Donnerstag, 1. April 2010

Wenn aus 75.000 EUR 25.000 EUR werden. Oder: Hasenbäumers Schriftsatz

Wie ich berichtete erbat Herr Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer eine vierzehntägige Fristverlängerung, um auf unseren letzten Schriftsatz zu erwidern. Immerhin nehme der Schriftverkehr mit den Vereinigten Arabischen Emiraten sehr viel Zeit in Anspruch.

Heute erreichte uns dann die heißersehnte  Stellungnahme und ließ mich schmunzeln, lachen und auch staunen:

Zunächst einmal postuliert er in Sachen Prozesskostenhilfe (Zitat) "Wer das Geld so mit vollen Händen ausgibt, der weiß, dass er unredlich gehandelt hat." (/Zitat).

Weiter gehts zum Thema Blue Byte FZE / Load House FZE und derer realen Existenz. Die Firma Blue Byte FZE wurde seinen Angaben nach am 26.07.2007 gegründet. Als Beweis führt der Verkehrsanwalt ein "Certificate of Formation" sowie eine durch das Gericht einzuholene Auskunft an. Als Geschäftsführer und Inhaber benennt er Mr. Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed. Beweis: Share Certificate und betont (Zitat:) "Der Geschäftsführer / Inhaber ist tatsächlich existent." (/Zitat). Beweis: Fotokopie des Ausweises der Republic of the Sudan.

Plötzlich führt er gar aus, daß auf Drängen der Blue Byte GmbH der Firmenname der Blue Byte FZE in Load House FZE geändert wurde. Die juristische Person sei nach wie vor existent, es wäre nur der Name geändert worden. Beweis: Stellungnahme des Mr. Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed. In diesem Schreiben bestätigt der Geschäftsführer im Namen seiner Firma, daß die Forderung gegenüber der L & H GmbH in Höhe von 25.648,43 EUR geltend gemacht wird.

Moment. Ein Druckfehler? Mitnichten. Da steht nicht etwa 75.000 EUR - nö, da steht 25.648,43 EUR. Muss ich verstehen, warum die Schadenersatzklage doch über 75.000 EUR lautete? Nein, muss ich nicht. Immerhin geht es spannend weiter.

Das die von uns an die im Impressum von Megdownloads angegebene Postanschrift gesandten Einschreiben mit dem Vermerk Empfänger unbekannt / return to sender zurückkamen sei leicht erklärbar. (Zitat:) "Die Firma Blue Byte FZE hat in die Firma Load House FZE umfimiert. Folgerichtig überrascht es nicht, dass unter dem falschen Firmenname die Post nicht zugestellt wird. Ferner ist die Post an eine alte Postfachanschrift versandt worden, welche nicht mehr existent ist. Die richtige Postadresse lautet 16111 - alternativ 16342- . Hier wurde die Post an die Adresse 10559 gesandt. Folgerichtig musste die Post zurückkommen." (/Zitat).

Netter Versuch, aber leider bereits vor einigen Tagen enttarnt, da mal eben schick das Impressum -nachweisbar- geändert wurde. Sich nun darauf zu berufen, man hätte eine falsche Adresse genommen ist der reinste Hohn.

Muss ich übrigens erwähnen, daß im Schriftsatz nicht eine einzige Anlage mitgeschickt wurde? Nun, der Verkehrsanwalt wird wissen, warum er das nicht tat. Wir werden jedenfalls nun um Übersendung bitten, um die Schreiben auf Authentizität überprüfen lassen zu können. Der ominöse Geschäftsführer und Inhaber, Mr. Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed wird wohl damit rechnen müssen, als Zeuge geladen zu werden. Ich kann mir vorstellen, dass das sehr interessant würde. Die Kostenfrage (Zeugenauslage, Reisekosten, etc., die ich vorfinanzieren müsste) wäre jedenfalls, wenn ich den zahlreichen Unterstützern glauben schenken darf, nicht das Problem. Es gibt in Deutschland einfach zuviele Geschädigte, die den Geschäftsführer und Inhaber aus Dubai einmal kennenlernen möchten. Warten wir mal ab, wie sich diese Farce weiter entwickelt, ich werde berichten.

Hier der Schriftsatz im Original: Seite 1 - Seite 2 - Seite 3 - Seite 4 - Seite 5 - Seite 6 - Seite 7

48 Kommentare:

  1. Frickemeier schrieb "Die Kostenfrage (Zeugenauslage, Reisekosten, etc., die ich vorfinanzieren müsste) wäre jedenfalls, wenn ich den zahlreichen Unterstützern glauben schenken darf, nicht das Problem." Wollen Sie jetzt auch noch Geld sammeln??

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  2. Dann erklären Sie Ihren Lesern doch auch was Sie mit einer Forderung der Load House gegen die L&H zu tun haben? Das Schreiben hat doch gar nichts mit den von Ihnen veruntreuten 75k zu tun! Oder ist das Ihr April Humor?

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  3. Sie sollten meinen Blog aufmerksam lesen, ebenso die Schriftsätze. Mit Humor hat das ebenso wenig zu tun wie mit dem 1. April. Wobei, wenn ich mir den Schriftsatz so anschaue könnte man das meinen...

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  4. Oh Frickemeier, geht denn auch mal was anderes als dieses ewige Gesülze, mann soll ihren Blog lesen. Vielleicht ne einfache Antwort auf eine einfache Frage wie die von 19:58? Und ich bin nicht der von 19:58.

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  5. Herr Frickemeier, soviel Zeit muss sein. Die einfache Antwort auf diese einfache Frage entnehmen Sie den einfachen Worten meines einfachen Blogs. Sollte Ihnen das zuviel Arbeit - oder zu kompliziert sein - es zwingt Sie niemand dazu.

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  6. Oh mein Gott....der Richter wird sich sicherlich gewundert haben.

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  7. reden Sie jetzt schon mit sich selber??

    Claus Frickemeier hat gesagt…

    Herr Frickemeier, soviel Zeit muss sein.

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  8. Nein, Sie Troll. Ich hätte das "Herr" in Klammern setzen können, damit selbst Sie das verstehen. Was ich allerdings nicht erwarte. Und nun: trollen Sie sich. Vielen Dank!

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  9. http://www.rakftz.com/en/media/get/20081026_1.3-how-to-set-up-a-company-in-the-uae-october-26th.pdf

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  10. Zitat:
    "What Do I Need to Know About Business Licences?
    Applicants should be aware of the following points when applying for a Business Licence:
    Every company operating within RAK Free Trade Zone is required to obtain a Business Licence (also known as a Trade Licence). A Business Licence is a timelimited
    permit granted to a company to undertake commercial, consulting or industrial activities within RAK FTZ.
    Companies licensed by RAK Free Trade Zone are not authorised to do business in the UAE market - a local agent or distributor has to be specially appointed
    for carrying out business activities in the UAE market.
    Each licence is valid for one year starting from the date of issue and must be renewed annually. Submission of audit reports is a mandatory requirement for
    Business Licence renewal.
    All rates are subject to periodic revisions and the licensed companies will be informed of such revisions at the time of Business Licence renewal."

    Quelle:
    http://www.rakftz.com/en/media/get/20100214_product-flyer-02.-business-licences-english-web.pdf

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  11. Auf jeden Fall sehr gut, dass jetzt mal das Firmengeflecht und die Zusammenhänge vor Gericht erläutert werden dürfen.
    Ob sich die Abzocker damit einen Gefallen tun?

    natürlich sehr beeindruckend, wenn man einen Ausweis eines Landes (auch noch als Kopie) präsentiert, wo man für einen kleinen dreistelligen Betrag sich beliebige Papiere besorgen kann.

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  12. Zitat:
    "Die juristische Person sei nach wie vor existent, es wäre nur der Name geändert worden. Beweis: Stellungnahme des Mr. Abubakr..."

    Das bezweifele ich.

    Eine Forderung der angeblichen "Load House FZE" gegen die L&H ist doch kein Beweis für eine offizielle Firmenumbenennung oder dafür, dass einer "Load House FZE" die 2. Jahreszahlungen aus "Verträgen" einer Blue Byte FZE zustehen (die noch Mitte 2009 als Kontoinhaberin angegeben war).

    Quelle:
    http://i48.tinypic.com/vdj12.jpg

    Für eine Firmenumbenennung muss es doch ggf. ein offizielles Dokument der Free Trade Zone geben.

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  13. Interessant ist unter anderem die Tatsache, daß der Herr Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer allen ernstes weiterhin das Gericht zu täuschen versucht in dem er uns vorwirft, eine falsche Adresse bei den Einschreiben genutzt zu haben. Sein Schriftsatz datierte übrigens am 15.03.2010 (ging heute bei meinem Anwalt seitens des LG Bielefeld ein)- das Impressum von MD wurde aber erst vor einigen Tagen verändert. Mal schauen, wie das Gericht diesen offensichtlichen Betrug bewertet.

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  14. Was die Blue Byte FZE angeht spielt die Gegenseite eh mit dem Feuer, denn diesen Namen darf sie nach dem Rechtsstreit mit der Blue Byte GmbH (=UbiSoft) gar nicht mehr verwenden. Unter diesem Namen wurden aber zur Jahresmitte 2009 noch schick eine halbe Millionen EUR seitens der L&H GmBH zur Blue Byte FZE überwiesen. Zu diesem Zeitpunkt hätte es aber längst die Load House FZE sein müssen. Übrigens: in allen vorherigen Schriftsätzen schrieb der Verkehrsanwalt stets nur von der Blue Byte FZE...

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  15. Nach diesem Schriftsatz zu urteilen hat es aus meiner Sicht nie eine Firma mit dem Namen "Load House FZE" gegeben, sondern nur bis zum 25.7.2009 (Ablauf der 2. Business-Lizenz) eine Firma Blue Byte FZE. Darauf deutet auch das Konto hin. "Load House FZE" wurde dann nur als Fake-Name für die Blue Byte FZE verwendet. D.h. es wurden Rechnungen mit gefälschtem Absendernamen einer nicht existierenden Firma verschickt.

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  16. Es wird sehr interessant sein, wie die Stellungnahmen des Mr. Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed, welche uns ja leider nicht (aber wohl dem Gericht) vorliegen formuliert sind. Nicht umsonst würden wir sie allzu gerne einsehen ;-)

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  17. Also ich interpretiere den Schriftsatz so, dass der L&H 75000 € Schadensersatz zustehen, wegen der "unerlaubten" Abhebungen. Mindestens jedoch der Schaden den der Auftraggeber fordert.

    Interessant finde ich dabei die Summen, wenn die L&H von den 75 000 € nur ca. 25 000.- an den Auftraggeber weiterreichen muss, dann ist das eine "ansehnliche" Quote, die würden sich viele Inkassounternehmen wünschen.

    Wenn die L&H nicht nur die Briefe versand hat, sondern das gesamte Forderungsmanagement übernommen hat, müßte das dann nicht eine registrierungspflichtige Rechtsdienstleistung sein?

    Für die eigentliche Frage, ob das Geld berechtigt oder nicht abgehoben wurde, ist das allerdings eher unerheblich.

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  18. Merkwürdig, dieser Vortrag mit den 25.000€, mir fehlt da der Sachzusammenhang.
    Sehr schön finde ich aber: "Eine Geschäftsführerin, die noch nicht einmal das Gewerbe angemeldet, den Erfassungsbogen des Finanzamtes ausgefüllt, Buchhaltungspflichten nachkommt, bekommt auch kein Geschäftsführergehalt".
    So entscheidet also (nachträglich?) der Eigentümer nach Gutdünken, ob es nun Gehalt für seinen GF gibt oder nicht...

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  19. Also, so erheiternd finde ich den Schriftsatz gar nicht! Vorallem die letzte Seite ist doch über alle Maßen aufschlussreich!

    Aber, lach Sie nur, es soll ja bekanntlich gesund sein.

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  20. > denn diesen Namen darf sie nach dem Rechtsstreit mit der Blue Byte GmbH (=UbiSoft) gar nicht mehr verwenden

    1. Hatte jemand dazu eine strafbewährte Unterlassungserklärung dazu abgegeben?
    2. Warum wurden ab dem 12. Januar 2009 keine Anmeldungen mehr angenommen, obwohl das Abofallengeschäft sehr lukrativ ist und warum wurde die Business-Lizenz für die Blue Byte FZE nach dem 25.7.2009 nicht verlängert? Hatte vielleicht die Blue Byte GmbH die Free Trade Zone-Verwaltung über die Abofalle informiert? Hat diese vielleicht daher Anfang Januar keine Neugründung einer Nachfolge-Firma "Load House FZE" erlaubt und auch die Business-Lizenz nach dem Ablauf am 25.7.2009 nicht verlängert? Könnte ggf. ein Zeuge der Blue Byte GmbH dazu etwas aussagen?
    3. Gab es eine physikalische Existenz der Blue Byte FZE oder diente sie nur als Tarnfirma, um aus Gründen der Steuerersparnis das Geld über VAE nach Wien zur InQnet GmbH zu leiten? Wäre dann nicht die Geschäftstätigkeit der InQnet GmbH zuzuordnen und wäre nicht diese die wahre "Geschädigte", auch wenn sie es bisher nicht zugibt? Dafür würde sprechen, dass der Buchhalter der InQnet in die Konten-Themen involviert war. Wäre er nicht dazu ein geeigneter Zeuge?

    Quelle:

    http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/03/7-monate-inside-megadownloads-ein-paar.html

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  21. Ja weil die letzte Seite Seite sich endlich wieder mit dem eigentlichen Thema beschäftigt. Nämlich der Unterschlagung von Seiten des Herrn Frickemeier :-)

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  22. Hat die L&H eigentlich von dem Fremdgeldkonto im Auftrag der InQnet GmbH die deutsche Mehrwertsteuer abgeführt?

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  23. http://www.rakftz.com/de/article/services/getting-started.html
    Sogar in deutsch! Eigentlich sehr verständlich

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  24. http://www.rakftz.com/de/article/services/business-licence-ras-al-khaimah.html

    Sogar in Deutsch! Und verständlich

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  25. "Ja weil die letzte Seite Seite sich endlich wieder mit dem eigentlichen Thema beschäftigt. Nämlich der Unterschlagung von Seiten des Herrn Frickemeier :-)"

    Warum - man hat sich am Ende noch schnell die vereinbarte Tantieme gesichert, da man davon ausgehen musste, dass dieses Abzockbudengeflecht diese sonst nie zur Auszahlung gebracht hätte. Das geschilderte Vorgehen ist jedenfalls plausibel.

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  26. "man hat sich am Ende"

    Ich würde wohl eher sagen: Nach! dem Ende!

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  27. Also, wenn ich fristlos jemanden feuere, sperre ich ihm sofort alle Zugänge und sorge auch garantiert dafür, dass er nicht mehr an mein Bankkonto kommt. Aber mag sein, dass es bei Abzockbuden anders läuft als in normalen Firmen ...

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  28. Ich denke Heute gekündigt und am selben Tag zur Bank und die Kohle abgezockt. So schnell kann man gar nicht reagieren.

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  29. Die Abhebungen fanden 14-fach über einen Zeitraum von mehreren Wochen, ja, Monaten statt. Rein der Form halber nochmals betont...

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  30. Kann es sein das der "RA" Neuber mitformuliert hat ?

    Bei dem Geschreibsel kann einem ja richtig munter werden und das an Ostern.

    Danke dafuer !

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  31. Kannst du die Anlagen vielleicht auch veröffentlichen?

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  32. Wie bereits im Artikel erwähnt wurden KEINERLEI Anlagen beigefügt...

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  33. "Mr. Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed" aus dem Sudan. Die hätten sich auch einen Ausweis auf Thomas Gottschalk ausstellen lassen können. Herr Sidahmed ist vielleicht auch Staplerfahrer oder sitzt im Sudan in irgendeinem Slum. Ein Strohmann halt.

    Wer braucht da noch Anlagen.....

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  34. Zuckerstückchen aus dem Schriftsatz der Gegenseite vom 04. September 2009 (Zitat):

    "Die Klägerin ist selbstverständlich gegenüber der Firma Blue Byte FZE verpflichtet, die gesamten Beträge auszukehren."

    Die "gesamten Beträge" werden im Schriftsatz exakt aufgeführt (und wurden von mir nie bestritten): 75.648,43 EUR

    Darum geht es in der Schadensersatzklage. Zumindestens bis zum aktuellen Schriftsatz, in dem es heißt (Zitat):

    "In dem Schreiben bestätigt der Geschäftsführer im Namen der Firma Blue Byte FZE - auch in der Ausgestaltung als Load House FZE - das die Forderung in Höhe von 25.648,43 EUR gegenüber der L&H GmbH geltend gemacht wird."

    Frohe Ostern, übrigens. Bei uns gibt es morgen mal wieder Hasenrücken :-)

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  35. OOOOOOhhhhhjjjjeeeeeeeee ...kaum zu glauben das der Schriftsatz von Verkehrsanwalt Hasenbäumer der Feder eines "Anwalts" entsprungen ist.

    Ein Jurastudent im 1 Semester hätte es ganz sicher besser gemacht !

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  36. Zitat 1:
    "Die optimale Liquidation eines Unternehmens in der Praxis
    ...
    Sobald alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft getilgt oder sichergestellt sind und mindestens ein Jahr seit der dreimaligen Bekanntmachung der Liquidation in Gesellschaftsblättern vergangen ist (Sperrjahr), haben die Liquidatoren das dann noch verbliebene Gesellschaftsvermögen unter den Gesellschaftern zu verteilen (§ 72 GmbHG)."

    Quelle:
    http://legitas.de/index.php?id=391

    Zitat 2:
    "L & H
    ...
    Laut elektronischem Bundesanzeiger wurde die L & H GmbH am 10.11.2009 aufgelöst."

    Quelle:
    http://inside-megadownloads.blogspot.com/2009/11/l-h-gmbh-nach-liquidation-aufgelost.html

    Könnte es eventuell passieren, dass die 50.000 € nach einem weiteren Gerichtsverfahren direkt bei den Gesellschaftern landen?

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  37. Wo warst Du denn angestellt, Claus? Bei der BWL Letter & Support oder bei der L&H ?

    Dann würde ich erstmal von der Gegenseite eine Sicherheitsleistung im Prozess verlangen, für den Fall wenn sie verlieren. Denn vielleicht haben sie sich nochmal um 51.000 Euro verrechnet und müssen dann zzm Prozess noch Geld mitbringen.

    Es schaut für mich immer mehr so aus, als wenn diese Forderung nur gestellt wurde, um einem unliebsamen Kritiker zu schaden.

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  38. Zitat:
    "Load House FZE ist eine nach dem Recht des Staates Ras al-Khaimah gegründete und registrierte Gesellschaft."

    Quelle:
    http://www.mega-downloads.net/impressum

    Ist das nicht eine Lüge, die die Rechnungsempfänger zur Zahlung veranlassen soll?

    Wurden jemals ein "Certificate of Formation" oder eine Business-Lizenz auf den Namen "Load House FZE" ausgestellt oder geändert?

    Sind Rechnungsschreiben einer nicht existierenden "Firma" nicht unwirksam?

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  39. "Die richtige Postadresse lautet 16111 - alternativ 16342- ."

    Es sind aktuelle Gemeinsamkeiten zwischen den Abofallen "Mega-Downloads.net" (inaktiv) und "Win-Loads.net" (derzeit nicht beworben) sichtbar:
    - Neues Impressum
    - Postfachnummer 16111
    - Neuer Geldeintreiber (DOMEMBER UG / Merlinapoli UG) aus demselben Pool von Vorratsgesellschaften

    Details:

    http://forum.boocompany.com/viewtopic.php?p=46850#p46850

    http://antiabzockenet.blogspot.com/2010/04/neue-verflechtungen-um-win-loadsnet.html

    http://win-loads.net/impressum.php

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  40. exakt; und wieder mal führt die Spur nach Wien ;-)

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  41. "Postanschrift:
    Win-Loads.net
    Postfach 151
    1235 Wien
    Österreich

    Email: service win-loads.net

    Kontoinhaber:
    Fa. DOMEMBER

    Deutsche Bank AG
    BLZ: 20070024
    Konto: 153636600"

    Quelle (Google-Cache)

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  42. Ich verstehe das nicht, dass die immer wieder neue Bankverbindungen bekommen.....welche Bank möchte schon Konten für Firmen mit Nichtforderungen betreiben? Sind die Bankiers alle so dumm?

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  43. Ich bin mal gespannt, ob "Mr. Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed" zum Prozess anreisen wird oder ob er gerade wieder in der Krisenregion Darfur im Entwicklungsland Sudan festsitzt.

    Das erinnert mich an einen anderen Gerichtstermin und einen Münchener Anwalt, dessen Wecker irgendwie versagt hatte.

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  44. Herr Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed wird sicher nicht erscheinen, denn er müsste damit rechnen, am Flughafen festgenommen zu werden, soweit mir bekannt.

    Mal schauen, wie die Gegenseite nun agiert, nachdem deutlich ist, daß wir es ernst meinen.

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  45. Die ganze Sache hier ist ja eine Farce. Hast Du mal versucht, die Kläger zu einer Sicherheitsleistung im Prozess verpflichten zu lassen?

    Ich meine, im Sudan ist ja nicht mal der Urkundenverkehr sicher. Ihr solltet mal bei Gericht anregen, dass man dort die Urkunden des Herrn "Akubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed" noch einmal akribisch prüft und sich von einer deutschen Auslandsvertretung im Sudan nach Abgleich mit dem Geburten- und Sterberegister die Personalien samt Lichtbildabgleich vollständig bestätigen lässt.

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  46. Wir warten bis heute gespannt auf die aus Dubai übersandten Stellungnahmen und Schriftstücke. Immerhin wurde die Gegenseite seitens des LG Bielefeld dazu angehalten, uns diese zukommen zu lassen.

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  47. Ein Anwaltsschreiben mit dem Verweis auf Anlagen ohne Anlagen? Sowas bringt nur der Hasenbäumer fertig.

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