsanwaltes. Heute weiß ich, was er damit meinte...
Boah, keine weitere Fragen!
AntwortenLöschenNee, nix "boah". Das sind alles nur Fetzen! Das ist "fastixmanier". Keiner der Leser kann daraus auch nur ein Fünkchen Wahrheitsgehalt heraus lesen!! So einen Schmarrn sollte man sich wirklich für etwaige Verhandlungen aufheben.
AntwortenLöschenWenn ich bedenke, was heutzutage alles mit Browser-Add ons oder Bildbearbeitung möglich ist.......
Nach Einstellung des Strafverfahrens gibt es dann hoffentlich eine Anzeige nach §164 StGB (Falsche Verdächtigung) geben. Sowas bedeutet bis zu 5 Jahre Knast.
AntwortenLöschenWie soll denn mit diesen Unterlagen jemand falsch verdächigt werden?
AntwortenLöschenÄrgern Sie sich gerade, Herr Pils?
Claus, die Platte des Mailservers hast Du aber doch der StA hoffentlichtlich mal 1:1 gespiegelt?
"Nach Einstellung des Strafverfahrens gibt es dann hoffentlich eine Anzeige nach §164 StGB (Falsche Verdächtigung) geben. Sowas bedeutet bis zu 5 Jahre Knast."
AntwortenLöschenErwarten Sie das wirklich? Und glauben Sie wirklich, Claus würde hier alle Beweise veröffentlichen, sodass die Verdächtigen sich schön vorbereiten können?