Freitag, 11. Juni 2010

Das Law Hunting geht weiter: RA Frhr. von Münchhausen sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt

Heute erreichte mich Post der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner aus Berlin. Wer war noch gleich Thomsen & Partner? Ach ja, die Kanzlei, welche mir vor einigen Wochen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusandte und die Persönlichkeitsrechte des Martin Kraeter (KLP-Group Dubai) beschnitten sah und mit Klage drohte.

Ich berichtete hier in einem Artikel darüber und veröffentlichte selbstverständlich auch das ominöse Schreiben des Rechtsanwaltes Freiherr von Münchhausen.

Heute also erreichte mich eine weitere Abmahnung und dieses mal sieht gar der Anwalt Freiherr von Münchhausen seine höchsteigenen Persönlichkeitsrechte verletzt. Mein Verhalten sei durch die Veröffentlichung in meinem Blog rechtswidrig, der werte Freiherr von Münchhausen verweist diesbezüglich auf angeblich gleichgelagerte Fälle der ständigen Rechtssprechung u.a. auch des LG Berlin und zitiert gar daraus:
"Nach der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts, und zwar auch dann, wenn der Festigungsform Urheberschutzfähigkeit nicht zugebilligt werden kann, Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers. Daraus folgt, dass grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, zu entscheiden ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Dummerweise endet hier das Zitat, stattdessen geht es mit der Aufforderung weiter, die angeblich beigefügte Unterlassungserklärung (welche NICHT vorhanden ist!) zu unterzeichnen und desweiteren die Kostennote über 775,64 EUR bis zum 15.06.2010 zu bezahlen.

Der werte Herr Freiherr von Münchhausen hätte gut daran getan, das vorgenannte Zitat ein wenig ausführlicher zu zitieren, denn es folgte noch folgendes:
"Auch dieses Recht ist allerdings nicht schrankenlos gewährleistet. Ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite, hier insbesondere mit der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) sowie der Meinungsfreiheit des Antragsgegners (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), bestimmt werden (BGH NJW 1991, 1532). So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416)."
Das aktuelle Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner, welches bis heute kein Impressum auf der Homepage unter www.thomsenpartner.de hat und somit abgemahnt gehört, werde ich selbstverständlich ebenfalls veröffentlichen. Hier ist es: Seite 1 - Seite 2.

50 Kommentare:

  1. nett, nett, die können oder wollen es wohl nicht lassen. Wer schaut denn da so erschrocken auf dem Bild? ist das der Anwalt von und zu oder sein Dubaianischer Mandant?

    AntwortenLöschen
  2. Die Kostennote kann sich der Am-eigenen-Schopf-Hochzieher schon mal gleich knicken: BGH VI ZR 175/05

    AntwortenLöschen
  3. Und unser Baron kann das alles auch noch hier nachlesen:

    http://www.telemedicus.info/urteile/Wettbewerbsrecht/Abmahnungen/67-BGH-Az-VI-ZR-17505-Keine-Erstattung-der-Anwaltskosten-bei-Abmahnung-im-Selbstauftrag.html

    "BGH: Keine Erstattung der Anwaltskosten bei Abmahnung im Selbstauftrag"

    AntwortenLöschen
  4. selbst urteile dürfen mit namen veröffentlicht werden.
    http://sewoma.de/berlinblawg/namen-in-urteilen/

    schlimm wer alles aus meinen steuergeldern bafög bekommt

    AntwortenLöschen
  5. Lächerliche Drohgebärden der Nutzlosbranche:

    http://www2.katzenjens.tv/telefon/auswahl5.html

    Als nächstes kommt die allerletzte Abmahnung, dann die endgültige Abmahnung usw.

    AntwortenLöschen
  6. als das thema abmahnung und kostenerstattung in der Univorlesung dran war, hat wohl jemand geschlafen

    AntwortenLöschen
  7. tatsächlich kein impressum auf der homepage der "anwälte". bist du sicher, dass das wirklich anwälte sind? falls ja wäre das ja mehr als lächerlich wenn die abmahnen wegen nix und zeitgleich selber abgemahnt gehören wegen fehlender anbieterkennung. so dämlich kann keine wirkliche kanzlei sein, oder doch?

    AntwortenLöschen
  8. ähm, da die abmahnung des krakelers ja schon ewig her ist, ist wohl mit einer EV nicht mehr zu rechnen da die eilbedürftigkeit nach so langer zeit wohl nicht mehr gegeben ist. er könnt dir halt nun nur noch die gleich ne klage an den hals hängen. is nur die frage ob dann aus dubai auch wirklich die kosten getragen werden wenn die verlieren, is ja net gerad um die ecke.

    AntwortenLöschen
  9. wegen des impressums einfach mal ne meldung an die WBZ und die mahnen dann ab und es kostet dich nix.

    AntwortenLöschen
  10. AZ 198/10, also sicher der 198. Fall im ersten 1. Halbjahr. Wovon zahlen die eigentlich ihre Miete? ;-)

    AntwortenLöschen
  11. Der Anwalt Münchhausen kann für seine Selbstvertretung in eigener Sache nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag keine Kosten geltend machen. Ganz egal, ob er nun eine UE erhält oder nicht.

    http://www.rathgeber.net/abmahnkosten-selbstauftrag-bgh-2004-05-06

    AntwortenLöschen
  12. gehts hier um den martin kraeter, der komischerweise bei der boocompany nicht mehr registriert ist obwohl er doch plötzlich einen auf verbraucherschützer machte???

    ws ist da los bei boo? hat er die segel gestrichen oder sind die boo-leute dahinter gekommen, wer kraeter tatsächlich iss???

    AntwortenLöschen
  13. Das mit dem Verhindern von Veröffentlichen von Schreiben klappt auch nicht mehr so gut, siehe hier:
    http://www.damm-legal.de/bverfg-zur-nicht-bestehenden-prangerwirkung-bei-veroeffentlichung-von-zitaten-aus-e-mail-korrespondenz
    Da geht es zwar um mails, aber ich denke man kann das auch auf andere Schreiben anwenden.
    Das hat wohl "Münchhausen", immerhin Fachanwalt für Mietrecht, nicht gewusst. Oder verschwiegen.

    AntwortenLöschen
  14. Anonym hat gesagt…


    ws ist da los bei boo? hat er die segel gestrichen oder sind die boo-leute dahinter gekommen, wer kraeter tatsächlich iss???

    wer ist es denn tatsächlich? Das böse in Person? Das verkommt hier wirklich zur "Ich scheiß mal alle an" Bude des Herrn Frickemeier. Um es mit Ihnen zu sagen Gähn!

    AntwortenLöschen
  15. Haben Sie gähnenderweise diesen Beitrag geschrieben? Falls ja: um hier halbwegs im Thema zu sein empfiehlt es sich ausgeschlafen zu sein :-)

    AntwortenLöschen
  16. wie niedlich: der "RA" ist unter "ernst v. münchhausen" bei xing registriert, erstes und zweites staatsexamen hat das bürschchen. frischfleisch **lol**

    AntwortenLöschen
  17. mir wäre es schon peinlich wenn die laien mir als jura examensinhaber nur so die urteile ums ohr hauen die einen ziemlich bescheiden aussehen lassen mit seinem juristischen können.

    solche fehler kenne ich zu hauf aus den ebayforen wo scheidungs oder mietrechtsanwälte aufeinmal mit einigen mandanten abmahnwellen starteten. sie gingen alle, aber auch alle ausnahmslos ganz klassich unter da sie null ahnung vom abmahnen hatten.

    AntwortenLöschen
  18. Nun; ich werde mir eine Bewertung der Anwälte ersparen, die mich bislang mit Law Hunting belegten. Möge sich jeder selbst ein Bild machen und die Namen ergoogeln ;-)

    AntwortenLöschen
  19. Ist jetzt offtopic, wollte es aber dennoch mal loswerden. Es weht inzwischen teilweise ein etwas anderer Wind bzgl. Abofallen:

    "Obwohl das Problem seit Jahren bekannt ist, fallen immer mehr Menschen auf die Masche der Betrüger herein. „Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte unternehmen viel zu wenig gegen diese dreiste Form der Abzocke“, sagt Verbraucherschützerin Carls.
    Dem widerspricht Oberstaatsanwalt Wilhelm Moellers, Pressesprecher der Hamburger Staatsanwaltschaften: „Im Gegensatz zu den Staatsanwaltschaften beispielsweise in Darmstadt oder München, die derartige Verfahren häufig einfach einstellen, handeln wir.“ So würde derzeit ein Sammelverfahren wegen Betrugs gegen einschlägige Onlinebetreiber vorbereitet"

    Quellen: http://www.bergedorfer-zeitung.de/geesthacht/article71437/Die_Internetabzocker_werden_immer_dreister.html

    AntwortenLöschen
  20. Hört sich toll an, wird aber auch wieder zum Rohrkrepierer. Solange ein Betrug nicht zu 100% nachweisbar ist, verpufft alles. Und solange wir derartig dumme Minister haben: http://bit.ly/aYsMmS braucht sich auch niemand wundern...

    AntwortenLöschen
  21. Sollten der Abzockbranche etwa bald die Freiherren ausgehen? Einer ist ja Anfang des Jahres freiwillig ausgestiegen.

    AntwortenLöschen
  22. Das Müchnhausens Seite in Überarbeitung ist ok, besser sind auch nicht ARD und ZDF...angeblich alle Spiele Live laut Werbespot nur mit unseren Zangssteuern....nur warum gestern RTL ?? verarsche am Bürger genauso wie hiermit Münchhausen....ist einfach nur verarsche

    AntwortenLöschen
  23. Interessant zum Thema Abofallen auch:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Aigner-droht-mit-Alleingang-gegen-Online-Abzocke-1020932.html

    AntwortenLöschen
  24. Aber was hat das ganze mit Law hunting zu tun?

    AntwortenLöschen
  25. Das wird eigentlich jedem klar, der aufmerksam meinen Blog verfolgt ;-)

    AntwortenLöschen
  26. Also nichts! Danke für die Antwort. Denn wenn der Herr Baron sich gegen Ihre dummen Zeilen wert ist das sein Recht. Und die letzten zehn Kommentare auch nicht.

    AntwortenLöschen
  27. @anonym von 12.6. 19:50 uhr

    wenn man von nix ne ahnung hat sollte man einfach mal die fresse halten. sie haben null ahnung warum c. f. abgemahnt wurde(sonst kämen nicht so geistig befreite kommentare ) aber hauptsache mal dummspam kommentare abgelassen. irgendwie gleicht das dem bild den die abmahnung des kanonenkugelreiters hinterlässt. nix können aber mal nutzlos papier dutrch die republik schicken. sie machen es halt portofrei per internet

    AntwortenLöschen
  28. Wenn es auch nicht hierher gehört:

    die Potsdamer werben gerade für den Hasimaus-Fussan:

    http://www.pnn.de/pm/135633/

    Sein Soft-Erotik-Projekt läuft wohl nicht ?

    AntwortenLöschen
  29. "Denn wenn der Herr Baron sich gegen Ihre dummen Zeilen wert ist das sein Recht."

    WeHren darf er sich ja, aber eine Kostennote in eigener Sache zu stellen ist rechtlich nicht zulässig ;)

    Vielleicht sollte es für Rechtsanwälte mehr Fortbildungsmaßnahmen geben damit die auch up to date sind.

    AntwortenLöschen
  30. In diesem Zusammenhang sollte man prüfen, ob ein versuchter Betrug in Frage kommt:



    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
    3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
    5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

    (7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

    AntwortenLöschen
  31. Tja, dann machen Sie doch einfach im Fastix Stil weiter und stellen Strafanzeige. Haben Sie den Mum?

    AntwortenLöschen
  32. Denn wenn der Herr Baron sich gegen Ihre dummen Zeilen wert ist das sein Recht."

    WeHren darf er sich ja, aber eine Kostennote in eigener Sache zu stellen ist rechtlich nicht zulässig ;)

    Vielleicht sollte es für Rechtsanwälte mehr Fortbildungsmaßnahmen geben damit die auch up to date sind.


    genau deswegen sucht ein anderer ebefalls bloggender "bekannter" RA ja ständig mandanten die so dumm sind ihm ein mandat zu geben um einen schlosser mit blog abzumahnen und vor gericht zu zerren. in der vergangenheit hatte er wohl gegen den schlosser hin und wieder mal verloren. er merkte dabei wohl das sein konto darunter litt. nun trägt er sein law hunting auf kosten anderer aus. der letzte mandant den er dazu benutzte hat wohl erst kürzlich ne klatsche erhalten. wen wunderst das der nun im nürnberger prozess einen anderen rechtsbeistand hat.

    AntwortenLöschen
  33. was ist denn bei fastix los? nur noch geladene leser dürfen auf seinen bog zugreifen.

    AntwortenLöschen
  34. Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.

    AntwortenLöschen
  35. Super Herr Frickemeier,
    dass Sie hier Kommentare mit Links zu unterirdischen Drohblogs veröffentlichen, in denen "Kollegen" wie Fred Kaier und Jörg Reinholz auf das Übelste als Kinderschänder beschimpft werden.
    Wer mal ein bisschen die Augen aufmacht, stellt ganz schnell fest, dass das Ding mal wieder aus der Ecke Partner-Computer-Group kommt. Aber denen liefern Sie ja schon fats traditionell gerne zu. Zu schade sind Sie sich wohl zu gar nichts mehr.

    AntwortenLöschen
  36. Danke für den Hinweis, der Kommentar wurde natürlich entfernt; muss durchgerutscht sein.

    AntwortenLöschen
  37. das der blog doofen gehört war ja klar. schon echt ein zufall das er vom layout die selbe aufmachung hat wie der eines bekannten RA der auch blogger ist.

    AntwortenLöschen
  38. Ja, labradorstaff34,
    ganz superschlaue Rückschlüsse, bist ja ein ganz Pfiffiger.
    Dann ist Dir sicher auch schon aufgefallen, dass dieser Frickestilzchen-Blog auch vom Layout her die selber Aufmachung hat, wie der eines bekannten Online-Journalisten der auch blogger ist.
    Oh Herr, lass Hirn regnen.

    AntwortenLöschen
  39. @anonym vom 16.6. 21:09
    oh schau an die doofen lesen mit. ärgerlich das der link gelöscht wurde? net weinen bubi, mama macht dir bestimmt ne warme milch und liest dir noch was als gute nacht geschichte vor.

    anonym vom 16.6. 21:09 schrieb:
    Oh Herr, lass Hirn regnen.



    ja genau das hab ich mir auch immer gedacht wenn ich eure kacke zu lesen bekomme. solches dummgesülze. mich wundert das ihr evolutionspfeiffen überhaupt den aufrechten gang beherrscht.

    aber ich denke mal es kommt der tag in dem einige von euch die 90° position dauerhaft für jahre einnehmen werden müßen. einige von euch werden dann die "freundin" eines bärtigen 120kg marke metzger sein. das schön daran ist das euch dann eine mauer von 6 m höhe daran hindert vor ihm zu flüchten.

    das diese layouts wählbar sind bei der einrichtung eines bloggs ist mir auch klar. es zeigt nur wem ihr huldigt in dem ihr ihn kopiert. ich könnte mir vorstellen das den blog jemand eröffnet hat der sich auf des bloggers seite als einer seiner 4 "regelmässigenn leser" eingetragen hat. dort darf man halt nicht so ungezügelt vom leder lassen weil er ja mit namen bloggt. aber so ein anonymer blogger is schon da etwas feiner raus. herrlich maulen, verleumden und stalken, ja das macht schon einen tollen mann aus. der wird bestimmt mal ein ganz großer. ein held ebend.eventuell der schuhputzer des jupiter...

    so nun hab ich genug über euch getier geredet. ich geh mal was wirklich im leben relevantes machen als euch unnützen dummspammern zu antworten

    AntwortenLöschen
  40. genau ich finde auch jeden doof der das selbe Layout wählt wie Frickemeier, was haben Sie eingentlich an dem Verräter gefressen Herr Labrador?

    AntwortenLöschen
  41. verräter eurer abzocke wenn schon denn schon. immer schön bei der wahrheit bleiben ihr geldgeier.

    warum habt ihr nichzt mal einen nick wenn ihr schon kommentare abgebt. anonym is so nixsagend. wie wärs mit "vaseline joe" und "flutschiboy". könnten eure spitznamen im knast werden wenns mit euch vor gericht geht.

    ihr beweist eigentlich nur eure dämmlichkeit in dem ihr versucht andere zu stalken und das unter dem deckmantel "reaksatire" zu veranstalten. euch gehen die rechtlichen mittel aus leuten die euch feuer unter dem arxxx machen mundtot zu kriegenund dann wirds halt so versucht. ihr seit einfach nur arme würste.

    AntwortenLöschen
  42. genau ich finde auch jeden doof der das selbe Layout wählt wie Frickemeier, was haben Sie eingentlich an dem Verräter gefressen Herr Labrador?


    was finden sie an abzockern so gut ?

    AntwortenLöschen
  43. Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen, ob KLP oder Anwalt, diese Abmahnungen sind alles nur leere Drohungen! Jeder Richter weist deren Anträge auf einstweilige Verfügungen ab, deshalb stellen die erst gar keine! Die verstrichene Zeit spricht Bände!

    AntwortenLöschen
  44. Zumindestens sehen die Gerichte wohl keine zeitliche Not, um einen Antrag einfach mal pauschal so durchzuwinken. Warten wir mal ab, ob da noch was kommt. Sollte dem so sein, so sehe ich dem sehr, sehr gelassen entgegen.

    AntwortenLöschen
  45. für eine EV fehlt es mittlerweile wohl an der eilbedürftigkeit. da müßte der cannonball-flyer gleich in die hauptsache und das kostet dann richtig. wenn ich mir aber das aktz. der abmahnung ansehe kommen mir zweifel ob er dieses jahr schon genug verdient hat um das bezahlen zu können

    AntwortenLöschen
  46. Ich denke die Gerichte werden solche Fälle schon genau prüfen, bevor sie eine EV eines Anwalts mit prägnantem Namen für einen bunten Mandanten in einem Wüstenstaat durchwinken, der hierzulande bereits WISO und andere seriöse Magazine beschäftigt hat.

    AntwortenLöschen
  47. Update: gestern erreichte mich eine Vorladung zur Vernehmung bei der örtlichen Polizeibehörde. Der Grund: zwei Anzeigen wegen Beleidigung. Eine von Martin Kraeter / Dubai, eine von Ernst Freiherr von Münchhausen / Berlin.

    Amüsant.

    AntwortenLöschen
  48. Zwei neue Urteile des LG Köln:

    1. Anwaltsschriftsatz genießt kein Urheberrechtsschutz:
    http://www.online-und-recht.de/urteile/Veroeffentlichung-eines-Anwaltsschriftsatzes-urheberrechtlich-zulaessig-28-O-721-Landgericht-Koeln-20100707.html

    2. Anwalt muss drastische Formulierungen hinnehmen:
    http://www.online-und-recht.de/urteile/Veroeffentlichung-eines-Anwaltsschriftsatzes-urheberrechtlich-zulaessig-28-O-721-Landgericht-Koeln-20100707.html

    AntwortenLöschen
  49. HIHI, da hat aber eener reagiert...

    Die Thomsen-Webseite ist plötzlich auch in der "Umstrukturierung". Da hat wohl eener det Muffensausen überkommen als hier Herr Frickemeier von dem (rechtlich zweifelsohne) fehlenden Impressum schrieb.

    AntwortenLöschen