Dienstag, 13. September 2011

Terminhinweis: Megapreis GmbH ./. Frickemeier (Landgericht Bielefeld) ++Update++

Ohne mich schon heute in Details zu verlieren möchte ich auf einen kurzfristig anberaumten Termin vor dem Landgericht Bielefeld hinweisen.

Um was geht es? Nun, meine Berichterstattung in Sachen "Legal Highs" (ich berichtete hier, hier und hier) wollten sich die Abzocker aus dem Netzwerk um Frank Babenhauserheide nicht gefallen lassen und unternahmen erneut den Versuch, mich durch Einstweilige Verfügungen mundtot zu machen. Ansatzweise gelang das auch, in dem gleich zwei Einstweilige Verfügungen beim LG Bielefeld ohne mündliche Verhandlung "durchgewunken" wurden. Immerhin hatten sowohl Frank Babenhauserheide als auch die Rechtsanwältin Corinna Lubbe Eidesstattliche Versicherungen vorgelegt.

Somit habe ich meinen Bericht überarbeitet und die monierten Passagen selbstverständlich entfernt. Offenbar reichte das der Gegenseite aber nicht, denn zwei weitere Anträge auf Erlass von Einstweiligen Verfügungen wurden beim Landgericht Bielefeld eingereicht. Einer der beiden Anträge wurde mangels Verfügungsgrund zurückgewiesen. Und nun ist (endlich) Schluss mit lustig - denn das Landgericht Bielefeld fasste in Sachen des vierten Antrages auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung folgenden Beschluss:

  • Es soll nicht ohne mündliche Verhandlung entschieden werden
  • Das persönliche Erscheinen der Antragstellerin (Megapreis GmbH) und des Antragsgegners (Claus Frickemeier) wird angeordnet
  • Das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Megapreis GmbH (Frank Babenhauserheide) wird angeordnet
Montag, 19.09.2011, 11.00 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

+++ Update vom 15.09.2011 +++
Auf Antrag des Klägervertreters wurde der Termin aufgehoben. 

Neuer Termin ist bestimmt auf 

Montag, 10.10.2011, 11.30 Uhr
Erdgeschoss, Sitzungssaal 16, Niederwall 71, 33602 Bielefeld

Weiterhin führt das Landgericht Bielefeld in diesem Beschluss aus:
"Das Gericht weist die Parteien darauf hin, dass erhebliche Bedenken hinsichtlich des Bestehens eines Verfügungsanspruches und -grundes bestehen."
und begründet dies ausführlich. So umfasst dieser Beschluss ganze vier Seiten und beleuchtet auch das Thema Law Hunting, in dem es vorsichtig formuliert:
"...erscheint es nicht vollkommen fernliegend, dass die einstweilige Verfügung rechtsmissbräuchlich als Druckmittel..."
Tja, werte Abzocker. Das Law Hunting reicht genau bis hierher und nicht weiter. Seien Sie sich der Tatsache versichert, dass ich bestens vorbereitet pünktlich zur Verhandlung erscheinen und vielleicht auch noch die eine oder andere Überraschung im Gepäck haben werde.

Programmhinweis: Heute abend auf Sat 1 / Akte 2011

Sat 1, heute ab 22.20 Uhr
Die Akte-Redaktion berichtet heute erneut über die Inkasso-Abzocker und gibt laut Programmhinweis Tipps, wie man sich gegen die dubiosen Forderungen zur Wehr setzen kann.

Prädikat: Sehenswert!



Deutsche Zentral Inkasso von verbraucherinfoTV

Donnerstag, 8. September 2011

Ulrich Meyer: "Genugtuung über Gerichtsurteil" - Razzia bei "Akte"-Redaktionsfirma laut Landgericht "unverhältnismässig und rechtswidrig"

Es glich einem skurrilen Stück: Polizeibeamte durchsuchten 2009 die Räume von Ulrich Meyers TV-Produktionsfirma Meta productions, weil dessen Reporter „Nötigung und Hausfriedensbruch“ begangen haben sollten. Die Firma beschwerte sich – und bekam jetzt vom Berliner Landgericht Recht. Die Anordnung aus 2009 sei „unverhältnismäßig und rechtswidrig“ gewesen, zitiert die Berliner Zeitung aus dem Richterspruch. Zu MEEDIA sagt Meyer, das Urteil löse „große Freude und Genugtuung“ bei ihm aus.

Auszug aus dem Interview mit Ulrich Meyer:
Welchen Einfluss hat das Urteil auf die tägliche Arbeit bei META productions?
Das Urteil sehen wir auch als Ritterschlag für unsere Art der Redaktionsarbeit: saubere Recherche, gute Dreh-Vorbereitung, gemeinsame Überlegungen zum Vorgehen vor Ort, später intensive Abnahme jedes Beitrages und ebensolche Textbesprechung. META-Mitarbeiter sind mit ihren Aufgaben in keiner Phase auf sich allein gestellt. Und so machen wir das auch weiterhin bei jährlich etwa 150 Primetime- und Late Primetime-Sendungen, die META für private und öffentlich-rechtliche Sender komplett anliefert.
 Quelle & vollständiger Artikel: meedia.de

Dienstag, 6. September 2011

"Firstload Care Center" nun in London ansässig


Fast mutet es an wie die Reise nach Jerusalem: erneut wechselt nämlich das "Firstload Care Center" des Vorzeigeprojektes der Wiener Abzocker namens Fritzmann den Standort.

Ursprünglich aus Wien heraus betrieben wechselte es zunächst zum Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide nach Vlotho, um daraufhin nach Portugal ausgelagert zu werden.

Doch damit ist jetzt Schluss, denn laut Impressum befindet sich das "Firstload Care Center" angeblich nun in London, wie ein Screenshot des heutigen Impressum zeigt:

Quelle: Internet, Impressum von firstload.de
Die Hotline-Nummer ist allerdings die gleiche geblieben und führt nicht etwa eine Vorwahl aus England, sondern aus Wien. Ebenso merkwürdig ist letztlich auch der ständige Wechsel im Personalkarussell, wie Moneyhouse belegt:

Quelle: Moneyhouse.ch

Ob die aktuellen Umstrukturierungen mit den Geschehnissen rund um kino.to zusammenhängen (ich berichtete) kann nur vermutet werden. Wir werden es ja in Kürze sehen...

Sonntag, 4. September 2011

"Legal Highs" (z.B. Sweed oder Freedom der Münchner Abzocker) sind illegal

Ich berichtete hier zum Thema der Vertriebswege der sogenannten "Legal Highs" der Münchner Abzocker Matthias Müller und Xxxxxxxxx Xxxxx und wies darauf hin, dass das gefährliche Zeug in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpackt und versandt wurde.

Dank einer durchgewunkenen Einstweiligen Verfügung aufgrund falscher Eidesstattlicher Versicherungen der Rechtsanwältin Corinna Lubbe sowie des Frank Babenhauserheide musste ich gewisse Passagen aus dem Beitrag entfernen. Das Landgericht Bielefeld sollte sich in diesem Zusammenhang für den heute erschienenen Artikel des Staatsanwaltes Jörn Patzak auf dem Beck Blog interessieren und auch einmal einen Blick in die Kommentare werfen.

Quelle: Beck Blog
Es ist schon erstaunlich und befremdlich, dass es in einem deutschen Rechtsstaat nicht möglich ist, so einem Treiben auf dem kurzen Dienstweg ein Ende zu bereiten. Vermutlich muss es auch in Deutschland erst Todesfälle mit den sogenannten "Legal Highs" der Abofallen-Abzocker geben, bevor gehandelt wird. In der Zwischenzeit machen sich die bekannten Größen der Abzockbranche weiterhin die Taschen voll und verstecken sich breit grinsend hinter ihren Tarnfirmen und Strohmännern.

Aufgrund zahlreicher Nachfragen zur Mahnwelle win-loads.net

Briefkopf der aktuellen Mahnschreiben zu win-loads.net
Dieser Artikel sorgt derzeit für ein enormes Feedback; sei es per Mail oder aber per Nachfragen in den Kommentaren. Man sollte eigentlich davon ausgehen, dass Geschädigte von Abofallen mittlerweile durch zahlreiche Beiträge in Print- TV- und nicht zuletzt in Internetmedien im Thema sein sollten. Dem ist offenbar auch heute noch nicht so, denn ganz offenbar lassen sich immer noch zahlreiche Menschen durch die in den Mahnschreiben aufgebaute Mahn- und Drohkulisse beeindrucken. Die Empfehlungen von seriösen Rechtsanwälten, Verbraucherschutzzentralen und auch Ermittlungsbehörden gelten nach wie vor:

  • Bleiben Sie stur!
  • Zahlen Sie nicht!
  • Eine Reaktion Ihrerseits ist erst dann gefordert, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Dem gilt es dann durch ein simples Häkchen im Formular zu widersprechen.
Rechtsanwalt Udo Vetter hat aktuell zu diesem Thema einen schönen Beitrag in seinem Law Blog (ausgezeichnet mit dem Grimme-Award) verfasst. Prädikat: Lesenswert!

In diesem Zusammenhang sei noch folgendes erwähnt:

Auf Anfrage an die kontoführende Bank teilte die Pressestelle mit, dass man sich "von Abofallen-Geschäftsmodellen deutlich distanziere" und in diesem Falle "bereits umfassend reagiert" habe.

Freitag, 2. September 2011

Kaffeefahrten waren gestern: heute gibt es eFilter aus München!

Wer kennt sie nicht, die Abzocken auf Kaffeefahrten? Da gibt es z.B. ominöse Magnetfeldtherapien, deren Wirksamkeit in der gebotenen Ausstattung mehr als fragwürdig ist - und das zu vollkommen überteuerten Preisen. Vornehmlich Rentner werden bekanntermaßen Opfer der Veranstalter, doch auch jüngere Menschen fallen trotz zahlreichen Aufklärungs- und Informationskampagnen immer und immer wieder darauf herein.

Vergessen Sie die beschwerlichen Kaffeefahrten in unbequemen Bussen zu den bekannten Verkaufsveranstaltungen im Real Life  und folgen Sie mir stattdessen auf eine - sagen wir mal - virtuelle Kafeefahrt durchs World Wide Web. Gibts nicht, glauben Sie? Weit gefehlt. Immerhin gibts im Netz die Seite eFilter.tv der Firma musicxcard GmbH aus München:

Quelle: Internet
Beim Aufruf der Seite wird automatisch ein Video von n-tv gestartet und soll dem Besucher suggerieren, wie gesundheitsgefährdend die bösen Handystrahlen doch seien. Im Beitrag wird aber deutlich, dass es diesbezüglich keine Beweise gibt. Die Werbebotschaft auf der Homepage stellt dies allerdings vollkommen anders dar und spricht gar von "wissenschaftlichen Beweisen", die sie allerdings schuldig bleibt.

Quelle: Internet




Das Impressum der Seite weist eine Firma aus München als Betreiber und Inhaber aus. Moment - da war doch mal was? Schauen wir doch zunächst einmal ins Handelsregister:

Quelle: Unternehmensregister.de
*hmmm*....zunächst einmal unauffällig. Auffällig wird erst die weitere Bekanntmachung, die einige Zeit später erfolgte:

Quelle: Unternehmensregister.de
Hier wurde nun der Sitz in die Schloßstr. 23 verlegt und weiterhin taucht mit einem Mal die Heels & Pumps GmbH & Co. KG auf, die uns - wer hätte das gedacht? - zu den Münchner Abzockern der Digitale Welten GmbH (vormals: mymovies-online GmbH) führt, denn quasi zeitgleich verlegte die Digitale Welten GmbH ebenfalls ihren Geschäftssitz an die Schloßstr. 23:

Quelle: Unternehmensregister.de

Heute sitzen sowohl die Heels & Pumps GmbH & Co. KG als auch die musixcard GmbH einträchtig zusammen an der Fraunhoferstr. 23b in München. Doch zurück zur eigentlichen Thematik. Die Seite verweist unter "Pressestimmen" auf einen Beitrag des Stern-Kolumnisten Scheibe, der wirklich lesenswert ist und sich indirekt über so einen Mist lustig macht. Herrlich!

Eine schöne Abhandlung über das Produkt "eFilter" aus dem Hause Lug & Betrug musixcard GmbH finden Sie übrigens auf dieser Seite. Hier sollten Sie insbesondere den Passus lesen, den ich persönlich für äusserst interessant halte:


Quelle: esowatch.com
Na, wen wundert da noch irgendwas? Mich wundert in Zusammenhang mit den "werten" Herren nun wirklich gar nichts mehr. Wundern werden sich aber vermutlich die unfreiwilligen Werbepartner, wie z.B. Connect, Tui; Stern, n-tv oder Mediamarkt. Ob die Seite abmahnwürdig ist werden Andere zu entscheiden haben.
  

Donnerstag, 1. September 2011

Bye, bye, Megapreis AG!

Am 14. August 2009 schrieb ich einen Artikel namens "Die Katze lässt das Mausen nicht, oder: das neue Projekt von Babenhauserheide & Co." und berichtete über die derzeit aktuelle Umstrukturierung des mafiös anmutenden Netzwerkes. 

Im Januar 2010 titelte ich dann in meinem Blog unter der Überschrift "Oje, oje: Megapreis AG" und wies in dem Artikel auf die illustre Konstellation führender Abzocker aus dem Firmengeflecht hin. Immerhin gaben sich Größen wie Frank Babenhauserheide, Bernd Rogalski, Matthis Müller und Xxxxxxxx Xxxxx ein Stelldichein - als Vorstand der Megapreis AG.

Kurz darauf stellte ich in diesem Artikel eine Frage an den Vorstandsvorsitzenden Frank Babenhauserheide, die leider, wie erwartet, unbeantwortet blieb. Im Laufe der Zeit etablierte sich die Megapreis AG ohne durch die gewohnten Abzockmethoden der Betreiber aufzufallen. Das dürfte ja auch das erklärte Ziel der Abzocker gewesen sein, denn nach aussen hin gilt es ja "auf seriös" zu machen und die durch Abofallenabzocke generierten Umsätze in blütenweiße Unternehmungen zu investieren. Manch einer mag hier wohl von simpler Geldwäsche sprechen.

Quelle: Unternehmensregister.de


Am 23. August diesen Jahres wunderte ich mich in meinem Artikel unter der Überschrift "Megapreis AG und diverse Abofallenseiten seit Tagen offline" öffentlich darüber, dass plötzlich die Seiten der Megapreis AG nicht mehr erreichbar waren und offenbar zeitgleich sämtliche Abofallen der Münchner Abzocker Müller / Xxxxx (Digitale Welten GmbH, vormals: mymovies-online GmbH) abgeschaltet wurden.

Seit heute ist es amtlich: die Megapreis AG ist Geschichte, denn die Megapreis AG wurde im Handelsregister gelöscht:

Quelle: Handelsregister.de



Das Netzwerk wäre nicht das Netzwerk, wenn die Verschleierungsaktionen nicht umfassend durchgeführt würden. So gibt es aktuell eine Neueintragung, dieses mal in Form einer GmbH:

Quelle: Unternehmensregister.de

Ich gestehe: 4,95 EUR ist mir der Handelsregisterauszug für die Abzocker nicht wert. Früher oder später sind die Firmendaten ja auch kostenlos einsehbar. Interessant zu wissen wäre natürlich, warum man -mal eben so- eine Aktiengesellschaft mit 100.000 EUR Stammkapital plattmacht um dann als GmbH weiter zu machen.  Interessant ist natürlich auch, was mit den zahlreichen Kunden der Megapreis AG passiert (Stichwort: Garantiegeber, Haftung, etc. pp.).

Fakt ist jedenfalls, dass mal wieder -und das in schöner, nachvollziehbarer und dokumentierbarer Art und Weise- eine Firma aus dem Firmengeflecht der Abzocker das Zeitliche segnet und zeitgleich die Nachfolger bereits Gewehr bei Fuss stehen.

Ob das Ganze in Zusammenhang mit der unlängst von mir veröffentlichten Tatsache steht, dass das Netzwerk mittlerweile mit den gefährlichen  "Legal Highs" in Form von teils auf dem Betäubungsmittelindex stehenden "Kräutermischungen" wie z.B. Sweed oder "Badezusätzen" wie z.B. Freedom handelt und diese ausgerechnet in den Betriebsräumen der Megapreis AG an der Möllberger Str. 11 in Vlotho verpackt und von dort auch verschickt wurden?

Übrigens, in diesem Zusammenhang eine kurze Info an den werten (?) Rechtsanwalt Neuber, der offenbar gerade versucht, ein Bein auf die Erde zu bekommen in diesem Netzwerk (ich berichtete): eine Einstweilige Verfügung, wie angedroht, habe ich bis heute -nicht- erhalten. Sollten Sie sich in der Zwischenzeit mit Ihrem neuen Mandanten Xxxxxxxx Xxxxx beraten haben und Abstand von weiterem Law Hunting nehmen wollen, so könnten Sie mich kurz informieren. Ebenso übrigens, sollte Ihr Antrag schlichtweg abgeschmettert worden sein; wo auch immer in Deutschland Sie ihn eingereicht haben mögen...

Nachtrag vom 02.09.2011: 
Per Unternehmensregister wurde heute, am 02.09.2011, 12.00 Uhr, folgendes veröffentlicht:
MEGAPREIS AG, Vlotho, Möllberger Straße 11, 32602 Vlotho. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.06.2011 im Wege des Formwechsels in die MEGAPREIS GmbH mit Sitz in Vlotho umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Ebenfalls online ist seit heute, 12.00 Uhr der aktuelle Handelsregistereintrag zur Megapreis GmbH:


Quelle: Unternehmensregister.de

Mittwoch, 31. August 2011

Ein neues "Inkassounternehmen" mahnt für win-loads.net

Blue 180 alias INet-Dienstleistungen GmbH
Spannende Informationen erreichen uns aus dem Abzocknetzwerk rund um die Abofalle win-loads.net, für die in der Vergangenheit noch die Domember UG um Geld bettelte.

Heimlich, still und leise wurde eine Vorrats-GmbH gekauft um einmal mehr die Spuren zu verwischen und zeitgleich endlich mal wieder eine Mahnwelle zu starten.

So werden derzeit massenhaft Mahnungen für vermeintlich in Anspruch genommene Dienstleistungen von win-loads.net durch die Lande geschickt.

Moment, da war doch was? Genau. Für die Domember FZE / UG mahnte damals die Collector GmbH aus dem Netzwerk des Abzockers Babenhauserheide.

Spannend nun: die blue 180 Vermögensverwaltung GmbH mit Sitz in München war offenbar eine reine Vorratsgesellschaft und wechselte auch gleich den Firmennamen, als auch den eigentlichen Unternehmenszweck.

So wurde laut Handelsregister blitzschnell aus der "blue180 Vermögensverwaltungs GmbH" die "INET Dienstleistungen GmbH", wie der nachfolgende Handelsregisterauszug belegt:

Quelle: Unternehmensregister

 Zeitgleich wurde natürlich auch noch ein neuer Strohmann Geschäftsführer aus Wien eingesetzt. Nachtigall, ick hör dir trapsen. Nicht zuletzt, weil auch der Briefkopf ungewöhnlich erscheint und die Mahn- und Drohkulisse erhöhen soll:

Ersten Recherchen zufolge ist im Rechtsdienstleistungsregister keine der genannten Firmen als Inkassounternehmen registriert. Das Handelsregister kennt nicht einmal eine "blue180 Inkasso-Institut". Schauen wir doch mal, wie sich das Ganze so entwickelt. Immerhin gibts mal wieder eine neue Bankverbindung der Abzocker:

Hypo-Vereinsbank München
Bankleitzahl: 700 202 70
Kontonummer: 1003 0726
Da ist es wohl mal wieder an der Zeit, die Bank über ihre unseriöse und mafiös anmutende "Kundschaft" zu informieren...

Mittwoch, 24. August 2011

kino.to: Anzahl der Beschuldigten von 21 auf 25 angestiegen - erste Anklagen bis Ende des Jahres


Osnabrück. Nach dem Paukenschlag mit der Razzia gegen die Hintermänner von „kino.to“ ist es still geworden um das illegale Filmportal. Doch die Ermittler drehen keineswegs Däumchen, wie Wolfgang Klein von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegenüber unserer Zeitung erklärt. Im Hintergrund laufen die Ermittlungen weiter. Klein: „Wir rechnen mit ersten Anklagen bis Ende des Jahres.“

Sechs Beschuldigte sitzen nach Aussage des Oberstaatsanwaltes noch in Untersuchungshaft. Sie seien im Zuge der Ermittlungen am schwersten belastet worden. Geldwäsche, Steuerhinterziehung sowie Gründung einer illegalen Vereinigung zum Zwecke der millionenfachen Urheberrechtsverletzung lauten die Vorwürfe.

 „Gegen sechs weitere Personen ist die Untersuchungshaft gegen Auflagen ausgesetzt worden. Sie haben uns mit ihren Aussagen bei den Ermittlungen unterstützt“, sagt Klein. Ein weiterer Gesuchter ist seit der Razzia im Juni auf der Flucht. Klein spricht von einem „gewaltigen Ermittlungsverfahren“. Momentan drehe sich in seiner Behörde alles um kino.to. „Gigantische Mengen an Daten“ müssten ausgewertet werden. Ein Petabyte (eine Million Gigabyte) würde unter die Lupe genommen. Angesichts der Menge setzen die Ermittler auf „technischen Sachverstand von außen“, wie es Klein formuliert. Die Behörde bindet Fachleute aus der freien Wirtschaft in die Auswertung ein.

Die Zahl der ursprünglich 21 Beschuldigten ist laut Klein im Zuge der Ermittlungen mittlerweile auf 25 gestiegen. „Und ich gehe davon aus, dass da noch der ein oder andere hinzukommen wird“, sagt der Oberstaatsanwalt.

Quelle & vollständiger Artikel: Neue Osnabrücker Zeitung

Aufruf: Gekündigte Mitarbeiter/innen der Aequatio GmbH (vormals: Collector GmbH) bitte melden!

Mir vorliegenden Informationen zufolge wurden Mitarbeiter/innen aus vorgenanntem Inkassounternehmen aus dem Netzwerk des Frank Babenhauserheide in diesem Jahr gekündigt, da sie nicht bereit waren, angelieferte Kräutermischungen (Sweed) zu portionieren, zu verpacken und zu versenden.

Mitarbeiter/innen, die diese Informationen bestätigen können und denen unter Vorwand anderer Gründe teils fristlos gekündigt wurde mögen sich bitte mit mir in Verbindung setzen.

Dienstag, 23. August 2011

Badische Zeitung: Hinter vielen Abofallen steht eine Person

My-Donwloads.de, Kochrezept-Sammlung.de, Routenplaner-Service.de, Gedichte-Download.de: Hinter all diesen Webseiten, die Verbraucherschützer als Abofallen kritisieren, steckt ein Mann: Michael Burat.

Der 36-Jährige zählt zum innersten Zirkel des sogenannten Frankfurter Kreisels, einem Geflecht aus dubiosen Rechtsanwälten, wechselnden Geschäftsführern und Inkassofirmen.

Quelle & vollständiger Artikel: Badische Zeitung

LG Düsseldorf: Nennung von Firmennamen in Title-Tags für Meinungsforum zulässig

In einem Rechtsstreit des Vereins Antispam e.V. gegen die Firma "Neue Branchenbuch AG" hat das Landgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt.

Zum Artikel: AntiSpam e.V.

Megapreis AG und diverse Abofallenseiten seit Tagen offline

Im Januar des letzten Jahres schrieb ich einen Artikel zum Thema Megapreis AG und wunderte mich über die illustre Zusammensetzung des Vorstandes, da es sich um die bekannten Abzocker des bekannten Netzwerkes handelt. Zur Erinnerung hier noch einmal der Handelsregisterauszug, der ob der Personalien kaum noch Fragen offen ließ:


Es handelt sich hier um eine der wenigen Unternehmungen der umtriebigen Abzocker, bei der es noch keine personelle Änderung / Umfirmierung / etc. gibt. Seit einigen Tagen aber ist die Website allerdings nicht mehr erreichbar. So erscheint beim Aufruf der Seite www.megapreis.ag lediglich eine 404-Fehlermeldung:


Dumm, dass man den Webmaster nicht informieren kann, da keine Mailadresse hinterlegt wurde. Komisch, dass die werte Aktiengesellschaft nicht einmal in der Lage ist, eine Information für die Kunden auf der Startseite zu posten. Immerhin wird auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass es sich um technische Probleme handele, die nicht vor dem kommenden Freitag behoben sein würden.

Schaut man sich rein spaßeshalber mal an, welche Seiten neben der Megapreis AG noch so auf dem rumänischen Server der Abzocker liegen, (Anm: nach Aufruf der Seite oben auf "Shared" klicken) so wundert es kaum, dass einige der bekannten, mittlerweile abgehalfterten Abofallen der Münchner Abzocker Xxxxxxxx Xxxxx und Matthias Müller (Digitale Welten GmbH, vormals: mymovies online GmbH) ebenfalls ins Leere bzw. zu Parking-Seiten führen.

Tja, Online-Shops haben es offenbar gerade sehr schwer, wie Gulli.com (Portal der Inqnet GmbH, Wien) berichtet:

Eine neue deutschsprachige Hackergruppe sagt großen Unternehmen den Kampf an. Das sogenannte „0xx0 – Team“ gab am Sonntagmittag bekannt, dass man unter anderem den kompletten Server des bekannten Online-Shops K&M Elektronik kompromittieren konnte und dabei die persönlichen Daten der 840.000 Kunden stahl. Offenbar sind die Hacker nicht im Begriff die Datenbank im Netz zu publizieren.

Quelle & vollständiger Artikel: Gulli.com

Ob hier Zusammenhänge bestehen? Zeitlich gesehen sind diese definitiv gegeben. Warten wir einfach mal ab, wie sich das weiterentwickelt...

Samstag, 20. August 2011

Huch! Ein Schreiben von Rechtsanwalt Andreas Neuber!

Gestern abend komme ich nach Hause und schaue, as usual, in meinen Briefkasten. Huch! Ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Andreas Neuber. Das Schreiben datiert am 18.08.2011, der Betreff lautet:
Xxxxx ./. Frickemeier
Unterlassen von Äusserungen

und teilt mit, dass der allseits bekannte Rechtsanwalt Andreas Neuber nun mit der Wahrnehmung von rechtlichen Interessen des Herrn Xxxxxxxxx Xxxxx aus München bevollmächtigt sei.

Ich habe folgenden Passus aus meinem Blog sofort zu löschen:

"Eigentlich könnte dort auch Digitale Welten GmbH (vormals: mymovies GmbH) der umtriebigen Abzocker Müller & Xxxxx stehen, denn niemand anderes als diese Kriminellen stecken hinter dem Webangebot"

Weiter heißt es:
"Wir setzen Ihnen diesbezüglich eine Frist auf Donnerstag, den 18.08.2011, 15.00 Uhr, um diesem berechtigten Verlangen Folge zu leisten.

Ausserdem soll noch eine vorformulierte Unterlassungserklärung unter Fristsetzung bis Freitag, den 19.08.2011, 12.00 Uhr unterzeichnet werden. Ansonsten könne ich sicher sein, dass man der Mandantschaft empfehlen würde, unverzüglich gerichtliche Schritte einzuleiten.

Der letzte Satz des Schriftstückes beeinhaltet dann noch vorsorglich eine Drohung:

Ob dies beim Landgericht Bielefeld geschehen wird muss wegen §32 ZPO vorerst offen bleiben.

Unterschrieben wurde das Ganze dann wie folgt:
Hochachtungsvoll
Rechtsanwälte
durch
RA Neuber

Ui! Rechtsanwälte? Soweit mir bekannt ist betreibt der werte Herr Rechtsanwalt Neuber seine Kanzlei alleine. Mehrzahl klingt natürlich besser, wichtiger. Nicht wahr? Übrigens, Herr Neuber: nur für Sie habe ich ein Video eingebettet, welches Sie sich mal in Ruhe zu Gemüte führen sollten. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Sie Fristen setzen, die einfach nicht einzuhalten sind. Hier nun, nur für Sie:


Merke: wenn Sie am 18.08.2011 ein Schreiben verschicken dann kann dieses auf normalem Postwege frühestens am 19.08.2011 beim Empfänger eintreffen. Nur mal so am Rande erwähnt. Bei aller Euphorie über ein neues Mandat sollten Sie solche Schnellschüsse besser vermeiden, das ist in meinen Augen nämlich blamabel.

Lächerlich und nicht nur blamabel ist übrigens, dass Sie nun nach endlosem Anbiedern in diversen Blogs endlich ein Mandat von jemandem erhalten haben, über dessen Rolle im Abzockgeflecht ich seit nunmehr 2 Jahren berichte.

Sie, werter Herr Rechtsanwalt Neuber, werden sich an Ihren öffentlichen Äusserungen messen lassen müssen. Und nun verklagen Sie mich mal hübsch...


Donnerstag, 18. August 2011

Huch! Eine Mail von Rechtsanwalt Andreas Neuber?

Was macht man morgens nach einem schönen Frühstück während man den duftenden Kaffee genießt? Genau, man wirft den Rechner an und checkt seine Mails. Huch! Was haben wir denn da? Eine Mail mit Absender "Andreas Neuber" mit dem Betreff "Anlage beachten".

Merkwürdig. Ich kenne aus zahlreichen Artikeln, Berichten und Beobachtungen nur einen Menschen mit dem Namen "Andreas Neuber" - und das ist ein in meinen Augen höchst unseriöser Rechtsanwalt aus Krefeld. Interessierte mögen die Suchmaschinen zu diesem Advokaten bemühen um sich ein eigenes Bild zu verschaffen.

Sollte mir dieser Andreas Neuber gar eine Mail schreiben? Und falls ja, warum sollte ich einen Dateianhang öffnen? Nö, sorry, aber: davor wird stets gewarnt, das lasse ich mal lieber bleiben. Sollte der Neuber was von mir wollen, so kann er mich gerne anschreiben. Postalisch, versteht sich.

Sonntag, 7. August 2011

[Überschrift gemäß Einstweiliger Verfügung 6 O 351/11 entfernt]Thema: Sweed - und dessen Vertriebswege

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
Die Seite sweed.to weist im Impressum eine Ole Ltd. mit Sitz in Hong Kong aus. Eigentlich könnte dort auch Digitale Welten GmbH (vormals: mymovies GmbH) der umtriebigen Abzocker Müller & Xxxxx stehen, denn niemand anders als diese Kriminellen stecken hinter dem Webangebot. Schaut man sich mal an, auf welchem Server diese Seite liegt, so trifft man natürlich auf den rumänischen Server, auf dem auch heute noch die berühmt-berüchtigten Abofallen wie z.B. antivirus-security.net, netarena.tv, casting.ag, quiz.tv oder gar movie-tester.com liegen. Übrigens: auch die megapreis.ag - eine gemeinsame Unternehmung von Müller, Xxxxx und Babenhauserheide in Form einer Aktiengesellschaft - liegt auf exakt dem gleichen, seit langem bekannten Server der Abzocker.

Zurück zur "Kräutermischung" mit Namen Sweed: in einer gemeinsamen Presseerklärung des Bundeskriminalamtes (BKA) sowie der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird ausdrücklich vor dem Konsum von sogenannten "Legal Highs" wie z.B. Sweed gewarnt.

Kein Wunder, denn niemand weiß um die Zusammensetzungen, die in den "Kräutermischungen" tatsächlich enthalten sind. Es ist ein Katz- und Mausspiel mit den Behörden: werden verbotene Substanzen nach umfangreichen Laboranalysen vorgefunden, so wird die jeweils im Verkauf befindliche Version verboten und fällt unter das Betäubungsmittelgesetz (BTMG). Doch blitzschnell gibt es einen Nachfolger, den es erst einmal erneut zu überprüfen gilt. So auch im konkreten Beispiel namens Sweed: die erste Version (Sweed Classic) wurde mit Wirkung zum 21. Januar 2011 verboten und durch die Version namens "Sweed" ersetzt. Auch die Version "Platin" wurde zum 21. Januar 2011 verboten. Eine interessante Abhandlung zu Sweed findet man übrigens hier.

Kommen wir nun zu den Vertriebswegen um die Brücke zurück zu den bekannten Abzockern zu schlagen:

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
Die als Inkassosachbearbeiter/innen eingestellten Mitarbeiter wurden nun mit Feinwaage, Mundschutz und Einmalhandschuhen ausgestattet und hatten den Auftrag, das Sweed in einem fensterlosen Kellerraum in Verpackungseinheiten von 3 Gramm  abzupacken. Hierzu standen entsprechende Klarsichttütchen zur Verfügung. Danach wurden die Verkaufseinheiten in handelsübliche Briefumschläge gesteckt, mit Briefmarken versehen und in den Postausgang gegeben. Ein Azubi hat die Ware dann mit der normalen Hauspost zur Post verbracht.

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt] Hier gab Frank Babenhauserheide seinen Inkassomitarbeitern den Arbeitsauftrag, den Inhalt in die vorhandenen, leeren Klarsichttütchen mit der Aufschrift "Sweed" umzupacken. Diese umgelabelte Ware wurde dann ebenfalls aus Vlotho an die Konsumenten versandt.

Im Februar diesen Jahres wollte dann ein männlicher Mitarbeiter der WEB Gesellschaft für Forderungseinzug sein Gewissen erleichtern und informierte telefonisch -aber dummerweise anonym- die Drogenfahndung über die Geschehnisse vor Ort. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld eröffnete zunächst ein Ermittlungsverfahren, stellte dieses aber nach kurzer Zeit wieder ein. Bei dieser männlichen Person kann es sich eigentlich nur um Strohmann Andreas Schilling handeln, der nachweisbar bei den Verpackungsvorgängen beteiligt gewesen und weiterhin der einzige männliche Mitarbeiter vor Ort war und zu dem Zeitpunkt mal wieder das Unternehmen des Babenhauserheide verlassen hatte. Heute scheint er dort zumindestens zeitweise wieder aktiv zu sein.

[Passus gemäß Einstweiliger Verfügung entfernt]
Muss nun noch erwähnt werden, dass die Vorkasse-Zahlungen von Sweed auf eine altbekannte Abzocktarnfirma namens RS Web Services erfolgt?

Ich bin mal auf die Reaktionen der Abzocker ob dieses Artikels gespannt und wage zu prognostizieren: es folgt (mal wieder) ein Law Hunting in Reinkultur. Es sei denn, sie haben aus der Vergangenheit gelernt, was ich aber für unwahrscheinlich halte.

Übrigens, Herr Schilling: schade, dass Sie im Februar diesen Jahres nicht den Arsch in der Hose hatten unter Ihrem Klarnamen auszupacken, dann wäre dieser Artikel überflüssig gewesen und das Risiko, möglicherweise Menschenleben auf dem Gewissen zu haben, minimiert. Sweed kann nämlich, wie jede andere Droge auch, deren Inhaltsstoffe unbekannt sind, tödlich sein. Aber das wissen Sie ja.

[Hinweis] Gemäß der Einstweiligen Verfügungen des Frank Babenhauserheide (6 O 351/11) sowie der Rechtsanwältin Corinna Lubbe (6 O 350/11) wurde vom Landgerichts Bielefeld -wegen der Dringlichkeit ohne vorangegangener Verhandlungen- beschlossen, dass meine nun gelöschten Textpassagen aus dem Artikel zu entfernen seien. Dieser richterlichen Anordnung komme ich selbstverständlich nach.

Die Dringlichkeit ergibt sich laut Beschluss wie folgt:

[Zitat]"Die Dringlichkeit ergibt sich vorliegend unmittelbar aus der vom Antragsgegner veröffentlichten großen Zahl der Aufrufe des Artikels von über 178.000 Aufrufen".[/Zitat]

Schade, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld hier derart schlampig gearbeitet und sich nicht einmal die Mühe gemacht hat, diese vermeintliche Zahl zu hinterfragen oder sich von der Gegenseite beweisen zu lassen. Sie hätte schnell beweisbar herausgefunden, dass der Artikel nicht einmal 300 mal aufgerufen wurde... 


Durch die vermeintliche "Dringlichkeit" kam es leider zu keiner mündlichen Anhörung, sondern die beiden von Verkehrsanwalt Ralf Hasenbäumer gestellten Anträge wurden einfach so durchgewunken. Man verlässt sich in einem solchen Falle auf die Eidestattlichen Versicherungen der Antragsteller, mit nichts etwas zu tun zu haben. Auf diese werde ich in Kürze gesondert reagieren.

Donnerstag, 4. August 2011

04.08.2009 - 04.08.2011: Zwei Jahre inside-megadownloads.blogspot.com

Heute vor exakt zwei Jahren habe ich diesen Blog eröffnet - und wohl nicht unmaßgeblich dazu beigetragen, den einen oder anderen Abzocker ins Scheinwerferlicht zu rücken.

In dieser Zeit schrieb ich 420 Artikel und erhielt darauf 4.520 Kommentare. Ein nachhaltiges Nachschlagewerk für Interessierte also.

Allen Unkenrufen zum Trotz gibt es diesen Blog immer noch. Alle Versuche, dem entgegenzuwirken und meine Berichterstattung zu unterbinden scheiterten kläglich. Auch im dritten Jahr des Bestehens werde ich das auch weiterhin zu verhindern wissen und freue mich auf das, was kommen wird. Immerhin ist das Jahr 2011 ein recht erfolgreiches Jahr im Kampf gegen die Internetabzocker - und langsam aber sicher werden die Früchte geerntet.

Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt erneut Ermittlungsverfahren gegen mich ein

Zum -zigten Male stellt die Staatsanwaltschaft Bielefeld ein Ermittlungsverfahren gegen mich ein. Unter dem Aktenzeichen 24 Js 1844/09 lautete der Tatvorwurf (mal wieder...) auf Beleidigung.

Werte Anzeigenerstatter, merkt es euch endlich mal: meine Berichterstattung in diesem Blog mag den einen oder anderen Abzocker(-anwalt) brüskieren, ärgern und enttarnen - eine Beleidigung stellt das Offenlegen eures kriminellen Handelns aber aus rechtlicher Sicht natürlich nicht dar, wie euch in schöner Regelmässigkeit die Staatsanwaltschaften mitteilen.

Mir entlocken diese lächerlichen Versuche, mich mundtot machen zu wollen, mittlerweile lediglich ein müdes Schmunzeln. Auch, wenn ich Schreiben wie diese penibel abhefte um das immer noch anhaltende Law-Hunting zu dokumentieren.