Dienstag, 25. August 2009

..und noch eine Unterlassungserklärung aus Vlotho

Nun wird es lächerlich: heute erreicht mich doch glatt eine zweite "Strafbewehrte Unterlassungserklärung" aus der Abzockzentrale in Vlotho. Dieses mal nicht vom Geschäftsführer Holger Brandes, sondern von der Firma BWL Letter und Support GmbH, deren Geschäftsführer Holger Brandes ist. Verwirrend? Nun, drohte mir zunächst der Privatmann Holger Brandes, tut es nun auch die Firma, die er vertritt.

Übrigens mit identischem Text und identischer Forderung. Es wurden offenbar nur die Namen ausgetauscht. Nur die Kostennote hat sich von 1.023,16 Euro auf 859,80 Euro für die zweite Unterlassungserklärung reduziert. Offenbar bekomme ich nun Mengenrabatt! Es erübrigt sich, erneut von meiner Seite aus dazu Stellung beziehen, denn ich tat es bereits.

16 Kommentare:

  1. Hallo Herr Frickemeier,

    sie bekommen keinen Mengenrabatt - im Gegensatz zur Privatperson Brandes kann die BWL Letter und Support GmbH für die Erstattung der Anwaltskosten keine Umsatzsteuer beanspruchen (die holt sich die GmbH vom Finanzamt wieder), daher der niedrigere Betrag. Rechnen sie nach: 859,80 + 19% = 1023,16. In einer vernünftigen Kostennote sollte das aber ausgewiesen sein.

    Ansonsten: Herzlichen Glückwunsch, sie scheinen die Abzocker dort zu treffen, wo es wehtut. Bleiben sie am Ball!

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  2. Wie man hier sieht, kann man auch gut gegen die Anwälte vorgehen:
    http://www.heise.de/newsticker/Abofallen-Anwaeltin-muss-Schadensersatz-zahlen--/meldung/144201

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  3. Was wird das Urteil aus Karlsruhe bewirken ? Nichts.

    Es gib doch auch Urteile von anderen Amtsgerichten, die das Gegenteil ausurteilen.

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  4. Es braucht immer eine Weile, bis andere Gerichte nachziehen, das liegt in der Natur der Sache. Ich erachte dieses Urteil durchaus als richtungsweisend.

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  5. Heise sei für diesen kurzen Auszug gedankt:

    "Rechtsanwalt Klas berichtete im Gespräch mit heise online, dass sein Münchner Kollege Bernhard Syndikus, der Günther in dieser Sache vertreten hat, offenbar in letzter Minute ein Urteil in der Sache abwenden wollte. Er habe den geforderten Betrag schon vor Urteilsverkündung überwiesen und dies dem Gericht verbunden mit dem Ersuch berichtet, die Sache für erledigt zu erklären. Für Klas war dies ein deutliches Signal dafür, dass Günther das nun vorliegende Urteil unbedingt vermeiden wollte."

    Ein ähnliches Fazit gibt es auch von RA Stefan Richter: http://www.kanzlei-richter.com/internet-abofallen/amtsgericht-mannheim-betreiber-von-opendownloadde-kassiert-weitere-niederlage.html

    "Na da hatte aber jemand die Hosen gestrichen voll: Um alles in der Welt sollte offenbar eine begründete Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim verhindert werden. Nichts fürchten die Abzocker so sehr, als dass ihre sorgfältig aufgebaute Drohkulisse enttarnt wird und der Kaiser plözlich nackt in der Menge steht."

    Sowohl Katja Günther (Fordert überwiegend für den Frankfurter Kreisel bspw. Go Web Ltd.), als auch die Content Services Ltd. (Opendownload.de / Softwaresammler.de) gehen ihrem Geschäft trotz dem Wissen über die NICHT rechtskräftigen Verträge bei den so genannten Abofallen weiter nach.

    Wie darf man das bewerten @Pantalone Morte?

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  6. @Kodo III

    Das darf man bewerten, wie man will. :-)
    Denn die "eigene" Bewertung nutzt nichts.

    Solange noch so viel Geld "hereinkommt" und das Monat für Monat, wird das aus der Portokasse bezahlt.

    Ich vermute, dass die Herrschaften jetzt umschwenken und für sie positive Urteile sorgen werden.Die Taktik des Aussitzens der betroffenen Abo-Nutzer, die immer noch glauben, dass es im Netz etwas umsonst gibt, geht dann nicht mehr auf.

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  7. @ Pantalone Morte

    Umsonst gibt es im Netz (fast) nichts, dort hat (fast) alles Sinn und Zweck. So auch dieser Blog -:)

    Aber kostenlos gibt es im Netz fast alles, und das wird auch so bleiben.

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  8. Solange der Gesetzgeber nicht konkrete rechtliche Grundlagen schafft, wird es sehr schwer werden, eine strafrechtliche Verfolgung dieser Netzwerke zu erreichen.

    Das Urteil aus Karlsruhe wird vielleicht den einen oder anderen Geneppten ermutigen, ebenfalls Rückforderungen vor Gericht geltend zu machen, vorausgesetzt er ist in der Lage, in Vorkasse zu gehen und gewillt, das Risiko einzugehen, weiteres Geld zu verlieren.

    Es werden vorerst immer nur zivilrechtliche Einzelentscheidungen bleiben, da die Fälle auch unterschiedlich zu bewerten sind (entsprechende Urteile in beide Richtungen hat es ja bereits gegeben).
    Ausschlaggebend wird nicht zuletzt sein, ob sich der Kläger einen guten Anwalt leisten kann, der auch gewillt ist "hinter die Kulissen zu schauen" und für seinen Mandanten buchstäblich "die Kartoffeln aus dem Feuer zu holen".

    Der Auffassung "aber kostenlos gibt es im Netz fast alles, und das wird auch so bleiben" kann ich mich nicht anschließen.
    In einer Gesellschaft, in der das Geld und nicht der Mensch im Mittelpunkt steht, wird dort, wo sich Möglichkeiten ergeben, Geld zu "verdienen", dies auch gnadenlos gemacht - und wo die Gesellschaft rechtliche Grauzonen zulässt, auch bevorzugt, denn dort lässt sich offenbar besonders gut abschöpfen.

    Der gegenwärtige Trend geht meines Erachtens eher dahin, dass solche "gewinnträchtigen" Netzwerke, auch grenzübergreifend, zunehmen und auch junge Anwälte das Inkasso für solche "Firmen" für sich als Einnahmequelle (oftmals einzige) entdecken.

    Einzig der Gesetzgeber, das heißt die Politiker, können an der gegenwärtigen Misere etwas ändern – aber hat schon mal einer der Mitlesenden bzw. Mitschreibenden in dieser Richtung etwas unternommen?
    Es gab mal eine Petition an den Bundestag – gebracht hat es bisher meines Wissens noch nichts!

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  9. Ich will mal den Kommentar von Rache des Bären wohlwollend auffassen und seinen Gedanken, den Gesetzgeber in die Pflicht nehmen zu wollen, weiterspinnen und ihn fragen, ob er meint, ob es seiner Ansicht nach ein Defizit in der Gesetzgebung gibt, oder nicht doch eher ein Defizit in der Anwendung bestehender Gesetze?

    Rache des Bären unterstellt der Abzockmasche nach meinem Dafürhalten eine rein zivilrechtliche Relevanz, was es bei ihrem Aufkommen vor so ca. 3 Jahren wohl tatsächlich mal gewesen war.

    Aber so wie ich Hr. Frickemeier verstehe, arbeitet er eng mit der Staatsanwaltschaft zusammen, was meines Dafürhaltens doch schon Aufschluss darüber geben mag, dass diese möglicherweise die Merkmale organisierter Kriminalität in der Struktur der Abzockmasche erfüllt sieht und Hr. Frickemeiers Aussagen möglicherweise der "missing link" zum Beweis der strafrechtlichen Relevanz sein könnten.

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  10. In dem Bericht heißt es:
    "Weil Günther dennoch immer weiter derartige Rechnungen verschickt, geht das Gericht von der Beihilfe zu einem versuchten Betrug aus."

    Dürfte nicht der erste zivilrechtliche Fall sein aus dem ein strafrechtlicher wird!
    Es fehlte nicht an Gesetzen sondern an Beweisen. Aber ich bin zuversichtlich, das in den Staatsanwaltschaften klar denkende Menschen sitzen. Beweise scheint es jetzt so nach und nach zu geben! Also bitte keine weiteren nutzlosen Gesetze, sondern nur die konsequente Umsetzung der bestehenden. Damit wäre allen mehr geholfen!

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  11. Akte 09 berichtet zurzeit über die Machenschaften von Mega-Download. Sehr interessant. Danke Herr Frickemeier

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  12. @ Vierbein

    Danke für die Großzügigkeit, meinen Kommentar wohlwollend aufzufassen. Meines Erachtens spielt beides eine Rolle, es gibt Defizite in der Gesetzgebung – die rasante Internetentwicklung und die besondere politische Parteienlandschaft in Deutschland – lassen solche Lücken und damit rechtliche Grauzonen zu, und es gibt möglicherweise auch Mängel bei der Anwendung bestehender Gesetze.

    Auch unterstelle ich der "Abzockmasche" nicht irgendeine rechtliche Relevanz, sondern beschränke mich lediglich auf bisher ergangene Urteile.

    Ob die Enthüllungen von Herrn Frickemeier für die Staatsanwaltschaft ausreichend sind, erneut einen Strafprozess einzuleiten, bleibt abzuwarten – an voreiligen Spekulationen mag ich mich nicht beteiligen.

    Auch die Entscheidung, ob die Merkmale der "organisierten Kriminalität" zutreffen, möchte ich lieber den Ermittlungsbehörden und den Organen der Rechtspflege überlassen - alles andere wäre dann doch anmaßend.

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  13. @Rache des Bären,

    was meinst Du mit Großzügigkeit? Du schreibst, dass Du Dich der Auffassung, dass es im Netz nicht alles kostenlos geben kann, nicht anschließen kannst. Okay soweit, aber Mozilla hat den Firefox entwickelt, um ihn kostenfrei anzubieten, was auch der Usergemeinde so bekannt ist. Jetzt nutzen die Fritzmänner und andere gerade diesen Umstand, um die von ihnen definierte Kostenpflicht zu verstecken und dem Nutzer gleich ein 2-Jahres Abo überzubraten, obwohl er doch nur ein kostenfreies Tool haben wollte. Wenn das mal nicht perfide ist? Und welche Moral verbirgt sich dahinter, solche Modelle zu verteidigen? Es gibt m.E. keine Lücken in der Gesetzgebung und wahrscheinlich auch keine Lücken in der Anwendung. Es braucht halt nur seine Zeit, die mafiösen Strukturen dahinter aufzudecken und den ganzen Clan Hopps gehen zu lassen. Ein Verbrecher muss ja auch erst sein Verbrechen begangen haben und kann nicht präventiv eingesperrt werden. Die Strukturen werden aber immer augenscheinlicher und ich bin sicher, dass wir lediglich die Spitze des Eisbergs sehen. Denn es gilt die Hitnermänner zu treffen, was den einen oder anderen, als mehr als nur als Handlanger agierenden Rechtsanwalt zur Zeit wahrscheinlich ins Schwitzen bringt.

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  14. @ Vierbein

    Dein Wohlwollen war offensichtlich dann doch nicht so großzügig gemeint, wenn es dabei noch Begriffsnachfragen gibt.
    Aber es stimmt natürlich auch wieder – "Großzügigkeit" ist mit "Großmut" gleichzusetzen und da sagte schon G. E. Lessing: "Großmut muss eine beständige Eigenschaft der Seele sein und ihr nicht nur ruckweise entfahren." – Und insofern trifft das auf Dich wohl doch nicht so zu.

    "... der Auffassung, dass es im Netz nicht alles kostenlos geben kann,..." das habe ich so nicht geschrieben, das deutest Du rein. Bitte richtig lesen, ich habe meine Auffassung dazu auch erläutert.

    Meines Erachtens gibt es immer dort Gesetzeslücken, wo es rechtliche Grauzonen gibt – ohne die könnten sich solche Netzwerke nicht ausbreiten.
    Was in anderen Staaten an Prävention bezüglich sogenannter "Abofallen" im Netz erfolgreich ist, sollte auch in der BRD möglich sein.
    Aber das ist natürlich Ansichtssache. – Wenn ein Landgericht den Strafantrag einer Staatsanwaltschaft zurückweist, wird das wohl auch Gründe haben, denen man sich als Rechtsbesserwisser natürlich nicht anschließen muss, alles ist eben relativ!

    Auch müssen "mafiöse Strukturen", "Betrug" und "Verbrechen" erst einmal nachgewiesen werden und durch ein Gericht auch als solche abgeurteilt sein – solange gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung.

    Und was die anwaltliche Hintermann-Story anbetrifft erhöht sich ihr Wahrheitsgehalt auch nicht durch gebetsmühlenartige Wiederholung dieses Unsinns und obszöne Schmähkritiken – solange keine Beweise erbracht werden, gilt auch hier die Unschuldsvermutung – alles andere erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und Verleumdung und ist strafbar (dazu liegen Urteile des LG Frankfurt/M. vom 25.06.2009 vor - Az.2-03 O 172/09 sowie Az. 2-03 O 179/09).
    Das solltest doch auch Du nun langsam mal einsehen, Vierbein (jedes Bein für ein Nick? Dann wäre "Vielbeiner" zutreffender!)

    Das gegenwärtigen Schwitzen der geschmähten Anwälte wird wohl eher durch das hochsommerliche Wetter bedingt sein - schwitzt Du auch schon ????

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  15. @Rache des Bären,

    dem einzelnen Kommentator fällt es natürlich schwer mafiöse Strukturen, Betrug und Verbrechen zu beweisen, dafür sind Ermittlungsbehörden da. Der Staatsanwaltschaft in Hannover scheint Hr. Frickemeiers Ausstieg wert genug gewesen zu sein, ihm umfangreichen Schutz zu gewähren. Das wird sie ganz sicher getan haben, um so an die Hintermänner und deren Anwälte heranzukommen, bzw. Aufklärung über den Hintergrund zu erhalten. Wo ist denn daran Schmähkritik oder Beleidigung zu sehen?

    So wie Du schreibst, scheinst Du eher selbst einer der handlangenden Anwälte zu sein.

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  16. @ Vierbein

    "So wie Du schreibst, scheinst Du eher selbst einer der handlangenden Anwälte zu sein."

    Meinetwegen, wenn Du Dich dabei besser fühlst...

    Die sachlichen Hintergrundinformationen von Herrn Frickemeier sind sicher keine Schmähkritik und Beleidigung, denn die Anwalt-Hintermann-Story kommt aus einer anderen Ecke, nicht wahr, "Vielbeiner"?

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