Durch permanente Versuche mich anzuzeigen wird es einfach nicht besser, Ihr Abzocker: erneut wurde daher ein Ermittlungsverfahren gegen mich gemäß § 170 Abs. 2 StPO seitens der Staatsanwaltschaft Bielefeld eingestellt.
Erneut lautete der Tatvorwurf "Verletzung der Unterhaltspflicht" - und erneut stellte das Gericht das Ermittlungsverfahren ein. Und was tue ich? Nun, ich dokumentiere fein säuberlich weiter die Versuche der Gegenseite, mich zu denunzieren, unglaubwürdig erscheinen und letztlich durch dieses Law Hunting mundtot machen zu wollen. Wundern tue ich mich über diesen "Bullshit" schon lange nicht mehr...
Bist Du denn sicher, dass sowas von den bekannten "Law-Huntern" inszeniert wird?
AntwortenLöschenNatürlich kann man über Akteneinsicht sehen wer einen angezeigt hat...
AntwortenLöschenNabend,
AntwortenLöschenwas ist eigentlich aus der Strafsache wegen Unterschlagung?!? gegen Dich geworden, die damals von der Megadownloads-Firma gegen Dich gestellt worden ist?