Dienstag, 6. Oktober 2009
Persönliches Erscheinen von Strohmann Brandes aufgehoben
Das Arbeitsgericht Herford hat das persönliche Erscheinen von Holger Brandes aufgehoben. Hintergrund: leider ist Herr Brandes zum vorgezogenen Termin im Urlaub. Sein Anwalt wollte also um erneute Terminverschiebung bitten, dieser Bitte kam das Gericht aber nicht nach und beschloss also, das persönliche Erscheinen von Strohmann Brandes aufzuheben. Schade. Ich hätte ihn allzu gerne mal wiedergesehen.
Schlagworte:
Brandes,
BWL Letter + Support GmbH
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Eigentlich schade, aber immerhin eine weitere Verschiebung verhindert. Viel Glück in der Verhandlung.
AntwortenLöschenGruss
Andreas
Was für ein Zufall das man gerade da in Urlaub ist. Sicherlich hatte man schon vor Monaten gebucht gehabt. Hat das Gericht keine Beweise verlangt, ob man da wirklich in Urlaub ist?
AntwortenLöschenMeinem Nick Ehre machend vermute ich mal Kalkül dahinter. Hier wird vorgebaut um ein unter Umständen missliebig ausfallendes Urteil mit der Begründung anzugreifen, das das höchstpersönliche Erscheinen des Herrn B. im Nachhinein doch über die Maßen notwendig ist.
AntwortenLöschenyour conspiracy
John Doe
Komische Sache das!
AntwortenLöschen05.09 Ladung zum Kammertermin am 6.11
09.09 Erster Aufruf von H. Frickemeier für Zeugen wegen Prozessvorbeitung
19.09 Bitte von RA Türck auf Terminvorverlegung wegen dringlichkeit.
21.09 H. Brandes bucht Urlaub vom 6.10-27.10(???)
29.09 Erneuter Zeugenaufruf von H. Frickemeier
30.09 Erneute Verlegung vom 23.10 auf den 16.10
(irgendwo zwischen den 05.09 und 30.09 ist der Termin ja auf den 23.10 vorverlegt worden)
05.10 RA Niemeyer schickt Stellungsnahme ab. Und H. Frickemeier postet das entsprechende Schriftstück hier in seinen Blog.
Am gleichen Tag bittet RA Türck um erneute Terminverlegung wegen dem gebuchten Urlaub seines Mandanten. Weiter nach vorne geht wohl kaum, also nach hinten (???, jaja dringlichkeit)
Die Frage die ich mir Stelle, wenn die erste Verlegung (auf den 23.10) vor dem 21.09 bekannt wurde, warum hat H. Brandes dann diesen Urlaub gebucht?
Wenn aber die erste Verlegung NACH dem 21.09 gemacht worden ist, warum ist Herr Brandes Urlaubsplanung erst bekannt geworden als der Termin auf den 16.10 verschoben worden ist? Zumal in den Schriftstück von RA Türck EXPLICIT darauf hingewiesen worden ist das Herr Brandes sich von 06.10 bis 27.10 in gebuchten Urlaub befindet!
Vielleicht hat RA Türck einfach festgestellt das Herr Brandes auf gar keinen Fall vor Gericht den Mund aufmachen sollte, denn damit würde seine vielfach hier genannte Inkompetenz zum Vorschein kommen und damit ein Indiz liefern das er tatsächlich nur ein Strohmann ist.
Bin ich jetzt der Schelm???? =o)
Nun, bleiben wir einfach sachlich. Es ist sicher schmerzlich, Herrn Strohmann Brandes nicht "live" erleben zu dürfen, aber es ist nun einmal, wie es ist (ob der Urlaub tatsächlich vor Terminanberaumung gebucht wurde, bleibt zu klären).
AntwortenLöschenIch persönich lasse da sämtliche Emotionen außen vor und vertraue auf die Rechtsprechung.
Noch schnell 'Urlaub' machen, bevor er wegen Fluchtgefahr dingsfest gemacht werden kann?
AntwortenLöschenHoni soit qui mal y pense
Das würde, glaube ich, ein Maß an selbstständiges denken von dem Herrn verlangen. Zwischen den, inzwischen vielen, Zeilen gelesen, erkennt man dass er genau das (vermutlich) nicht kann.
AntwortenLöschen