Dienstag, 11. Mai 2010

Staatsanwaltschaft Bielefeld leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld war heute "not emused" als sie von mir erfuhr, daß Auszüge aus einer Ermittlungsakte öffentlich im Internet verfügbar sind und kündigte eine lückenlose Aufklärung an.

Bei der Ermittlungsakte, deren Inhalt ja zum Anlass genommen wurde, dem Leser zu suggerieren, das gegen das Firmennetzwerk um Babenhauserheide & Co. eingeleitete Strafverfahren stehe kurz vor der Einstellung, handelte es sich übrigens lediglich um ein Ermittlungsverfahren gegen den Alleinunterhalter und Strohmann Holger Brandes und keinesfalls um das Hauptverfahren gegen das Netzwerk, welches - nach wie vor - in Hannover und nicht in Bielefeld geführt wird.

Die zuständige Staatsanwältin Frau Dr. Bammel, mit der ich heute ausgiebig telefonierte, überzeugte sich im Internet selbst von der Veröffentlichung und teilte mir mit, daß Sie enstprechende Verfahren einleiten würde. Es verstände sich von selber, daß der Rechtsanwalt, der die Ermittlungsakte anforderte und offenbar rechtswidrig weitergab, ab sofort keinen Antrag mehr auf Akteneinsicht stellen bräuchte, da ihm dieser nicht mehr gewährt würde - weiterhin werde selbstverständlich ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die Angelegenheit werde sofort an die Abteilung 26 (Sonderabteilung für Verfahren gegen Justizbedienstete und Rechtsanwälte der Staatsanwaltschaft Bielefeld) weitergeleitet.

Wie mir heute auch Oberstaatsanwalt Görlich von der StA Hannover auf Nachfrage mitteilte werde das komplexe Hauptverfahren rund um das Firmengeflecht nach wie vor in Hannover geführt. Das Verfahren sei nicht nach Bielefeld abgegeben worden, von einer angeblich bevorstehenden Einstellung sei nicht ansatzweise die Rede, das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Kripo Hannover sei nach wie vor mit weiteren Ermittlungen betraut.

8 Kommentare:

  1. Iss eh klar. Herr Kronzeuge konferiert den ganzen Tag mit Staatsanwälten und die legen auch noch allergößten Wert drauf dass die Einleitung von Ermittlungen vom Kronzeugen auf seinem Blog rausposaunt wird. Wie bescheuert ist das denn?

    AntwortenLöschen
  2. ...na, dass hört sich doch mal gut an?

    Und was sagen nun der Kraeter und seine boo-tanischen schreienden Hilfsgartenzwerge?

    AntwortenLöschen
  3. Du bist sooooo ein Spielverderber!!!!

    :)))))))))))))))

    AntwortenLöschen
  4. Anonym schrieb: "Iss eh klar. Herr Kronzeuge konferiert den ganzen Tag mit Staatsanwälten und die legen auch noch allergößten Wert drauf dass die Einleitung von Ermittlungen vom Kronzeugen auf seinem Blog rausposaunt wird. Wie bescheuert ist das denn?"

    Na, na. Wem habe ich mit meinem Artikel denn offenbar gerade auf den Fuss getreten? Lassen Sie mich raten, Anonym: einem Abzocker, der meine Transparenz wenig zu schätzen weiß, da sie weh tut?

    *lächel*

    AntwortenLöschen
  5. Da ist wohl eine Nebelkerze in der Hand explodiert :)
    Schoene Sache, da gibt es jetzt wohl noch einmal *richtig* Arger :)

    AntwortenLöschen
  6. Das ist in der Tat ein starkes Stück, aus einer angeforderten Ermittlungsakte Auszüge zu veröffentlichen. Möchte zu gerne mal wissen, was die so sehr aufs Urheberrecht pochenden Anwälte dazu sagen LOL.

    AntwortenLöschen
  7. Kiesfurzer, das Urheberrecht an einer Akte der StA hat dieselbige, nicht die beteiligten Anwälte.

    AntwortenLöschen
  8. Wieder mal ein billiger Versuch der Nutzlosbranche, sich eine weiße Weste herbei zu schreiben. Wenn die so weiter machen werden die am Ende für die Täuschungsversuche härter bestraft als für das Überziehen der halben Republik mit Nichtforderungen. *grins*

    AntwortenLöschen