Donnerstag, 29. Juli 2010

Inkasso-Verband erstattet Anzeige gegen Katja Günther

Hinweis vom 27.12.2010:
Dieser Beitrag wurde auf Wunsch der Kanzlei Kötz entfernt, da die Verbreitung der Presseerklärung des BDIU mittlerweile rechtswidrig ist.

Einen interessanten Beitrag gab es auch bei Stern TV, unter anderem geht es dort um Abofallen allgemein und Rechtsanwältin Katja Günther im Besonderen:


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Quelle: Stern TV via veoh

Merlinapoli UG: Konto erloschen!

Tja, das war wohl nix! Wir mir soeben seitens einer Leserin mitgeteilt wurde ist das Konto der Merlinapoli UG, welche aktuell für megadownloads mahnt, erloschen. Offenbar hat die Volksbank reagiert und das Konto gekündigt. Es zeigt sich wieder einmal in aller Deutlichkeit, wie wichtig die Berichterstattung über die Abzocker ist und das es durchaus möglich ist, den Abzockern gehörig in die Suppe zu spucken. Trifft man sie doch am ehesten, in dem man frühzeitig die aktuell genutzten Bankverbindungen veröffentlicht und dafür Sorge trägt, daß die Banken über die Unseriosität ihrer Kunden informiert werden. Somit ist es stets nur eine Frage der Zeit, bis die Banken die Geschäftsbeziehungen zu den Abzockern kündigen.

Die Bankverbindungen sind und bleiben die Achillesferse der Abzocker!


Bezüglich der Frage, wie man sich nun nach Erhalt der Rücküberweisung verhalten soll verweise ich einfach noch mal auf die Empfehlungen der Verbraucherschutzzentralen sowie der Polizei: nicht zahlen, nicht reagieren, totstellen. Ein Handeln wäre erst dann angezeigt, wenn tatsächlich ein Mahnbescheid ins Haus flattern sollte. Diesen schickt man dann mit dem Setzen eines Häkchen ("Ich widerspreche der Forderung insgesamt") an das Mahngericht zurück - und schon dürfte es das gewesen sein! Es sind bis heute keine Fälle bekannt, in denen die Abzocker um megadownloads tatsächlich Mahnbescheide erlassen haben und erst recht kein Fall, in dem der vermeintliche "Kunde" dieser Abofalle vor Gericht gezerrt wurde. Warum nicht? Na, das dürfte jedem klar sein: weil eine Klage vor Gericht nie und nimmer Aussicht auf Erfolg hätte - und das wissen auch die Abzocker des mafiösen Netzwerkes!

Montag, 19. Juli 2010

Martin Kraeter und Rechtsanwalt Ernst Freiherr von Münchhausen erstatten Anzeige wegen Beleidigung gegen mich

Ich öffne den Briefkasten und erhalte gleich zwei förmliche Schriftstücke der Kreispolizeibehörde Herford. Sowohl Martin Kraeter / KLP Group, Dubai als auch sein Rechtsanwalt Ernst Freiherr von Münchhausen, Berlin, haben mich wegen Beleidigung angezeigt:

Vorladung Nr. 1
Vorladung Nr. 2

Das ist irgendwie merkwürdig, wenn man sich den in meinem Blog glücklicherweise penibel dokumentierten Verlauf meiner Berichterstattung über Herrn Martin Kraeter anschaut:

10. August 2009
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2009/08/welche-rolle-spielt-martin-kraeter-klp.html

06. Oktober 2009
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2009/10/klp-group-oder-die-macht-der-kommentare.html

20. Februar 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/02/neuigkeiten-von-der-klp-group-dubai.html

26. April 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/04/gomopa-kundigt-zusammenarbeit-aufgrund.html

10. Mai 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/05/munchhausen-mahnt-ab-fur-martin-kraeter.html

14. Mai 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/05/interessantes-netzfundstuck-klp-group.html

11. Juni 2010
http://inside-megadownloads.blogspot.com/2010/06/das-law-hunting-geht-weiter-ra-frhr-von.html

Angeblich beleidigte ich den werten Herrn Kraeter am 23.04. und am 03.05. und den werten Herrn Rechtsanwalt Ernst Freiherr von Münchhausen am 11.06.2010 durch Äusserungen in meinem Blog.

Sehr geehrter Herr Kraeter, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Freiherr von Münchhausen,

den Versuch, mich mundtot zu machen haben schon andere aus dem Firmengeflecht vor Ihnen unternommen und sind damit kläglich gescheitert. Ihnen wird es ebenso ergehen.

Und nun stecken Sie mal schnell wieder die Köpfe zusammen um zu beraten, was man noch so unternehmen könnte. Bis dahin seien Sie sich der Tatsache versichert, daß das virtuelle Scheinwerferlicht namens Öffentlichkeit umso genauen hinschaut, was als nächstes kommt.


Freitag, 16. Juli 2010

Macht Fritzmann nun auch in Mode?

Papa und Sohnemann Fritzmann scheinen aktuell ein weiteres Standbein aufbauen zu wollen. Frisch eingetragen im österreichischen Firmenbuch findet man nun die Platinum Fashion GmbH, für die Papa Dr. Robert und Sohnemann Valentin verantwortlich zeichnen. Allerdings nicht, ohne eine Zsuzsanna Rozsnyai als Geschäftsführerin zu benennen.

Wer nun an eine Strohmannfrau-Funktion denkt - nein, bestimmt nicht. Oder doch? Wir werden mit Sicherheit in Kürze wissen, was es mit dieser Unternehmung auf sich hat. Immerhin steht sie seit heute im Scheinwerferlicht und ich werde es mir nicht nehmen lassen, detailliert zu recherchieren.

Platinum Fashion GmbH, Mollardgasse 73/21, 1060 Wien, FN 348750v. GF: Zsuzsanna Rozsnyai, GS: Zsuzsanna Rozsnyai, Valentin Fritzmann, Dr. Robert Fritzmann.

Matthias Müller & Xxxxxxxx Xxxxx (Megapreis AG, Digitale Welten GmbH) erneut auf Abzocktour

Über das mafiöse Firmengeflecht rund um Babenhauserheide (Herford, Vlotho), Fritzmann (Wien) und Müller/Xxxxx (München) habe ich umfangreich berichtet. Ebenso über die Entwicklungen und Umstrukturierungen im Firmengeflecht und die aufgrund des öffentlichen Drucks unternommenen Versuche, aus Abzockersicht zu retten was zu retten ist. So stellte die mymovies online GmbH (aktuell umbenannt in: Digitale Welten GmbH) gar die Abofallenprojekte namens:

www.movie-scout.net
www.netarena.tv
www.casting.ag
www.movie-tester.com
www.1000.gratisproben.com
www.webtunr.com
www.verkehrsprofi.com
www.das-tv-quiz.com
www.antivirus-security.net


vollständig ein. Keine Anmeldungen mehr möglich. Sowas aber auch: bei meiner routinemässigen Recherche sprang mir heute doch glatt das Abzockprojekt netarena.tv ins Auge. Die Seite ist immerhin noch online und enthält nicht den Hinweis darauf, daß Neuanmeldungen leider nicht mehr möglich seien. Versuchen wir es also einfach mal. Gesagt, getan: und *schwubbs*:




Ha! Endlich kann ich die Zukunft des Fernsehens in Echtzeit erleben! Nein, ich muss das wohl umformulieren: nun bin ich in die perfide Abzockfalle der altbekannten Herren Müller und Xxxxx getappt, denn nach dem Login werde ich dezent darauf hingewiesen, daß ich zum Betrachten des Streams zwingend ein Update benötige.




Merkwürdig. Ich bin nun offenbar umgeleitet worden (siehe oben links: archiv.to), das erinnert mich enorm an die Geschichte mit kino.to, auf der doch der umtriebige Fritzmann mit Firstloadwerbung sein Unwesen treibt. Viele Stimmen behaupten gar, die Wiener Schlawiner würden kino.to betreiben. NEIN, das kann nicht sein. Das mafiöse Dreigestirn wird doch nicht etwa klammheimlich das Abofallenprojekt netarena.tv umgebastelt haben? Dann müsste ja eigentlich auch top-of-software involviert sind, denn die gleiche dämliche Fehlermeldung (in meinen Augen ein glasklarer Betrug) erscheint bei kino.to und lotst die ahnungslosen User dann zur Abofalle des Herrn Varin, Antassia GmbH.



Und tatsächlich. Ein Blick auf die Eingabezeile des Browsers verrät: wir befinden uns auf der Seite der Antassia GmbH. So werden also nun gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: man meldet sich zunächst bei Netarena.tv an (Abofalle 1), möchte dann das vermeintlich kostenlose Angebot nutzen und wird darauf hingewiesen, daß das Betrachten nur mit einem (vermeintlich kostenlosen) Programm möglich ist und tappt so in Abofalle 2.


Es ist schon beachtlich, wie klein die Welt der Abzocker eigentlich ist und wer mit wem zusammenarbeitet. Man könnte es auch unter dem Motto: "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" formulieren, denn in der doch recht rauhen Welt der Abzockmafia gilt es offenbar spätestens jetzt, die gemeinsamen, kriminellen Kräfte zu bündeln.

Donnerstag, 15. Juli 2010

Collector GmbH mit neuer letzter Mahnung - und neuer Bankverbindung!

Nicht nur die Merlinapoli UG lässt derzeit eine neue Mahnwelle durchs Land rollen, aktuell mahnt nun parallel auch mal wieder die Collector GmbH.


Offenbar wurde mal wieder das Konto bankseitig gekündigt, denn ganz aktuell lautet die neue Bankverbindung wie folgt:

Mal schauen, wie lange die Volksbank Bochum Witten eG braucht um zu durchschauen, mit wem sie es in Form des mafiösen Netzwerkes zu tun hat. Ich könnte mir vorstellen, daß sich die neue Bankverbindung wie ein Lauffeuer verbreitet und nicht wenige geprellte "Kunden" die Bank diesbezüglich informieren.

Dienstag, 13. Juli 2010

Neue Mahnwelle von mega-downloads.net

Seit dem 12.07.2010 rollt eine erneute Mahnwelle der Load House FZE für mega-downloads.net durch die Lande. Bezeichnend: als Rechnungssteller tritt erneut die Merlinapoli UG auf, dieses Mal mit neuer Bankverbindung. In der mir heute leserseitig zugesandten Mahnung heisst es wie folgt:


Wie gehabt also die typische Mahn- und Drohkulisse, die seitens des mafiösen Netzwerkes rund um Frank Babenhauserheide und Konsorten aufgebaut wird. Interessanter ist vielmehr die neue Bankverbindung, unter der die Merlinapoli UG nun handelt:


Den Verwendungszweck habe ich unkenntlich gemacht; auffällig ist bei dieser Mahnwelle, daß weder Kontonummer noch Bankleitzahl verzeichnet sind, sondern ausschließlich die internationale IBAN- und SWIFT/BIC. Weiterhin interessant: im Adressfeld taucht als Absender des Schreibens nicht etwa die Merlinapoli UG auf, sondern, man reibe sich die Augen:



Merkwürdig. Dieses Postfach gehörte, soweit mir bekannt, nie einer Load House FZE, sondern vormals der L & H GmbH, welche den Forderungseinzug für die Load House FZE betrieben hat. Die L & H GmbH (sowie die anderen Tarnfirmen des Frank Babenhauserheide und seinem kriminellem Umfeld) waren postalisch unter der eingetragenen Firmenadresse an der Färberstr. 3 in Hannover bereits seit ca. Mitte letzten Jahres nicht mehr erreichbar.

Nehmen wir also mal zur Kenntnis, daß es nun für die Load House FZE (Dubai) ein Postfach in Hannover gibt. Das wird sicher auch meinen Rechtsanwalt sowie das Landgericht Bielefeld freuen, um das vor sich hindümpelnde Verfahren zeitlich endlich nach vorne zu bringen. Seit März diesen Jahres warten wir nämlich auf die großmütig angekündigten Beweise des Verkehrsanwaltes Hasenbäumer, welche angeblich aus Dubai kamen und uns trotz Auflage des Landgerichts Bielefelds bis heute (!) nicht vorliegen.

Beigefügt ist selbstverständlich ein vorausgefüllter Überweisungsträger, in diesem sind dann wieder Kontonummer und Bankleitzahl genannt:



Spätestens morgen dürfte die Berliner Volksbank über den Sachverhalt im Bilde sein. Schauen wir mal, wie lange die Merlinapoli UG noch Kontoinhaber dieses Abzockkontos bleibt.

Sonntag, 11. Juli 2010

"...wird sowieso wieder alles eingestellt gegen Megadownloads..." - Mitnichten!

Gegen die Abofallenbetreiber á la Megadownloads scheint kein Kraut gewachsen. So zumindestens klingt der Tenor von Geschädigten, Verbraucherschützern und Beobachtern dieser kriminellen Internetszene, welche seit Jahren in mafiöser Struktur ihr Unwesen treibt und gegen die rechtlicherseits offenbar kaum etwas auszurichten ist.

Ist dem tatsächlich so? Ein klares NEIN - auch, wenn gerne Meldungen in Foren oder anderen Medien lanciert werden, die einem genau das weiszumachen gedenken.

Schauen wir uns doch einmal an, was aktuell Fakt ist: ein Geschädigter von Megadownloads erstattete Anzeige wegen Betruges gegen die L & H GmbH, welche derzeit für den Forderungseinzug zuständig war. Heutiger Geschäftsführer: Strohmann Andreas Schilling.

Die Antwort der Staatsanwaltschaft Hannover vom 05.07.2010 möge sich der geneigte Leser aufmerksam durchlesen. Für mich ist dieses Schreiben ein deutliches Signal, daß die Angelegenheit eben NICHT, wie häufig vermutet, "unter den Teppich" gekehrt wird, sondern vielmehr, daß die Strafverfolgungsbehörden ermittlungstechnisch offenbar viel weiter in die Tiefe gehen als von den Geschädigten angenommen und den Abzockern erwartet. Stichworte diesbezüglich könnten vielleicht auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Urheberrechtsverletzungen, etc. pp. lauten.

Nicht nur die Staatsanwaltschaft arbeitet also nach wie vor - auch die kontoführenden  Banken und nicht zuletzt die Softwarehäuser, mit deren guten Namen im Kontext Missbrauch betrieben wird positionieren sich klarer als je zuvor. Exemplarisch nachfolgend zwei Antwortschreiben, die das deutlich dokumentieren:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

herzlichen Dank fuer Ihren Hinweis!

Ich kann Ihnen versichern, dass die Avira GmbH in keinerlei Geschaeftskontakt mit der Betreiberin der von Ihnen genannten Webseite steht. Sie wurde weder damit beauftragt unsere Software zu verkaufen noch ist sie in irgendeiner Weise dazu berechtigt.

Mit unserem staendig wachsenden Erfolg wuchs leider auch die Zahl derer, die mit gefaelschten Avira Angeboten auf Kosten argloser Anwender illegal Geld verdienen. Natuerlich schoepfen wir alle erfolgversprechenden rechtlichen Mittel aus um solchen Machenschaften Einhalt zu gebieten - deswegen sind Hinweise wie der Ihre auch so wichtig fuer uns!

Falls Ihnen in Zukunft wiederholt ein Missbrauch auffallen sollte, waeren wir Ihnen fuer eine kurze Nachricht an fake@avira.com dankbar.

Informationen wie Betroffene sich verhalten sollten, finden Sie z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentrale (http://www.vzbv.de/go/aktuell/98/index.html).

Herzlichen Dank fuer Ihre Hilfe - und bleiben Sie sicher!

--
Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Nadja PXXX

Nadja PXXX, Customer Care Center, Avira GmbH
Quelle: Schreiben der Avira GmbH, vorliegend

Sehr geehrter Herr XXX, 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. August 2009, in der Sie uns auf die Geschäftspraktiken der Firma Mega-Download hinweisen.

Da die Commerzbank sehr großen Wert darauf legt, ausschließlich mit seriösen Geschäftspartnern zusammenzuarbeiten, haben wir die Angelegenheit in Hinblick auf Ihre Vorwürfe überprüft und die aus unserer Sicht erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihnen jedoch aus rechtlichen Gründen keine detaillierteren Auskünfte über die Konsequenzen mitteilen dürfen.

Sehr geehrter Herr XXXX, wir möchten Ihnen für Ihre offenen Worte danken und Ihnen an dieser Stelle versichern, dass wir stets alles Erforderliche tun, um betrügerische Handlungen zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Annett WXXXXXXX
C O M M E R Z B A N K
Aktiengesellschaft
Kundenzufriedenheitsteam
Quelle:  Commerzbank Hannover, vorliegend

In den letzten Wochen und Monaten erreichten mich viele derartiger Schreiben, eingesandt von Geschädigten, die mich stets über den derzeitigen Stand auf dem Laufenden halten. Insofern ist dies ein guter Gratmesser, in welche Richtung die rechtliche Bewertung von Abofallen tendenziell geht. Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, daß Justiz und Behörden nicht zuletzt aufgrund des öffentlichen Drucks durch die Medien gleichwelcher Art mittlerweile sensibilisiert wurden und das auch in Zukunft der Fall sein wird. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Es gilt einfach, weiter zu kämpfen und nicht locker zu lassen. Daher ein herzliches Dankeschön an all jene, die neue Bankverbindungen melden, Banken informieren, Strafantrag stellen und zeitnah handeln. Genau DAS ist der richtige Weg - und das probate Mittel, der Abzockmafia in die Suppe zu spucken.

Mittwoch, 7. Juli 2010

Aus mymovies-online GmbH wird Digitale Welten GmbH

Und weiter gehts im Karussell des Verschleierns der Änderungen im Firmengeflecht. Die mittlerweile verbrannte mymovies-online GmbH der Herren Müller & Xxxxx firmiert um in Digitale Welten GmbH und verpasst selbiger auch gleich einen neuen Geschäftszweck, wie das Unternehmensregister mitteilt:


Ahja. Neuer Unternehmensgegenstand lautet also Betrieb, Entwicklung und Vermarktung von Onlineprojekten. Mit Argusaugen wird zu beobachten sein, was uns zukünftig von der Digitale Welten GmbH so geboten wird.

 
Die Homepage der mymovies-online GmbH unter der URL http://www.mymovies-online.de ist jedenfalls bereits gesperrt. Eigentlich eine ungewöhnliche Meldung, die dort auf der Startseite präsentiert wird.

Donnerstag, 1. Juli 2010

Das Firmensterben geht munter weiter: FS Web Services GmbH liquidiert

Wen wunderts noch? Das Firmensterben aus dem mafiösen Netzwerk der Abofallenbetreiber aus München und Vlotho geht munter weiter:

Quelle: Unternehmensregister

Montag, 28. Juni 2010

T-Com reagierte schnell

So kann es gehen: nach Hinweis an die entsprechende Abteilung der T-Com erreichte mich zunächst die Mitteilung der Abteilung Corporate Legal Affairs (Bonn), daß man sich umgehend dieses Problems annehmen und rechtliche Schritte einleiten werde. Offenbar wurde tatsächlich umgehend gehandelt, denn die Landingpage schaut seit heute anders aus und enthält lediglich folgenden Hinweis:

Quelle: Landingpage

Ob die Lockvogelseite tatsächlich in der Form wieder online gehen wird wage ich zu bezweifeln. An dieser Stelle zeigt sich erneut wie lohnenswert es ist, entsprechende Stellen über die Sachverhalte zu informieren. Prompte Reaktionen sind durchaus möglich - sehr zum Unbehagen der Abzockmafia.

Mittwoch, 23. Juni 2010

Sagen Sie mal, Herr Valentin Fritzmann....

...erinnern Sie sich noch an das Interview, welches Sie Netzwelt.de gewährten? Ich helfe Ihnen gerne auf die Sprünge, da es doch schon recht lange zurückliegt. Es datiert, um genau zu sein, am 21.08.2005, die Überschrift lautete:


Konkret ging es um den Verwurf, daß sie sich auf virtuellem Beutezug mit diversen Abofallen befänden und die Leute abzocken. Die Redakteure von Netzwelt.de waren eine der ersten, die Ihre Machenschaften durchschauten und darüber berichtet haben:

Quelle & vollständiger Bericht: Netzwelt.de

Nun dürften Sie, werter Herr Fritzmann, im Thema sein, nicht wahr? Okay, dann erlaube ich mir höflichst, Ihnen folgendes Zitat um die Ohren zu hauen. Es stammt aus dem Interview, welches Sie gegeben haben. Vor fast 5 (in Worten: fünf) Jahren:

Quelle & vollständiges Interview: Netzwelt.de

Zeitsprung. Wir schreiben den 23. Juni 2010 - und rein zufällig gebe ich bei Google den Suchbegriff "T Com-Downloads" ein. Wie jeder weiß bietet der magentafarbene Riese auch kostenlose Software für seine Kunden an. Ob nun Treiber oder sonstwas - es gibt auf der Homepage eine entsprechende Rubrik.


Ich wähle das erste Suchergebnis - und siehe da: da bin ich ja schon auf der T-Com Homepage. Und: Respekt, Herr Fritzmann! T-Com empfiehlt sogar ausdrücklich Ihr jahrelang in der Kritik stehendes Projekt namens Firstload.de!


Dumm nur, daß es sich hierbei nicht etwa um die Originalseite von T-Com handelt, sondern um eine bewusst inszenierte Fake-Seite, die auf einem berühmt-berüchtigten russischen Server liegt, der vielen Abofallenbetreibern Unterschlupf gewährt. Selbstverständlich ist Ihnen, Herr Fritzmann, dieser Anbieter nicht unbekannt, oder?

Sagen Sie mal, Herr Fritzmann - in Anbetracht der Tatsache, daß diese Landingpage auf Firstload.de verweist - wie hoch ist eigentlich so der Umsatz durch diesen Betrug? Wieviele User fielen bislang auf diese Falle herein und, noch interessanter: wie beurteilen Sie heute, fast 5 (in Worten: fünf) Jahre nach Ihrem klaren Statement Ihre Rolle in der Abzockliga? Möchten Sie Ihre Aussagen von damals vielleicht korrigieren?

Gerne würde ich ein Interview mit Ihnen führen. Trauen Sie sich doch einfach mal!

Dienstag, 22. Juni 2010

Neue Abofalle mit alten Bekannten - oder: so klein ist die Abzockwelt

Da spreche noch wer von Sommerloch. Die Abzockmafia ist fleissiger denn je unterwegs und macht keineswegs davor halt, mit stoischer Gelassenheit weiterzumachen. Beispiel gefällig? Okay, erarbeiten wir uns doch einmal gemeinsam das brandaktuelle Projekt, auf das ich durch einen Leser meines Blogs hingewiesen wurde (an dieser Stelle einen herzlichen Dank!):

Sie suchen eine kostenlose Software? Fein! Gibt es ja zuhauf im Netz, ganz legal. OpenOffice ist hinlänglich bekannt, also laden wir uns diese doch einfach mal kostenlos herunter. Dumm nur, wenn man ausgerechnet auf diese Landingpage gerät:


Sehen wir hier einen Preishinweis? Nein, natürlich nicht. Warum auch? OpenOffice ist doch bekanntermassen kostenlos erhältlich. Nur noch ein Klick auf den schicken, grünen Button mit der Aufschrift "JETZT DOWNLOADEN" und schon können wir uns die Freeware herunterladen. Nö, können wir nicht. Warum? Weil wir uns auf einer Landingpage der Abofallenbetreiber befinden - und die natürlich Geld verdienen wollen durch klare Täuschung und Betrug. Wir werden nun also weitergeleitet auf eine brandneue Abofalle, die soeben erst das Licht der virtuellen Welt erblickte und landen letztlich hier:

Tja, weil wir pfiffig und aufgeklärt sind erkennen wir natürlich, daß rechts unten im Fliesstext plötzlich ein Preishinweis enthalten ist. Dieser Preishinweis fällt neben dem ganzen anderen Text nicht ins Auge, zumal wir von einer -kostenlosen- Software ausgehen. Wir füllen nun das Anmeldeformular aus, klicken auf den präsenten Button "JETZT ANMELDEN" und sind in der Abofalle. So gelangen täglich tausende User in die Fänge der Abzockmafia und dürfen sich monatelang mit der Mahn- und Drohkulisse der Abzocker rumschlagen.

Natürlich haben wir uns nicht angemeldet und interessieren uns lieber dafür, mit wem wir es hier zu tun haben, und ganz offenbar führt die Spur nach Wien. Ein Blick ins Impressum zeigt uns gleich, dass hier keineswegs alles mit rechten Dingen zugehen kann:

Merkwürdig, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer "xxx" ist defintiv nicht gültig, die Rechtsform "Verein & Co KG" ist zumindestens mir nicht geläufig und insgesamt fehlen uns hier nähere Angaben, die ein gewerbliches Impressum vorweisen müsste. Der Slapstick kommt aber noch, denn was hat die ominöse "Connect Solutions Verein & Co KG" denn mit der berühmt-berüchtigten Abofalle top-of-software.de der Antassia GmbH zu tun? Offenbar eine ganze Menge, wenn man der Widerrufsbelehrung Glauben schenken darf! Wir lesen diese also brav Zeile für Zeile durch:

Im letzten Absatz heißt es wörtlich: "Nach der Betätigung des Buttons "Anmelden" geben Sie gegenüber der Antassia GmbH eine verbindliche Erklärung über die kostenpflichtige Nutzung des Memberbereichs ab. Gleichzeitig akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.".

So klein ist die Abzockwelt, nicht wahr? Ob hier nun einfach mal Texte geklaut und versäumt wurde, diese mit eigenem Firmennamen zu versehen oder aber bewusst getäuscht werden soll wird sich bald zeigen. Ebenso interessant wird es zu beobachten sein, wo diese Seiten zukünftig beworben werden. Stichwort: Kino.to, nicht wahr? Top-of-software.de dürfte mittlerweile "ausgelutscht" sein, und so wäre es nicht verwunderlich, wenn sich auf Kino.to bald Werbung für freewarearchiv.net finden würde.


Warten wir mal ab, was sich in den nächsten Wochen diesbezüglich noch so tun wird. Dieses Appetithäppchen macht es auf jeden Fall nötig, weiter zu recherchieren und die Augen offenzuhalten.

Collector GmbH mahnt erneut für mega-downloads.net

Und erneut jagt eine Bettelpost die nächste: die Collector mahnt aktuell mal wieder für mega-downloads.net. In den letzten Wochen scheinen die Abzocker noch einmal richtig Kasse machen zu wollen - denn zeitgleich wird auch für die Abofallen netarena.tv und antivirus-security.net gemaht. Ahnen die Abzocker um Rogalski, Babenhauserheide, Müller, Xxxxx, Fritzmann & Co. bereits, daß ihre perfide Mahn- und Drohkulisse langsam aber sicher bröckelt und sich die vermeintlichen "Kunden" nicht mehr so leicht über den Tisch ziehen und einschüchtern lassen?

Freitag, 18. Juni 2010

Niederlage für Olaf Tank: Sparkasse muss Skandal-Anwalt kein Konto führen

Die Sparkasse muss Kunden mit umstrittenen Erwerbsmethoden kein Konto einrichten: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück aufgehoben, nach der das Geldinstitut dem Rechtsanwalt Olaf Tank ein Konto zur Verfügung stellen muss. Über dieses Konto trieb Tank die Forderungen seiner Internet-Mandanten und seine Rechtsanwaltsgebühren ein.

Damit ist die Sparkasse zunächst nicht länger verpflichtet, dem Rechtsanwalt für die Internetgeschäfte seiner Mandanten ein Konto zur Verfügung zu stellen. Tanks Kunden wurden immer wieder in Zusammenhang mit sogenannten Abo-Fallen im Internet gebracht: Unbemerkt und unbeabsichtig gehen Kunden dabei teure Abos ein.

Tank hatte vor dem Verwaltungsgericht darauf gepocht, dass die Sparkasse verpflichtet sei, ihm ein Konto einzurichten. Diese Verpflichtung verneinte jetzt das Oberverwaltungsgericht: Ein solcher Anspruch ergebe sich nicht aus dem Sparkassengesetz. Auch die Grundrechte des Rechtsanwalts seien nicht beeinträchtigt. Wenn die Sparkasse einen Renommeeschaden darlegen könne, sei sie berechtigt, die Einrichtung eines Kontos abzulehnen. Im vorliegenden Fall haben sich innerhalb von vier Wochen, nachdem die Sparkasse aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Osnabrück das Konto eröffnen musste, mehr als 300 Beschwerden angehäuft.

(Aktenzeichen 10 ME 77/10).

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung
Kommentar: lesenswert

Neue Mahnwelle der Collector GmbH & Co. KG für antivirus-security.net und Netarena.tv

Sowohl Zahlungserinnerungen als auch Folgerechnungen für ein vermeintliches zweites Jahr der "Mitgliedschaft" verschickt derzeit wieder einmal die Collector GmbH & Co. KG im Auftrag der Global Online Inc. aus Dubai für die Abzockprojekte antivirus-security.net sowie Netarena.tv der Münchner Abzocker Matthias Müller und Xxxxxxxx Xxxxx der mymovies-online GmbH.

Bezeichnend, daß die Bankverbindung noch immer die gleiche ist und die Sparkasse Weserbergland offenbar keine Veranlassung sieht, das Konto zu kündigen. Keine gute Werbung für die Sparkasse, wo der Konzern doch auf eine positive Publicity wert legt und sich doch eigentlich von solch unseriösen Geschäftspartnern klar distanziert.

Falls sich noch wer befleissigt fühlt, die Sparkasse Weserbergland zu informieren, nur zu:

Sparkasse Weserbergland
Konto: 3100 18 86 (IBAN: DE78 2545 0110 0031 0018 86)
BLZ: 254 501 10 (SWIFT/BIC: NOLADE21SWB)

Kontoinhaber: Collector GmbH & Co. KG
Rechnungsbetrag: 79,80 EUR

Mittwoch, 16. Juni 2010

PBS Verwaltungs GmbH wird nun auch liquidiert

Nach der L & H GmbH und der BWL Letter & Support GmbH befindet sich nun auch die PBS Verwaltungs GmbH der Bennette Buchwald in Liquidation:

PBS Verwaltungs GmbH, Hannover, Färberstraße 3, 30453 Hannover.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Buchwald, Bennette, Dornum, *18.04.1965. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Quelle: Unternehmensregister

Das Firmensterben geht also munter weiter. Ein Schelm, der da an Verschleiern denkt...

Dienstag, 15. Juni 2010

Empfehlung: Akte 2010, Sat 1

Vor ein paar Tagen berichtete ich über eine amüsante Gerichtsverhandlung in Bonn - heute abend gibts dazu bunte Bilder bei Akte 2010. Prädikat: Sehenswert!

Freitag, 11. Juni 2010

Das Law Hunting geht weiter: RA Frhr. von Münchhausen sieht seine Persönlichkeitsrechte verletzt

Heute erreichte mich Post der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner aus Berlin. Wer war noch gleich Thomsen & Partner? Ach ja, die Kanzlei, welche mir vor einigen Wochen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zusandte und die Persönlichkeitsrechte des Martin Kraeter (KLP-Group Dubai) beschnitten sah und mit Klage drohte.

Ich berichtete hier in einem Artikel darüber und veröffentlichte selbstverständlich auch das ominöse Schreiben des Rechtsanwaltes Freiherr von Münchhausen.

Heute also erreichte mich eine weitere Abmahnung und dieses mal sieht gar der Anwalt Freiherr von Münchhausen seine höchsteigenen Persönlichkeitsrechte verletzt. Mein Verhalten sei durch die Veröffentlichung in meinem Blog rechtswidrig, der werte Freiherr von Münchhausen verweist diesbezüglich auf angeblich gleichgelagerte Fälle der ständigen Rechtssprechung u.a. auch des LG Berlin und zitiert gar daraus:
"Nach der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs ist jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts, und zwar auch dann, wenn der Festigungsform Urheberschutzfähigkeit nicht zugebilligt werden kann, Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers. Daraus folgt, dass grundsätzlich dem Verfasser allein die Befugnis zusteht, zu entscheiden ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Dummerweise endet hier das Zitat, stattdessen geht es mit der Aufforderung weiter, die angeblich beigefügte Unterlassungserklärung (welche NICHT vorhanden ist!) zu unterzeichnen und desweiteren die Kostennote über 775,64 EUR bis zum 15.06.2010 zu bezahlen.

Der werte Herr Freiherr von Münchhausen hätte gut daran getan, das vorgenannte Zitat ein wenig ausführlicher zu zitieren, denn es folgte noch folgendes:
"Auch dieses Recht ist allerdings nicht schrankenlos gewährleistet. Ob eine Verletzung dieses Rechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen; denn wegen der Eigenart des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite, hier insbesondere mit der ebenfalls verfassungsrechtlich gewährleisteten Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) sowie der Meinungsfreiheit des Antragsgegners (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), bestimmt werden (BGH NJW 1991, 1532). So hat der Senat schon in seinem Urteil vom 03. März 2006 (9 U 117/05) darauf hingewiesen, dass es ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht gibt (vgl. auch BVerfG NJW 2000, 2416)."
Das aktuelle Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner, welches bis heute kein Impressum auf der Homepage unter www.thomsenpartner.de hat und somit abgemahnt gehört, werde ich selbstverständlich ebenfalls veröffentlichen. Hier ist es: Seite 1 - Seite 2.

Freitag, 4. Juni 2010

Schmähblog, die Dritte. Oder: über die Berechenbarkeit der Nutzlosbranche

Und täglich grüsst das Murmeltier. Ein neuer Schmähblog über den bösen, bösen Frickemeier erblickte das Licht der virtuellen Welt. Wir erinnern uns? Bereits im letzten Jahr wurde unter der URL http://inside-frickemeier.blogspot.com ein Blog veröffentlicht in dem man mir Lügen unterstellte und schonungslos aufklären wollte. Großmündig angekündigt las sich der letzte Beitrag wie folgt:


Was fällt uns auf? Die groß angekündigten "Infos und weitere spannende Details in Kürze" datierten am 12. Januar 2010 und waren zugleich der letzte Beitrag in diesem lächerlichen Blog. Es folgte Schmähblog Nr. 2 - dieses Mal unter der URL http://www.boocompany.blogspot.com. Und wieder wurde versucht, meine Glaubwürdigkeit durch abstruse Gedankengänge und gezielte Falschinformationen in Frage zu stellen. Nachdem die Verfasser dieses Blogs bedingt durch dumme Fehler aufgeflogen waren und ich dies deutlich kommunizierte in einem internen Forenbereich eines einstmal seriösen Verbraucherschutzforums war dieser Blog, von heute auf morgen, nicht mehr erreichbar:


Aktuell gibt es den Schmähblog Nr. 3 unter der URL http://frickestilzchen.blogspot.com. Auch hier wird zwingend versucht mich zu misskreditieren, Fakten umzudrehen, Falschmeldungen zu verbreiten sowie Verwirrung zu stiften. Auch wird die URL in zahlreichen anderen Blogs und Foren gespammt um für eine entsprechende Verbreitung zu sorgen.

Ich empfehle meinen Lesern ausdrücklich, sich diesen Schmähblog aufmerksam durchzulesen, denn er ist immerhin ein Lehrbeispiel par excellance, wie die Nutzlosbranche und deren Helfershelfer funktioniert. Vergleichen Sie dort getroffene Aussagen mit denen in meinem Blog, sollten Sie gar in die Tiefe gehen wollen überprüfen Sie den Wahrheitsgehalt einfach selber, in dem Sie sich an die entsprechenden Stellen wenden, die dort als Quellen benannt sind.

Ein Beispiel gefällig? Okay: es heißt dort u.a.:


Liest sich ja toll, nicht wahr? Dumm nur, daß es nicht stimmt. Eines von vielen Beispielen in diesem Schmähblog, der das Zwerchfell zu Überstunden veranlasst. Und das Schöne daran: leicht überprüfbar. Selbstverständlich habe ich ein begründetes Interesse daran, den bzw. die Urheber dieser gezielten Falschinformationskampagne zu ermitteln. Und selbstverständlich werde ich jene Subjekte ins gleissende Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit stellen und rechtlich belangen. Solchen Subjekten möchte ich gerne vor einem ordentlichen Gericht in die Augen schauen, wenn sie sich für ihre Taten zu verantworten haben. Über sachdienliche Hinweise auf die Urheber freue ich mich natürlich. Und bis diese suspekten Subjekte ermittelt sind muss halt noch das Zwerchfell leiden.

Mittwoch, 2. Juni 2010

Leserbrief mit der Bitte um Veröffentlichung: voilá!

Aus aktuellem Anlass noch einmal: das Kalletaler Dreieck

Folgerechnungen der Collector - dieses Mal für Antivirus-Security.net

Die Collector GmbH & Co. KG mahnt aktuell per Mail für Antivirus-Security.net, einer jener Abofallen der "Herren" Müller, Xxxxx / München sowie deren Anteilseigner am Projekt, Frank Babenhauserheide.

Zur Abofalle Antivirus-Security.net fand G-Data bereits im Februar 2009 in einer eigens veröffentlichten Pressemitteilung sehr deutliche Worte, hier ein Auszug:

Nico Reiners, Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, empfiehlt Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen und gelassen zu bleiben auch wenn Inkasso-Büros eingeschaltet werden. Auch von der Androhung eines Schufa-Eintrags oder einer Klage solle man sich nicht beeindrucken lassen. „Die Abofallen-Betreiber haben kein Interesse an einer Klage, da sie Angst haben zu verlieren und ein Schufa-Eintrag ist auch nicht ohne weiteres möglich,“ erklärt der Jurist.
Quelle: G-Data

Sämtliche Verbraucherschutzportale warnten eindringlich vor der Abzocke rund um den Kalletaler Pferdehändler und seinen Münchner Freunden, auch Computerbild setzte die Seite auf den Index. Und auch das ZDF / Wiso berichtete bereits über Antivirus-Security.net:


Donnerstag, 27. Mai 2010

Abofallen auch im zweiten Jahr bezahlen? Nein!

Derzeit quillt mein Postfach fast über mit ständig den gleichen Fragen verunsicherter Opfer von mega-downloads.net. Tenor: "Ich habe dummerweise im ersten Jahr bezahlt, nun bekomme ich die Folgerechnung für das zweite Jahr. Muss ich diese Rechnung nun auch bezahlen, weil ich ja die erste Rechnung bereits zahlte?".

Deutschlands höchstes Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), hat das bereits 2008 entschieden. „Die vorbehaltlose Bezahlung einer Rechnung rechtfertigt für sich genommen weder die Annahme eines deklaratorischen noch eines "tatsächlichen" Anerkenntnisses der beglichenen Forderung (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - VII ZR 165/05, NJW-RR 2007, 530)", urteilten die Richter des VIII. Zivilsenats (Urt. v. 11.11.2008 – Az. VIII ZR 265/07).

Computerbetrug.de hat zu diesem Thema einen sehr schönen Artikel geschrieben. Lesen, verstehen - und danach handeln; und vor allem nicht einschüchtern lassen lautet die Devise!

Sonntag, 23. Mai 2010

Empfehlung: der Abzockhilfeautomat von Jens


Wer kennt ihn nicht? Katzenjens hat lange Zeit auf YouTube und später dann auf Sevenload Videos zum Thema Abzocke veröffentlicht und sich leider kürzlich aus dem Bereich Aufklärung per Video zurückgezogen.

Nicht allerdings, ohne allen Betroffenen und Interessierten diesen "Abzockhilfeautomat" zu hinterlassen, in dem die immer wiederkehrenden Fragen noch einmal wunderbar erklärt und beantwortet werden.

Prädikat: hörenswert!

Samstag, 22. Mai 2010

Letzte Mahnung der Collector / Achtung, neue Bankverbindung!

Soeben erreicht mich der Hinweis, daß die Collector GmbH & Co. KG mal wieder eine Mahnwelle durch Deutschland rollen lässt. Der Ton wird noch einmal rauher, nun heißt es:


Na, was haben wir denn da? Richtig: wieder mal eine neue Bankverbindung! Offenbar tragen die zahlreichen Beschwerden und Infos an die kontoführenden Banken tatsächlich Früchte und somit wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis auch dieses Konto bankseitig gekündigt wird. Nicht nur ich werde mich nach den Pfingsttagen mal mit der Sparkasse Weserbergland in Verbindung setzen und dann warten wir mal ab, wann auch dieses Konto der Abzocker der Vergangenheit angehört.

Sonntag, 16. Mai 2010

Was macht eigentlich Bennette Buchwald?

Es herrscht wirklich Bewegung in der Abzockbranche rund um das mafiöse Netzwerk des Frank Babenhauserheide. Heute erreichten mich Informationen, daß Bennette Buchwald zu einem Rundumschlag ausholt und anderen Blogs der Verbraucherschutz-Szene unter Fristsetzung untersagen möchte, das über sie berichtet wird.

Wer war noch gleich Bennette Buchwald? Genau, es handelt sich um jene Bennette Buchwald, die ich z.B. hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier thematisierte, da sie zweifelsfrei zum mafiösen Netzwerk gehörte. Ob das heute noch der Fall ist oder sie nun ausschließlich Frauenwünsche nach Dessous, High Heels und sonstigem Gedöns erfüllt vermag ich nicht zu beurteilen.

Bezeichnend ist jedoch, daß sich nun plötzlich die Abzocker zu Wort melden. Babenhauserheide gibt ein öffentliches Statement, die Buchwald schreibt Blogbetreiber an und entzürnt sich über Berichte über sie, die teils jahrelang zurückliegen. Sorry, Frau Buchwald, aber: wer Ihren werten Namen bei Google eingibt wird sich sehr darüber wundern, daß Sie sich so aufregen. Ebenso wie ich mich darüber wundere, nicht selbige Mail wie die anderen erhalten zu haben. Beehren Sie mich doch bitte auch mit Ihrem blabla!

Freitag, 14. Mai 2010

Interessantes Netzfundstück (KLP-Group)

Es wird immer spannender. Während ich mir bereits vor Monaten Gedanken über die Rolle des Martin Kraeter (KLP-Group, Dubai) machte und dies in meinem Blog thematisierte, mich desweiteren erst kürzlich öffentlich darüber wunderte, daß selbiger offenbar zum neuen Verbraucherschützer mutierte und ich dafür gar eine Abmahnung bekam werde ich heute zufällig im Sat 1 - Forum darauf hingewiesen, daß ich doch auf der Homepage der KLP-Group gar namentlich erwähnt werde:


Quelle: KLP-Group, Dubai (Homepage, englische Version)

Sehr interessant, Herr Kraeter. Es geht also um Joint Venture mit der SSC Support & Service Centrum GmbH & Co. KG und der RS Web Services S.R.L.? Bezeichnenderweise geben Sie mich dort als Referenz an, angeblich sei ich "Head of Service" der SSC gewesen?

Ein Schmunzeln kann ich mir leider nicht verkneifen, denn zum Zeitpunkt meines Eintritts in das mafiöse Netzwerk rund um den Kalletaler Pferdehändler Frank Babenhauserheide war die SSC längst Geschichte. Und als Referenz für gleichwelche Joint Ventures aus Ihrem "Hause" halte ich definitiv nicht her, denn mit einer Butze wie der Ihren möchte ich ungerne in Verbindung gebracht werden. Muss ich Sie erst abmahnen, oder entfernen Sie roten Kopfes diese lächerliche Passage freiwillig von Ihrer Homepage?

Moment, in dem Zusammenhang war da doch noch was? Ah, richtig:


Link: WiSo - Moviescout-Abzocke

Mittwoch, 12. Mai 2010

Reaktion von Frank Babenhauserheide

Na, das ging aber schnell: der Chef himself, Frank Babenhauserheide, äussert sich erstmals überhaupt in einem Forum - und dann auch noch in einem Verbraucherschutzforum, in dem er zu den veröffentlichten Auszügen der Ermittlungsakte Stellung bezieht:


Sehr geehrte Damen und Herren,

bedauerlicher Weise ist eine Unterlage aus einer Akte der Staatsanwaltschaft Bielefeld in die Öffentlichkeit gelangt, welches hätte nicht passieren dürfen.

Die gemachten Angaben des Verfassers stimmen vollkommen mit meinen Einschätzungen überein und entsprechen der Wahrheit, sind aber zum jetzigen Zeitpunkt
taktisch und aus rechtlichen Gesichtspunkten vollkommen falsch.

Da ich bis heute weder eine Stellungnahme oder sonstige Kommentare über den von Herrn Frickemeier veröffentlichten Blog abgegeben habe,
werde ich mich auch heute nicht dazu hinreisen lassen einen solchen Schmähblog zu kommentieren.

Ich habe heute meinen Rechtsbeistand angewiesen die notwendigen Erklärungen, gegenüber der zuständigen Sachbearbeiterin abzugeben, dass ich alleine die
vollumfängliche Verantwortung für diese veröffentlichte Seite übernehme.

Das bedeutet aber nicht, dass ich diese Veröffentlichung billige oder unterstützen würde.

Somit kann Herr Frickemeier sich die weiteren atemberaubenden Ermittlungen sparen und zu seinen allgemeinen Themen zurückkehren.

Alles weitere wird in der Angelegenheit mit der StA Bielefeld geregelt und bedarf eines Herrn Frickemeier nicht mehr.

Eine Frage müssen sie sich aber in ihrem Bog BooCompany.com gefallen lassen:
„Die Daten und Verbindungen ihrer Mitglieder sind die für jeden zugänglich?“

Und an die Adresse von Herrn Frickemeier:
1.) Hier steht keinem das Wasser bis zum Hals sondern ich wandere noch ganz bequem im Watt.
2.) Glauben sie nicht, dass hier keine Verantwortung für das eigene Handeln übernommen werden würde aber staatsrechtliche Grundsätze
die jeder Bürger dieses Landes hat (Verteidigungsanzeige, Akteneinsicht und Stellungnahme), lasse ich auch von ihnen nicht wegschreiben.
3.) Meinen sie wirklich, dass ich von einem Rechner mit fester IP diese Artikel schreiben würde? Doch wohl mit Nichten!
Ich würde gleich einen eigenen Blog oder eine Homepage fertigen, welches sich bei ihrer Person aber nicht lohnen würde. Sie sind für diese Gesellschaft nicht interessant genug.

gez. Frank Babenhauserheide
Quelle: Forum (Original-Beitrag)

Das ist ja erstaunlich: Frank Babenhauserheide bedauert die Veröffentlichung und trägt die volle Verantwortung dafür. Welch ein Edelmann mag man denken. Doch wer das allen ernstes vermutet zieht sich die Hose vermutlich auch mit der Kneifzange an und glaubt an rosa Elefanten, welche am Himmel schweben.

Ich werde die Vermutung nicht los, daß dieses selbstlose Eingeständnis gar nicht so selbstlos ist, sondern lediglich dazu dienen soll, den Verkehrsanwalt Hasenbäumer aus der Schusslinie der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu zerren, denn sollte sich herausstellen, daß dieser die Akte anforderte und der Veröffentlichung im Forum zuführte, so hätte das sicherlich strafrechtliche Konsequenzen für ihn.

Leider hat Frank Babenhauserheide es versäumt, sich auch zu dem anonymen Schreiberling namens "News_MD" zu äussern. So bleibt also die Frage offen, ob Frank Babenhauserheide selbst unter dem Pseudonym schrieb oder jemanden damit beauftragte. Früher oder später wird auch diese Frage geklärt werden. Mit oder ohne Zutun des Kalletaler Pferdehändlers.

Dienstag, 11. Mai 2010

Ob Sie aus der Nummer herauskommen werden, News_MD?

Der anonyme Schreiberling im besagten Verbraucherschutzforum wird nicht müde, weiterhin die Leserschaft darüber aufzuklären, wie böse der Frickemeier doch sei:

Nun will er gar ein ehemaliger Kollege von mir sein, das finde ich äusserst interessant. Irgendwie häufen sich die Zufälle. Erst die unverständliche Erklärung, woher denn eigentlich die Ermittlungsakte stamme, dann auch noch ehemaliger Kollege? Mir wird das Ganze zunehmend suspekt, muss ich gestehen.

Mich wundert allerdings nicht, von WO aus die Beiträge des ominösen "News_MD" so geschrieben werden. Ein Trace führt uns direkt in die Höhle des Löwen:


Nun, Herr oder Frau Nebelkerze. Da waren wir wohl ein wenig unvorsichtig, nicht wahr? Ein ursprünglich geschickt geplanter Schachzug, mich in Verbraucherschutzforen zu verunglimpfen. Immerhin lenkt man damit zum einen ab, zum anderen hat es natürlich den Vorteil, seine Abzocker-Message plazieren zu können, die da stets lautet "das, was wir tun, ist rechtens, der Kunde muss zahlen, der Frickemeier ist ein Lügner und wir sind seriös!"

Ich muss Ihnen leider mitteilen, daß Sie mich/uns maßlos unterschätzen. Das sehen Sie alleine daran, daß ich mich nicht dazu hinreissen ließ, Ihrem ach so geschickt inszenierten Pfad zu folgen, den Sie mir im Rahmen der Verschleierung Ihres Auftretens und der nachvollziehbaren Fakten quasi als Sahnestückchen hinwarfen.

Ihr Verhalten zeigt einmal mehr, wie sehr Ihnen das Wasser bis zum Hals stehen muss, um zu solchen Mitteln zu greifen. Amüsant.

Staatsanwaltschaft Bielefeld leitet Ermittlungsverfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld war heute "not emused" als sie von mir erfuhr, daß Auszüge aus einer Ermittlungsakte öffentlich im Internet verfügbar sind und kündigte eine lückenlose Aufklärung an.

Bei der Ermittlungsakte, deren Inhalt ja zum Anlass genommen wurde, dem Leser zu suggerieren, das gegen das Firmennetzwerk um Babenhauserheide & Co. eingeleitete Strafverfahren stehe kurz vor der Einstellung, handelte es sich übrigens lediglich um ein Ermittlungsverfahren gegen den Alleinunterhalter und Strohmann Holger Brandes und keinesfalls um das Hauptverfahren gegen das Netzwerk, welches - nach wie vor - in Hannover und nicht in Bielefeld geführt wird.

Die zuständige Staatsanwältin Frau Dr. Bammel, mit der ich heute ausgiebig telefonierte, überzeugte sich im Internet selbst von der Veröffentlichung und teilte mir mit, daß Sie enstprechende Verfahren einleiten würde. Es verstände sich von selber, daß der Rechtsanwalt, der die Ermittlungsakte anforderte und offenbar rechtswidrig weitergab, ab sofort keinen Antrag mehr auf Akteneinsicht stellen bräuchte, da ihm dieser nicht mehr gewährt würde - weiterhin werde selbstverständlich ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die Angelegenheit werde sofort an die Abteilung 26 (Sonderabteilung für Verfahren gegen Justizbedienstete und Rechtsanwälte der Staatsanwaltschaft Bielefeld) weitergeleitet.

Wie mir heute auch Oberstaatsanwalt Görlich von der StA Hannover auf Nachfrage mitteilte werde das komplexe Hauptverfahren rund um das Firmengeflecht nach wie vor in Hannover geführt. Das Verfahren sei nicht nach Bielefeld abgegeben worden, von einer angeblich bevorstehenden Einstellung sei nicht ansatzweise die Rede, das Dezernat für Wirtschaftskriminalität der Kripo Hannover sei nach wie vor mit weiteren Ermittlungen betraut.

Montag, 10. Mai 2010

Auszug aus der Ermittlungsakte plötzlich verschwunden

Bezeichnend, was sich zur Zeit so tut. Nun sollte doch eine Nebelkerze gezündet werden, es wurde extra ein anonymer Nickname (News_MD) angelegt, ein Ausschnitt aus einer (!) Ermittlungsakte der breiten Masse zugänglich gemacht und suggerieren, daß man Abzocker Babenhauserheide sowie nichts könnte aus rechtlicher Sicht - und schon sind im betreffenden Forum diverse Beiträge, unter anderem die umstrittene Kopie, einfach so verschwunden. Mir wurde die Akte auch zwischenzeitlich übrigens nicht angeboten.

Vielleicht besann sich der (oder die?) Nebelkerzenwerfer(in?) ja auf einen Kommentar, welcher zu meinem Artikel gepostet wurde, der auf die Strafbarkeit hinwies? Immerhin heißt es im Strafgesetzbuch wie folgt:


Nun wollen wir doch mal herausfinden, wer die ominöse Ermittlungsakte anforderte und bei wem es sich um die Person handelte, die die Auszüge der Öffentlichkeit zur Verfügung stellte. Wäre doch gelacht, wenn das nicht möglich wäre, nicht wahr?

Münchhausen mahnt ab für Martin Kraeter

Das Law Hunting geht munter weiter. Dieses Mal schreibt mir ein Ernst Freiherr von Münchhausen der Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner (Wie jetzt? Eine gewerbliche Homepage ohne Impressum? Abmahnwürdig!) im Auftrag des Herrn Martin Kraeter, Dubai, um mir mitzuteilen, daß sich selbiger durch meine Äusserungen im Blog sowie getätigter Kommentare Dritter in seinen Persönlichkeitsrechten beschnitten sieht:

Seite 1 - Seite 2 - Seite 3 - Seite 4

Selbstverständlich wurde direkt eine Kostennote über 837,52 EUR angehängt und desweiteren mitgeteilt, daß dem armen Herr Kraeter noch ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000 EUR zustehe. Zeitgleich ist von mir eine strafbewerte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der die monierten Punkte noch einmal explizit aufgeführt sind, ansonsten sähe sich Münchhausen gezwungen, seinem Mandanten eine zwangsweise Durchsetzung seiner berechtigten Forderungen zu empfehlen.

Nun, Herr Münchhausen - den monierten, anonymen Kommentar habe ich selbstverständlich gelöscht (Thema: Forenhaftung), meine Beiträge zu Ihrem Mandanten bleiben exakt SO stehen, wie sie einst von mir geschrieben wurden. Sie können da herein interpretieren, was Sie mögen. Was letztlich zählt ist das geschriebene Wort, und zu jedem einzelnen Wort, welches ich über Herrn Kraeter schrieb, stehe ich. In dem Zusammenhang ist bislang noch nicht einmal von mir geschrieben worden, daß sich Ihr Mandant selbst zeitweise als Geschäftsführer in einem der von mir hier im Blog behandelten Firmen aus dem Abzocknetzwerk verdingte. Das wird aber noch kommen, versprochen.

Und nun empfehle ich einen Ritt auf der Kanonenkugel zu Ihrem Mandanten, um Rücksprache zu halten. Habe die Ehre!

Donnerstag, 6. Mai 2010

Kopie der Ermittlungsakte aufgetaucht?

Höchst interessant: in einem anderen Forum tauchen nun erstmals Fragmente aus der angeblichen Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Bielefeld auf. Konkret geht es hierbei um Frank Babenhauserheide sowie Holger Brandes, die bislang veröffentlichten Satzfragmente datieren vom 25.01.2010 und enthalten auch handschriftliche Vermerke:

Mit diesen Auszügen aus der vermeintlichen Ermittlunsgakte soll den Lesern des Forums suggeriert werden, daß das Verfahren gegen die Verantwortlichen rund um das Firmengeflecht angeblich kurz vor der Einstellung stehen würde. Um dies mitzuteilen wurde in dem Forum extra ein neuer Nickname registriert. Unter dem Pseudonym geschrieben heisst es unter anderem wie folgt:


Soso, nichts Verwertbares, nur dummes Zeug, das Verfahren steht also kurz vor der Einstellung. Sehr interessant, nicht wahr? Weiter heißt es dann:


Das ist nun wirklich der Brüller. Alleine der Satz "Frickemeier wollte diese Unterlagen ja nicht haben" reicht für einen Schenkelklopfer, denn mir sind zu keiner Zeit irgendwelche Unterlagen aus vermeintlichen Ermittlungsakten angeboten worden. Ich wüsste auch nicht, wie ich mit dem Angebot umgehen sollte und würde diesbezüglich sicherlich erst Rücksprache mit meinem Anwalt halten da mir persönlich nicht bekannt ist, ob Ermittlungsakten der Strafverfolgungsbehörden einfach mal so weitergereicht und/oder veröffentlicht werden dürfen. Wir dürfen gespannt sein, was der geheimnissvolle Schreiberling noch so aus der vermeintlichen Akte präsentiert. Auffällig ist bereits schon jetzt, daß aus manchen Passagen ganze Sätze technisch unlesbar gemacht wurden und es bislang nur Fragmente gibt.

Ich persönlich kann diese vermeintliche "Enthüllung" nur als versuchte Meinungsmache belächeln. Zum einen aus den vorgenannten Gründen, desweiteren aufgrund der Tatsache, daß der präsentierte Auszug aus Februar 2010 stammt und somit nicht up to date ist (wir haben mittlerweile Mai 2010 - und von einer Verfahrenseinstellung ist mir beileibe bis heute nichts bekannt), desweiteren stammen die Unterlagen offenbar von der Staatsanwaltschaft Bielefeld, während das Verfahren nicht dort, sondern von der Staatsanwaltschaft Hannover geführt wird.

Apropos Staatsanwaltschaft Hannover und "up to date": Auf Anfrage erhielt ein Geschädigter von Megadownloads, der Anzeige erstattete, von der StA Hannover folgende Antwort (Kopie des Schreibens liegt mir vor):

Na, DAS nenne ich mal einen treffenden Bezug, nicht wahr? Beisst sich irgendwie mit der versuchten Meinungsmache, daß ja bereits im Februar 2010 alles eingestellt werden sollte. Weiterhin heißt es:

  
Übrigens: das Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover datiert am 19.04.2010.

Ich weiß ja nicht, wie der geneigte Leser das sieht. Für mich klingt das weit entfernt von dem, was der anonyme Schreiberling zu suggerieren versucht. Einmal mehr lässt sich das entsprechende Forum als Sprachraum der Abzocker benutzen, das finde ich persönlich sehr schade. Vielleicht machen sich die Forenverantwortlichen ja mal die Mühe anhand der Anmeldedaten zu ermitteln, woher der anonyme Schreiberling so stammt. Vlotho? Kalletal? Hiddenhausen?

Fazit: Nichts anderes als der billige Versuch eine weitere Nebelkerze zu zünden.

Mittwoch, 5. Mai 2010

Die Katze lässt das Mausen nicht, Teil II

Gottchen, das ist wirklich mal ein Megapreis: ein SMS-Gewinnspiel für schnöde 4,99 EUR wöchentlich, selbstverständlich im Abo, bequem zu zahlen über die Handyrechnung. Na, wenn das mal kein Schnäppchen ist...

Details und Hintergründe gibts es bei Abzocknews.de

Nachtrag vom 13.05.2010: kaum drüber berichtet, schon ist das Partnerprogramm wieder von der Megapreis-Seite verschwunden. Sowas aber auch :-)

Montag, 3. Mai 2010

Verkehrsanwalt Hasenbäumer, wir warten!

Unzählige und wissbegierige Fragen erreichen mich per Mail, seitdem ich über den aktuellen  "Fortgang" in Sachen Schadensersatzklage vor dem Landgericht Bielefeld berichtete. Damit ich nicht jede Mail einzeln beantworten muss antworte ich hier einmal mit einem Artikel:

NEIN, die ach so wichtigen Beweise liegen selbstverständlich noch immer NICHT vor, sonst hätte ich selbige längst hier gepostet, damit sich die ständig größer werdende Schar der Interessierten darüber her machen kann.

Mensch, Herr Hasenbäumer. So wichtige Beweise sind doch wohl fix übersetzt, das kann doch nicht Wochen dauern, oder? Zieren Sie sich doch nicht so und lassen uns endlich die Statements des Strohmanns aus dem Sudan zukommen, damit wir was zu lachen haben!

Es wäre doch nun wirklich langsam an der Zeit, diese lächerliche Klage vor ein ordentliches Gericht zu bringen, damit endlich Recht gesprochen werden kann.  Sicherlich ist Ihnen mittlerweile ja auch bekannt, dass wir u.a. Herrn Martin Kraeter / KLP Group als Zeugen benannt haben, da dieser derzeit nicht müde wird, die Fritzmänner in die Pfanne zu hauen. Ob er nun mag oder nicht: als geladener Zeuge hat er vor Gericht zu erscheinen. Genauso wie der Abubakr Salih Mohammed Nur Sidahmed oder ggf. auch ein Christopher Metz, ein Helmut Steffel, ein Dr. Robert Fritzmann samt Söhnchen, etc. pp.

Ein Who is Who der Abzockbranche gibt sich dann ein Stelldichein, da wird Deutschland-Chef Babenhauserheide fast schon zur Nebensache; auch, wenn er derjenige ist, der wohl auf deutschem Boden seinen Kopf hinhalten muss - und das berechtigterweise.

Also, Herr Verkehrsanwalt: geben Sie sich einen Ruck und liefern Sie endlich. Die Zeit ist reif!