Freitag, 7. August 2009

Dieser Titel des Beitrages wurde unter dem Aktenzeichen 5 O 300/09 seitens des Landgerichts Bielefeld untersagt.

Dieser Beitrag wurde unter dem Aktenzeichen 5 O 300/09 seitens des Landgerichts Bielefeld untersagt.

3 Kommentare:

  1. Hier ein Beispiel für eine Drohkulisse bezüglich einer Abofalle:
    http://www.verbraucherrechtliches.de/2007/02/01/rechtsanwalte-laeube-hasenbaumer-mahnen-fur-simsende/

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  2. Meine fernmündliche Nachfrage gestern im Rechtsanwaltsbüro Hasenbäumer zu seinem > Bückstück < wurde empört zurück gewiesen; man verbat sich derartige Anrufe und verwies darauf, dass man gegen die im Netz stehenden widerlichen Äußerungen sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen werde. Bei Vorhalt ... Rechtsanwalt Hasenbäumer bezeichnet doch in der Öffentlichkeit selbst seine Frau als Bückstück, wurde einfach sang- und klanglos aufgelegt. Ich kann mir ein breites Grinsen nicht verkneifen, zumal der Begriff in seinem täglichen Umgang zu seiner "normalen" Umgangssprache gehört und in der Praxis von ihm immer genutzt wird. Zu gern würde hätte ich das Fluchen vom "Bückstück" vernehmen, wenn sie die im Netz getätigten Äußerungen ihres doch so wertvoll geschätzten Abzockanwaltes liest.

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  3. "Widerliche Äußerungen", sehr recht, Herr Hasenbäumer. Aber so kennt man Sie, das beißt der Maus keinen Faden ab.

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