Donnerstag, 15. Dezember 2011

kino.to: Erneut Freiheitsstrafe verhängt. Dennis B.: "Ich wurde ausgenutzt."

Leipzig/dapd. Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus. Richter Mathias Winderlich sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken schuldig ist.
Dennis B. gab zu, von Juli 2009 bis Juni 2011 in mehr als 53.600 Fällen Filme auf das Portal hochgeladen zu haben. Staatsanwalt Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden sagte, der Angeklagte habe knapp zehn Prozent aller Filme beschafft und hochgeladen, die bei kino.to verfügbar gewesen seien. Innerhalb von knapp zwei Jahren habe er damit bis zu seiner Festnahme im Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient.
Angeklagter hat sich ausnutzen lassen
Monatlich habe der 24-Jährige, der als arbeitslos gemeldet war und Arbeitslosengeld II («Hartz IV») bezogen hatte, 30 Euro für Server zahlen müssen, auf die er die Filme hochgeladen hatte. Das verdiente Geld hatte er bis zu seiner Festnahme für seinen Lebensunterhalt ausgegeben. «Ich habe mich ausnutzen lassen», sagte Dennis B., «ich habe nicht viel verdient.» Er berichtete, dass er zuvor Computerspiele gespielt habe und dann über Jerome E., der ebenfalls Beschuldigter in den Verfahren gegen Mitarbeiter von kino.to ist, in die kriminelle Szene hinein gerutscht sei. Der am 7. Dezember zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilte frühere Hauptadministrator Martin S. hatte rund 210.000 Euro aus Werbeeinnahmen erzielt, bei dem am 2. Dezember zu einer Strafe von zweieinhalb Jahren verurteilten ehemaligen Webdesigner Marcus V. waren es rund 160.000 Euro gewesen.
Zehn Cent pro Raubkopie verdient
Richter Winderlich sagte, der Angeklagte, der eine Ausbildung als informationstechnischer Assistent absolviert hatte, sei ein «kleiner, aber notwendiger Teil von kino.to» gewesen. Die Betreiber von kino.to seien auf Leute wie Dennis B. angewiesen gewesen, die für sehr wenig Geld sehr viele Filme hochgeladen hätten. Bluhm sprach bei dem sogenannten Uploader von einem Lohnarbeiter, der für jede hochgeladene Raubkopie etwa zehn Cent verdient habe, sein Verteidiger Dirk Petri aus Köln nannte ihn einen «Handlanger oder Wasserträger». Die Ermittlungen gegen mehr als 20 ehemalige Betreiber von kino.to werden von der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geführt. Am 8. Juni hatte sie zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume in ganz Deutschland durchsuchen und 13 Haftbefehle vollstrecken lassen. Die bisher verurteilten drei früheren Mitarbeiter wurden unmittelbar nach den Urteilsverkündungen aus der Untersuchungshaft entlassen, in der sie sich seit Juni dieses Jahres befunden hatten. Vier Beschuldigte sitzen weiterhin in Untersuchungshaft, gegen sechs weitere Beschuldigte sind die Haftbefehle gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

kino.to: Angeklagter legt Geständnis ab

Leipzig (RPO). Im Prozess gegen einen weiteren früheren Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to hat der Angeklagte ein Geständnis abgelegt.

Der 24-Jährige aus Hilden (Nordrhein-Westfalen) gestand am Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die gemeinschaftliche und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken.
Dennis B. gab zu, Filme auf das Portal in mehr als 53.000 Fällen hochgeladen zu haben. Es ist bereits das dritte Verfahren gegen frühere kino.to-Betreiber. Der Angeklagte soll innerhalb von zwei Jahren rund 12.000 Euro mit dem Hochladen von Filmen verdient haben und gleichzeitig Arbeitslosengeld II bezogen haben.

Quelle: RP-Online

Mittwoch, 14. Dezember 2011

kino.to: der nächste Prozesstermin findet am kommenden Donnerstag statt

Aus gut unterrichteter Quelle wurde mir zugetragen, dass es in Sachen kino.to offenbar Schlag auf Schlag geht. So soll bereits am kommenden Donnerstag vor dem Amtsgericht Leipzig die Verhandlung gegen Dennis B. stattfinden.

Donnerstag, 15.12.2011, Saal 100, Beginn: 9.00 Uhr

Montag, 12. Dezember 2011

sweed.de beendet aus "aktuellem Anlass" den Verkauf

Screenshot sweed.de vom 12.12.2011
Nach sweed.to ist vor sweed.to - die Domains sind beliebig austauschbar, wenn man sich an kino.to erinnert, denn auch hier stand sofort nach dem Bust der Nachfolger bereits in den Startlöchern. In meinem Artikel zu sweed.de war ich höchstpersönlich allerdings der Überzeugung, dass es sich hier um einen simplen Fake-Shop handelt, der als Trittbrettfahrer nur ein wenig abkassieren möchte. Darüber täuschte auch die Möglichkeit der angebotenen Nachnahme nicht hinweg. Heute bestärkt mich nach erneuter Sichtung der Website sogar noch mehr die Vermutung, dass es sich hierbei um einen Fake-Shop handelt, denn in roten Lettern wird angekündigt, den Verkauf zum 31.12.2011 zu beenden. Zeitgleich mit dem Hinweis besteht nun die Möglichkeit, gar 36 Gramm-Lieferungen für schlappe 279.- EUR zu erwerben. Nach dem Bestellprocedere bekommt man folgende Kontodaten mitgeteilt:

Empfänger:  Web Service
Kontonummer:  316764000
Bankleitzahl:  10077777
Bank:  norisbank
Verwendungszweck:
Bitte nur den Nachnamen angeben!

Natürlich soll der Empfänger "Web Service" den Konsumenten die ursprünglich als Verrechnungsadresse von sweed.to angegebene "RS Web Services" suggerieren. Das identische Design tut ihr übriges.

Warum die Norisbank Berlin trotz entsprechender Hinweise bis heute noch nicht reagiert hat bleibt mir persönlich ein Rätsel. Eine "Firma" ohne Rechtsform ist mehr als ungewöhnlich, ebenso der Hinweis, beim Verwendungszweck nur den Nachnamen anzugeben. Was macht eigentlich ein Herr Müller, Meier oder Schulze, wenn er seine Lieferung nicht erhalten hat?

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum, Teil Drölf

Screenshot vom 12.12.2011
Die aktuellen Entwicklungen um kino.to scheinen den "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann irgendwie aus der Bahn geworfen zu haben. Nicht anders ist zu erklären, dass das Impressum von Firstload nun erneut verändert wurde und eine Kreditkartenzahlung über das aus Adjerbaijan stammende "Unternehmen" augenscheinlich nicht mehr möglich ist.

Apropos Valentin Fritzmann - ich persönlich bin mir ziemlich sicher, dass er sich die Vorweihnachtszeit irgendwie anders vorgestellt hat, denn weite Teile seines in Deutschland implementierten Abzock-Imperiums liegen derzeit brach, wichtige Partner brachen einfach mal so weg. Die Führungsriege der Digitale Welten GmbH z.B. sitzt nach erfolgreichem Zugriff der Nürnberger Zollfahndung in Haft und auch der Kalletaler Pferde- und Designer-Drogenhändler Frank Babenhauserheide wurde kalt erwischt und erst einmal kaltgestellt nach den umfangreichen Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen. Dann hätten wir desweiteren noch ein Landeskriminalamt Niedersachsen, welches in Sachen Megadownloads akribisch ermittelt - und nicht zuletzt die Tatsache, dass die vermeintliche "Führungsspitze" von kino.to den werten Herrn Valentin Fritzmann ganz böse belastet und zu Protokoll gab:
Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.
Quelle: Auszug aus der Pressemitteilung der GVU

Ich komme nicht umhin an meinen öffentlichen Brief an Papa und Sohnemann Fritzmann zu denken. Richtig: er stammt aus 2009 und blieb leider unbeantwortet. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Immerhin ist bald Weihnachten - und der kleine Prinz wird zukünftig vielleicht ja mehr Zeit haben als ihm lieb ist...

Mittwoch, 7. Dezember 2011

kino.to: 2. Urteil lautet 3 Jahre Haft - Valentin Fritzmann schwer belastet!

Berlin, 7. Dezember 2011. Am 7. Dezember 2011 fand ab 8.30 Uhr die zweite Verhandlung beim Schöffengericht Leipzig im Fall kino.to statt. Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das "öffentlich Zugänglichmachen" der Raubkopien sei.

Das Strafmaß begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. "Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck", so der Richter. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus.

Der gelernte Kfz-Mechaniker, der in familiärer Beziehung zu dem mutmaßlichen Kopf der kino.to-Bande steht, erwirtschaftete im System kino.to nahezu 400.000 Euro aus "Wartungs- und Verwaltungsarbeiten" sowie "Nutzung von Werbeflächen", wie aus den von der Anklage vorgetragenen Rechnungen des Martin S. hervorgeht. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011. Die Werbe-Einnahmen stammten überwiegend aus Abofallen, die unbedarften Nutzern wiederkehrende Gebühren für ansonsten frei erhältliche Software oder minderwertige Angebote in Rechnung stellten.

Der nunmehr Verurteilte war seit August 2009 der Haupt-Administrator der Portalseite kino.to und betrieb zudem einen eigenen Filehoster mit zuletzt 16.780 Raubkopien, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to von Nutzern gefunden und genutzt werden konnten.

Als Haupt-Administrator war er zugleich "die Stimme von kino.to", wie es die Anklage formulierte. Er kommunizierte über das kino.to-eigene Forum mit den Nutzern nach außen und intern mit den Uploadern, welche die Raubkopien auf die Filehoster hochluden sowie mit den so genannten Freischaltern. Diese hatten die Aufgabe, die Links nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen zu prüfen und erst danach auf der Portalseite zu aktivieren. Martin S. war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Hauptuploader für aktuelle Kinofilme.

Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.

Das Portal kino.to listete nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) zuletzt Links zu mehr als 30.000 unterschiedlichen Kino- und Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien. Zumeist waren zu jedem einzelnen Titel mehrere Raubkopien über kino.to erhältlich, so dass die Linkzahl weitaus höher lag. Im Juni 2011 belegte www.kino.to laut Alexa-Ranking, welches die Beliebtheit von Internetseiten bewertet, Platz 47 der in Deutschland am meisten aufgerufenen Internetseiten. Damit verzeichnete das Portal mehr Besucher als die Webseiten des FOCUS, von N-TV, Amazon und der Tagesschau. Einnahmen generierten die Köpfe des Systems kino.to über Werbebanner und Abofallen. Die GVU stellte seit 2008 insgesamt drei Strafanträge gegen die Betreiber von kino.to. Mit dem Strafantrag vom 28. April 2011 stieß die GVU das aktuelle, erfolgreiche Verfahren an.

Quelle: Pressemittelung der GVU

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum

Quelle: firstload.de / Screenshot
Seit heute hat das Projekt des "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann (mal wieder...) ein geändertes Impressum. Offenbar gibt es ein neues Unternehmen, welches für "Firstload" nun die Kreditkartenzahlungsabwicklung übernommen hat. Dabei wurde nun ein "Unternehmen" mit Sitz in Adjerbaijan gewählt.

Sonntag, 4. Dezember 2011

Rubrik Leserbriefe: Update


Ein neuer Leserbrief erreichte die Redaktion und ist ab sofort in der entsprechenden Rubrik verfügbar.

Prädikat: Lesenswert!

Justizministerin will schärfere Gesetze gegen unseriöse Geldeintreiber

Berlin - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mit schärferen Gesetzen gegen unseriöse Inkasso-Unternehmen vorgehen. Das geht aus einem Eckpunktepapier vor, das dem Tagesspiegel vorliegt. Geplant sind danach vor allem drei Schritte: eine Deckelung der Inkassogebühren, eine bessere Transparenz über die Forderungen, die eingezogen werden sollen, und erweiterte Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden gegen unseriöse Firmen.

Quelle & vollständiger Artikel: Tagesspiegel

Samstag, 3. Dezember 2011

Aus der Rubrik: "Ne, nicht wirklich.... oder?"




Quelle: NDR Fernsehen via Rechtsanwalt Stefan Richter (Facebook)

Polizeirazzia gegen Release-Gruppen

Wie erst am heutigen Sonnabend bekannt wurde, gab es am vergangenen Dienstag eine groß angelegte Polizeiaktion gegen mutmaßliche Mitglieder sogenannter Release-Gruppen, die als Ausgangspunkte der illegalen Verbreitung von Filmen im Internet gelten. Laut Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die einen Strafantrag gestellt hatte, wurden unter der Leitung des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main Privatwohnungen von sieben Personen in Kiel, Köln, Freiburg/Breisgau, Darmstadt und Frankfurt sowie Rechenzentren in der Schweiz und in Ungarn durchsucht.

Der Einsatz sei von Erfolg gekrönt gewesen, berichtete die GVU: Die betriebenen Server in der Schweiz mit etwa 180 Terabyte und in Ungarn mit ca. 30 Terabyte seien inklusive der Seiten vom Netz genommen worden. Die in Deutschland eingesetzten Beamten hätten eine Vielzahl von Rechnern und Festplatten beschlagnahmt.

Quelle & vollständiger Artikel: heise.de

Radio-Empfehlung: "Der Funkstreifzug" im Bayerischen Rundfunk - morgen, 09.15 Uhr

Im Netz der Abkassierer: Wie Geschäftemacher und Geldeintreiber Internet-Kunden abzocken

Quelle: Bayerischer Rundfunk

Das Podcast zur Sendung ist nun verfügbar.

Freitag, 2. Dezember 2011

kino.to: Erster Urteilsspruch gegen "Mittäter auf mittlerer Ebene"

Leipzig. Am Amtsgericht Leipzig ist am Freitag das erste Urteil gegen einen der Drahtzieher der Webseite kino.to gefallen. Marcus V. war vorgeworfen worden, das Urheberrecht in mehr als einer Million Fällen verletzt zu haben. Der 33-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das illegale Filmportal kino.to stellte zuletzt Kopien von mehr als 30.000 Einzeltiteln aktueller Kinofilme, älterer Produktionen sowie TV-Serien bereit. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hatte das illegale Angebot schon seit 2008 im Visier. Laut Informationen der GVU wurde das System „kino.to" auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen.

Quelle und vollständiger Artikel: Leipziger Volkszeitung via Abzocknews.de 

Weiterhin lesenswert ist der Artikel der Süddeutschen Zeitung sowie die Ausführungen der Kanzlei Hoenig aus Berlin.

Zollfahndung sprengt europaweit tätigen Händlerring von Designerdrogen

Bundesweit zehn Hausdurchsuchungen und fünf Festnahmen; Fahnder stellen in Kellerlager 25 Kilogramm "Räuchermischungen" im Verkaufswert von über 125.000 Euro sicher

Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren am 24. November 2011, in den frühen Morgenstunden, an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte.Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in den Großräumen München, Herford und Deggendorf insgesamt zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

Quelle und vollständiger Artikel: Pressemitteilung der Zollfahndung

Donnerstag, 1. Dezember 2011

Der Bayerische Rundfunk hat eine interessante Sendereihe zum Thema Abofallen gestartet.

Im interessanten Hörfunkbeitrag kommen unter anderem Buchautor Andreas Sterntal als auch Rechtsanwalt Benedikt Klas zu Wort. Den Beitrag kann man hier anhören oder downloaden.

Mittwoch, 30. November 2011

In eigener Sache: Ordnungsmittelantrag vollinhaltlich zurückgewiesen

Erneut ging die Rechnung der Abzocker in Sachen Law Hunting gegen mich nicht auf, denn das Landgericht Bielefeld hat den Ordnungsmittelsantrag (Aktenzeichen: 6 O 351/11) der Abzocker vollinhaltlich zurückgewiesen.

Was war geschehen? Im Rahmen meiner Recherchen zum Netzwerk habe ich aufgedeckt, dass die Abofallenbetreiber aus München und Vlotho ins Drogengeschäft eingestiegen sind und sich nun dem Vertrieb von "Legal Highs" wie Sweed oder Freedom widmen. Wie zu erwarten führte das zu weiteren Versuchen, mich mundtot zu machen, in dem (mal wieder...) Einstweilige Verfügungen gegen mich beantragt wurden in der Hoffnung, dass diese aufgrund beigefügter falscher, eidesstattlicher Versicherungen der Protagonisten auch unter Ausnutzung des ach so wichtigen Status "Rechtsanwalt" einfach mal schnell durchgewunken werden würden. Immerhin betreibe man seriöses Geschäft und meine Berichterstattung sei schlichtweg erstunken und erlogen. Eine dieser durchgewunkenen (sprich: ohne vorherige mündliche Verhandlung entschiedene) Einstweiligen Verfügungen aus dem Netzwerk stammte von Frank Babenhauserheide himself.

In der beigefügten Eidestattlichen Versicherung versicherte Herr Babenhauserheide unter anderem wörtlich wie folgt:
"In meiner Person handelt es sich nicht um einen lupenreinen Drogendealer."
In Anbetracht der aktuellen Geschehnisse dürfte spätestens jetzt verständlich sein, warum ich Herrn Babenhauserheide schon derzeit wegen vorsätzlicher, falscher Versicherung an Eides Statt samt aller weiteren in Betracht kommenden Delikte angezeigt habe, nicht wahr?

Doch damit reichte es den Law Huntern natürlich noch nicht: es wurde vorsorglich noch gleich ein Ordnungsmittelantrag gegen mich gestellt, da ich in einem nachfolgenden Artikel angeblich gegen die bestehende Einstweilige Verfügung verstossen habe. Das Landgericht Bielefeld entschied nun allerdings gegen die Abzocker und wies den Antrag auf Ordnungsmittel zurück.

Auszug aus dem Beschluss des Landgerichts Bielefeld:


Zur Begründung führen die Richter dazu wie folgt aus (Auszug):

Abofallenbetreiber als Drogendealer, II

Designer-Drogen-Drehkreuz:  Wie die Verdächtigen Rauschgifte als Badesalz und Kräutermischungen verkauften


Herford. Ein Hinweis des schwedischen Zolls, der ein verdächtiges Paket aus China abfing und den Inhalt analysieren ließ, brachte deutsche Ermittler auf die Spure eines Kräuterdrogen-Kartells, das von München und aus dem Kreis Herford agiert haben und mehr als 350 Kilogramm Drogen umgesetzt haben soll - getarnt als Kräutermischungen oder Badesalz. Zollfahnder aus Nürnberg zerschlugen jetzt die Gruppierung (die NW berichtete exklusiv). Nun werden immer mehr Einzelheiten über den Einsatz der fränkischen Fahnder Donnerstag bekannt.

Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten die Ermittler in München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest. Gegen vier Personen wurde Haftbefehl erlassen. Ein Mann aus dem Kreis Herford, der ebenfalls eine zentrale Rolle in der Gruppierung spielen soll, wurde festgenommen und verhört, jedoch später wieder auf freien Fuß gesetzt.

Für Polizei und Justiz ist er kein Unbekannter (siehe Artikel zur Internet-Abzocke). Nun beschäftigt sich auch die auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Staatsanwaltschaft München I. mit ihm und seinen mutmaßlichen Komplizen. "Es geht um den Vorwurf des gewerbsmäßigen Schmuggels", erklärt Frank Rieger, Sprecher der Nürnberger Zollfahndung.

In den Büros im Kreis Herford, die dem Verdächtigen gehören, sollen nach dem bisherigen Stand die aus München kommenden großen Drogenlieferungen in Ein-Gramm Portionen umgepackt und teils verschickt worden sein. Nach NW-Informationen wurden in einem Keller des Mannes rund 25 Kilogramm der Substanzen gefunden.

Die Drogenlieferungen soll die Gruppierung als Kräutermischungen oder als Badesalz getarnt haben. Die Ermittler sprechen bei den Rauschmitteln von so genannten "Legal Highs", die als Designerdrogen bewertet werden, erklärt Frank Rieger weiter: "Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung."

Die Männer und Frauen sollen arbeitsteilig agiert haben. So wurden von ihnen chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert. Bislang gehen die Beamten davon aus, das 356 Kilo aus Fernost eingeführt wurden - die wohl einen Verkaufswert von mehr als zehn Millionen Euro haben.

"Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem Gramm als auch in größeren Mengen in Großhandelspackungen für das europäische Ausland umverpackt", ergänzt Frank Rieger.Bei den in Kreis Herford gefundenen 25 Kilo handelt es sich um so genanntes "Sweed". Diese Räuchermischung enthält vermutlich künstlich hergestellte Stoffe, die ähnliche wie die im Hanf enthaltenen Drogensubstanzen wirken. Bisher ist aber noch nicht klar, wie hoch der Gehalt tatsächlich ist.

Verkauft wurden die Substanzen, die eigentlich unter das Arzneimittelgesetz fallen, über eine eigene Internet-Seite: "Auf dieser wurde das als ,top erfrischendes Badesalz’ beworbene Produkt den Kunden zum Preis von 29 Euro je Gramm - ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten", erklärt Zollfahndungssprecher Rieger: "Auf der Internetseite gab die Gruppierung ihren Kunden auch erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des Badesalzes - angeblich - nur an volljährige Personen. Es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet."

Die fränkischen Ermittler gehen davon aus, dass das "Badesalz" zum Konsum durch Schnupfen, also ähnlich wie Kokain, vertrieben wurde. Die Ermittlungen in dem von Zollfahndung und Staatsanwaltschaft als komplex eingestuften Verfahren dauern an.

Herforder Verdächtiger wegen Abofallen im Visier
Der Mann, dessen Büros die Nürnberger Zollfahnder im Kreis Herford durchsuchte, hat jahrelange Erfahrung mit Ermittlungsverfahren und ist bereits bundesweit wegen so genannter Abofallen im Internet und einem fragwürdigen Inkassodienst bekannt.

Aktuell läuft gegen den Mann ein Groß-Verfahren der Hannoveraner Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, über das die NW exklusiv berichtete: Es sind Ermittlungen rund um eine seit Jahren als "Internet-Abzock-Seite" bekannt gewordene Internetseite mit kostenpflichtigen Gratisprogrammen und ein von Herfordern in Hannover gegründetes Inkassounternehmen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat diese Ermittlungen übernommen, weil die Spuren in dem Fall – wie auch aktuell bei den Kräuterdrogen – ins Ausland führen. Bei den Wirtschaftsverfahren geht es um den Vorwurf des Betrugs und möglicher Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht.

Die niedersächsischen Ermittler haben bisher Konten mit mehr als einer Million Euro eingefroren. Die Masche der Verdächtigen: Im Internet boten sie die Gratisprogramme wie die Textverarbeitungssoftware Open-Office, das Bildbearbeitungsprogramm Irfanview oder den Adobe-Reader auf einer eigenen Seite zum Herunterladen an. Angeblich wurden Internet-Nutzer darauf hingewiesen, dass das Angebot 96 Euro kostet. Der Vorteil der kostenpflichtigen Gratisprogramme sollte angeblich ihre Virenfreiheit sein, erklärten Vertreter. Als Sitz des Unternehmens, das aus Sicht der Ermittler eine Scheinfirma ist, wurden die Vereinigten Arabischen Emirate gewählt.

Die niedersächsischen Ermittler gehen unter anderem dem Verdacht nach, dass viele Opfer nie auf der fraglichen Internet-Seite waren, sondern ihre Adressen eingekauft und sie dann angemahnt wurden. Viele Menschen zahlten tatsächlich, weil sie sich durch die immer wieder eingehenden Mahnschreiben unter Druck gesetzt fühlten.

Vielfach hatten die Opfer nicht einmal einen Computer. Bevor die Schwerpunktstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernahm, waren die Mahnbriefe unter anderem aus dem Kreis Herford versandt worden. (jwl)

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Dienstag, 29. November 2011

sweed.to: Zollfahndung sprengt Kräuterdrogen-Kartell

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Herford/Nürnberg (jwl). Die Staatsanwaltschaft und Zollfahndung Nürnberg haben nun erste Details zu dem Schlag gegen die Händler von so genannten Kräuterdrogen bekannt gegeben.

"Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren in den frühen Morgenstunden des vergangenen Donnerstages an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte",  teilte die Zollfahndung Nürnberg mit und bestätigte damit die Meldung der NW.
FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten Ermittler in  München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest.

 

Sicherstellung von Beweismitteln

Ziel des Großeinsatzes war die Sicherstellung von Beweismitteln bei der europaweit tätigen Gruppierung, welche arbeitsteilig chemisch hergestellte Pulvermischungen unter anderem als "Rostschutzmittel" kiloweise aus China importiert hatte.

Die Ware wurde in München sowohl in Tütchen als Endverkaufseinheit zu je einem  Gramm Inhalt als auch in größeren Mengen in "Großhandelspackungen" für das europäische Ausland umverpackt.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH
So erfolgte der Weitervertrieb der als bedenkliches Arzneimittel einzustufenden und dem Arzneimittelgesetz unterfallenden Substanz unter dem Szenenamen "Freedom" den Ermittlungen zu Folge größtenteils über eine hierzu vom Kopf der Gruppierung eigens betriebene Internetseite.

Als Badesalz beworben

Auf dieser wurde das als "top erfrischendes Badesalz" beworbene Produkt den Endkunden zum Preis von 29 Euro je Gramm – ein Vielfaches des Einkaufspreises - zum Kauf angeboten.

Auf ihrer Internetseite gab die Gruppierung den Kunden erste Hinweise auf die möglicherweise doch nicht als Badesalz angedachte Verwendung der teuren Substanz gleich selbst: So erfolge die Abgabe des "Badesalzes" (angeblich) nur an volljährige Personen, es werde eine diskrete Lieferung garantiert und - das "Badesalz" sei für Schwangere nicht geeignet.

Die Ermittler gehen davon aus, dass die als "Badesalz" beworbene Substanz gezielt zum Konsum durch Schnupfen vertrieben wurde.

FOTO: POLIZEI/STEFAN KAULBARSCH

356 Kilogramm aus China bezogen

Den bisherigen Ermittlungen zu Folge hat die Gruppierung bisher wohl insgesamt 356 Kilogramm chemische Mischungen aus China bezogen.

Im Gesamtkomplex der Ermittlungen gelang es den Zollfahndern bisher knapp 40 Kilogramm bedenklicher Arzneimittel, über ein  Kilogramm Cannabinoide sowie vergangenen Donnerstag im Keller eines im Großraum Bielefeld durchsuchten Anwesens bei einem Tatbeteiligten noch weitere rund  25 Kilogramm von der Gruppierung unter dem Szenenamen "Sweed" vertriebene und ähnlich wie früher "Spice" vermutlich Cannabinoide enthaltene Räuchermischungen sicherzustellen.

Die labortechnische Untersuchung dieser "Räuchermischungen" steht noch aus.

 

Vier Tatbeteiligte in U-Haft

"Von den fünf festgenommenen Tatbeteiligten befinden sich derzeit zwei Frauen und zwei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle in Untersuchungshaft", teilte die Zollfahndung Nürnberg mit. 

Auf die Spuren der Gruppierung waren die Ermittler gestoßen, nachdem nach Hinweisen einer ausländischen Zollbehörde und Unstimmigkeiten bei der Einfuhr der Zoll eine labortechnische Untersuchung des Inhaltes der aus China stammenden Pakete veranlasst hatte.

Quelle: Neue Westfälische Zeitung

Montag, 28. November 2011

BVKJ: Kräutermischungen gefährden Jugendliche


BVKJ: Eltern müssen wachsam sein und frühzeitig aufklären! "Kräutermischung" - was so harmlos klingt, hat in den letzten Tagen mehrere Jugendliche  auf die Intensivstationen von Krankenhäusern gebracht. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) warnt vor den mit Fantasienamen bedruckten kleinen Tüten mit den Kräutermischungen. Ihre Wirkung ist unkalkulierbar und häufig gefährlich. In Siegen erwischte es gerade erst zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren. Nach dem  Konsum eines Kräutermixes wurde es den beiden übel, sie verloren das Bewusstsein. Per Rettungswagen wurden sie in die Kinderklinik gebracht. Aus anderen Regionen in Deutschland wurden in den letzten Wochen ebenfalls Fälle gemeldet, wo Jugendliche gesundheitliche Probleme nach dem Rauchen von Kräutermischungen bekamen.

Kräutermischungen  gefährlich wie Russisches Roulette
"Es ist kaum zu ermitteln, wo die Produkte hergestellt werden. Auch die Wirkung der einzelnen Mischungen ist unterschiedlich, da sie von regionalen Produzenten abgepackt und in Verkehr gebracht werden. Wir wissen nur, dass sie mit synthetischen Cannabinoiden, dem Cannabis ähnlichen Substanzen, versetzt werden. Als Joint geraucht, können die Mischungen Herzrasen, Angstzustände bis hin zu paranoiden Wahnvorstellungen verursachen. Da niemand genau weiß, was und wieviel in den Tütchen steckt, gleicht der Konsum Russischem Roulette," so der Drogenbeauftragte des BVKJ, Dr. Matthias Brockstedt. Die "Kräutermischungen" können den Einstieg in den Drogenkonsum bahnen. Jugendliche können sie in speziellen Geschäften oder im Internet oft unter dem Namen „Spice“ kaufen, sie sind billig, jedoch wie andere Designerdrogen auch in ihrer Wirkung nicht zu unterschätzen. Da die Mischungen von Kleindealern individuell hergestellt werden und es auf den ersten Blick nie klar ist, was sich in den kleinen Tüten befindet, ist es für die Behörden schwierig, den Handel zu kontrollieren bzw. zu unterbinden. Die synthetischen Cannabinoide unterliegen seit dem 22. Januar 2009 dem Betäubungsmittelgesetz, es handelt sich somit um illegale Drogen. Oft ist es schon schwierig, überhaupt nur den Inhalt der Tüten genau zu bestimmen. Um so wichtiger ist die Rolle der Eltern.

Eltern in der Verantwortung
Der Kampf gegen Drogenmissbrauch muss bereits im Kindesalter beginnen. Klare Regeln zu Hause von Anfang an und das eigene gute Vorbild verhindern das Abgleiten in die Sucht, elterliches Desinteresse und allzu laxe Erziehungsmethoden wirken sich negativ aus. Dr. Matthias Brockstedt: „Eltern sollten ihre Kinder von Anfang an zu Offenheit und Selbstbewusstsein erziehen. Nur so entwickeln die Kinder Mut, ihre eigene Meinungen auch gegenüber gleichaltrigen Freunden zu vertreten, "Nein" zu sagen, wenn ihnen Drogen angeboten werden.
Eltern, deren Kinder bereits die ersten Erfahrungen mit Kräutermischungen, Zigaretten, Alkohol und anderen Drogen gemacht haben, sollten nicht panisch und mit strengen Verboten reagieren, sondern das gemeinsame Gespräch suchen und dabei ohne falsches Moralisieren geeignete Regeln des Zusammenlebens aufstellen, die der Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen Raum lassen. Gleichzeitig sollten sie zusammen mit den Jugendlichen Rat bei ihrem Kinder- und Jugendarzt suchen, der die Familie meist schon jahrelang kennt und daher helfen kann.“

Quelle: Kinder- und Jugendärzte im Netz mit freundlicher Genehmigung von Herrn Dr. Hartmann