Mittwoch, 5. Mai 2010

Die Katze lässt das Mausen nicht, Teil II

Gottchen, das ist wirklich mal ein Megapreis: ein SMS-Gewinnspiel für schnöde 4,99 EUR wöchentlich, selbstverständlich im Abo, bequem zu zahlen über die Handyrechnung. Na, wenn das mal kein Schnäppchen ist...

Details und Hintergründe gibts es bei Abzocknews.de

Nachtrag vom 13.05.2010: kaum drüber berichtet, schon ist das Partnerprogramm wieder von der Megapreis-Seite verschwunden. Sowas aber auch :-)

6 Kommentare:

  1. Ach Herr Frickemeier kriegen Sie denn gar nichts mehr alleine auf die Reihe? Jetzt müssen Sie schon Ankündigungen auf Artikel Posten die es selbst bei anderen noch nicht gibt?

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  2. Ähm ... das ist noch gar nichts, ein Kollege von mir hat heute durch einfaches Clicken auf einen winzig kleinen Werbebanner in einer App seines Android-Phones (war wohl neugierig, was eine "Handy-Taschenlampe" ist) ein Abo bei Blinkogold für läppische 1091,35€/Jahr (in Worten: EINTAUSENDEINUNDNEUNZIG EURO IM JAHR bzw. 2,99€/Tag) abgeschlossen. Ein einfacher Click reichte, um sofort die Abo-Bestätigungs-SMS zu erhalten - aus der er erst vom Preis erfahren hat. Der folgende Anruf bei O2 brachte zunächst das Ergebnis, dass er seinen Mobilvertrag im Falle einer Rücklastschrift gekündigt bekommt.

    Welcome Back, Dialermafia!

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  3. @ mb2frae:

    Blinkogold ist eine bekannte Abzock- wenn nicht Betrugsfirma.

    Rate bitte deinen Kollegen, er solle einen (in der Sache erfahrenen) Anwalt einschalten. Bei einer Rückbuchung, inkl. Widerspruch mit substanzieller Begründung, darf ihm der Anschluss nicht einfach gekündigt werden.
    Ein dummer Erpressungsversuch von O2... nicht mehr!

    Es bietet sich hier zB die Umsetzung einer negativen Feststellungsklage an.
    Hier müsste O2 dann eine ladungsfähige Anschrift von Blinkogold rausrücken, oder muss damit rechnen, dass sich genannte Klage gegen sie selber richtet.
    Ein Vertragsabschluss ist natürlich in keiner Weise zu Stande gekommen...im Grund ist das ganze nichts anderes, als zB ungerechtfertigte Kontoanbuchungen, für die sich der Mobilfunbetreiber gerne hergibt, da er mit kassiert.

    Sowas interessiert übrigens auch vielfach die Presse, die dann drüber berichten und der Mobilfunkbetreiber dann dumm dasteht.
    Das gleiche zB bei Alice:
    http://gegen-abzocke.blogspot.com/2010/03/ct-tv-mobilfunkprovider-leisten.html


    Also, lass die nicht damit durch kommen und kläre deinen Kollegen auf...

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  4. Das ist mir schon alles klar ;-)

    Besser ist übrigens in so einem Fall eine Leistungsklage. Bei der negativen Feststellungsklage lässt man nur feststellen, dass eine solche Forderung unberechtigt ist. Bei der Leistungsklage hat man zusätzlich einen Titel, mit dem man sich das unberechtigt abgebuchte Geld direkt zurückholen kann :-) Die Mobilfunkfirma wird aber wohl leider nicht ein solches Prozessrisiko eingehen.

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  5. Und bitte immer schön die Machenschaften der Netzbetreiber öffentlich machen, die ja an dieser Abzockerei mitverdienen.

    Es können nicht genug Leute darüber aufgeklärt und öffentlicher Druck erzeugt werden.

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  6. Wieso befasst sich eigentlich der Verbraucherschutz so wenig mit Blinkogold & co. ... Schätze, wenn sich Android jetzt durchsetzt, brechen neue goldene Zeiten für diese Abzocker an.

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