Mittwoch, 16. November 2011

Smartphone-Viren sind oft nur heiße Luft

Die Digitale Welten GmbH in München steht offenbar kurz vor der Lancierung eines neues Projektes. Zumindestens weist darauf die Startseite auf androscan.net hin, deren Domain den Münchner Abofallenbetreibern Müller und Xxxxx zuzuordnen ist.

Gerade erst fand ich einen interessanten Artikel zum Thema Antiviren für Smartphones und machte mir meine höchst eigenen Gedanken darüber, was uns da zukünftig aus München präsentiert werden wird. Lesenswert ist zu der Thematik ein heute erschienener Artikel von TelTarif, in dem es einleitend wie folgt heißt:
Sie reden vom Untergrundgeschäft mit mobiler Schadsoftware, von mangelndem Bewusstsein bei der Absicherung mobiler Geräte oder von einem großen Gefahrenpotenzial für mobile Geräte und deren Anwender: Sie, das sind die Hersteller von Antivirensoftware, die ihre Produkte gerne auf Smartphones sähen. Experten sind da anderer Meinung - und raten derzeit sogar eher von Scanner-Software ab. Wer bei Apps auf die Herkunft achtet, hat schon viel gewonnen.
"Man kann sagen, dass die Antiviren-Software-Hersteller ein großes Interesse haben, die Gefahr groß aussehen zu lassen, manchmal auch größer als sie wirklich ist", sagt Jürgen Schmidt, Chefredakteur des Fachdienstes "Heise Security". Die Smartphone-Bedrohung sei noch um etliches kleiner als beim Windows-PC. "Ein Virenscanner ist derzeit definitiv noch keine Pflicht fürs Smartphone."
Quelle: teltarif.de

Ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, wie genau sich das Angebot aus München präsentieren wird. Zugegeben: ich persönlich mag nicht daran glauben, dass ausgerechnet die umtriebigen Herren Müller und Xxxxx ein seriöses Geschäft zu betreiben gedenken. Aber man weiß das natürlich nie. Man hat ja auch schon Pferde vor Kalletaler Apotheken kotzen sehen.

mega-downloads.net nicht mehr erreichbar

Screenshot mega-downloads.net
Seit gestern ist mega-downloads.net nicht mehr erreichbar. Ob nur -mal wieder- umstrukturiert wird oder aber die Abofalle nun endgültig im virtuellen Nirvana verschwunden ist oder welche sonstigen Gründe vorliegen ist derzeit unklar und bleibt abzuwarten.

Dienstag, 15. November 2011

Über das virtuelle Fegefeuer der Eitelkeiten des Abzockers Michael Burat

Och, ne - der Burat schon wieder! In seinem lächerlichen Blögchen brüstet er sich mit einer Einstweiligen Verfügung gegen die Verbraucherschutzzentrale Hamburg und führt u.a. wie folgt aus:
Damit hat nun eine dritte Zivilkammer und damit insgesamt neun Richter an Landgerichten unabhängig voneinander entschieden, dass die Aufrufe zu Anschreiben an Banken zwecks der Erreichung von Kontokündigungen rechtswidrig sind. Da es sich um unerlaubte Handlungen handelt, kann man schon davon sprechen, dass Verbraucherzentralen unseriös sind. Da auch die Verbraucherzentrale Hamburg abgemahnt wurde und nicht reagierte, ist auch von Uneinsichtigkeit, Borniertheit und Sturheit zu reden. Dies ist aber bei linksradikalisierten Gutmenschen nicht unüblich, da diese den Verbraucherschutz fanatisch betreiben. Fanatiker schrecken oft für ihre Ziele nicht vor unerlaubten Handlungen zurück. Die Verbraucherzentralen werden nun in Hauptsacheklagen auch Auskunft und Schadenersatz leisten müssen.
Quelle:  Savonarola.org

Na, da hat aber jemand Oberwasser. Frei dem Motto "Ist der Ruf schon ruiniert, schreibt es sich recht ungeniert" stößt der Abzocker Burat gleich auch noch eine wilde Warnung an all jene Blogger und Forenbetreiber aus, die die nun untersagte Empfehlung der Verbraucherschutzzentrale auf ihren Seiten propagierten:
Nun haben alle Foren und Blogbetreiber drei Tage Gelegenheit Ihren Content entsprechend zu überprüfen und anzupassen. Andernfalls auch hier mit gerichtlicher Inanspruchnahme gerechnet werden muss.
Quelle: Savonarola.org

Gut gebrüllt, Sie wildes Raubkätzchen, Sie!  Es gab ja auch zwingend Handlungsbedarf, denn das, was euch Abzockern so richtig weh tut ist und bleibt nun einmal das "Kontoklatschen". Und das wird munter weitergehen, wollen wir wetten? Ich jedenfalls werde bei Bekanntwerden einer neuen Kontoverbindung -as usual- die Bank informieren. Und der Witz dabei ist: bis heute habe ich in keinem geführten Telefonat mit der Revisionsabteilung und auch in keiner einzigen Mail der Bank nahelegen oder empfehlen müssen, das jeweilige Konto zu kündigen. Ich habe lediglich über Fakten informiert - und die jeweilige Bank zog nach sensibler Prüfung dann ihre Schlüsse daraus und reagierte. Die Art der Reaktion lässt sich sicher keine Bank in diesem Land vorschreiben, schon gar nicht von dummen Netzindianern, wie sie unsere Spezies zu nennen pflegen. Und nun: husch, husch, ins Körbchen!

Insofern ein erneuter Aufruf an die geneigten Leser: sollte mal wieder eine Mahnwelle der Nutzlosbranche rollen und Ihnen eine neue Bankverbindung bekannt werden: nur her damit!

Montag, 14. November 2011

Horrordroge: so gefährlich ist "Badesalz"

"Aufgrund der großen Nachfrage ist eine Anmeldung nicht mehr möglich. Wir bitten um Verständnis!"

lautet der kurze, prägnante Hinweis auf der Homepage von freedom.to seit einigen Tagen. Das vermeintliche "Badesalz" scheint also vergriffen zu sein, während die vermeintliche Kräutermischung "Sweed" noch erhältlich ist. Beide Produkte stammen, wie bereits dargelegt, aus dem Hause der Münchner Abzocker Müller und Xxxxx (Digitale Welten GmbH, vormals: mymovies online GmbH).

Ob eine Neuanmeldung aufgrund der großen Nachfrage nicht mehr möglich ist oder aber andere Gründe vorliegen kann nur vermutet werden. Vielleicht sind sie ja auf den Artikel von news.de aufmerksam geworden, der sich mit dem Thema "Badesalz" als Legal Highs beschäftigt hat? 

Dort heißt es unter der Headline Horrordroge: so gefährlich ist Badesalz nämlich unter anderem wie folgt:

«Badesalz», «Lufterfrischer», «Kräutermischungen»: So harmlos diese sogenannten Legal-High-Drogen klingen, so fatal ist ihre Wirkung. «Sie werden als legale Alternative zu herkömmlichen illegalen Drogen angeboten. Dabei ist der Name irreführend und täuscht die Konsumenten gezielt über die Gefährlichkeit der Produkte hinweg», erklärt Marianne Falasch, Sprecherin des Bundeskriminalamtes (BKA) auf news.de-Anfrage. Allein beim Preis von bis zu 50 Euro für ein farbenfrohes Tütchen werde schnell klar, dass der pulverige Inhalt nichts mit normalem Badesalz und einer legalen Droge gemein hat.
Dem Bundeskriminalamt wurden bereits 2008 erste Fälle gemeldet. Anders als bei Kokain werden die Tüten nicht in der In-Szene vertickt. «Legal Highs werden hauptsächlich über das Internet in sogenannten Head- oder Smartshops verkauft», erklärt Falasch. Das Pulver wird dann sowohl geschnupft als auch gelutscht. Die Shops waren bisher als Anlaufstelle Nummer eins für Marihuana- und Haschischkonsumenten bekannt.

Quelle & vollständiger Artikel: News.de vom 19.07.2011

Petition gegen das Beitreiben unberechtigter Inkassoforderungen

Aktuell werden noch Mitzeichner für eine Petition gegen das Beitreiben unberechtigter Inkassoforderungen gesucht. Denn immer wieder kommt es vor, dass unseriöse Geschäftemacher sich Inkassounternehmen bedienen oder gar gemeinsame Sache machen, um Menschen zu schädigen und sich zu bereichern. Da bisher den Inkassounternehmen kaum beizukommen ist, muss eine Regelung her, die das ändert.

Durch die Einführung der Strafbarkeit müssten die Betreiber von Inkassofirmen genauer prüfen und arbeiten. Schwarze Schafe würden es sich zweimal überlegen, ob sie eine Gefängnisstrafe riskieren. Dem gleichgestellt werden sollten auch der Forderungseinzug durch Rechtsanwälte. Die Initiatoren plädieren für eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahren.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Inkassounternehmen in Zukunft die Angaben des Auftraggebers genau prüfen müssen und strafrechtlich wegen Betrugs bzw. Beihilfe hierzu verurteilt werden können, wenn sie unberechtigte Forderungen des Auftraggebers in nicht geringer Höhe (20€) UND/ODER in großer Zahl einzutreiben suchen.
Zur Petition
Quelle: Antiabzockenet

Samstag, 12. November 2011

Abofallenbetreiber aus München steigen ins mobile Abogeschäft ein

Na, das war zu erwarten: die Münchner Abofallenbetreiber Müller und Xxxxx steigen ins mobile Abogeschäft ein. Brandaktuell wieder online und  offenbar noch nicht fertig ist die Seite mobilewap.biz, die mit ganz tollen Dienstleistungen aufwartet und dafür nur 4,99 EUR verlangt - pro Woche, versteht sich. Und selbstverständlich im Abo, welches ganz bequem über die Telefonrechnung abgerechnet wird. Vorbei also die Zeiten, zu denen die Banken stets die Kontoverbindungen kündigten und man horrende Kosten für Porto und Versand ungerechtfertigter Mahnungen aufbringen musste. Derzeit bietet MobileWap folgende zwei Pakete im Abo an:

Na, das klingt aber vielversprechend, nicht wahr? Die aktuellen Kinotrailer direkt per Flatrate. Eine tolle Dienstleistung, die doch ganz bestimmt die schlappen 4,99 EUR pro Woche wert sind, oder?

Oh, sogar die aktuellen Videos von Topmodels gibts es im Abo - auch hier für schlappe 4,99 EUR pro Woche. Um welche Topmodels es sich hierbei handelt verschweigt der Betreiber dieses tollen Angebotes natürlich.

Schauen wir doch einmal nach, wer für das Angebot verantwortlich zeichnet und werfen einen Blick ins Impressum:


Na, wen haben wir denn da? Niemanden anderes als die Ole Ltd., die "Legal Highs" wie z.B. Sweed oder Freedom vertreibt. Allerdings hat man hier den Firmennamen ausgeschrieben. Sehr pfiffig! Dumm nur, dass die Seite auf dem gleichen Server der Münchner Abzocker liegt.

Interessant: ruft man die angegebene (kostenpflichtige) Service-Hotline an, so läuft ausserhalb der Geschäftszeiten ein Anrufbeantworter. Nicht ungewöhnlich, mag man meinen. Richtig, eigentlich schon. Allerdings meldet sich dort die Firma Message Mobile GmbH und nicht etwa, wie zu erwarten wäre, die Ole Live Entertainment Limited. Die Google-Einträge zur Firma Message Mobile sprechen übrigens für sich...

Legal Highs – Ende des Problems durch Verbot von Stoffgruppen?

Bald könnte es vorbei sein mit den Drogengeschäften der Münchner Abzocker Xxxxxxxx Xxxxx und Matthias Müller, die sogenannte "Legal Highs" in der Abzockzentrale Vlotho des Kalletaler Pferdehändlers Frank Babenhauserheide verpacken und versenden lassen. Zuletzt berichtete ich in diesem Artikel über das in meinen Augen kriminelle Handeln, bei dem selbst die Rechtsanwältin Corinna Lubbe zumindestens zeitweise munter mitgemischt hat.


Die Professoren Rössner und Voit von der Universität Marburg haben anlässlich der Jahrestagung der Bundesdrogenbeauftragten am 11.10.2011 vorgeschlagen, dem BtMG ganze Stoffgruppen zu unterstellen, um wirkungsvoller gegen den Missbrauch von sog. Legal Highs vorzugehen.
Legal Highs sind Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer, denen synthetische Substanzen zugesetzt werden, um beim Konsum Wirkungen ähnlich denen des Cannabis, Amphetamins oder Ecstasys hervorzurufen. Verkäufer der Legal Highs machen sich dabei zu Nutzen, dass das BtMG nur bei Stoffen Anwendung findet, die ausdrücklich in den Anlagen zum BtMG aufgenommen werden. Mit kleinen Änderungen an den chemischen Zusätzen wird versucht, das BtMG bewusst zu umgehen, z.B. durch Beimischung von JWH-210 anstelle dem verbotenen JWH-018 (siehe dazu auch hier).

Prof. Rössner und Prof. Voit schlagen konkret vor, eine neue Anlage IV mit Stoffgruppen, deren Derivate mit hoher Wahrscheinlichkeit wie ein Betäubungsmittel eingesetzt werden können, einzuführen. Die Bestimmtheit des Tatbestands soll durch Aufnahme der chemischen Grundformel erreicht werden. In einem neuen § 29b BtMG soll das „Operieren“ mit solchen Stoffgruppen bestraft werden, wenn daraus entstandene Derivate wie Betäubungsmittel entsprechend zweckgerichtet in den Verkehr gebracht werden sollen (Quelle: hier).

Quelle & vollständiger Artikel: Beck Blog

Donnerstag, 10. November 2011

Al Bundy lässt grüssen: Gedanken zu "Heels & Pumps"

Wer kennt ihn nicht? Al Bundy ist DER Schuhverkäufer schlechthin. Besser: er WAR der Schuhverkäufer schlechthin, denn die Münchner Abzocker haben ja den Markt quasi revolutioniert. Immerhin gibt es seit einiger Zeit das (nach eigenem Bekunden auf der Website) "erste Schuh-Abo im Internet!".

Doch - Moment. Auf der Seite befindet sich doch tatsächlich folgender Hinweis: "Derzeit sind keine Neuanmeldungen mehr möglich!".Warum? Keine Ahnung. Wie man aber sieht, sind solche Abos wirklich tricky, um es vorsichtig auszudrücken. Es soll da doch tatsächlich auch Betrügerfirmen geben, die eben diese Abos nur vortäuschen um Kasse machen zu können. Glauben Sie nicht? Na, dann schauen Sie sich mal diesen schönen Beitrag an:


Abzocke mit Unterwäsche-Abo von verbraucherinfoTV

Ich jedenfalls würde kein Schuh-Abo abschließen. Erst recht nicht nach aufmerksamem Studieren der AGB und einer Recherche nach denen, die so ein Schuh-Abo anbieten. Ne, da trinke ich lieber mit Peggy Bundy einen Kaffee und lasse Al die passenden Modelle für mich heraussuchen...

Gewinnspielmafia: Schlag gegen betrügerische Callcenter

Mit einer Razzia in mehreren Bundesländern ist die Polizei gegen die betrügerische Call-Center-Szene vorgegangen. In Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz seien Firmen durchsucht worden, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Krefeld. Drei Call-Center-Betreiber im Alter von 25, 30 und 43 Jahren landeten unter Betrugsverdacht in Untersuchungshaft.

Dutzende Mitarbeiter in den Call-Centern sollen auf Anweisung bevorzugt ältere Menschen mit Anrufen tyrannisiert, massiv bedroht und beschimpft haben. Allein aus einem Krefelder Call-Center wurden täglich tausende Bundesbürger angewählt, um ihnen Gewinnspielprodukte zu verkaufen.

Die Masche sei dabei gewesen, den Angerufenen vorzugaukeln, sie hätten einen bestehenden Gewinnspielvertrag und ihnen großzügig die Kündigung dieses Vertrags anzubieten. Tatsächlich hätten die Opfer mit der vermeintlichen Kündigung den Vertrag erst abgeschlossen.

Quelle & vollständiger Artikel: heise.de 

kino.to: erneut klickten die Handschellen

Nachdem die Polizei bereits im Juni zwölf Verdächtige verhaften konnte, ging den Beamten der Sonderermittlungseinheit jetzt ein weiterer Betreiber des illegalen Filmpiratenportals kino.to ins Netz. Seit Juni wurde nach dem Mann nicht nur in Deutschland, sondern auch Spanien, Frankreich und den Niederlanden gefahndet. Am Sonntag konnten die Beamten ihn in Niedersachsen ausfindig machen und verhaften. Das meldete die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU).

 Der Festgenommene wird beschuldigt, einen Filehoster für kino.to betrieben zu haben. Das ist ein Online-Speicherplatz, auf dem Raubkopien gespeichert und verteilt werden. Zudem steht er im Verdacht, am Aufbau eines Nachfolgeportals von kino.to mitgewirkt zu haben. Die illegale Seite kino.to war im Juni im Rahmen der Verhaftungen und Durchsuchungen stillgelegt worden.

Quelle & vollständiger Artikel: T-Online

Mittwoch, 9. November 2011

Endlich gehts los: Abofallenbetreibern wird der Prozess gemacht

In Hamburg geht es endlich los, denn Abofallenbetreibern wird dort nun der Prozess gemacht. 20 Verhandlungstage sind angesetzt, das Urteil nicht vor Ende Januar 2012 erwartet. Bedenkt man, dass es hier "nur" um 5 Millionen Euro geht und das Geschäftsmodell der Abofallen nahezu 1:1 kompatibel war und ist, so sehe ich im schönen Wien latente Schweißperlen auf mancher Stirn und auch in Ostwestfalen werden nicht nur die Zossen aufgeregt wiehern.

Immer dran denken: Pferde sind Fluchttiere. Oder anders formuliert: bedenkt man, welche Summen bei den Abofallen des Kalletaler Pferdehändlers, der Münchner Adressbeschaffer und der Wiener Geldgeber so zur Debatte stehen, so mag sich jeder seinen Reim darauf bilden was passiert, wenn auch diesen Abzockern der Prozess gemacht wird.


Den Abofallenbetreibern wird der Prozess gemacht von verbraucherinfoTV

Mittwoch, 2. November 2011

Hauptverhandlung wegen Betreibens von "Abofallen" vor dem LG Hamburg

Am Montag, dem 31. Oktober beginnt um 9.30 Uhr vor der Großen Strafkammer 8 des Landgerichts Hamburg im Saal 300 des Strafjustizgebäudes, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, die Hauptverhandlung gegen acht Angeklagte die sich wegen u.a. gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit sog. Abofallen im Internet verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft legt den sieben Männern und einer Frau zur Last, in der Zeit von Juli 2007 bis Februar 2010 mit unterschiedlichen Unternehmen u.a. sog. „Downloadportale“ im Internet betrieben zu haben, auf denen vermeintlich kostenlos Software bekannter Hersteller zum Download angeboten wurde. Hierbei sollen sie eine Vielzahl von Nutzern, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit suchten, auf ihre Webseiten geleitet haben, wo diese im Rahmen einer „Anmeldung“ oder „Registrierung“ ihre persönlichen Daten hinterließen. Nach der Anmeldung auf der vermeintlich kostenlosen Webseite der Angeklagten erhielten die Nutzer regelmäßig eine E-Mail, in welcher nunmehr der kostenpflichtige Abschluss eines 12-monatigen „Abo-Vertrages“ bestätigt wurde. In der jeweiligen Bestätigungsemail soll zu diesem Zweck eine Webseite angegeben worden sein, auf der die Anmeldung angeblich erfolgt sein sollte, und auf der - im Unterschied zu der ursprünglichen Webseite – ein Kostenhinweis deutlich erkennbar vorhanden war. Um die Zahlungsquote zu erhöhen, soll der angeklagte Rechtsanwalt Sch. „Anwaltliche Zahlungsaufforderungen“ versandt haben. Durch diese Kostenfalle sollen 68.852 Nutzer zur Zahlung verleitet worden sein. Insgesamt soll durch die Taten ein Vermögensschaden von über 5,3 Millionen Euro verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen ihrer Ermittlungen einen Betrag von 1,3 Millionen Euro sicherstellen.

Quelle & vollständige Pressemitteilung:  Hambuger Justiz

Dienstag, 25. Oktober 2011

..und wieder einmal: Ermittlungsverfahren eingestellt, die Drölfte

So langsam muss es den Abzockern doch nun wirklich peinlich sein: erneut wurde ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt.

Der Tatvorwurf lautete dieses Mal "Beleidigung" und trägt das Aktenzeichen 24 Js 1266/10.

Ein weiterer Kommentar ist einfach überflüssig, beachten wir das Ganze einfach als weitere Randnotiz.

Samstag, 22. Oktober 2011

Niedersächsisches Finanzgericht: Anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung ist keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit

Rechtsanwalt Stefan Richter berichtet heute auf seiner Homepage wie folgt:

Wie der Kollege Andreas Jede von der Berliner Kanzlei Dr. Schmitz & Partner auf seinem Blog berichtet, hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass anwaltliches Volumeninkasso ohne Einzelfallprüfung keine freiberufliche anwaltliche Tätigkeit, sondern eine dem Gewerbesteuerrecht unterliegende gewerbliche Tätigkeit sei.
Seiner Interpretation der Entscheidung nach könnte das Urteil nicht nur für das anwaltliche Masseninkasso Bedeutung erlangen, sondern jegliche anwaltliche Tätigkeit umfassen, die keine Einzelfallprüfung erfordert. Die Einkünfte aus klassischer anwaltlicher Tätigkeit einerseits und einzelfallprüfungsunabhängiger Tätigkeit andererseits seien demnach getrennt zu erfassen.
Das bisherige Berufsrecht der Anwälte, so der insbesondere in diesem Gebiet erfahrene Kollege Jede, werde mit dieser Entscheidung geradezu "auf den Kopf gestellt".
Quelle & vollständiger Artikel: Kanzlei Richter Berlin

Freitag, 21. Oktober 2011

Die seltsamen Urteile der Abzockbranche

So manch ein unbeleckter Laie mag sich gewundert und Fachleute gestaunt haben, dass a) Urteile pro Abzocke und b) wie viele davon gefällt werden. Nahezu im Wochenrhythmus werden uns neue Urteile aus der Abzockbranche präsentiert. 

Das Drohpotenzial eines der Abzockrechnung und -mahnung in Kopie beigefügten aktuellen Urteils pro Abzocke scheint nahezu genauso groß zu sein, wie wenn ein Anwalt das Mahninkasso durchführt. 

Nachdem die für die Abzockbranche tätigen Inkassoanwälte ihre Tätigkeit beendet haben, war es für die Branche unheimlich wichtig, die vormalige anwaltliche Drohkulisse durch beigefügte Kopien aktueller Urteile zu kompensieren. Auch damals schien es wichtig zu sein, Urteile – wenn auch nicht immer passend – den Inkassorechnungen – und mahnungen in Kopie beizufügen.
Das erklärt unter anderem, warum die vormals tätigen Inkassoanwälte nicht auch mal versucht haben, ein Urteil zu ihren Gunsten herbeizuführen, was für ihre Eigenschaft als zugelassene Rechtsanwälte ja naheliegend gewesen wäre.

Es gibt durchaus auffällige Gemeinsamkeiten der vorliegenden Urteile Pro Abzocke, die auf www.rupodo.de mal gegenüber gestellt worden sind:


Prinzipiell muss dazu gesagt werden, dass es sich ausschließlich um Zivilurteile handelt und ein Zivilgericht ausschließlich nach Sachvortrag urteilt. Wenn Kläger und Beklagter sich vorher einig sind, dann kann ein Richter noch so viel Zweifel haben, er kann, er darf und er muss nicht anders urteilen, als es ihm vorgetragen wurde. Die folgende Begründung seines Urteils entnimmt er dem Schriftsatz der obsiegenden Partei, die entsprechende Begründungen schon vorbereitend eingefügt hat. So sind u.a. die vielen auffälligen Gemeinsamkeiten zu erklären.

So manch ein Laie wundert sich und so manch ein Fachmann staunt, dass weder im Vorfeld, noch im Nachgang eines solchen Prozesses irgendetwas von der Gegenpartei zu hören war. Bei sicherlich inzwischen 50 Urteilen Pro Abzocke und dem Vorhandensein so vieler Blogs/Foren und Portale Anti Abzocke erscheint das schon sehr merkwürdig, weshalb starke Zweifel an der Authentizität dieser Urteile aufgetreten sind. 

Auch hier ist den Abzockern und ihrer „Organe“ sehr daran gelegen, diese Authentizität zu verifizieren, schließlich erwarten wir ja täglich den Versand der 800.000 Mahnungen von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH und wie man hört, hat der Frankfurter Kreisel und weitere abzockende Kreise ihre Rechnungen in diesem Jahr auch nur sehr zurückhaltend herausgebracht.

Nur um vor Augen zu führen, welche Mengen wir erwarten: 
  • die 800.000 Inkassorechnungen würden 1 % der Bundesbevölkerung erreichen
  • das Gewicht des Inkassoversands beträgt ca. 16 t, was mit Kleintransportern und „Hundefängern“, wie bisher benutzt nicht mehr zu bewältigen wäre
Interessant im Zusammenhang mit der Verifizierung der Authentizität der Pro Abzocke zustande gekommenen Urteile ist die folgende Konversation, die über 2 Blogs geführt wurde:
Zunächst das „Organ“ der Abzockbranche:


Dann fiel einem „Gutmenschen“ wohl ein logischer Fehler auf:

Und dann die sofortige Korrektur des Fehlers: