Freitag, 21. Oktober 2011

kino.to: Erste Anklage nach Razzia

Nach der Razzia gegen das deutsche Streamingportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang der Woche beim Landgericht Leipzig Anklage gegen einen mutmaßlichen Verantwortlichen erhoben. Das Gericht müsse sie nun prüfen und zur Verhandlung zulassen, erklärte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft gegenüber der dpa. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte im April Strafantrag gestellt und damit die Ermittlungen gegen die Hintermänner des populären Portals ins Rollen gebracht.

kino.to versammelte Links zu meist illegalen Kopien aktueller Filme, die als Stream direkt im Browser angeschaut oder heruntergeladen werden konnten. Den mutmaßlichen Hintermännern des Streaming-Portals wird gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung und die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Betreiber des Internetportals auch für einige File-Hoster verantwortlich sind, auf denen die illegalen Filmkopien abgelegt wurden.

Anfang Juni hatten die Behörden bei Razzien in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden 13 Verdächtige festgenommen, von denen sechs nach Angaben der GVU noch in Haft sitzen. In Deutschland wurden über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Datenbestände sichergestellt. Auf Konten in Spanien, die dem Hauptbeschuldigten aus Leipzig zugeordnet werden, waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft rund 2,5 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Einige Verdächtige waren wieder auf der Haft entlassen worden, nachdem sie ausgepackt hatten.

Bei dem nun Angeklagten handelt es sich nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden nicht um den Hauptbeschuldigten aus Leipzig. Es gehe um einen "wichtigen Mittäter", sagte eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag der dpa. Dem Mann werde vorgeworfen, in mehr als einer Million Fällen gewerbsmäßig das Urheberrecht verletzt zu haben. Es werde vermutlich auch gegen die anderen fünf Inhaftierten Anklagen geben.

Quelle: heise.de

1 Kommentar:

  1. "Freitag, 21. Oktober 2011
    Gericht verurteilt BitTorrent-Tracker
    Bewährung für Raubkopierer
    Wegen Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken hat das Amtsgericht Ludwigshafen einen 42-Jährigen zu einem Jahr Haft verurteilt.
    ...
    Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig. (Az des Amtsgerichts Ludwigshafen am Rhein: 6062 Js 16988/08.4a LS)"

    Quelle:
    http://www.n-tv.de/technik/Bewaehrung-fuer-Raubkopierer-article4588746.html

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