Samstag, 12. November 2011

Legal Highs – Ende des Problems durch Verbot von Stoffgruppen?

Bald könnte es vorbei sein mit den Drogengeschäften der Münchner Abzocker Xxxxxxxx Xxxxx und Matthias Müller, die sogenannte "Legal Highs" in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpacken und versenden lassen. Zuletzt berichtete ich in diesem Artikel über das in meinen Augen kriminelle Handeln, bei dem selbst die Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise munter mitgemischt hat.


Die Professoren Rössner und Voit von der Universität Marburg haben anlässlich der Jahrestagung der Bundesdrogenbeauftragten am 11.10.2011 vorgeschlagen, dem BtMG ganze Stoffgruppen zu unterstellen, um wirkungsvoller gegen den Missbrauch von sog. Legal Highs vorzugehen.
Legal Highs sind Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer, denen synthetische Substanzen zugesetzt werden, um beim Konsum Wirkungen ähnlich denen des Cannabis, Amphetamins oder Ecstasys hervorzurufen. Verkäufer der Legal Highs machen sich dabei zu Nutzen, dass das BtMG nur bei Stoffen Anwendung findet, die ausdrücklich in den Anlagen zum BtMG aufgenommen werden. Mit kleinen Änderungen an den chemischen Zusätzen wird versucht, das BtMG bewusst zu umgehen, z.B. durch Beimischung von JWH-210 anstelle dem verbotenen JWH-018 (siehe dazu auch hier).

Prof. Rössner und Prof. Voit schlagen konkret vor, eine neue Anlage IV mit Stoffgruppen, deren Derivate mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Betäubungsmittel eingesetzt werden können, einzuführen. Die Bestimmtheit des Tatbestands soll durch Aufnahme der chemischen Grundformel erreicht werden. In einem neuen § 29b BtMG soll das „Operieren“ mit solchen Stoffgruppen bestraft werden, wenn daraus entstandene Derivate wie Betäubungsmittel entsprechend zweckgerichtet in den Verkehr gebracht werden sollen (Quelle: hier).

Quelle & vollständiger Artikel: Beck Blog

2 Kommentare:

  1. ".....bei dem selbst die Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise munter mitgemischt hat."

    Meintest wohl eher "munter mitverpackt hat". Das nennt man wohl: ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt.

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  2. Zitat:
    ""SWEED Platin"
    ...
    Die Messergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die von der Fa. O.L.E. Ltd. eingesandte, hier identifizierte und untersuchte Einzelprobe.
    ...
    Ein signifikantes verdächtiges chromatographisches Signal wurde gefunden, das nicht identifiziert wurde.
    ...
    Auftragsgemäß werden hier nur die in der Anforderung spezifizierten Substanzen bzw. Substanzklassen reportiert; ggf. bleibt ein Nachweis anderer pharmakologisch aktiver Komponenten in diesem Befund unberücksichtigt."

    Quelle (PDF-Datei):
    http://www.sweed.to/shop/BPKD040187.pdf

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