Montag, 10. Mai 2010

Auszug aus der Ermittlungsakte plötzlich verschwunden

Bezeichnend, was sich zur Zeit so tut. Nun sollte doch eine Nebelkerze gezündet werden, es wurde extra ein anonymer Nickname (News_MD) angelegt, ein Ausschnitt aus einer (!) Ermittlungsakte der breiten Masse zugänglich gemacht und suggerieren, daß man Abzocker Babenhauserheide sowie nichts könnte aus rechtlicher Sicht - und schon sind im betreffenden Forum diverse Beiträge, unter anderem die umstrittene Kopie, einfach so verschwunden. Mir wurde die Akte auch zwischenzeitlich übrigens nicht angeboten.

Vielleicht besann sich der (oder die?) Nebelkerzenwerfer(in?) ja auf einen Kommentar, welcher zu meinem Artikel gepostet wurde, der auf die Strafbarkeit hinwies? Immerhin heißt es im Strafgesetzbuch wie folgt:


Nun wollen wir doch mal herausfinden, wer die ominöse Ermittlungsakte anforderte und bei wem es sich um die Person handelte, die die Auszüge der Öffentlichkeit zur Verfügung stellte. Wäre doch gelacht, wenn das nicht möglich wäre, nicht wahr?

13 Kommentare:

  1. Tut mir ja leid, aber, die Schriftstücke sind noch genau dort, wo sie sich vorher auch befanden!! Schöner, unnützer und überheblicher Artikel! Gut gemacht!

    AntwortenLöschen
  2. und die verschwundenen Beiträge sind sicher auch wieder da, was!?

    AntwortenLöschen
  3. Auch "Nebelkerzen" (ich könnte schon beim Lesen des Wortes kotzen) können im Rohr krepieren! Viel Spass morgen beim Urologen, Herr Frickemeier!

    AntwortenLöschen
  4. Könnten Sie denn dem Leser erläutern welcher Punkt des § hier zutreffen sollte? Richtig keiner ! Denn die Boocompany, gegen die Sie ja nur powern, weil die Jungs ihnen eben nichts glauben geschweige denn vertrauen. unterstehen ja nicht mal dem Deutschen Gesetztes Raum! Darüber hinaus hat wenn überhaupt eh nur die oder der User etwas zu erwarten. Aber nur dann wenn Sie heraus bekommen wer es ist? Das alleine gibt Ihr Budget schon nicht her. Geschweige eine Klage anzustrengen. Und der Staatsanwalt verhält sich vollkommen ruhig. Übrigens warum so eine heftige Reaktion auf eine Nebel Kerze???

    AntwortenLöschen
  5. Anonym , vielleicht sollten sie mal Jura studieren oder zumindest mal lesen lernen.

    Das ist § 353d Nr. 3, 2. Alt StGB ("oder andere amtliche Schriftstücke", das umfasst grdsl. die komplette Ermittlungsakte).

    AntwortenLöschen
  6. Kleine Ergänzung:

    Für Straftaten von Deutschen gilt nach dem aktiven Personalitätsprinzip grdsl. ebenfalls das deutsche Strafrecht, vgl. 7 II StGB.

    AntwortenLöschen
  7. @ Anonym 10.00 und 13.24

    Das war wohl nichts! Setzen sechs

    AntwortenLöschen
  8. Wieso?

    § 353d
    Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

    Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    3. die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.

    AntwortenLöschen
  9. Weisswieschnee11. Mai 2010 um 18:08

    Ach, ich freue mich so sehr....wartet mal ab, was der Herr Frickemeier noch so zu bieten hat....!!!

    AntwortenLöschen
  10. ach was denn weisswieschnee?

    AntwortenLöschen